Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.11.2013 - 2 Ws 419/13   

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https://dejure.org/2013,33133
OLG Nürnberg, 06.11.2013 - 2 Ws 419/13 (https://dejure.org/2013,33133)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.11.2013 - 2 Ws 419/13 (https://dejure.org/2013,33133)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. November 2013 - 2 Ws 419/13 (https://dejure.org/2013,33133)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erstattung von Verfahrens- und Einigungsgebühr nach zivilrechtlichem Vergleich im Strafverfahren ohne förmliches Adhäsionsverfahren

  • Anwaltsblatt

    § 404 StPO
    Nur ermäßigte Einigungsgebühr für "Vergleiche" im Strafverfahren

  • Anwaltsblatt

    § 404 StPO
    Nur ermäßigte Einigungsgebühr für "Vergleiche" im Strafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Verfahrensgebühr und Einigungsgebühr nach zivilrechtlichem Vergleich im Strafverfahren ohne förmliches Adhäsionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Einigungsgebühr im Straf-/Adhäsionsverfahren - wie hoch ist sie?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 63
  • AnwBl 2013, 93
  • AnwBl 2014, 93
  • AnwBl Online 2014, 23
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 14.09.2009 - 1 Ws 343/09

    Adhäsionsverfahren, Verfahrensgebühr, Entstehen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2013 - 2 Ws 419/13
    Dass der Anspruch im Strafverfahren bereits anhängig geworden ist, ist nicht erforderlich (vgl. OLG Jena NJW 2010, 455 Rdn. 16 ff. nach juris; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG 20. Aufl., Nr. 4143 VV RVG Rdn. 6 mwN.; Burhoff, in: Burhoff RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., Teil B. Nr. 3143 VV Rdn. 2; Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl. VV Teil 4 Abschn. 1, Rdn. 133; Kroiß, in: Mayer/Kroiß, RVG Nrn. 4141-4147 VV Rdn. 23; anders wohl Göttlich/Mümmler/Rehberg, RVG, 5. Aufl., "Strafsachen 6.1").

    Hier ergibt sich schon aus dem gestellten Antrag des Vertreters der Nebenklägerin, einen gerichtlichen Vergleich vor der Strafkammer abschließen zu wollen, dass Rechtsanwalt J... mit der Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche beauftragt und insoweit für die Nebenklägerin gegenüber dem Verurteilten tätig war (so in einem vergleichbaren Fall auch OLG Jena NJW 2010, 455 Rdn. 20 nach juris).

    Denn mit dem in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Amberg gestellten Antrag des Vertreters der Nebenklägerin, einen gerichtlichen Vergleich vor der Strafkammer abzuschließen, setzte der Nebenklägerinvertreter das gerichtliche Verfahren, ihm beim Abschuss des Vergleichs behilflich zu sein, in Gang (vgl. auch OLG Jena NJW 2010, 455 Rdn. 24 nach juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.05.2009 - 5 Ta 97/90, Rdn. 12 nach juris).

    Durch die höhere außergerichtliche 1, 5 Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG soll das anwaltliche Bestreben, Streitigkeiten möglichst ohne Anrufung des Gerichts beizulegen, gefördert und belohnt werden (BT-Drucks. 15/1971, Seite 204; OLG Jena NJW 2010, 455 Rdn. 24 nach juris).

  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 186/07

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Ausarbeitung des Entwurfs eines später

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2013 - 2 Ws 419/13
    Dies bedeutet, dass die Einigungsgebühr eine Zusatzgebühr ist, die zusätzlich zu einer Tätigkeitsgebühr anfallen kann (BGH NJW 2009, 922 Rdn. 12 nach juris), somit nicht allein oder ausschließlich entsteht (Volpert, in: Burhoff RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl. Teil A. Rdn. 462 mwN.).
  • OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2013 - 2 Ws 419/13
    Für die Entscheidung ist somit nicht der Einzelrichter, sondern der gesamte Senat zuständig (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.12.2010 - 2 Ws 567/10, zfs 2011, 226 Rdn. 7 nach juris).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 2 Ws 8/09

    Vertretung mehrerer Nebenkläger im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2013 - 2 Ws 419/13
    Ob man bei Nr. 1003 VV RVG darauf abstellen kann, dass bereits mit dem Strafverfahren selbst ein gerichtliches Verfahren über den Einigungsgegenstand anhängig ist (so OLG Brandenburg AGS 2009, 325 Rdn. 16 nach juris; kritisch Volpert, in Burhoff RVG aaO., Teil A. Rdn. 482), kann somit dahinstehen.
  • BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88

    Revisionserfolg über einen im Adhäsionsverfahren ausgesprochenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2013 - 2 Ws 419/13
    Dieser Antrag ist eine besondere, dem Adhäsionsverfahren eigentümliche Verfahrensvoraussetzung; ohne einen solchen darf ein Entschädigungsverfahren nicht durchgeführt und dem Verletzten kein Schadensersatz zuerkannt werden (BGH NStZ 1988, 470 Rdn. 5 f. nach juris).
  • LG Kiel, 26.06.2020 - 10 Qs 34/20

    Kostenfestsetzung in Strafsachen: Zusätzliche anwaltliche Verfahrensgebühr für

    Die Verfahrensgebühr kann daher auch dann anfallen, wenn ein Adhäsionsverfahren - wie hier - niemals förmlich anhängig gemacht wird (vgl. dazu OLG Jena, Beschluss vom 14. September 2009, Az. 1 Ws 343/09; OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2013, Az. 2 Ws 419/13).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.10.2013 - 4 Ws 135/13   

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https://dejure.org/2013,28162
OLG München, 17.10.2013 - 4 Ws 135/13 (https://dejure.org/2013,28162)
OLG München, Entscheidung vom 17.10.2013 - 4 Ws 135/13 (https://dejure.org/2013,28162)
OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 4 Ws 135/13 (https://dejure.org/2013,28162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verfahrenskosten, Berechnung, Ermittlung personenbezogener Daten

  • Burhoff online

    Kostenansatz, Telekommunikationsüberwachungskosten, Begründungspflicht, Entscheidung

  • openjur.de
  • IWW
  • rechtsportal.de

    Kostentragung der Datenerhebung nach § 100a StPO bei Unzulässigkeit der Verwendung der Daten in einem anderen Strafverfahren mangels Katalogtat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kostenansatz von rund 174.000 nach Geldstrafe von 80 TS zu je 15 : So nicht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Egal, ob Kostenansatz von fast 162.000 oder nur 74.000 - konkret muss es schon sein

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostentragung der Datenerhebung nach § 100a StPO bei Unzulässigkeit der Verwendung der Daten in einem anderen Strafverfahren mangels Katalogtat

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Kreditwesengesetz rechtfertigt nicht Kostenersatz für Überwachung der Telekommunikation

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 63
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10

    Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und

    Auszug aus OLG München, 17.10.2013 - 4 Ws 135/13
    Es war daher Aufgabe des Landgerichts als Beschwerdegericht, den als Justizverwaltungsakt zu behandelnden Kostenansatz sowohl unter rechtlichen als auch tatsächlichen Gesichtspunkten ohne Bindung an die Auffassung der Kostenbeamten und der beteiligten Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden umfassend zu untersuchen (s. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.7.2010 - 1 Ws 189/10 zitiert nach juris Rdn. 17).
  • OLG Schleswig, 10.08.2011 - 2 Ws 324/11
    Auszug aus OLG München, 17.10.2013 - 4 Ws 135/13
    Anderes muss jedoch dann gelten, wenn es dem Kostenschuldner wie im konkreten Fall mit diesen Angaben noch nicht einmal ansatzweise möglich ist, die mit seiner Zahlungspflicht verknüpften Einzelheiten in allen Teilen nachzuprüfen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.8.2011 - 2 Ws 324/11 zitiert nach juris Rdn. 7).
  • LG Cottbus, 08.04.2020 - 22 Qs 203/19

    Kosten des Verfahrens, Kosten einer Telefonüberwachung, Tatbegriff

    Danach sind alle in Ansatz gebrachten Kosten, welche in einem unter § 464a StPO fallenden Zusammenhang mit dem Strafverfahren des Betroffenen stehen, transparent darzulegen (vgl. OLG München, Beschluss vom 17. Oktober 2013, Az: 4 Ws 135/13; Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 100a Rn. 249 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13   

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https://dejure.org/2013,43446
OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13 (https://dejure.org/2013,43446)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.10.2013 - 1 Ws 606/13 (https://dejure.org/2013,43446)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 1 Ws 606/13 (https://dejure.org/2013,43446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 63 StGB, § 67d Abs 6 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verhältnismäßigkeit der Fortdauer nach 17 Jahren Vollzug der Freiheitsentziehung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Schwere der Fortdauer von diagnostizierten Störungen im Rahmen der Unterbringung; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Unterbringung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Schwere der Fortdauer von diagnostizierten Störungen im Rahmen der Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 63
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen zwingt dazu, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG Beschluss vom 04. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 = NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 = NJW 2012, 1784; BVerfGE 70, 297 = NJW 1986, 767).

    Je länger der Freiheitsentzug insgesamt dauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für dessen Verhältnismäßigkeit (BVerfG a.a.O.; BVerfGE 70, 297).

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2005 - 2 Ws 72/04

    Unterbringung: Erledigung einer lang andauernden Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Da die nähere Ausgestaltung der Führungsaufsicht durch Weisungen zur Behandlung, Lebensführung und Überwachung des Verurteilten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, hat sie der Senat der zuständigen Strafvollstreckungskammer übertragen (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 338 ff.).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen zwingt dazu, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG Beschluss vom 04. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 = NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 = NJW 2012, 1784; BVerfGE 70, 297 = NJW 1986, 767).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Eine - auch zeitlich befristete - Fortdauer der Unterbringung zwecks Durchführung von Entlassungsvorbereitungen kommt insofern nicht in Betracht (vgl. BVerfG Beschluss vom 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11; zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2008 - 1 Ws 488/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (BVerfG a.a.O.; vgl. auch OLG Oldenburg, StV 2008, 593; KG, StV 2007, 432).
  • BVerfG, 22.06.2012 - 2 BvR 22/12

    Freiheit der Person (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auch im Rahmen der Prüfung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 22.06.2012 - 2 BvR 22/12 = StV 2013, 217f.).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit staatlich erzwungener Freiheitsbeschränkungen zwingt dazu, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG Beschluss vom 04. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 = NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 = NJW 2012, 1784; BVerfGE 70, 297 = NJW 1986, 767).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07

    Maßregelvollzug: Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Fortdauer der Unterbringung in

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13
    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (BVerfG a.a.O.; vgl. auch OLG Oldenburg, StV 2008, 593; KG, StV 2007, 432).
  • OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15

    Maßregel; Unterbringung; Entlassungsvorbereitung; Aufhebung; Maßregelvollzug;

    Eine zur Entlassungsvorbereitung zeitlich begrenzte Fortdauer der Unterbringung sieht das Gesetz bei der Erledigung einer Maßregel nicht vor (Anschluss: OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.10.2013, 1 Ws 606/13, juris).

    Eine zur Entlassungsvorbereitung zeitlich begrenzte Fortdauer der Unterbringung sieht das Gesetz bei der Erledigung einer Maßregel nicht vor (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.10.2013, 1 Ws 606/13; juris, Rn. 24).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.11.2012 - 2 Ws 295/12   

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https://dejure.org/2012,56644
OLG Celle, 16.11.2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,56644)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.11.2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,56644)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. November 2012 - 2 Ws 295/12 (https://dejure.org/2012,56644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 StGB; § 64 StGB; § 65 StGB; § 67a Abs. 1 StGB; § 309 Abs. 2 StPO; § 78b Abs. 1 Nr. 1, 2 GVG
    Entziehen des gesetzlichen Richters bei der Entscheidung der großen Strafvollstreckungskammer statt der funktionell zuständigen kleinen Strafvollstreckungskammer über die Unterbringung

  • Wolters Kluwer

    Entziehen des gesetzlichen Richters bei der Entscheidung der großen Strafvollstreckungskammer statt der funktionell zuständigen kleinen Strafvollstreckungskammer über die Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Entscheidung der funktionell unzuständigen Strafvollstreckungskammer

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 5
  • NStZ-RR 2014, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 2 Ws 89/00

    Besetzung der Strafvollstreckungskammer mit drei Richtern

    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2012 - 2 Ws 295/12
    In einem solchen Fall ist der angefochtene Beschluss aufzuheben (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 2000, 444 f.).
  • OLG Hamm, 03.09.2020 - 4 Ws 158/20

    Strafvollstreckungskammer, Zuständigkeit, Bewährung, Widerruf, Befasstsein,

    Das ist dann, wenn statt der funktionell zuständigen kleinen Strafvollstreckungskammer die große Strafvollstreckungskammer entschieden hat, weitgehend anerkannt (OLG Celle NStZ-RR 2014, 63 LS) und gilt auch im Verhältnis von erstinstanzlichem Gericht zur Strafvollstreckungskammer (OLG Hamm, Beschl. v. 04.12.2012 - III - 2 Ws 372/12 = BeckRS 2013, 00747).
  • OLG Hamm, 27.11.2014 - 4 Ws 363/14

    Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Freiheitsgrundrecht durch den

    Im Übrigen würde auch ein die Geschäftsverteilung der Kammer betreffender Verstoß nicht die Zurückverweisung der Sache an das Landgericht erfordern, da der Senat als übergeordnetes Beschwerdegericht in der Sache selbst entscheiden kann (vgl. hierzu Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 309 Rn 6, GVG § 78b Rn 8; OLG Köln, StraFo 2011, 402-403; OLG Celle, NStZ-RR 2014, 63).
  • OLG Hamm, 26.11.2020 - 4 Ws 202/20

    Strafvollstreckungskammer, erstinstanzliches Gericht, Befasstsein, Widerruf der

    Das ist dann, wenn statt der funktionell zuständigen kleinen Strafvollstreckungskammer die große Strafvollstreckungskammer entschieden hat, weitgehend anerkannt (OLG Celle NStZ-RR 2014, 63 LS) und gilt auch im Verhältnis von erstinstanzlichem Gericht zur Strafvollstreckungskammer (OLG Hamm, Beschl. v. 04.12.2012 - III - 2 Ws 372/12 = BeckRS 2013, 00747).
  • OLG Hamm, 22.04.2021 - 3 Ws 124/21

    Zuständigkeit "große" Strafvollstreckungskammer; Überweisung; Vollzug;

    Einer Zurückverweisung der Sache an die kleine Strafvollstreckungskammer bedarf es nicht, weil der Senat als das sowohl der großen als auch der kleinen Strafvollstreckungskammer übergeordnete Beschwerdegericht gemäß § 309 Abs. 2 StPO in der Sache selbst entscheiden kann (OLG Celle, Beschluss vom 16. November 2012 - 2 Ws 295/12, BeckRS 2013, 20024, beck-online; Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Auflage 2020, GVG, § 78b Rn. 8; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Februar 2021, 3 Ws 68-70/21).
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