Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.06.2015

Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2015 - 4 StR 46/15   

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https://dejure.org/2015,17777
BGH, 18.06.2015 - 4 StR 46/15 (https://dejure.org/2015,17777)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2015 - 4 StR 46/15 (https://dejure.org/2015,17777)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 4 StR 46/15 (https://dejure.org/2015,17777)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 177 Abs 1 Nr 2 StGB, § 177 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB
    Vergewaltigung: Konkurrenzverhältnis bei mehrfach nacheinander mittels einheitlicher Gewaltanwendung erzwungenen Beischlafhandlungen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 177 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 265 StPO, § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB, § 66 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Überprüfungg einer Annahme von zwei selbstständigen und real konkurrierenden Vergewaltigungstaten

  • rewis.io

    Vergewaltigung: Konkurrenzverhältnis bei mehrfach nacheinander mittels einheitlicher Gewaltanwendung erzwungenen Beischlafhandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 3 S. 2; StPO § 265
    Rechtliche Überprüfungg einer Annahme von zwei selbstständigen und real konkurrierenden Vergewaltigungstaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrfach hintereinander begangene Vergewaltigungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 277
  • NStZ-RR 2015, 363
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06

    Besonders schwere Vergewaltigung (Tateinheit und mittäterschaftliche Zurechnung

    Auszug aus BGH, 18.06.2015 - 4 StR 46/15
    Bei einheitlicher Gewaltanwendung liegt ebenso wie bei fortgesetzter oder fortwirkender Drohung trotz mehrfach dadurch erzwungener Beischlafhandlungen nur eine Tat im Rechtssinne vor (vgl. BGH, Urteile vom 19. April 2007 - 4 StR 572/06, NStZ-RR 2007, 235; vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vom 25. Oktober 2001 - 4 StR 262/01, NStZ 2002, 199, 200; Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - 4 StR 521/02, StraFo 2003, 281; vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99, NStZ 2000, 419, 420; vom 23. November 1993 - 1 StR 739/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93

    Freiheitsberaubung als Gewaltanwendung - Beurteilung von Konkurrenzfragen -

    Auszug aus BGH, 18.06.2015 - 4 StR 46/15
    Bei einheitlicher Gewaltanwendung liegt ebenso wie bei fortgesetzter oder fortwirkender Drohung trotz mehrfach dadurch erzwungener Beischlafhandlungen nur eine Tat im Rechtssinne vor (vgl. BGH, Urteile vom 19. April 2007 - 4 StR 572/06, NStZ-RR 2007, 235; vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vom 25. Oktober 2001 - 4 StR 262/01, NStZ 2002, 199, 200; Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - 4 StR 521/02, StraFo 2003, 281; vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99, NStZ 2000, 419, 420; vom 23. November 1993 - 1 StR 739/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

    Auszug aus BGH, 18.06.2015 - 4 StR 46/15
    Für die neu zu treffende Maßregelentscheidung weist der Senat darauf hin, dass in Fällen, in denen - wie bei § 66 Abs. 3 StGB - die Anordnung der Sicherungsverwahrung im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters steht, die maßgeblichen Gründe für die tatrichterliche Ermessensentscheidung in den Urteilsgründen darzulegen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272; vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19868
BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15 (https://dejure.org/2015,19868)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2015 - 3 StR 193/15 (https://dejure.org/2015,19868)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 3 StR 193/15 (https://dejure.org/2015,19868)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
    Besonders schwere räuberische Erpressung (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Misshandlung und Erzwingung der Vermögensverfügung bzw. Sicherung der Beute)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 2 Nr 3 Buchst a StGB, § 255 StGB
    Besonders schwere räuberische Erpressung: Schwere körperliche Misshandlung bei der Tat

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB, § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Finalität der Verknüpfung von Gewalt und Vermögensverfügung bzgl. der schweren körperlichen Misshandlung i.R.d. besonders schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Besonders schwere räuberische Erpressung: Schwere körperliche Misshandlung bei der Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Finalität der Verknüpfung von Gewalt und Vermögensverfügung bzgl. der schweren körperlichen Misshandlung i.R.d. besonders schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Misshandlung vor der Erpressung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 277
  • StV 2015, 771
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 31/09

    Raub (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Gewalt

    Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15
    Ein schlichter räumlich-zeitlicher Zusammenhang zwischen einer räuberischen Erpressung und einer schweren Misshandlung genügt hierfür hingegen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2009 - 5 StR 31/09, BGHSt 53, 234, 236 f.).
  • BGH, 16.07.2009 - 4 StR 241/09

    Auslegung des Merkmals "bei der Tat" i.S.v. § 177 Abs. 4 Nr. 2a Strafgesetzbuch (

    Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15
    Dies gilt sowohl in dem Fall, in der die Misshandlung der Erpressung unmittelbar nachfolgt, als auch dann, wenn sie ihr - wie hier - unmittelbar vorangeht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 4 StR 241/09, NStZ 2010, 150 zu § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB).
  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20

    Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei

    Es ist daher nur dann erfüllt, wenn eine schwere körperliche Misshandlung zur Erzwingung der Wegnahme oder zumindest zur Sicherung der Beute verübt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 193/15, NStZ-RR 2015, 277).

    Dies gilt sowohl für den Fall, in dem die Misshandlung der Wegnahme unmittelbar nachfolgt, als auch dann, wenn sie ihr - wie hier - unmittelbar vorausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 193/15, NStZ-RR 2015, 277; Beschluss vom 26. Juli 2009 - 4 StR 241/09, NStZ 2010, 150).

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