Rechtsprechung
BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 404 Abs. 1 StPO
Adhäsionsverfahren (Zeitpunkt der Stellung des Adhäsionsantrags; Begründung des Antrags) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 404 Abs 1 S 1 StPO, § 404 Abs 1 S 2 StPO
Adhäsionsverfahren: Anbringungszeitpunkt des Antrags; Bezugnahme auf Anklage - Wolters Kluwer
Zumessung der Einzelfreiheitsstrafe hinsichtlich Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen
- rewis.io
Adhäsionsverfahren: Anbringungszeitpunkt des Antrags; Bezugnahme auf Anklage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zumessung der Einzelfreiheitsstrafe hinsichtlich Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Adhäsionsantrag kann auf Anklage Bezug nehmen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Adhäsionsantrag kann auf Anklage Bezug nehmen
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 09.04.2013 - 22 KLs 8/12
- BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 90
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88
Anspruch der Verletzten auf Entschädigung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - …
Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13
Danach ist der Adhäsionsantrag hier noch rechtzeitig angebracht worden; der Zweck der Regelung in § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO, dass der Staatsanwalt Gelegenheit haben muss, zu dem geltend gemachten vermögensrechtlichen Anspruch des Verletzten Stellung zu beziehen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1, und 9. September 2008 - 1 StR 449/08, NStZ 2009, 566, 567), ist auch in der hier gegebenen Fallgestaltung erfüllt. - BGH, 13.08.2013 - 4 StR 281/13
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Verfolgungsverjährung); Adhäsionsklage …
Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13
Unter den hier gegebenen Umständen reichte dazu jedoch die im Antrag vom 12. Februar 2013 erfolgte Bezugnahme auf die in der Anklageschrift erhobenen Tatvorwürfe aus (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 281/13). - BGH, 18.11.2011 - 1 StR 475/11
Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten (wirksamer Adhäsionsantrag)
Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13
Kann das Revisionsgericht über den strafrechtlichen Teil des Urteils im Beschlussverfahren entscheiden, so kann es hierbei auch über das Rechtsmittel gegen die Zubilligung einer Entschädigung des Verletzten ohne Bindung an den Antrag des Generalbundesanwalts mitbefinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09, NStZ-RR 2009, 382, und 18. November 2011 - 1 StR 475/11). - BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08
Verhältnis von Sicherungsverwahrung und vorbehaltener Sicherungsverwahrung …
Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13
Danach ist der Adhäsionsantrag hier noch rechtzeitig angebracht worden; der Zweck der Regelung in § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO, dass der Staatsanwalt Gelegenheit haben muss, zu dem geltend gemachten vermögensrechtlichen Anspruch des Verletzten Stellung zu beziehen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1, und 9. September 2008 - 1 StR 449/08, NStZ 2009, 566, 567), ist auch in der hier gegebenen Fallgestaltung erfüllt. - BGH, 08.07.2009 - 2 StR 239/09
Auslegung eines Adhäsionsantrags hinsichtlich des Zinslaufs
Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13
Kann das Revisionsgericht über den strafrechtlichen Teil des Urteils im Beschlussverfahren entscheiden, so kann es hierbei auch über das Rechtsmittel gegen die Zubilligung einer Entschädigung des Verletzten ohne Bindung an den Antrag des Generalbundesanwalts mitbefinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09, NStZ-RR 2009, 382, und 18. November 2011 - 1 StR 475/11).
- BGH, 14.02.2024 - 2 StR 341/23 Zwar genügt der - ordnungsgemäß zugestellte (Bd. VIII, Bl. 435 ff) - Adhäsionsantrag (Bd. VIII, Bl. 431) noch der inhaltlichen Anforderung des § 404 Abs. 1 Satz 2 StPO, weil darin Gegenstand und Grund des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs trotz der fehlenden Angaben des Schädigungsdatums hinreichend bestimmt bezeichnet werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 4 StR 476/20, juris Rn. 2; vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90).
- BGH, 15.03.2017 - 4 StR 22/17
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (gemeinschaftliche Begehung auch, wenn …
Eine weitere Konkretisierung ist - soweit ersichtlich - nicht erfolgt, auch nicht in Form einer Bezugnahme auf die in der Anklageschrift erhobenen Tatvorwürfe, was bei einfach gelagerten Sachverhalten ausreichen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Satz 2 Wirksamkeit 1). - BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs: …
Kann das Revisionsgericht über den strafrechtlichen Teil des Urteils im Beschlussverfahren entscheiden, so kann es hierbei auch über das Rechtsmittel gegen die Zubilligung einer Entschädigung des Verletzten ohne Bindung an den Antrag des Generalbundesanwalts mitbefinden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90 mwN;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 349 Rn. 22).
- BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Mindestanzahl für die Annahme der …
Der Senat kann über die Revision des Angeklagten durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO befinden, obwohl der Generalbundesanwalt die Abänderung des angefochtenen Urteils im Adhäsionsausspruch beantragt hat (…BGH, Beschlüsse vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07, Rn. 5; vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90). - BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19
Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag …
Die Angabe des Grundes kann nur in einfachen Fällen durch Bezugnahme auf die Anklageschrift erfolgen (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90). - BGH, 11.01.2022 - 6 StR 573/21
Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Versuchsbeginn: …
Er kann ungeachtet der - auf Änderung des Zinszeitpunktes und teilweise Aufhebung des Feststellungsausspruchs gerichteten - Anträge des Generalbundesanwalts durch Beschluss entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98; vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09; vom 22.Oktober 2013 - 4 StR 368/13). - BGH, 26.05.2021 - 4 StR 476/20
Adhäsionsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an den Adhäsionsantrag
Da eine weitere Konkretisierung - soweit ersichtlich - auch sonst nicht erfolgt ist, genügt der Adhäsionsantrag nicht einmal den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einfach gelagerten Sachverhalten bestehenden Mindestanforderungen (…vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 15. März 2017, aaO; vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Satz 2 Wirksamkeit 1) und ist daher unzulässig. - BGH, 05.09.2019 - 3 StR 306/19
Zinsanspruch des Adhäsionsklägers
Soweit der Generalbundesanwalt in seinem geänderten Antrag vom 1. August 2019 davon ausgegangen ist, der Zinsanspruch ergebe sich aus §§ 849, 246 BGB, und infolgedessen beantragt hat, die Adhäsionsentscheidung des Landgerichts dahin zu ändern, dass Zinsen aus dem Schadenersatzanspruch lediglich in Höhe von "4 Prozentpunkten' geschuldet sind, steht dieser Teilaufhebungsantrag einer Entscheidung durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen (siehe BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90;… vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09, juris Rn. 4;… vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07, juris Rn. 5 jew. mwN). - BGH, 23.07.2015 - 3 StR 194/15
Verspätung der mündlichen Stellung des Adhäsionsantrags nach dem Schlussvortrag …
Ein Adhäsionsantrag ist deshalb vor Beginn der Schlussvorträge zu stellen, weil (auch) der Vertreter der Staatsanwaltschaft Gelegenheit haben muss, zu Schadensersatzansprüchen Stellung zu nehmen (BGH NStZ 2009, 566 f.; NStZ-RR 2014, 90). - OLG Brandenburg, 10.09.2018 - 53 Ss 93/16
Beruhen des Strafurteils auf einem Transparenzverstoß
Zum andern fehlt es an einer hinreichend konkreten Darlegung des Schadenshergangs und des Schadensumfangs, wofür im vorliegenden Fall die - allerdings nicht erfolgte - Bezugnahme auf die Anklageschrift genügt hätte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22.10.2013, Az.: 4 StR 368/13, Rn. 7 - m. w. Nachw.). - BGH, 19.12.2018 - 4 StR 473/18
Zahlung von Prozesszinsen aus dem zuerkannten Schmerzensgeld ab dem auf den …
- BGH, 24.07.2019 - 3 StR 271/19
Prozesszinsen bei der Adhäsionsklage
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 11.11.2013 - (1) 53 Ss 149/13 (78/13) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Verschlechterungsverbot des § 331 StPO, Gesamtstrafenübel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Berufungsverfahren sowohl hinsichtlich der Gesamtstrafe als auch der ihr zugrunde liegenden Einzelstrafen
- rechtsportal.de
Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Berufungsverfahren sowohl hinsichtlich der Gesamtstrafe als auch der ihr zugrunde liegenden Einzelstrafen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03
Angemessenheit der Gesamtstrafe; Bindungswirkung der Revisionsentscheidung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2013 - 53 Ss 149/13
Nur das Gesamtstrafübel darf nicht überschritten werden, (BGH, B. v. 21. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 272;… Paul in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. A. 2008, § 331 Rn. 2a). - OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 2a Ss 114/00
Betrug; Üble Nachrede; Urkundenfälschung ; Nachholung der Gesamtstrafenbildung ; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2013 - 53 Ss 149/13
So kann das Revisionsgericht gem. § 354 Abs. 1 StPO selbst entscheiden, wenn es Gewissheit über die Strafhöhe hat, die das Tatsachengericht bei Vermeidung des ihm unterlaufenen Rechtsfehlers mit Sicherheit erkannt hätte (OLG Düsseldorf, B. v. 08. Mai 2000, NStZ-RR 2001, 21;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 354 Rn. 25a). - BayObLG, 11.09.2003 - 1St RR 108/03
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2013 - 53 Ss 149/13
6 Das Verschlechterungsverbot des § 331 StPO gilt nicht nur für die Gesamtstrafe, sondern für alle ihr zugrunde liegende Einzelstrafen, (Bbg. OLG, B. v. 18. September 2009, 1 Ss 33/09, zitiert nach juris; BayObLG, B. v. 11. September 2003, NStZ-RR 2004, 22;… Meyer-Goßner, 56. A. 2013, § 331 Rn. 18). - OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09
Strafverfahren: Nachholung erstinstanzlich unterbliebener Gesamtstrafenbildung im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2013 - 53 Ss 149/13
6 Das Verschlechterungsverbot des § 331 StPO gilt nicht nur für die Gesamtstrafe, sondern für alle ihr zugrunde liegende Einzelstrafen, (Bbg. OLG, B. v. 18. September 2009, 1 Ss 33/09, zitiert nach juris; BayObLG, B. v. 11. September 2003, NStZ-RR 2004, 22;… Meyer-Goßner, 56. A. 2013, § 331 Rn. 18).
Rechtsprechung
LG Ravensburg, 07.01.2014 - 2 KLs 420 Js 12079/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 90
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 05.09.2016 - 2 Ws 119/16
Begründung eines Beschlusses, mit dem die Hauptverhandlung gemäß § 209 Abs. 1 …
Erhebt die Staatsanwaltschaft wegen einer von ihr erkannten besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten einer Straftat Anklage vor dem Landgericht, so hat sie die dieses Zuständigkeitsmerkmal begründenden Umstände grundsätzlich bei Anklageerhebung darzulegen, ansonsten dies spätestens im Beschwerdeverfahren nachzuholen, es sei denn, die Umstände sind offensichtlich (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg NStZ 2005, 654; LG Ravensburg NStZ-RR 2014, 90;… Gittermann in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 24 GVG Rn. 3;… Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 24 GVG Rn. 5).Die besondere Schutzbedürftigkeit eines Verletzten ist individuell-konkret zu bestimmen und insbesondere dann zu bejahen, wenn die mit einer zweiten Tatsacheninstanz verbundene erneute Beweisaufnahme dem Opferzeugen erhebliche psychische Beeinträchtigungen bescheren würde (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2011, 479; LG Ravensburg NStZ-RR 2014, 90; LG Hechingen NStZ-RR 2006, 51).