Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.11.2013

Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2013 - StB 16/13   

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BGH, 15.10.2013 - StB 16/13 (https://dejure.org/2013,37796)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2013 - StB 16/13 (https://dejure.org/2013,37796)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13 (https://dejure.org/2013,37796)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GVG; § 210 StPO; § 203 StPO; § 18 Abs. 2 Nr. 1 AWG; § 2 Abs. 3 StGB; § 2 Abs. 4 StGB; § 33 Abs. 1 AWG a.F.; § 34 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 6 Nr. 2 AWG
    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des Generalbundesanwalts; Zuständigkeit der Oberlandesgerichte bei Straftaten nach dem Außenwirtschaftsecht; sofortige Beschwerde gegen die Eröffnung vor einem Gericht niedriger Ordnung (Prüfungsumfang des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 96 Abs 5 GG, Art 101 GG, § 210 Abs 2 StPO, § 120 Abs 2 S 1 Nr 4 GVG, § 5 Abs 2 AWG vom 27.05.2009
    Sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegen einen die Hauptverfahrenseröffnung in einer Strafsache ablehnenden Beschluss eines Oberlandesgerichts: Prüfungsumfang hinsichtlich des Bestehens eines hinreichenden Tatverdachts; Bejahung der besonderen Bedeutung bei ...

  • verkehrslexikon.de

    Lieferung von Flugzeugmotoren zum Einbau in iranische Drohnen

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch Ausfuhr von Flugzeugmotoren

  • rewis.io

    Sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegen einen die Hauptverfahrenseröffnung in einer Strafsache ablehnenden Beschluss eines Oberlandesgerichts: Prüfungsumfang hinsichtlich des Bestehens eines hinreichenden Tatverdachts; Bejahung der besonderen Bedeutung bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch Ausfuhr von Flugzeugmotoren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 53
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - StB 16/13
    Hat der Bundesgerichtshof damit als Beschwerdegericht in der Sache selbst über die Eröffnung zu entscheiden, so hat er das in der Eröffnungsentscheidung liegende Wahrscheinlichkeitsurteil eines Oberlandesgerichts über den Tatnachweis und dessen rechtliche Bewertung des Tatvorwurfs in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbstständig zu prüfen (BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238, 243).
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 662/11

    Verhältnis des Betruges zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - StB 16/13
    Jedoch ist als mildestes Gesetz dasjenige anzusehen, das bei einem Gesamtvergleich des konkreten Einzelfalls die dem Täter günstigste Beurteilung zulässt (st. Rspr.; s. zuletzt BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 StR 662/11, NStZ 2012, 510, 511).
  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - StB 16/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind an die Bejahung der besonderen Bedeutung im Sinne des § 120 GVG mit Blick auf die in der Übernahmeerklärung durch den Generalbundesanwalt liegenden Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) und des Eingriffs in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (vgl. Art. 96 Abs. 5 GG) strenge Anforderungen zu stellen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 140 f. mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - StB 16/13
    Es erscheint mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Herstellung von Ultraleichtflugzeugen zweifelhaft, dass die Abnehmer von Flugmotoren für zivile Zwecke, die sich über das Internet auch vom Iran aus einen Überblick über die erzielbaren Preise verschaffen konnten und gegebenenfalls andere, keinen Ausfuhrkontrollen unterliegende Motoren hätten verwenden können, sich auf solche Aufschläge eingelassen hätten (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - StB 27/09, BGHSt 54, 275, 292).
  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - StB 16/13
    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGH, Beschluss vom 22. April 2003 - StB 3/03, BGHR StPO § 210 Abs. 2 Prüfungsmaßstab 2 mwN).
  • BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86

    Prüfung; Entscheidungsbefugnis; Beschwerdegericht; Sofortige Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - StB 16/13
    Es hat die vom Anklagevorwurf umfassten Taten vielmehr in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BayObLG, Beschluss vom 7. November 1986 - 3 St ObWs 1/86, NJW 1987, 511 mwN) und ist dabei an den Eröffnungsbeschluss weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht gebunden (LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 210 Rn. 30 mwN).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2022 - 1 Ws 33/22

    Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris, Rn. 16).
  • BGH, 29.11.2018 - StB 34/18

    Offenbaren von Staatsgeheimnissen (schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit;

    Der Bundesgerichtshof hat als Beschwerdegericht das Wahrscheinlichkeitsurteil des Oberlandesgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbstständig zu würdigen (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238, 243 f.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 16).
  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

    An die Annahme der besonderen Bedeutung im Sinne des § 120 GVG sind mit Blick auf die in der Übernahmeerklärung durch den Generalbundesanwalt liegenden Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) und des Eingriffs in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (vgl. Art. 96 Abs. 5 GG) strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 140 f.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 26).
  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13

    Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht

    cc) Jedoch ist als mildestes Gesetz dasjenige anzuwenden, das bei einem Gesamtvergleich des konkreten Einzelfalls die dem Täter günstigste Beurteilung zulässt (st. Rspr.; s. zuletzt BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 24 mwN).

    Gegenüber § 34 Abs. 6 AWG aF, der eine Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe vorsah, erweist sich die Vorschrift des § 17 Abs. 2 AWG nF als milderes Gesetz, weil sie im Verhältnis zum Grundtatbestand des § 17 Abs. 1 AWG nF nur die Obergrenze des Strafrahmens erhöht, so dass sie bei gleicher Strafobergrenze (Freiheitsstrafe von 15 Jahren, vgl. § 38 Abs. 2 StGB) eine Mindeststrafe von (nur) einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht (vgl. zur vergleichbaren Konstellation bei Straftaten nach § 18 AWG nF BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, aaO).

  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Dies gilt auch für die Verurteilung wegen der Ausfuhrverstöße hinsichtlich der Lieferungen vom 29. Oktober und vom 5. Dezember 2010 (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 24).
  • BGH, 10.11.2016 - StB 33/16

    Dringender Tatverdacht wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten (Vorhaben;

    An die Annahme der besonderen Bedeutung im Sinne des § 120 GVG sind mit Blick auf die in der Übernahme der Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt liegenden Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) und des Eingriffs in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (vgl. Art. 96 Abs. 5 GG) strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 140 f.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 26).
  • BGH, 31.08.2016 - AK 46/16

    Gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche

    Eine solche bloße Behauptung bestimmter Tatsachen ohne nähere Erläuterung und ohne Offenbarung der Erkenntnisquellen hat nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur einen geringen Beweiswert (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238, 247; vom 12. August 2015 - StB 8/15, NStZ 2016, 370; vom 10. April 2008 - AK 4-6/08, juris Rn. 18; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 29).
  • OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23

    StGB, DStGB, BStGB

    Die nach diesen Vorgaben - vom Senat als Beschwerdegericht selbständig (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13 -, juris) - vorzunehmende Bewertung ergibt, dass die Angeklagten der ihnen vorgeworfenen Straftaten hinreichend verdächtig sind.
  • BGH, 14.12.2017 - StB 18/17

    Keine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Übergabe von Geld-

    Die gebotene vollumfängliche Prüfung der Voraussetzungen für die Eröffnung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238, 243; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rn. 16) hat ergeben, dass die Angeschuldigten der ihnen vorgeworfenen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1, 2, § 25 Abs. 2 StGB nicht im Sinne des § 203 StPO hinreichend verdächtig sind.

    Denn bei vorläufiger Tatbewertung auf der Grundlage des Ergebnisses der Ermittlungen ist ihre Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln nicht wahrscheinlich (zum Prüfungsmaßstab s. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2003 - StB 3/03, BGHR StPO § 210 Abs. 2 Prüfungsmaßstab 2; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, aaO).

  • OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23

    Anklage wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot zugelassen

    Das Beschwerdegericht hat bei Anfechtung der Nichteröffnung das Wahrscheinlichkeitsurteil des Landgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbständig zu würdigen (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238 Rdnr. 23 f.; vom 15. Oktober 2013 - StB 16/13, juris Rdnr. 16).
  • BGH, 04.04.2019 - StB 54/18

    BGH lässt Anklage wegen Spionage für den jordanischen Geheimdienst zu

  • OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23

    Zwangsprostitution; Versuch; Vorbereitung; Beginn; Zum Versuchsbeginn bei der

  • BGH, 21.12.2021 - AK 52/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Zuwiderhandlung gegen ein Verkaufsverbot von

  • BGH, 10.08.2023 - StB 35/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Eröffnung des

  • OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17

    Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern bzgl. Unterlagen zu G

  • BGH, 07.10.2021 - StB 31/21

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Hinreichender Tatverdacht

  • BGH, 30.06.2022 - StB 25/22

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung der

  • KG, 18.10.2021 - 4 Ws 87/21

    Prüfung bei Anfechtung der Eröffnung vor einem Gericht niedrigerer Ordnung

  • BGH, 21.03.2019 - StB 4/19

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Tätigwerden eines

  • OLG Koblenz, 06.11.2017 - 2 Ws 686/17

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Verweisung der Sache unter

  • BGH, 07.10.2021 - StB 32/21
  • LG Bielefeld, 28.07.2014 - 9 KLs 13/12

    ACI VII. Dubai Fonds KG - Eröffnung des Strafverfahrens gegen

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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13   

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BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13 (https://dejure.org/2013,37461)
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BGH, Entscheidung vom 19. November 2013 - 2 StR 379/13 (https://dejure.org/2013,37461)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 230 Abs 1 StPO, § 247 S 2 StPO, § 338 Nr 5 StPO
    Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: In Abwesenheit des aus der Hauptverhandlung entfernten Angeklagten während einer Zeugenvernehmung durchgeführte förmliche Augenscheinseinnahme

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anwesenheitsrechts bei Stattfinden des wesentlichen Teils der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten (hier: Erörterung einer Luftbildaufnahme und Skizze eines Zeugen)

  • rewis.io

    Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: In Abwesenheit des aus der Hauptverhandlung entfernten Angeklagten während einer Zeugenvernehmung durchgeführte förmliche Augenscheinseinnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verletzung des Anwesenheitsrechts bei Stattfinden des wesentlichen Teils der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten (hier: Erörterung einer Luftbildaufnahme und Skizze eines Zeugen)

  • datenbank.nwb.de

    Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: In Abwesenheit des aus der Hauptverhandlung entfernten Angeklagten während einer Zeugenvernehmung durchgeführte förmliche Augenscheinseinnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klassischer Fehler: Warum merkt denn keiner, dass der Angeklagte nicht da ist?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klassischer Fehler II - klassischer geht es nicht - dem BGH fehlen die Worte?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Augenscheinseinnahme bei Ausschluss des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 53
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.08.2007 - 2 StR 224/07

    Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13
    Gemäß § 338 Nr. 5 StPO ist davon auszugehen, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 224/07, NStZ 2007, 717, 718), auch wenn die Urteilsgründe auf diesen Augenschein nicht ausdrücklich Bezug nehmen und die Aussage der Zeugin    H.    im Rahmen der Beweiswürdigung im Hinblick auf den Tatvorwurf als nicht aussagekräftig bezeichnet wurde.
  • BGH, 04.05.2004 - 1 StR 391/03

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Entfernung bei

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13
    Gegenstand der Beweisaufnahme war nicht etwa nur die Erläuterung einer Skizze, welche die Zeugin zur Illustration ihrer Angaben während der Vernehmung angefertigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - 1 StR 391/03, NStZ-RR 2005, 260 f.).
  • BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10

    Einvernahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13
    Aus dem Protokollvermerk ergibt sich, dass es sich bei der Betrachtung des Luftbilds um ein Beweiserhebung durch "Augenschein" und nicht lediglich um einen Vernehmungsbehelf bei der Befragung der Zeugin gehandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51).
  • BGH, 07.04.2004 - 2 StR 436/03

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13
    Die Ausschließung des Angeklagten von der Anwesenheit in der Hauptverhandlung rechtfertigte aber nur die Verhandlung in seiner Abwesenheit während der Zeugenvernehmung, nicht bei der Erhebung von Sachbeweisen (vgl. Senat, Urteil vom 7. April 2004 - 2 StR 436/03, StV 2005, 6 f.).
  • BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13

    Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des

    Die Erhebung eines Sachbeweises kann demnach, auch wenn er eng mit der Vernehmung verbunden ist, nicht als Teil der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO angesehen werden, sondern ist ein Vorgang mit einer selbständigen verfahrensrechtlichen Bedeutung (BGH, Beschluss vom 19. November 2013 - 2 StR 379/13).
  • LG Düsseldorf, 26.02.2016 - 4c O 75/15

    Larynxmaske

    Denn Angebotshandlungen auf einer inländischen Messe repräsentieren selbst dann ein inländisches Anbieten, wenn der Aussteller ausschließlich im Ausland residiert und auch nur dort angebotsgerechte Lieferungen vornehmen will ( OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 16 067 - Sterilcontainer ).
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