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Rechtsprechung
   BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22454
BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15 (https://dejure.org/2015,22454)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2015 - 4 StR 293/15 (https://dejure.org/2015,22454)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 4 StR 293/15 (https://dejure.org/2015,22454)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 267 Abs. 6 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im Urteil: Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 Abs 1 StPO, § 358 Abs 2 S 2 StPO, § 20 StGB, § 21 StGB
    Revision des Angeklagten: Darstellung des Sachverständigengutachtens im Urteil zur Schuldunfähigkeit; Aufhebung des Freispruchs bei einer isoliert angeordneten Unterbringung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 21 StGB, § 306a Abs. 1 Nr. 1, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB, § 241 StGB, § 20 StGB, § 63 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Schuldunfähigkeit i.R.d. versuchten gefährlichen Körperverletzung

  • rewis.io

    Revision des Angeklagten: Darstellung des Sachverständigengutachtens im Urteil zur Schuldunfähigkeit; Aufhebung des Freispruchs bei einer isoliert angeordneten Unterbringung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Schuldunfähigkeit i.R.d. versuchten gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 315
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15
    Die Anordnung dieser Maßregel kommt nur bei solchen Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen positiv festgestellten, länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen worden ist (st. Rspr., Senat, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29 ff.).

    Schließt sich der Tatrichter dem Sachverständigen an, muss er sich grundsätzlich mit dem Gutachteninhalt auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 15. März 2006 - 2 StR 573/05 -, juris Rn. 11) und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29 ff.) im Urteil mitteilen (st. Rspr., siehe etwa BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 557/06 -, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07 -, juris Rn. 11; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 20 Rn. 65 mwN).

  • BGH, 15.03.2006 - 2 StR 573/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Überzeugungsbildung;

    Auszug aus BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15
    Schließt sich der Tatrichter dem Sachverständigen an, muss er sich grundsätzlich mit dem Gutachteninhalt auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 15. März 2006 - 2 StR 573/05 -, juris Rn. 11) und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29 ff.) im Urteil mitteilen (st. Rspr., siehe etwa BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 557/06 -, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07 -, juris Rn. 11; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 20 Rn. 65 mwN).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15
    Denn durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl I S. 1327) wurde der frühere Rechtszustand dahin geändert, dass es gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO möglich ist, in einer neuen Hauptverhandlung an Stelle der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus den Täter schuldig zu sprechen und eine Strafe zu verhängen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 150/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit der Befundanalyse

    Auszug aus BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15
    Diese bloße Wiedergabe der Diagnose des Sachverständigen reicht jedoch für die Begründung der Voraussetzungen eines länger andauernden ?Zustandes' (§ 63 StGB) nicht aus (BGH, Beschluss vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239), zumal die Schwurgerichtskammer hier nicht lediglich auf die allgemeine Disposition des Angeklagten zur erheblichen Verminderung der Impulskontrolle ohne weitergehende Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastungssituation im Haftraum rekurrieren durfte (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 mwN., BGHR StGB § 63 Zustand 39; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140).
  • BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04

    Verschlechterungsverbot; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15
    Diese bloße Wiedergabe der Diagnose des Sachverständigen reicht jedoch für die Begründung der Voraussetzungen eines länger andauernden ?Zustandes' (§ 63 StGB) nicht aus (BGH, Beschluss vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239), zumal die Schwurgerichtskammer hier nicht lediglich auf die allgemeine Disposition des Angeklagten zur erheblichen Verminderung der Impulskontrolle ohne weitergehende Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastungssituation im Haftraum rekurrieren durfte (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 mwN., BGHR StGB § 63 Zustand 39; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140).
  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15
    Schließt sich der Tatrichter dem Sachverständigen an, muss er sich grundsätzlich mit dem Gutachteninhalt auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 15. März 2006 - 2 StR 573/05 -, juris Rn. 11) und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29 ff.) im Urteil mitteilen (st. Rspr., siehe etwa BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 557/06 -, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07 -, juris Rn. 11; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 20 Rn. 65 mwN).
  • BGH, 09.05.2007 - 5 StR 557/06

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15
    Schließt sich der Tatrichter dem Sachverständigen an, muss er sich grundsätzlich mit dem Gutachteninhalt auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 15. März 2006 - 2 StR 573/05 -, juris Rn. 11) und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29 ff.) im Urteil mitteilen (st. Rspr., siehe etwa BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 557/06 -, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07 -, juris Rn. 11; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 20 Rn. 65 mwN).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15
    Diese Erörterungen drängten sich allerdings umso mehr auf, als die allgemeine Diagnose einer schizophrenen Störung nicht ohne weiteres zur Schuldunfähigkeit des Täters führt (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305; Fischer, aaO., Rn. 9a mwN) und sich das Verhalten des Angeklagten in dem Haftraum auf den ersten Blick nicht unbedingt als ?psychiotisch motiviert' (UA S. 12) darstellt.
  • BGH, 10.01.2008 - 4 StR 626/07

    Geltung des Verschlechterungsverbotes beim Strafausspruch und bezüglich der

    Auszug aus BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15
    Diese bloße Wiedergabe der Diagnose des Sachverständigen reicht jedoch für die Begründung der Voraussetzungen eines länger andauernden ?Zustandes' (§ 63 StGB) nicht aus (BGH, Beschluss vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239), zumal die Schwurgerichtskammer hier nicht lediglich auf die allgemeine Disposition des Angeklagten zur erheblichen Verminderung der Impulskontrolle ohne weitergehende Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastungssituation im Haftraum rekurrieren durfte (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 mwN., BGHR StGB § 63 Zustand 39; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140).
  • BGH, 09.04.2015 - 2 StR 402/14

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen, maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15
    Zur Beurteilung der Frage, ob ein fehlgeschlagener Versuch vorliegt, wird der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter Feststellungen zu den Vorstellungen des Angeklagten im Rücktrittshorizont zu treffen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2015 - 2 StR 402/14, StraFo 2015, 291; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 24 Rn. 7, 15 ff. mwN).
  • BGH, 26.01.2007 - 2 StR 582/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Persönlichkeitsstörung,

  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    a) Wenn sich das Tatgericht - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise im Urteil mitteilen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 4 StR 293/15, NStZ-RR 2015, 315, 316 mwN; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 381).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Der Umstand, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Aufhebung auch des freisprechenden Teils des Urteils nicht; denn nach § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist es möglich, in einer neuen Hauptverhandlung an Stelle der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus den Täter schuldig zu sprechen und eine Strafe zu verhängen (BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2015 - 4 StR 293/15, NStZ-RR 2015, 315, 316; vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1).
  • BGH, 06.02.2019 - 3 StR 479/18

    Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Tatgericht (Darlegungspflicht; keine

    Der Umfang dieser tatrichterlichen Darlegungspflicht bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 4 StR 293/15, NStZ-RR 2015, 315, 316 mwN).
  • BGH, 23.05.2017 - 1 StR 164/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Schließt es sich den Ausführungen des Sachverständigen an, muss es sich grundsätzlich mit dem Gutachteninhalt auseinandersetzen und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise im Urteil mitteilen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 4 StR 293/15, NStZ-RR 2015, 315 f. mwN).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 570/19

    Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung

    a) Der Umstand, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Aufhebung auch des freisprechenden Teils des Urteils nicht; denn nach § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist es möglich, in einer neuen Hauptverhandlung an Stelle der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus den Täter schuldig zu sprechen und eine Strafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135, 136; Beschluss vom 29. Juli 2015 - 4 StR 293/15, NStZ-RR 2015, 315, 316).
  • BGH, 22.10.2020 - 4 StR 258/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Wiedergabe wesentlicher

    Der Umstand, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Aufhebung auch des freisprechenden Teils des Urteils nicht; denn nach § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist es möglich, in einer neuen Hauptverhandlung an Stelle der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus den Täter schuldig zu sprechen und eine Strafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 ? 3 StR 271/14; vom 29. Juli 2015 ? 4 StR 293/15; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15).
  • OLG Hamm, 30.01.2020 - 4 RVs 7/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Wiedergabe des Gutachteninhalts;

    Der Umfang der tatrichterlichen Darlegungspflicht bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 4 StR 293/15 -, Rn. 9, juris m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2015 - 4 StR 576/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22551
BGH, 13.08.2015 - 4 StR 576/14 (https://dejure.org/2015,22551)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2015 - 4 StR 576/14 (https://dejure.org/2015,22551)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14 (https://dejure.org/2015,22551)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33a StPO, § 356a StPO
    Revision im Strafverfahren: Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen einen die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss

  • IWW

    §§ 69, 69a StGB, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung als Rechtsbehelf

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen einen die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung als Rechtsbehelf

  • datenbank.nwb.de

    Revision im Strafverfahren: Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen einen die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 315
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.2014 - 5 StR 377/13

    Unstatthaftigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - 4 StR 576/14
    Dieser Rechtsbehelf gegen den Beschluss vom 1. Juli 2015 kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Senat seine Entscheidungen in dieser Sache weder aufheben noch abändern könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 5 StR 377/13); die Gegenvorstellung ist daher unstatthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12

    Unstatthafte Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - 4 StR 576/14
    Dieser Rechtsbehelf gegen den Beschluss vom 1. Juli 2015 kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Senat seine Entscheidungen in dieser Sache weder aufheben noch abändern könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 5 StR 377/13); die Gegenvorstellung ist daher unstatthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16

    Verwerfung der sofortigen Beschwerde als unzulässig

    Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14, NStZ-RR 2015, 315 und vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BGH, 26.11.2020 - 3 StR 158/20

    Zulässigkeit einer Gehörsrüge in einem Strafverfahren

    Eine Gegenvorstellung wäre aus denselben Gründen ebenfalls unstatthaft (BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14, juris Rn. 3 mwN, und vom 4. Dezember 2015 - 2 StR 396/14, juris Rn. 1 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.08.2015 - 1 StR 300/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22480
BGH, 05.08.2015 - 1 StR 300/15 (https://dejure.org/2015,22480)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2015 - 1 StR 300/15 (https://dejure.org/2015,22480)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2015 - 1 StR 300/15 (https://dejure.org/2015,22480)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 267 Abs 1 S 1 StPO
    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags über Indiz- oder Hilfstatsache wegen Bedeutungslosigkeit; Anforderungen an die Begründung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 2 BtMG, § 265 Abs. 1 StPO, § 358 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages hinsichtlich Begründung i.R.d. Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags über Indiz- oder Hilfstatsache wegen Bedeutungslosigkeit; Anforderungen an die Begründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 2; StPO § 265 Abs. 1
    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages hinsichtlich Begründung i.R.d. Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der abgelehnte Beweisantrag - und der nur mögliche, aber nicht zwingende Schluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 315
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 47/12

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 05.08.2015 - 1 StR 300/15
    Die Anforderungen an die Begründung entsprechen grundsätzlich den Darlegungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 47/12).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14

    Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen,

    Auszug aus BGH, 05.08.2015 - 1 StR 300/15
    Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der von der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14, NStZ 2015, 296 m. Anm. Venn; Senat, Urteil vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 544/14

    Versuchter Betrug durch massenhafte Versendung von Forderungsschreiben

    Auszug aus BGH, 05.08.2015 - 1 StR 300/15
    Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der von der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14, NStZ 2015, 296 m. Anm. Venn; Senat, Urteil vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316).
  • BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Verhältnis zu gesetzlich vertypten

    Auszug aus BGH, 05.08.2015 - 1 StR 300/15
    Das Landgericht hat bei der Prüfung eines minder schweren Falls nach § 29a Abs. 2 BtMG den vertypten Milderungsgrund der Beihilfe nicht erörtert (vgl. zur Prüfungsreihenfolge Senat, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14).
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17

    Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen im Grundsatz denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, weshalb sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111; vom 5. August 2015 - 1 StR 300/15, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 30; vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 193/16, NStZ-RR 2017, 119; ferner LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225 mwN).
  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 484/18

    Ablehnung von Beweisanträgen (Bedeutungslosigkeit einer Indiz- oder Hilfstatsache

    Aus ihnen muss sich ergeben, warum das Tatgericht aus der Beweistatsache keine entscheidungserheblichen Schlussfolgerungen ziehen will (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 300/15, NStZ-RR 2015, 315 (Ls); Beschluss vom 5. Februar 2013 - 1 StR 553/12, NStZ 2013, 352, 353; weitere Nachweise bei Trüg/Habetha in MünchKomm-StPO, § 244 Rn. 260 i.V.m. Fn. 1547).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.2015 - 2 StR 430/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20477
BGH, 03.06.2015 - 2 StR 430/14 (https://dejure.org/2015,20477)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2015 - 2 StR 430/14 (https://dejure.org/2015,20477)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 2 StR 430/14 (https://dejure.org/2015,20477)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 315
  • StV 2015, 757
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 03.06.2015 - 2 StR 430/14
    Dies kann der Senat hier mit den Mitteln des Revisionsrechts rekonstruieren (vgl. BGHSt 43, 212, 214).
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 442/20

    Inbegriffsrüge (keine Darstellung aller Beweismittel in Einzelheiten im Urteil

    Es muss alle wesentlichen Tatsachen und Beweisergebnisse, die dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu entnehmen sind, erschöpfend in einer Gesamtschau würdigen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, bzw. sich die Erörterung aufdrängt (BGH, Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 430/14, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 50 Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2020 - 2 Rv 34 Ss 585/20

    Abgrenzung von Inbegriffs- und Sachrüge

    Dies gilt insbesondere bei Beweismitteln, die - wie vorliegend - vollständig schriftlich fixiert sind (BGH StV 1993, 115; 2015, 757; StraFo 2011, 151; NStZ-RR 2011, 214; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 261 StPO Rn. 38a m.w.N.).
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