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   BGH, 20.11.2013 - 2 StR 460/13   

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https://dejure.org/2013,37170
BGH, 20.11.2013 - 2 StR 460/13 (https://dejure.org/2013,37170)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2013 - 2 StR 460/13 (https://dejure.org/2013,37170)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2013 - 2 StR 460/13 (https://dejure.org/2013,37170)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 Abs 5 S 1 StPO, § 263 StGB
    Strafverfahren wegen Kapitalanlagebetrugs: Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch; Anforderungen an die Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Freispruchs bei Vorliegen von Mängeln in der Beweiswürdigung bzgl. Betruges (hier: Werben von Kunden für ein "Anlagemodell" mit hohen Zinsen)

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Kapitalanlagebetrugs: Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch; Anforderungen an die Urteilsgründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines Freispruchs bei Vorliegen von Mängeln in der Beweiswürdigung bzgl. Betruges (hier: Werben von Kunden für ein "Anlagemodell" mit hohen Zinsen)

  • rechtsportal.de

    Aufhebung eines Freispruchs bei Vorliegen von Mängeln in der Beweiswürdigung bzgl. Betruges (hier: Werben von Kunden für ein "Anlagemodell" mit hohen Zinsen)

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen Kapitalanlagebetrugs: Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch; Anforderungen an die Urteilsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 56
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 2 StR 460/13
    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert werden, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2008, 2792, 2793; NStZ 2010, 407, 408; NStZ-RR 2010, 182).

    Insbesondere muss er sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. BGH NJW 2008, 2792, 2793; Meyer-Goßner StPO, 56. Aufl., § 267 Rn. 33 mwN).

  • BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 2 StR 460/13
    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert werden, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2008, 2792, 2793; NStZ 2010, 407, 408; NStZ-RR 2010, 182).
  • BGH, 07.01.2010 - 4 StR 413/09

    Freispruch im Fall "Ouri Jallow" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 2 StR 460/13
    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert werden, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2008, 2792, 2793; NStZ 2010, 407, 408; NStZ-RR 2010, 182).
  • BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Der Tatrichter ist gehalten, die Gründe für den Freispruch so vollständig und genau zu erörtern, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, anhand der Urteilsgründe zu prüfen, ob der Freispruch auf rechtsfehlerfreien Erwägungen beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, Rn. 10; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, Rn. 2; Urteil vom 20. November 2013 - 2 StR 460/13, NStZ-RR 2014, 56).
  • BGH, 26.10.2023 - 4 StR 73/23

    Beweiswürdigung als grundsätzliche Sache des Tatrichters

    Der Tatrichter ist gehalten, die Gründe für den Freispruch so vollständig und genau zu erörtern, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, anhand der Urteilsgründe zu prüfen, ob der Freispruch auf rechtsfehlerfreien Erwägungen beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16 Rn. 10; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2; Urteil vom 20. November 2013 - 2 StR 460/13, NStZ-RR 2014, 56).
  • BGH, 23.11.2016 - 2 StR 222/16

    Lückenhafte Beweiswürdigung

    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert werden, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2008, 2792, 2793; NStZ 2010, 407, 408; NStZ-RR 2010, 182; Senat, Beschluss vom 20. November 2013 - 2 StR 460/13).
  • BGH, 21.01.2015 - 2 StR 272/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, wenn sie die Beweismittel nicht ausschöpft, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 20. November 2013 - 2 StR 460/13 - NStZ-RR 2014, 56).
  • KG, 15.05.2014 - 3 Ws (B) 249/14

    Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed - Feststellungen bei Freispruch

    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert werden, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 56; NStZ 1999, 153; NStZ 1988, 236; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Auflage, § 261 Rn. 2).
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