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   BGH, 23.07.2014 - 2 StR 20/14   

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https://dejure.org/2014,29368
BGH, 23.07.2014 - 2 StR 20/14 (https://dejure.org/2014,29368)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2014 - 2 StR 20/14 (https://dejure.org/2014,29368)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 2 StR 20/14 (https://dejure.org/2014,29368)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73d Abs 1 S 1 StGB, § 73d Abs 1 S 2 StGB, § 33 Abs 1 BtMG
    Anordnung des erweiterten Verfalls wegen Betäubungsmitteldelikts: Einzahlung des sichergestellten Verkaufserlöses bei der Gerichtszahlstelle

  • IWW

    § 73c StGB, § 73a StGB, § 300 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, §§ 33 Abs. 1 BtMG, 73d Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, § 73d Abs. 2 StGB, § 74 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des erweiterten Verfalls hinsichtlich Sicherstellung des Geldbetrages aus strafbaren Verkäufen von Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Anordnung des erweiterten Verfalls wegen Betäubungsmitteldelikts: Einzahlung des sichergestellten Verkaufserlöses bei der Gerichtszahlstelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung des erweiterten Verfalls hinsichtlich Sicherstellung des Geldbetrages aus strafbaren Verkäufen von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    Anordnung des erweiterten Verfalls hinsichtlich Sicherstellung des Geldbetrages aus strafbaren Verkäufen von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das bei der Gerichtskasse eingezahlte Drogengeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 282
  • JR 2016, 150
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 251/93

    Missverhältnis zwischen verhängter Strafe und den Grundsätzen schuldangemessenen

    Auszug aus BGH, 23.07.2014 - 2 StR 20/14
    Denn nach der maßgeblichen Anschauung des täglichen Lebens macht es keinen Unterschied, wenn eine bestimmte Banknote als vertretbare Sache durch einen gleichwertigen Anspruch auf den entsprechenden Geldbetrag gegen die Staatskasse ersetzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 74 Identität 1 zum vergleichbaren Problem bei der Einziehung).
  • BGH, 09.07.2002 - 3 StR 165/02

    Totschlag - Gefährliche Körperverletzung - Tateinheit - Versuch - Einziehung

    Auszug aus BGH, 23.07.2014 - 2 StR 20/14
    Es handelt sich bei der Nutzung des Fahrzeugs entgegen der Ansicht der Revision nicht lediglich um eine gelegentliche Verwendung im Zusammenhang mit der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 3 StR 165/02, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 7), auch wenn der Angeklagte, der nach der Bestellung nicht zugleich ins Bundesgebiet zurückkehrte, offensichtlich noch andere Dinge erledigte.
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

    Auszug aus BGH, 23.07.2014 - 2 StR 20/14
    Mit diesem Anfechtungsumfang - Überprüfung des Absehens jeglicher Verfallsentscheidung - ist die Rechtsmittelbeschränkung auch wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104).
  • BGH, 21.10.2008 - 4 StR 437/08

    Minder schwerer Fall des bewaffneten und bandenmäßigen Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 23.07.2014 - 2 StR 20/14
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn das für die Tat oder aus ihr Erlangte damit nicht mehr als solches "bei dem Angeklagten" vorhanden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85).
  • BGH, 18.09.2019 - 1 StR 320/18

    Selbständige Einziehung (Verdacht einer Katalogtat bereits bei Sicherstellung,

    Da danach keine Möglichkeit ersichtlich ist, wie das von der Staatsanwaltschaft mit ihrem Rechtsmittel erstrebte Ergebnis - eine Verfallsentscheidung, die im wirtschaftlichen Ergebnis zur Abschöpfung des sichergestellten Bargeldbetrages führt (vgl. zur Auslegung des Rechtsmittels BGH, Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 StR 20/14 Rn. 6) - erreicht werden kann, erweist es sich als unbegründet.
  • BGH, 25.08.2021 - 3 StR 148/21

    Einziehung von sichergestelltem Bargeld (Auszahlungsanspruch; Wertersatz)

    Denn nach der Anschauung des täglichen Lebens entfällt die unmittelbare Zuordnung des Einziehungsgegenstands zur rechtswidrigen Tat nicht dadurch, dass eine bestimmte Banknote oder Geldmünze als vertretbare Sache durch einen gleichwertigen Anspruch auf den entsprechenden Geldbetrag gegen die Staatskasse ersetzt wird (s. BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 74 Identität 1 (für die Einziehung von Tatmitteln nach § 74 Abs. 1 StGB aF); Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 StR 20/14, NStZ-RR 2015, 282, 283 (für den erweiterten Verfall nach § 73d Abs. 1 StGB aF); Urteil vom 18. September 2019 - 1 StR 320/18, NJW 2020, 164 Rn. 36; LG Hildesheim, Beschluss vom 20. April 2020 - 22 Qs 4/20, juris Rn. 48 (jeweils für die erweiterte Einziehung nach § 73a Abs. 1 StGB); ferner Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 74 Rn. 15; LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 45; NKStGB/Saliger, 5. Aufl., § 74 Rn. 15 f.).

    b) Dahinstehen kann, ob es in einem Fall wie dem hier zu beurteilenden durchgreifend rechtsfehlerhaft wäre, wenn das Tatgericht die Einziehung des sichergestellten Bargelds anordnete (eine solche Anordnung nicht beanstandend BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 74 Identität 1 (zu § 74 Abs. 1 StGB aF); s. auch BGH, Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 StR 20/14, juris Tenor, Rn. 9 (zu § 73d Abs. 1 StGB aF)).

  • LG Aachen, 17.07.2020 - 60 KLs 4/20

    Selbstständige Einziehung; objektives Verfahren; Beschlagnahme

    Denn nach der maßgeblichen Anschauung des täglichen Lebens macht es keinen Unterschied, wenn eine bestimmte Banknote als vertretbare Sache durch einen gleichwertigen Anspruch auf den entsprechenden Geldbetrag gegen die Staatskasse ersetzt wird (zum erweiterten Verfall nach § 73d StGB vgl. BGH, Urt. v. 23.07.2014 - 2 StR 20/14, NStZ-RR 2015, 282, juris Rn. 9; zur Einziehung nach § 74 StGB vgl. BGH, Urt. v. 14.07.1993 - 3 StR 251/93, NStZ 1993, 538, juris Rn. 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.01.2017 - 1 StR 481/16

    Strafzumessung (Schadenswiedergutmachung als Strafmilderungsgrund)

    Zwar käme - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat - unter den Voraussetzungen des § 73d StGB i.V.m. § 263 Abs. 7 StGB ein erweiterter Verfall in Betracht (vgl. auch BGH, Urteile vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11, BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 3 und vom 23. Juli 2014 - 2 StR 20/14, NStZ-RR 2015, 282).
  • BGH, 06.11.2014 - 4 StR 290/14

    Feststellung des Absehens von der Verfallsanordnung wegen Ansprüchen Dritter

    Zwar ist dieser Betrag unverändert dem Vermögen des Angeklagten zuzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2014 - 2 StR 20/14).
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