Weitere Entscheidungen unten: BGH, 03.12.2014 | OLG Stuttgart, 16.12.2014

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14   

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https://dejure.org/2015,3656
BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14 (https://dejure.org/2015,3656)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2015 - 3 StR 632/14 (https://dejure.org/2015,3656)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 3 StR 632/14 (https://dejure.org/2015,3656)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 30a BtMG; § 260 StPO
    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung des Strafrahmens des nach Spezialitätsgrundsätzen zurückgetretenen Gesetzes auch bei der Höchststrafe); keine Aufnahme des Regelbeispiels in die Urteilsformel

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 BtMG, § 29 Abs 3 S 2 Nr 1 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 260 Abs 4 S 2 StPO
    Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikt: Urteilsformel bei gewerbsmäßigem Handeln und bei bewaffnetem Handeltreiben

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 29 Abs. 1 BtMG, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG, § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 31 BtMG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Nachweis eines gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikt: Urteilsformel bei gewerbsmäßigem Handeln und bei bewaffnetem Handeltreiben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis eines gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 144
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 276/14

    Prüfung eines minder schweren Falles bei der gefährlichen Körperverletzung im

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14
    Allerdings hätte sie im Anschluss hieran den vertypten Milderungsgrund des § 31 BtMG in ihre diesbezügliche Bewertung einbeziehen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 3 StR 276/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr;

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14
    Der Schuldspruch ist allerdings in den Fällen II. 1. bis 30. der Urteilsgründe dahin neu zu fassen, dass der Zusatz "gewerbsmäßig" entfällt; denn das gewerbsmäßige Handeln als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG betrifft nur die Strafzumessung und ist deshalb gemäß § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172, 173).
  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14
    Der Senat neigt allerdings weiterhin dazu, unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in den Fällen eines minder schweren Falles des § 30a Abs. 3 BtMG, in denen nicht zugleich die Voraussetzungen eines minder schweren Falles nach § 29a Abs. 2 BtMG gegeben sind, auch die Höchststrafe dem § 29a Abs. 1 BtMG zu entnehmen (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 f. mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - 5 StR 17/18

    Widerspruchserfordernis bei der Rüge unzulässiger Verwertung von

    Die auf rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung beruhenden Feststellungen tragen den Schuldspruch (vgl. zur Tenorierung BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16 und Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14).
  • BGH, 01.09.2020 - 3 StR 469/19

    Strafrahmen beim minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens mit

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung an, wonach ausschließlich die Strafrahmenuntergrenze des § 29a Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung entfaltet, die Strafrahmenobergrenze jedoch dem § 30a Abs. 3 BtMG zu entnehmen ist, wenn zwar ein minder schwerer Fall gemäß § 30a Abs. 3 BtMG, nicht aber ein solcher gemäß § 29a Abs. 1 BtMG vorliegt; an seiner abweichenden Auffassung hält er nicht mehr fest (Aufgabe BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13; vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14; Urteil vom 7. September 2017 - 3 StR 278/17).

    Deshalb ist es mit Blick auf die bisherige Auffassung des Senats (BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 f.; vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 6; Urteil vom 7. September 2017 - 3 StR 278/17, juris Rn. 6) von einer Sperrwirkung sowohl der Strafrahmenober- als auch der Strafrahmenuntergrenze des § 29a Abs. 1 BtMG ausgegangen.

  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    Allerdings hat der Senat den Schuldspruch wegen der Tat am 6. Februar 2017 dahin berichtigt, dass der Zusatz "in einem besonders schweren Fall' entfällt; denn das gewerbsmäßige Stehlen als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB betrifft nur die Strafzumessung und ist deshalb gemäß § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, NStZ-RR 2015, 144 (Ls)).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 81/22

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines Rauschmittels

    Der Schuldspruch bedarf der Änderung dahin, dass die Angeklagten jeweils der bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig sind (zur Fassung der Urteilsformel in Fällen einer Strafbarkeit nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 318/23

    Eigene Verfügungsmacht über die Betäubungsmittel als Voraussetzung der

    Der Hinweis auf gewerbsmäßiges Handeln im Fall II.4 der Urteilsgründe ist entbehrlich, weil es sich bei der Gewerbsmäßigkeit nicht um ein strafbegründendes Tatbestandsmerkmal handelt, sondern es als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG nur die Strafzumessung betrifft und deshalb gemäß § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Der Senat sieht davon ab, bei der Verurteilung aus § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG jeweils den Zusatz "in nicht geringer Menge' entfallen zu lassen (dazu BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, NStZ-RR 2015, 144 (Leitsatz 2)).
  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 593/23

    Erfordernis des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Substanzkonsum des

    Der Schuldspruch ist dahin neu zu fassen, dass es des Zusatzes "in nicht geringer Menge" nicht bedarf, weil der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG stets voraussetzt, dass die Tat eine solche Menge betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14 Rn. 3).
  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 484/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Der Schuldspruch ist dahin neu zu fassen, dass es des Zusatzes "in nicht geringer Menge" nicht bedarf, weil der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG stets voraussetzt, dass die Tat eine solche Menge betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14 Rn. 3).
  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 461/18

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff; Mitführen

    Dem tritt der Senat bei und ändert den Schuldspruch entsprechend ab (zur Entbehrlichkeit des Zusatzes "in nicht geringer Menge' beim unerlaubten bewaffneten Handeltreiben gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStZ-RR 2017, 117; Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, NStZ-RR 2015, 144).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18

    Verhältnis von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und stationärer Therapie

    Hinsichtlich der Betäubungsmittelstraftat genügt eine Formulierung, die das bewaffnete Einführen von Betäubungsmitteln zum Ausdruck bringt; des Zusatzes "in nicht geringer Menge" bedarf es nicht, weil der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG stets voraussetzt, dass die Tat eine solche Menge betrifft (vgl. zur Tenorierung BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 3; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 589/10, juris; Zschockelt, NStZ 1997, 266).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 334/16

    Strafzumessung (ausnahmsweise Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft;

  • BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22

    Rechtsfehlerhafte Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 28.10.2020 - 3 StR 319/20

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall;

  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verwirklichung bei zur Verfügung

  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20

    Anforderungen an die konkrete Bezeichnung einzuziehender Gegenstände in der

  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 274/18

    Revisibilität der Strafzumessung (Annahme eines minder schweren Falles)

  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 389/18

    Geeignetheit der sichergestellten Gegenstände zur Erfüllung des

  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 4/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet; bewaffnetes Handeltreiben mit

  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 529/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Feststellungen zum

  • BGH, 08.12.2020 - 5 StR 495/20

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung des Bereithaltens des Elektroimpulsgeräts zur

  • BGH, 15.09.2020 - 3 StR 205/20

    Unzureichende Feststellungen zu Wirkstoffgehalt und Wirkstoffmenge bei der

  • BGH, 01.10.2019 - 3 StR 382/19

    Nachholung der konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 355/20

    Neufassung der Urteilsformel hinsichtlich Entbehrlichkeit der ausdrücklichen

  • BGH, 28.04.2021 - 4 StR 397/20

    Begriffsbestimmungen nach dem Sprengstoffgesetz (unzulässige Subsumtion von

  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 252/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Neigung zum Konsum von

  • BGH, 09.06.2020 - 3 StR 162/20

    Neufassung der Urteilsformel

  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 535/19

    Verhältnis von Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln

  • BGH, 28.04.2022 - 4 StR 410/21

    Teileinstellung des Verfahrens bei mehreren Taten

  • BGH, 23.02.2022 - 3 StR 15/22

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Mitteilungen zum Vollstreckungsstand;

  • OLG Naumburg, 08.03.2023 - 1 ORbs 51/23

    Tatbezeichnung in der Urteilsformel bei Verurteilung wegen einer

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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45463
BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14 (https://dejure.org/2014,45463)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2014 - 4 StR 512/14 (https://dejure.org/2014,45463)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 4 StR 512/14 (https://dejure.org/2014,45463)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 344 StPO; § 29a Abs. 2 BtMG
    Revisionsbegründung (Auslegung durch das Revisionsgericht); unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minderschwerer Fall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 2 BtMG, § 30 Abs 1 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 30a Abs 3 BtMG
    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in minder schwerem Fall: Anwendung der Mindeststrafe eines verdrängten Tatbestandes

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG, § 30 BtMG, § 29a BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 29a Abs. 2 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines minder schweren Falls beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in minder schwerem Fall: Anwendung der Mindeststrafe eines verdrängten Tatbestandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vorliegen eines minder schweren Falls beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a; BtMG § 30a Abs. 3
    Vorliegen eines minder schweren Falls beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klare Worte fehlen, nach Auslegung war die Revision dann aber zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionsbegründung - und ihre Auslegung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorliegen eines minder schweren Falls beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 144
  • StV 2015, 637
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
    Die Ausführungen zur Rechtfertigung der Revision sind in ihrer Gesamtheit zu würdigen, wobei das Revisionsgericht nicht am Wortlaut haften darf, sondern den Sinn des Vorbringens zu erforschen hat, wie er der Begründungsschrift verständigerweise entnommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1964 - 3 StR 60/63, BGHSt 19, 273, 275; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 344 Rn. 70).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 603/96

    Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere oder minder schwere

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
    Diese Kennzeichnung gehört nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96, NStZ 1998, 25, 27; SSW-StPO/Franke, § 260, Rn. 10 mwN).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
    b) Weiterhin hat die Kammer nicht berücksichtigt, dass auch die Mindeststrafe des verdrängten Tatbestandes in Höhe von einem Jahr (§ 29a BtMG) oder - wie von der Kammer fehlerhaft angenommen - zwei Jahren (§ 30 BtMG) nur dann zur Anwendung kommt, wenn nicht auch hinsichtlich des verdrängten Tatbestandes ein minder schwerer Fall gegeben ist (BGHR BtMG § 30a Abs. 3, Strafzumessung 1).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
    Wegen der Beurteilung der Gefährlichkeit von Amphetamin (vgl. UA 15) verweist der Senat auf die dazu ergangene neuere Rechtsprechung (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82, und vom 13. März 2013 - 4 StR 547/12, Rn. 15).
  • BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der nicht geringen

    Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
    Wegen der Beurteilung der Gefährlichkeit von Amphetamin (vgl. UA 15) verweist der Senat auf die dazu ergangene neuere Rechtsprechung (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82, und vom 13. März 2013 - 4 StR 547/12, Rn. 15).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Zur Vermeidung wertungswidriger Ergebnisse (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05, NStZ 2006, 34, 35) bedarf es der Annahme einer Sperrwirkung nicht (siehe aber zur "Sperrwirkung' des § 177 Abs. 6 StGB BGH, Urteile vom 6. Februar 2019 - 5 StR 598/18, Rn. 7, vom 12. Januar 2011 - 5 StR 403/10, NStZ-RR 2011, 141, 142; vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03, NStZ 2004, 32, 33; siehe auch BGH, Urteil vom 7. März 2000 - 5 StR 30/00, NStZ 2000, 419; Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 512/14, StV 2015, 637).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 570/19

    Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung

    Unter den hier gegebenen Umständen kann es jedoch dahinstehen, ob sich aus diesen Erklärungen bei verständiger Würdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 ? 4 StR 512/14 Rn. 6 mwN) eindeutig ein nur auf die Dauer der Sperrfrist gerichteter Anfechtungswille ergibt.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43052
OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14 (https://dejure.org/2014,43052)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2014 - 5 Ss 732/14 (https://dejure.org/2014,43052)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 5 Ss 732/14 (https://dejure.org/2014,43052)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustelladresse bei Frauenhausaufenthalt; Wirksamkeit der Zustellung der Ladung zum Hauptverhandlungstermin

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wohnsitz im Frauenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 144
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99

    Wirksame Zustellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14
    Die Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 24. Juli 2014 und des Amtsgerichts Backnang vom 12. September 2013 sind deshalb aufzuheben (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 243f.).
  • OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 1 St OLG Ss 160/09

    Strafverfahren: Ersatzzustellung an den Leiter einer Gemeinschaftsreinrichtung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14
    Bei der im Revisionsverfahren erhobenen Rüge, das Amtsgericht habe mit seinem Urteil gegen §§ 412 i.V.m. 329 Abs. 1 StPO verstoßen, handelt es sich nach der zutreffenden herrschenden Auffassung (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2010, 286f.; OLG Köln, VRs 98, 138; Maur in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Auflage § 412, Rn. 22f.) um eine Verfahrensrüge, die damit den Vortragsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügen muss.
  • OLG Hamm, 23.08.1982 - 1 Ws 102/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14
    Es ist mehrfach in der Rechtsprechung entschieden (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1997, 3183; OLG Hamm NStZ 1982, 521), dass derjenige, der sich mehrere Monate lang ununterbrochen zu Therapiezwecken in einer Behandlungseinrichtung und nicht in seiner Wohnung aufhält, in dieser Zeit in der Einrichtung und nicht mehr in seiner Wohnung wohnt.
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1996 - 1 Ws 291/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14
    Es ist mehrfach in der Rechtsprechung entschieden (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1997, 3183; OLG Hamm NStZ 1982, 521), dass derjenige, der sich mehrere Monate lang ununterbrochen zu Therapiezwecken in einer Behandlungseinrichtung und nicht in seiner Wohnung aufhält, in dieser Zeit in der Einrichtung und nicht mehr in seiner Wohnung wohnt.
  • OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99

    Zur notwendigen Terminsladung des sich im Ermittlungsverfahren bestellenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14
    Bei der im Revisionsverfahren erhobenen Rüge, das Amtsgericht habe mit seinem Urteil gegen §§ 412 i.V.m. 329 Abs. 1 StPO verstoßen, handelt es sich nach der zutreffenden herrschenden Auffassung (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2010, 286f.; OLG Köln, VRs 98, 138; Maur in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Auflage § 412, Rn. 22f.) um eine Verfahrensrüge, die damit den Vortragsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügen muss.
  • OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 3 Ws 391/03

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14
    Nach §§ 37 Abs. 1 StPO i.V.m. 180 Satz 1, 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO kann zwar die Ladung in einen zur Wohnung des Zustellempfängers gehörenden Briefkasten eingelegt werden, wenn diese Person in der Wohnung nicht angetroffen wird und auch keine Mitbewohner im Sinne von § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anwesend sind, die Wirksamkeit der Zustellung setzt aber voraus, dass die Angeklagte zum Zustellzeitpunkt noch tatsächlich unter der Zustelladresse wohnhaft war (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2003, 174f. m.w.N.).
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