Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.12.2014

Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2015 - 4 StR 37/15   

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https://dejure.org/2015,5070
BGH, 24.02.2015 - 4 StR 37/15 (https://dejure.org/2015,5070)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2015 - 4 StR 37/15 (https://dejure.org/2015,5070)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 4 StR 37/15 (https://dejure.org/2015,5070)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 JGG
    Verhängung von Jugendstrafe: Vorliegen schädlicher Neigungen bei Straffreiheit seit Tatbegehung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 17 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Vorauusetzungen des Vorliegens schädlicher Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

  • rewis.io

    Verhängung von Jugendstrafe: Vorliegen schädlicher Neigungen bei Straffreiheit seit Tatbegehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Vorauusetzungen des Vorliegens schädlicher Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz ( JGG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schädliche Neigungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 155
  • StV 2016, 699
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.2013 - 2 StR 455/13

    Anstiftung zur versuchten gefährlichen Körperverletzung (Bedeutung der

    Auszug aus BGH, 24.02.2015 - 4 StR 37/15
    Voraussetzung ist ferner, dass die schädlichen Neigungen auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 105/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 5; Beschluss vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11, jeweils mwN).

    Dieser Umstand kann darauf hindeuten, dass eine Gefahr künftiger Straftaten nicht mehr besteht (BGH, Beschluss vom 13. November 2013 aaO).

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 24.02.2015 - 4 StR 37/15
    Voraussetzung ist ferner, dass die schädlichen Neigungen auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 105/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 5; Beschluss vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11, jeweils mwN).
  • BGH, 09.07.2015 - 2 StR 170/15

    Verhängung von Jugendstrafe (Vorliegen von schädlichen Neigungen)

    Diese Tatsache kann darauf hindeuten, dass eine Gefahr künftiger Straftaten nicht mehr besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 4 StR 37/15, NStZ-RR 2015, 155).
  • LG Münster, 12.07.2018 - 10 Ns 14/18

    Einziehung von Taterträgen, Einziehung des Wertes von Taterträgen, Jugendliche,

    Da - insbesondere aufgrund der Vielzahl von Taten - Erziehungsmaßregeln im Sinne des § 9 JGG nicht ausreichen, andererseits die Verhängung von Jugendstrafe mangels schädlicher Neigungen (§ 17 Abs. 2 1.Fall JGG) - die, was vorliegend nicht der Fall ist, sowohl bei Begehung der Tat als auch zum Urteilszeitpunkt vorliegen müssen ( vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2015, Az. 4 StR 37/15 - zitiert nach juris ) - bzw. besonderer Schuldschwere (§ 17 Abs. 2 2.Fall JGG) nicht geboten ist, waren gegen den Angeklagten Zuchtmittel im Sinne des § 13 JGG zu verhängen.
  • LG Bielefeld, 03.09.2019 - 3 KLs 14/19
    Schädliche Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2, 1. Alt. JGG sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 155 m. w. N.).
  • LG Bielefeld, 02.02.2018 - 4 KLs 38/16
    Schädliche Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2, 1. Alt. JGG sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 155 m. w. N.).
  • AG Borken, 06.02.2020 - 24a Ls 220 Js 159/19

    Einziehung von Wertersatz bei Anwendung vom Jugendstrafrecht

    Da - insbesondere aufgrund der Vielzahl von Taten - Erziehungsmaßregeln im Sinne des § 9 JGG nicht ausreichen, andererseits die Verhängung von Jugendstrafe mangels schädlicher Neigungen (§ 17 Abs. 2 1.Fall JGG) - die, was vorliegend nicht der Fall ist, sowohl bei Begehung der Tat als auch zum Urteilszeitpunkt vorliegen müssen ( vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2015, Az. 4 StR 37/15 - zitiert nach juris ) - bzw. besonderer Schuldschwere (§ 17 Abs. 2 2. Fall JGG) nicht geboten ist, waren gegen den Angeklagten Zuchtmittel im Sinne des § 13 JGG zu verhängen.
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48967
BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14 (https://dejure.org/2014,48967)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2014 - 3 StR 521/14 (https://dejure.org/2014,48967)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14 (https://dejure.org/2014,48967)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 49 Abs. 1 StGB; § 249 Abs. 2 StGB; § 17 JGG; § 18 JGG
    Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen von vertyptem Milderungsgrund und minder schwerem Fall (hier: des Raubes) im Jugendstrafrecht

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 249 Abs. 2 StGB
    Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Raub (Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich vertyptem Milderungsgrund)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 Alt 2 JGG, § 18 Abs 1 S 3 JGG, § 18 Abs 2 JGG, § 30 Abs 1 StGB, § 30 Abs 2 StGB
    Verhängung einer Jugendstrafe: Bemessung der Schwere der Schuld; Grundsätze der Strafzumessung bei möglichem Vorliegen eines minder schweren Falles

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 249 Abs. 2 StGB, § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG, § 30 Abs. 1, 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 49 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Fall des Raubes im Rahmen einer Strafrahmenmilderung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Beteiligung an einem Raub nach Jugendstrafrecht

  • rewis.io

    Verhängung einer Jugendstrafe: Bemessung der Schwere der Schuld; Grundsätze der Strafzumessung bei möglichem Vorliegen eines minder schweren Falles

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Verhängung einer Jugendstrafe: Bemessung der Schwere der Schuld; Grundsätze der Strafzumessung bei möglichem Vorliegen eines minder schweren Falles

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zumessung der Jugendstrafe - und der äußere Unrechtsgehalt der Tat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzlich vertypte Milderungsgründe - und der Sonderstrafrahmen eines minder schweren Falls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 155
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 138/14

    Verjährung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafrahmenwahl beim

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er den (allein) wegen des vorliegenden gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336 ; vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, juris Rn. 6).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14
    Dies gilt namentlich dort, wo sich die Tat, nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt, als minder schwerer Fall darstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 minder schwerer Fall 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, NStZ-RR 2013, 50, ; vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14
    Zutreffend ist die Jugendkammer davon ausgegangen, dass sowohl bei der Beurteilung der Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG wie bei der Zumessung der konkreten Jugendstrafe der äußere Unrechtsgehalt der Tat insofern von Belang ist, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Schwere der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 226).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 415/20

    Konstellationen des Versuchs bei der Brandstiftung mit Todesfolge

    Das Gebot, auch im Jugendstrafrecht minder schwere Fälle zu bedenken (s. etwa BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156 mwN), bezieht sich nicht auf tateinheitlich verwirklichte untergeordnete Delikte, weil aus diesen auch im Erwachsenenstrafrecht nicht der Strafrahmen zu entnehmen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Dabei hat sich der Senat in seiner Bewertung insbesondere an der inneren Tatseite orientiert und dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat nur insofern Gewicht beigemessen, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit der Angeklagten und die Schwere der Schuld gezogen werden können (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014, 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155).
  • BGH, 13.12.2021 - 5 StR 115/21

    Landfriedensbruch durch Beteiligung an Demonstrationen im sog. schwarzen Block

    c) Rechtsfehlerhaft ist eine solche Rechtsfolgenentscheidung nur dann, wenn sie beachtliche Lücken oder Widersprüche aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 150/18, NStZ 2018, 728), mit den Wertungen der Rechtsordnung in Widerspruch steht (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 1 StR 656/94, NJW 1995, 340) oder bei der Prüfung der Schuldschwere den Unrechtsgehalt der Tat fehlerhaft erfasst, wodurch die vom Tatgericht auf dieser Grundlage gezogenen Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und das Maß der persönlichen Schuld in Zweifel zu ziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155).

    (3) Zwar lässt diese unzutreffende Einordnung der Tatbeteiligung der Angeklagten den allgemeinen Strafrahmen, der im Jugendstrafrecht ohnehin nur als Maßstab für die zurechenbare Schuld heranzuziehen ist (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155), wegen des Einheitstäterbegriffs des § 125 StGB unberührt.

  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21

    Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche

    Auch bei der Anwendung von Jugendstrafrecht behalten die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts insoweit ihre Bedeutung, als in ihnen die Bewertung des Tatunrechts zum Ausdruck kommt, auf das sich die Bestimmung der Schuldschwere des Jugendlichen oder Heranwachsenden bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 3 StR 136/04, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3).
  • BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat und das Tatbild sind jedoch insofern von Belang, als hieraus Schlüsse auf die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des Jugendlichen oder Heranwachsenden gezogen werden können (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, StraFo 2012, 469, 470).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 150/18

    Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld)

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist jedoch insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Schwere seiner Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; Urteil vom 9. Januar 2018 - 1 StR 239/17).
  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 19.11.2009, Az. 3 StR 400/09; Beschluss vom 05.06.2013, Az. 2 StR 189/13; Beschluss vom 17.12.2014, Az. 3 StR 521/14).

    Dabei ist zur Bestimmung der zurechenbaren Schuld des jugendlichen oder heranwachsenden Täters das Tatunrecht am Maßstab der gesetzlichen Strafandrohungen des Erwachsenenstrafrechts heranzuziehen; denn die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts behalten insoweit ihre Bedeutung, als in ihnen die Bewertung des Tatunrechts zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2014, Az. 3 StR 521/14).

    Das Gewicht des Tatunrechts ist - unter dem Primat des Erziehungsgedankens - gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen oder Heranwachsenden abzuwägen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2014, Az. 3 StR 521/14).

  • BGH, 01.12.2022 - 3 StR 471/21

    Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers

    Für den äußeren Unrechtsgehalt einer Tat ist auch im Jugendstrafrecht - neben anderem - die gesetzliche Strafandrohung des Erwachsenenstrafrechts von Belang (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 4 Rn. 3; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358 f.; Urteile vom 18. Juli 2018 - 2 StR 150/18, NStZ 2018, 728, 729; vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21, juris Rn. 19 und 32; jeweils mwN).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 239/17

    Verhängung von Jugendstrafe (besondere Schwere der Schuld: grundsätzlich

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat und das Tatbild sind jedoch insofern von Belang, als hieraus Schlüsse auf die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des Jugendlichen oder Heranwachsenden gezogen werden können (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289, 290 und vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281; Urteil vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 226).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 510/16

    Reihenfolge der Gewährung des letzten Wortes im Verhältnis zwischen dem

    Die Strafkammer hat nicht verkannt, dass zur Bestimmung der zurechenbaren Schuld des jugendlichen Täters das Tatunrecht am Maßstab der gesetzlichen Strafandrohungen des Erwachsenenstrafrechts heranzuziehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156 mwN).
  • BGH, 04.11.2020 - 6 StR 321/20

    Fehlende Berücksichtigung möglicher Aufklärungshilfe bei der Verurteilung zur

  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 551/17

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Anwendbarkeit der Vollstreckungslösung

  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

  • BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16

    Darstellung der früheren Taten bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • BGH, 29.06.2023 - 3 StR 56/23

    Betreuung und Aufsicht durch die Jugendgerichtshilfe

  • BGH, 21.07.2022 - 4 StR 177/22

    Dauer der Jugendstrafe (Strafzumessung: beschränkte Revisibilität der

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2023 - 5 StS 1/23

    Urteil gegen Fitim D. und Gülcan A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an

  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 59/18

    Voraussetzungen einer ausnahmsweise anzunehmenden natürlichen Handlungseinheit

  • BGH, 10.02.2022 - 3 StR 436/21

    Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Gewaltverbrechen

  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht

  • LG Köln, 21.11.2017 - 104 Ks 89/16

    Rocker muss fast sieben Jahre in Haft

  • BGH, 21.07.2015 - 2 StR 24/15

    Schwerer Raub (Verhältnis von minder schwerem Fall und typisiertem

  • BGH, 26.09.2018 - 4 StR 354/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verhängung von

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