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   OLG Frankfurt, 07.10.2014 - 3 Ws 861/14   

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https://dejure.org/2014,50716
OLG Frankfurt, 07.10.2014 - 3 Ws 861/14 (https://dejure.org/2014,50716)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.10.2014 - 3 Ws 861/14 (https://dejure.org/2014,50716)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Oktober 2014 - 3 Ws 861/14 (https://dejure.org/2014,50716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    57 Abs 1 StGB, § 140 Abs 2 StPO
    Bestellung eines Verteidigers für Entscheidung nach § 57 I StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Verteidigers für Entscheidung nach § 57 I StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besondere Schwierigkeit des Vollstreckungsfalles durch Einholung eines Prognosegutachtens durch das Gericht

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 229
  • StV 2015, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 27.12.2005 - 1 Ws 194/05

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2014 - 3 Ws 861/14
    Dies gilt namentlich dann, wenn das Gutachten psychiatrisch-neurologische, psychoanalytische, kriminologische oder rechtliche Fragestellungen aufwirft, mit deren Beurteilung der Betroffene überfordert ist (Senat, Beschluss vom 24. April 2008 - 3 Ws 389 + 390/08; KG StV 2007, 94; Brandenburgisches OLG StV 2007, 95; Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 2008, 175; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 591/13 - juris).
  • OLG Naumburg, 02.10.2013 - 1 Ws 591/13

    Strafvollstreckungssache: Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2014 - 3 Ws 861/14
    Dies gilt namentlich dann, wenn das Gutachten psychiatrisch-neurologische, psychoanalytische, kriminologische oder rechtliche Fragestellungen aufwirft, mit deren Beurteilung der Betroffene überfordert ist (Senat, Beschluss vom 24. April 2008 - 3 Ws 389 + 390/08; KG StV 2007, 94; Brandenburgisches OLG StV 2007, 95; Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 2008, 175; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 591/13 - juris).
  • KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06

    Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2014 - 3 Ws 861/14
    Dies gilt namentlich dann, wenn das Gutachten psychiatrisch-neurologische, psychoanalytische, kriminologische oder rechtliche Fragestellungen aufwirft, mit deren Beurteilung der Betroffene überfordert ist (Senat, Beschluss vom 24. April 2008 - 3 Ws 389 + 390/08; KG StV 2007, 94; Brandenburgisches OLG StV 2007, 95; Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 2008, 175; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 591/13 - juris).
  • OLG Hamburg, 21.12.2017 - 2 Ws 206/17

    Notwendige Verteidigung im Aussetzungsverfahren: Gebot der Beiordnung eines

    Ein solcher Verfahrensstand führt regelmäßig zu einer schwierigen Sachlage, die einen rechtsanwaltlichen Beistand für den Verurteilten notwendig macht (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2015, 229; OLG Brandenburg StV 2007, 95; OLG Celle, Beschluss vom 20. September 2011, Az.: 2 Ws 242/11, juris; Fischer § 57 Rn. 33).
  • OLG Zweibrücken, 18.08.2016 - 1 Ws 198/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines

    Vorliegend ergibt sich das Bedürfnis nach Beiordnung eines Verteidigers aus den eingeschränkten Sprachkenntnissen der Verurteilten und der dadurch eingeschränkten Möglichkeit, sich eingehend mit dem von der Strafvollstreckungskammer beauftragten Gutachten auseinandersetzen und an dem Verfahren nach § 454 Abs. 2 S. 3 StPO mitwirken zu können (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 3 Ws 861/14, juris, Rn. 5; KG, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 5 Ws 61/06, juris, Rn. 9).
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