Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.02.2015

Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5685
BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14 (https://dejure.org/2015,5685)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2015 - 4 StR 548/14 (https://dejure.org/2015,5685)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14 (https://dejure.org/2015,5685)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 Abs 1 StGB
    Körperverletzung: Gesundheitsbeschädigung durch psychische Einwirkung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 223 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 55 Abs. 1 StGB, § 53 Abs. 2 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Körperverletzung bei lediglich psychischer Einwirkung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Stellt das Halten einer Pistole an den Kopf bereits eine Körperverletzung dar?

  • rewis.io

    Körperverletzung: Gesundheitsbeschädigung durch psychische Einwirkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223 Abs. 1
    Vorliegen einer Körperverletzung bei lediglich psychischer Einwirkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Elektroschocker an der Schläfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Körperverletzung - und die rein psychische Einwirkung mittels Elektroschocker

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Halten eines Elektroschockers an den Kopf eines Tatopfers ist per se keine Körperverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 269
  • NStZ-RR 2015, 141
  • StV 2015, 697
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09

    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines Messers als Drohmittel); nachträgliche

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14
    Im Falle der Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist auf "besonders schweren Raub" zu erkennen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09).

    Auszugehen ist stets von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, sodass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203, vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 503/14).

  • BGH, 28.07.2006 - 2 StR 215/06

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Verschlechterungsverbot;

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14
    Auszugehen ist stets von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, sodass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203, vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 503/14).
  • BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; Tatvorsatz);

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14
    Rein psychische Empfindungen genügen bei keiner Handlungsalternative, um einen Körperverletzungserfolg gemäß § 223 Abs. 1 StGB zu begründen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2118; Meyer, ZStW 115 (2003), 249, 261).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14
    Dabei kommt es nicht darauf an, auf welche Art und Weise die Beeinträchtigung erfolgt ist (BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 6).
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Verschlechterungsverbot; Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass nach Aufhebung einer nachträglichen Gesamtstrafe und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht die (erneute) Bildung der Gesamtstrafe gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung zu erfolgen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106, und vom 22. August 2013 - 3 StR 141/13, StraFo 2013, 474, 475).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14
    Rein psychische Empfindungen genügen bei keiner Handlungsalternative, um einen Körperverletzungserfolg gemäß § 223 Abs. 1 StGB zu begründen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2118; Meyer, ZStW 115 (2003), 249, 261).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 249/11

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14
    Auszugehen ist stets von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, sodass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203, vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 503/14).
  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 527/95

    Keine Vornahme von sexuellen Handlungen "vor" dem Täter durch fernmündlichen

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14
    Wirkt der Täter auf sein Opfer lediglich psychisch ein, liegt eine Körperverletzung daher erst dann vor, wenn ein pathologischer, somatisch-objektivierbarer Zustand hervorgerufen worden ist, der vom Normalzustand nachteilig abweicht (BGH, Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 527/95, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2).
  • BGH, 22.08.2013 - 3 StR 141/13

    Erneute Bildung einer Gesamtstrafe nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass nach Aufhebung einer nachträglichen Gesamtstrafe und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht die (erneute) Bildung der Gesamtstrafe gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung zu erfolgen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106, und vom 22. August 2013 - 3 StR 141/13, StraFo 2013, 474, 475).
  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 658/10

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (Erörterungsmangel)

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14
    Auszugehen ist stets von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, sodass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203, vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 503/14).
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 503/14

    Fehlerhafte Gesamtstrafe

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

  • BGH, 05.11.1996 - 4 StR 490/96

    Fön in der Badewanne - §§ 223, 224 StGB, Geringfügigkeit, psychische

  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 110/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einbezogene Strafen;

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 2a Ss 97/02

    Körperverletzung durch nächtliche Telefonanrufe; Keine Gesundheitsbeschädigung

  • BGH, 31.10.2018 - 3 StR 432/18

    Anforderungen an die Erheblichkeit von Körperverletzungen bei der Anordnung der

    Denn diese Feststellung belegt keinen pathologischen, somatisch-objektivierbaren Zustand (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269 mwN).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 255/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Voraussetzung bei mehreren

    bb) Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte R. habe die Auswirkung der Bedrohungen auf die körperliche Integrität der Zeugin Hi. (zum objektiven Tatbestand vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269; Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 527/95, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Gesundheitsbeschädigung 2; Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74, MDR 1975, 22) billigend in Kauf genommen und deshalb mit einem bedingten Körperverletzungsvorsatz gehandelt, ist nicht belegt und hält deshalb revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215; st. Rspr.).
  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 562/18

    Vergewaltigung (Tenorierung); Körperverletzung (körperliche Misshandlung durch

    Die Ängste und Albträume, unter denen die Geschädigte in Folge der Tat leidet, können nicht ohne weiteres als Körperverletzungserfolg im Sinne des § 223 StGB bewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 ? 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 30/16

    Vollrausch Vorsatz Mindestfeststellungen

    Da eine Gesundheitsbeschädigung - hierunter ist das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes zu verstehen (Fischer, StGB, 63. Aufl., § 223, Rdnr. 8; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269) - nicht festgestellt ist, kommt vorliegend nur eine körperliche Misshandlung in Betracht.
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 53/18

    Prüfung der ordnungsgemäßen Bildung der nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszugehen ist stets von der ersten unerledigten Verurteilung, die Zäsurwirkung entfaltet, sodass eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten möglich ist (BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29, und vom 26. Februar 2015 - 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269 mit Anm. Drees; zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203, vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 503/14).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2015 - 4 StR 328/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4331
BGH, 26.02.2015 - 4 StR 328/14 (https://dejure.org/2015,4331)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2015 - 4 StR 328/14 (https://dejure.org/2015,4331)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14 (https://dejure.org/2015,4331)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 201a Abs 1 StGB vom 30.07.2004, § 201a Abs 1 Nr 1 StGB
    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Voraussetzungen des unbefugten Herstellens

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 77 Abs. 3 StGB, § 154a Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 201a Abs. 1 StGB, § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • JurPC

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen im Rahmen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses

  • online-und-recht.de

    Zur Strafbarkeit wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

  • rewis.io

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Voraussetzungen des unbefugten Herstellens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 201a Abs. 1 Nr. 1; StGB § 77 Abs. 3
    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen im Rahmen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Gynäkologen wegen heimlicher Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Frauenarzt, der heimlich seine Patientinnen filmt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Heimliche Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen durch Gynäkologen - Freiheitsstrafe und Berufsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Gynäkologe - und die heimlichen Fotografien und Videos

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Frauenarzt erstellte heimlich Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Gynäkologen wegen heimlicher Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Gynäkologen wegen heimlicher Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Frauenarzt macht heimlich Fotos während der Untersuchung und geht dafür ins Gefängnis - Unerlaubte Fotos aus dem Intimbereich sind eine Straftat

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 18.03.2015)

    Intimfotos: Haftstrafe für Frauenarzt rechtskräftig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Heimliche Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen durch Frauenarzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Gynäkologen wegen heimlicher Bild- und Filmaufnahmen bestätigt

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit heimlicher Filmaufnahmen - die Norm der verbotenen Sexfilme

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 71 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht | BGH: Heiml. Aufnahmen/Sexueller Missbrauch bei gynäkolog. Vorsorgeuntersuchungen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Gynäkologen wegen Filmens des Intimbereichs von Patientinnen

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.11.2013)

    Prozess um heimliche Intimfotos: Frauenarzt geht in Revision

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs von Patientinnen durch heimliche Foto- und Videoaufnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 391
  • NStZ-RR 2015, 141
  • NStZ-RR 2015, 366
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93

    Strafantrag des Minderjährigen - Wirksamkeit - Volljährigkeit innerhalb der

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 328/14
    Soweit der Angeklagte in den Fällen II. 258, 419, 516, 608, 794, 948, 961, 1117, 1160, 1252, 1275 und 1445 der Urteilsgründe wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zum Nachteil minderjähriger Patientinnen verurteilt worden ist, stellt der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts nach § 154 Abs. 2 StPO aus verfahrensökonomischen Gründen ein, weil nach Aktenlage ohne ergänzende, im Freibeweisverfahren durchzuführende (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 770/93, NJW 194, 1165) Ermittlungen nicht abschließend beurteilt werden kann, ob in diesen Fällen wirksame Strafanträge der Erziehungsberechtigten gemäß § 77 Abs. 3 StGB vorliegen.
  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 26.02.2015 - 4 StR 328/14
    Hinsichtlich der Nebenklägerinnen M. und L. findet eine Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten entstandenen Nebenklageauslagen nicht statt, da auch deren Rechtsmittel ohne Erfolg geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2013 - 4 StR 92/13; vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    ((1)) Sie hat vom Verfügungskläger als "andere Person", die sich "in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" befand, eine Identifizierbarkeit für Dritte ermöglichende (vgl. zum Streitstand insofern BGH v. 26.02.2015 - 4 StR 328/14, NStZ 2015, 391) Bildaufnahmen hergestellt und diese gebraucht bzw. einer dritten Person zugänglich gemacht hat, da auch dafür die reine Zugriffsermöglichung genügt (vgl. Fischer , StGB, 66. Aufl. 2019, § 201a Rn. 16).

    Da jedoch davon auszugehen ist, dass der Verfügungskläger in seinen Wohnverhältnissen und möglicherweise auch bei der Körperpflege durch Stationspersonal oder zumindest in den im Fragenkatalog zu Ziff. 6 geschilderten gesundheitlich bedenklichen Zuständen gefilmt worden ist, geht der Senat auch unter Beachtung des zivilprozessualen Beibringungsgrundsatzes letztlich von einem Eingriff in den engeren Kern der Privatsphäre aus - zumal gerade bei Angelegenheiten, die den Gesundheitszustand betreffen, eine eher strenge Handhabung angezeigt ist (allg. Krause/Himmelreich , in: Götting u.a., Hdb. PersönlichkeitsR, 2. Aufl. 2019, § 23 Rn. 86; von Strobl-Albeg , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 7 Rn. 59; für Filmaufnahmen von gynäkologischer Untersuchung BGH v. 26.02.2015 - 4 StR 328/14, NStZ-RR 2015, 141, vgl. allg. zum Merkmal BT-Drs.

  • BGH, 05.02.2019 - 3 StR 563/18

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen dieser Vorschrift auch Bildaufnahmen unterfallen, die allein aus sich heraus eine Individualisierung der abgebildeten Person nicht ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14, NStZ 2015, 391 mwN; SSWStGB/Bosch, 4. Aufl., § 201a Rn. 5; LK/Valerius, StGB, 12. Aufl., § 201a Rn. 11; S/S/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 201a Rn. 7; Matt/Renzikowski/Altenhain, StGB, § 201a Rn. 2; Ernst, NJW 2004, 1277, 1278; 4 5 6 Koch, GA 2005, 589, 595; Kargl, ZStW 2005, 324, 340), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der

    Erfasst ist damit der durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistete höchstpersönliche Lebensbereich (BGH Beschluss vom 26.2.2015 - 4 StR 328/14 - GesR 2015, 298; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl 2019, § 201a RdNr 3) .
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