Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2015 - 2 StR 290/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3525
BGH, 14.01.2015 - 2 StR 290/14 (https://dejure.org/2015,3525)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2015 - 2 StR 290/14 (https://dejure.org/2015,3525)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14 (https://dejure.org/2015,3525)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 StPO
    Strafurteil: Voraussetzungen einer wirksamen Berichtigung der Urteilsgründe im Zusammenhang mit der Gesamtstrafenbildung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 176a Abs. 2 StGB, § 176 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Zumessung der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verhängten Einzelstrafen

  • rewis.io

    Strafurteil: Voraussetzungen einer wirksamen Berichtigung der Urteilsgründe im Zusammenhang mit der Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176a Abs. 2
    Rechtmäßigkeit der Zumessung der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verhängten Einzelstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "… Verdacht einer späteren sachlichen Änderung des Urteils” - das macht der BGH nicht mit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die falschen Einsatzstrafen - und die nachträgliche Berichtigung der Urteilsgründe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1467
  • NStZ-RR 2015, 119
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 2 StR 290/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen, sobald ein Urteil vollständig verkündet worden ist, nur noch offensichtliche Schreibversehen und offensichtliche Unrichtigkeiten berichtigt werden (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 16. Juni 1953 - 1 StR 508/52, BGHSt 5, 5, 10; Beschluss vom 28. Mai 1974 - 4 StR 633/73, BGHSt 25, 333, 336).
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 2 StR 290/14
    Bei dieser Prüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um zu verhindern, dass mit einer Berichtigung eine unzulässige Abänderung des Urteils einhergeht (BGH, Urteil vom 3. Februar 1959 - 1 StR 644/58, BGHSt 12, 374, 376).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 2 StR 290/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen, sobald ein Urteil vollständig verkündet worden ist, nur noch offensichtliche Schreibversehen und offensichtliche Unrichtigkeiten berichtigt werden (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 16. Juni 1953 - 1 StR 508/52, BGHSt 5, 5, 10; Beschluss vom 28. Mai 1974 - 4 StR 633/73, BGHSt 25, 333, 336).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Auszug aus BGH, 14.01.2015 - 2 StR 290/14
    Sie führen nicht dazu, dass durch Zustellung des Berichtigungsbeschlusses die Revisionsbegründungsfrist erneut in Gang gesetzt würde (BGH, Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 310/90, NStZ 1991, 195).
  • BGH, 11.04.2017 - 2 StR 345/16

    Unterlassene Hilfeleistung (Straftat als Unglücksfall; Darstellung der

    Bei dieser Prüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um zu verhindern, dass mit einer Berichtigung eine unzulässige Abänderung des Urteils einhergeht (vgl. Senat, Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, BGHR StPO § 267 Urteilsberichtigung 1 mwN).
  • BGH, 08.11.2017 - 2 StR 542/16

    Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen Urteilsverkündung

    a) Eine Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen Urteilsverkündung kommt nur bei einem offensichtlichen Verkündungsversehen in Betracht (BGH, Urteil vom 16. Juni 1953 - 1 StR 508/52, BGHSt 5, 9; Beschluss vom 28. Mai 1974 - 4 StR 633/73, BGHSt 25, 333, 336; Senat, Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, NStZ-RR 2015, 119, 120; Beschluss vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16, NStZ-RR 2017, 212, 213).

    Bei dieser Prüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um zu verhindern, dass mit einer solchen Berichtigung eine unzulässige inhaltliche Abänderung des Urteils verbunden ist (Senat, Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, NStZ-RR 2015, 119, 120).

  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 56/22

    Verfahrensrüge betreffend eine Verletzung der Vorschriften zur Verständigung

    Dieser ist unbeachtlich (vgl. Senat, Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, NStZ-RR 2015, 119, 120; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1952 - 5 StR 480/52, BGHSt 3, 245, 247 f.).

    Bei dieser Prüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um zu verhindern, dass mit einer Berichtigung eine unzulässige Abänderung des Urteils einhergeht, die Berichtigung also lediglich dazu dient, die äußere Übereinstimmung des Urteils mit dem tatsächlich durch das Gericht in der Beratung Entschiedenen und sodann Verkündeten herzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, NStZ-RR 2015, 119, 120; Beschluss vom 11. November 2020 - 2 StR 48/20, NStZ-RR 2021, 181; BGH, Urteil vom 3. Februar 1959 - 1 StR 644/58, BGHSt 12, 374, 376; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 267 Rn. 39; MüKoStPO/Valerius, § 275 Rn. 14 ff.).

  • LG Köln, 14.02.2024 - 118 Qs 16/23
    Eine Berichtigung der Urteilsgründe ist nur hinsichtlich solcher Tatsachen zulässig, die sich ohne weiteres aus der Urkunde selbst oder aus solchen Tatsachen ergeben, die für alle Verfahrensbeteiligten klar erkennbar sind und bei denen auch nur der entfernte Verdacht einer späteren sachlichen Änderung ausgeschlossen werden kann; es ist erforderlich, dass - auch ohne Berichtigung - klar erkennbar ist, was das Gericht tatsächlich gewollt und entschieden hat (BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14).
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 12/22

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Täterschaft und Teilnahme: relevanter

    Bei dieser Prüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um zu verhindern, dass mit einer Berichtigung eine unzulässige Änderung des Urteils einhergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 2 StR 48/20, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 7 Rn. 4; Urteil vom 8. November 2017 - 2 StR 542/16, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 6 Rn. 17 f.; Beschluss vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16, NStZ-RR 2017, 212, 213; Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, BGHR StPO § 267 Urteilsberichtigung 1 Rn. 8; Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 440/10, juris; vom 4. August 2010 - 3 StR 276/10, juris Rn. 2; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 13).
  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 48/20

    Urteil (Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen

    Bei dieser Prüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um zu verhindern, dass mit einer solchen Berichtigung eine unzulässige inhaltliche Abänderung des Urteils verbunden ist (vgl. Senat, Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, NStZ-RR 2015, 119, 120).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17

    Urteilsgründe (Begriff der offensichtlichen Fehler bei Unklarheiten zur Zahl der

    Bei dieser Prüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um zu verhindern, dass mit einer Berichtigung eine unzulässige Abänderung des Urteils einhergeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16 mwN und vom 22. November 2016 - 1 StR 471/16; Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, BGHR StPO § 267 Urteilsberichtigung 1 mwN; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 268 Rn. 10).
  • BGH, 14.03.2023 - 2 StR 265/22

    Urteil (Urteilsformel: Berichtigung nach der Urteilsverkündung, offensichtliches

    Ein der Berichtigung zugängliches offensichtliches Verkündungsversehen kann nur angenommen werden, wenn sich der Fehler ohne Weiteres aus solchen Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten - auch ohne Berichtigung - klar zutage liegen und der auch nur entfernte Verdacht einer späteren inhaltlichen Änderung des verkündeten Urteils ausgeschlossen ist, die Berichtigung also lediglich dazu dient, die äußere Übereinstimmung der Urteilsformel mit der tatsächlich beschlossenen herzustellen (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteile vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, NStZ-RR 2015, 119; vom 8. November 2017 - 2 StR 542/16, juris Rn. 17 f.; Beschlüsse vom 11. November 2020 - 2 StR 48/20, NStZ-RR 2021, 181 und vom 8. Februar 2023 - 2 StR 344/22 jeweils mwN).
  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 344/22

    Berichtigung der Urteilsformel (offensichtliches Schreib- bzw.

    Ein der Berichtigung zugängliches offensichtliches Verkündungsversehen kann nur angenommen werden, wenn sich der Fehler ohne Weiteres aus solchen Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten - auch ohne Berichtigung - klar zutage liegen und der auch nur entfernte Verdacht einer späteren inhaltlichen Änderung des verkündeten Urteils ausgeschlossen ist, die Berichtigung also lediglich dazu dient, die äußere Übereinstimmung der Urteilsformel mit der tatsächlich beschlossenen herzustellen (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteile vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, juris Rn. 8; vom 8. November 2017 - 2 StR 542/16, juris Rn. 17 f.; Beschluss vom 11. November 2020 - 2 StR 48/20, juris Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 26.10.2021 - 2 StR 311/21

    Strafzumessung (Festsetzung der Einzelstrafe: Fallgruppen, Abweichen vom

    Einer vom Generalbundesanwalt angeregten klarstellenden Berichtigung durch den Senat steht die fehlende Offensichtlichkeit des "Versehens" entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2001 - 1 StR 173/01, juris Rn. 2; vgl. auch KK-StPO/Gericke, § 354 Rn. 10a; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 354 Rn. 48; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1583; vgl. auch Senat, Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, NStZ-RR 2015, 119, 120).
  • BGH, 04.07.2019 - 5 StR 154/19

    Zulässigkeit der Änderung des Urteils nach vollständiger Verkündung

  • OLG Karlsruhe, 23.10.2017 - 2 Rb 8 Ss 518/17

    Beweiswürdigung im gerichtlichen Bußgeldverfahren wegen

  • OLG Jena, 21.03.2018 - 1 Ws 63/18

    Begründetheitsprüfung im Wiederaufnahmeverfahren nach Beweisaufnahme gem. § 369

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht