Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.02.2015

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14   

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https://dejure.org/2015,5071
BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14 (https://dejure.org/2015,5071)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2015 - 4 StR 516/14 (https://dejure.org/2015,5071)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14 (https://dejure.org/2015,5071)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB
    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten Handeltreiben mit einem Teil dieser Betäubungsmittel: Tateinheit zwischen Handeltreiben und Besitz zum Eigenkonsum)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Konkurrenzverhältnis beim Zusammentreffen von täterschaftlichem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 265 StPO, § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 55 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Konkurrenzverhältnis beim Zusammentreffen von täterschaftlichem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 174
  • NStZ-RR 2017, 194
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.08.1978 - 1 StR 173/78

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Erfordernis der Wahlfeststellung

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10 Rn. 2; vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228; Urteile vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/02, NStZ-RR 2004, 146, 148; vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78).
  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 296/02

    Keine Beschränkung der Revision bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14
    Hat der Tatrichter die von ihm festgestellten Geschehnisse als mehrere rechtlich selbständige Handlungen bewertet, obwohl tatsächlich nur eine Tat vorliegt, kann die Revision nicht auf die rechtliche Bewertung einzelner dieser Geschehnisse beschränkt werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. November 2002 - 3 StR 296/02, NStZ 2003, 264, 265; vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/94, NStZ 1996, 203).
  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 67/10

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Eigenverbrauch); kein (erweiterter)

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10 Rn. 2; vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228; Urteile vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/02, NStZ-RR 2004, 146, 148; vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78).
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14
    Auch im Übrigen wird der Schuldspruch durch einen eventuellen Erwerb von Kokain und Amphetamin zum Eigenverbrauch nicht berührt, weil der sich auf eine mögliche Erwerbsmenge zum Eigenkonsum beziehende Besitz in dem bereits ohnehin durch den Marihuanavorrat im Pkw verwirklichten unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufginge, der in Tateinheit mit dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge steht und hinter dem eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG hinsichtlich der möglicherweise in H. erworbenen Eigenbedarfsmengen zurückträte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227).
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14
    Auch im Übrigen wird der Schuldspruch durch einen eventuellen Erwerb von Kokain und Amphetamin zum Eigenverbrauch nicht berührt, weil der sich auf eine mögliche Erwerbsmenge zum Eigenkonsum beziehende Besitz in dem bereits ohnehin durch den Marihuanavorrat im Pkw verwirklichten unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufginge, der in Tateinheit mit dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge steht und hinter dem eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG hinsichtlich der möglicherweise in H. erworbenen Eigenbedarfsmengen zurückträte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14
    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58; vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.).
  • BGH, 12.10.2004 - 4 StR 358/04

    Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz unerlaubter Betäubungsmittel an

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10 Rn. 2; vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228; Urteile vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/02, NStZ-RR 2004, 146, 148; vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78).
  • BGH, 30.11.1995 - 1 StR 578/95

    Abgrenzung des Handeltreibens zum Eigenverbrauch von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14
    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; vom 29. August 1984 - 2 StR 173/84, bei Schoreit, NStZ 1985, 58; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29 Rn. 108; Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 29.08.1984 - 2 StR 173/84

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Teilmenge - Verwendungszweck - Besitz -

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14
    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; vom 29. August 1984 - 2 StR 173/84, bei Schoreit, NStZ 1985, 58; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29 Rn. 108; Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 12.10.1990 - 1 StR 539/90

    Betäubungsmittel - Besitz - Handeltreiben - Tateinheit - Herkunft -

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14
    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; vom 29. August 1984 - 2 StR 173/84, bei Schoreit, NStZ 1985, 58; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29 Rn. 108; Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit mit

  • BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

  • BGH, 02.10.2008 - 3 StR 352/08

    Schuldspruchänderung; Gesamtstrafenbildung (Beruhen)

  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Zwar verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82 und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 175; jeweils mwN).

    Dient aber der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 175 und vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 162; jeweils mwN).

  • BGH, 15.02.2023 - 2 StR 270/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: gesetzlich vertypter Milderungsgrund,

    Sollte diese Betäubungsmittelmenge nicht dem gewinnbringenden Weiterverkauf gedient haben, kommt eine tateinheitliche Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174, 175).

    Die bloße Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen ohne einen inneren Beziehungszusammenhang genügt nicht für die Annahme von Tateinheit (BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694, 695; Urteil vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18, juris Rn. 13; vgl. auch Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174, 175).

  • BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23

    Ergänzung des Schuldspruchs um den tateinheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln;

    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln insgesamt dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (Senat, Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95 - BGHSt 42, 162 und vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08 - NStZ-RR 2009, 58; BGH NStZ-RR 2015, 174).

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH StV 1998, 593; BGH NStZ-RR 2015, 174).

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 430/15

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174 f.; vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10 Rn. 2; vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228 f.; Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78).

    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14 aaO; vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58; vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.).

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14 aaO; vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; vom 29. August 1984 - 2 StR 173/84, bei Schoreit, NStZ 1985, 58; Patzak in Körner/Patzak/ Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29 Rn. 108; Kotz in Müko-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).

  • BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17

    Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen);

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15 aaO; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174 jeweils mwN; Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Beihilfe dazu (Tateinheit;

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174 f.; vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; vom 29. August 1984 - 2 StR 173/84, bei Schoreit, NStZ 1985, 58; Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 12.09.2017 - 4 StR 298/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen)

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174 f.; vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).

    Allerdings handelt es sich nach den vorstehenden Ausführungen um eine materiellrechtliche Tat im Sinne des § 52 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, StraFo 2017, 128 f.; vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, aaO; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, aaO): Das bewaffnete Handeltreiben verdrängt in Bezug auf die eigene Handelsmenge den durchlaufenden einheitlichen Besitz, der hinsichtlich der vom Angeklagten verwahrten Fremdmenge in Tateinheit zu der Beihilfe zum Handeltreiben in nicht geringer Menge steht.

  • BGH, 24.09.2019 - 5 StR 269/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Es hat aber - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - übersehen, dass die Strafbarkeit wegen Besitzes derselben Betäubungsmittel hinter das Handeltreiben zurücktritt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174, 175).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung);

    Der Besitz an der zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Teilmenge Marihuana wird auch dann vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erfasst, wenn nur diese Teilmenge unter der Grenze zur nicht geringen Menge bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14).
  • OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17

    Zulässigkeit der Addition mehrerer gleichzeitig im Besitz des Angeklagten

    Es ist zudem wenig einleuchtend, warum der Handel treibende Täter im Verhältnis zu dem bloß besitzenden Täter durch das Entfallen des Verbrechensvorwurfs privilegiert werden soll, was der Fall sein könnte, wenn der dieselbe Rauschgiftmenge betreffende Besitz hinter dem Vorwurf des Handeltreibens zurücktritt (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 174; NStZ-RR 2016, 82).
  • BGH, 15.09.2020 - 3 StR 282/20

    Tateinheit zwischen Einfuhr von Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen reinen

  • OLG Braunschweig, 09.11.2021 - 1 Ss 56/21

    Tateinheit zwischen unerlaubtem Anbau von Betäubungsmitteln und Besitz weiterer

  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 55/21

    Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB (Ausnahmevorschrift; ausdrückliche

  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
  • BGH, 20.03.2018 - 2 StR 504/17

    Bestimmen des Rauschmittels Marihuana zum Eigenkonsum i.R.d. Besitzes von

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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2015 - 2 StR 343/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6453
BGH, 19.02.2015 - 2 StR 343/14 (https://dejure.org/2015,6453)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2015 - 2 StR 343/14 (https://dejure.org/2015,6453)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 2 StR 343/14 (https://dejure.org/2015,6453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,6453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 250 Abs 3 StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
    Besonders schwere räuberische Erpressung: Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung eines minder schweren Falles; Würdigung der Gesamtumstände

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 3 StGB, §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Regelfall einer besonders schweren räuberischen Erpressung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung

  • rewis.io

    Besonders schwere räuberische Erpressung: Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung eines minder schweren Falles; Würdigung der Gesamtumstände

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StGB § 250 Abs. 3
    Regelfall einer besonders schweren räuberischen Erpressung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 174
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.2013 - 2 StR 312/13

    Gewerbsmäßige unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (minder

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - 2 StR 343/14
    Denn für die Annahme eines minder schweren Falles ist nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich; ausreichend ist es, wenn im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände festgestellt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13).
  • LG Deggendorf, 22.11.2019 - 1 Ks 6 Js 5538/18

    Kein Erfordernis eines Siegers zur Einordnung eines Geschehensablaufs als

    Für die Annahme eines minder schweren Falles ist dabei nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich; ausreichend ist es, wenn im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände festgestellt werden kann (BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az. 2 StR 343/14).
  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 246/22

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit (minder schwerer Fall: Gesamtwürdigung aller

    Erst auf der Grundlage eines solchen umfassenden Abwägungsvorgangs kann entschieden werden, ob der Regelstrafrahmen den Besonderheiten des Falls gerecht wird oder, weil die strafmildernden Umstände beträchtlich überwiegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 2 StR 343/14, BGHR StGB § 250 Abs. 3 Strafrahmenwahl 2 Rn. 4), unangemessen hart wäre.
  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 677/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorliegen eines

    Die Beurteilung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, der ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände voraussetzt, ist im Wesentlichen dem Tatrichter überlassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2006 - 4 StR 545/05, NStZ-RR 2006, 140, 141; vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13, StV 2014, 612 f. und vom 19. Februar 2015 - 2 StR 343/14, StraFo 2015, 256; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 85 mwN).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.04.2022 - JK1 KLs 213 Js 3179/21

    Psychische Beihilfe bei einem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass für die Annahme eines minder schweren Falles nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich ist, vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az: 2 StR 343/14.

    Auch hier hat die Kammer nicht verkannt, dass für die Annahme eines minder schweren Falles nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich ist, vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az: 2 StR 343/14.

  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

    Die Kammer hat bei der Würdigung der Frage, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, nicht verkannt, dass für die Annahme eines minder schweren Falles nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich ist, vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az. 2 StR 343/14.
  • LG Arnsberg, 10.01.2020 - 6 KLs 7/19
    Hierfür und damit für die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens gemäß §§ 255, 249, 250 Abs. 3 StGB fehlte es an einem beträchtlichen Überwiegen der strafmildernden, den Angeklagten entlastenden Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015 - 2 StR 343/14).
  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 21 Ks 11/21
    Ausreichend ist vielmehr, dass im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände festgestellt werden kann (vgl. BGH Beschl. v. 19.02.2015 - 2 StR 343/14, BeckRS 2015, 6200 Rn. 4 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 09.01.2023 - 33 KLs 15/22
    Entscheidend für das Vorliegen eines minder schweren Falles ist, dass das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiver Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des Regelstrafrahmens als unverhältnismäßig bzw. die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH, BeckRS 2013, 10263; BGH, BeckRS 2015, 6200).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 02.02.2022 - 1 KLs 22 Js 1927/21

    Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges - "Polizei-Trick-Betrug"

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass für die Annahme eines minder schweren Falles nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich ist, vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az: 2 StR 343/14.
  • LG Weiden/Oberpfalz, 14.09.2020 - 1 KLs 24 Js 2053/20

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Es ist insoweit bereits ausreichend, wenn im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände - wie hier nicht - festgestellt werden kann, vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az: 2 StR 343/14.
  • LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19

    Tötung eines Stiefkindes

  • LG Flensburg, 11.03.2021 - I Ks 115 Js 4439/20

    Strafschärfende Berücksichtigung des auf die versuchte Straftat gerichteten

  • LG Weiden/Oberpfalz, 30.01.2023 - 2 KLs 212 Js 2991/22

    Annahme eines minder schweren Falls beim Bandenbetrug unter Berücksichtigung der

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