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   BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15   

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https://dejure.org/2015,17374
BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,17374)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2015 - 3 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,17374)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15 (https://dejure.org/2015,17374)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 830 Abs. 1 BGB; § 840 Abs. 1 BGB; § 406 StPO; § 223 StGB; § 224 StGB
    Adhäsionsentscheidung (Grenzen der gesamtschuldnerischen Haftung bei nicht vom gemeinsamen Vorsatz umfassten Handlungen eines Mittäters; Schmerzensgeld; Körperverletzung; Abänderung der Adhäsionsentscheidung im Revisionsverfahren; keine Zurückverweisung ausschließlich ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 406 Abs 1 StPO, § 830 Abs 1 BGB, § 840 Abs 1 BGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB
    Adhäsionsverfahren: Gesamtschuldnerische Haftung für gefährliche Körperverletzung bei Mittäterexzess

  • IWW

    § 472a StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 830 Abs. 1 BGB, § 840 Abs. 1 BGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 406 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 406 Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO, § 406 Abs. 3 Satz 4 StPO, § 473 Abs. 4 StPO, § 472a Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der bereits anfänglichen Erfassung der Benutzung eines Tatmittels vom gemeinsamen Tatplan im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Gesamtschuldnerische Haftung für gefährliche Körperverletzung bei Mittäterexzess

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 830 Abs. 1; BGB § 840 Abs. 1
    Nachweis der bereits anfänglichen Erfassung der Benutzung eines Tatmittels vom gemeinsamen Tatplan im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 320
  • StV 2017, 653
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 468/12

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung; unzutreffende Ablehnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15
    Die wechselseitige Zurechnung der einzelnen Tatbeiträge reicht dabei nicht weiter als der gemeinsame Vorsatz und scheidet aus, soweit einer der Mittäter im Exzess Handlungen begeht, die vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz der anderen nicht gedeckt sind (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8; vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Abs. 2 Teilnahme 2).

    Die zur Grundlage des Schmerzensgeldanspruchs gemachten Verletzungsfolgen - aus dem Einsatz des Schlagrings - können deshalb nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, den Angeklagten in gleicher Höhe wie den Mitangeklagten zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217).

  • BGH, 10.01.2011 - 5 StR 515/10

    Gefährliche Körperverletzung (sukzessive Mittäterschaft; Beihilfe; "bloßes

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15
    Demgemäß hat es den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung allein in der Variante des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, nicht jedoch in derjenigen des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB verurteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 5 StR 515/10, NStZ-RR 2011, 111, 112).
  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 53/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen Teilnahme

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15
    Die wechselseitige Zurechnung der einzelnen Tatbeiträge reicht dabei nicht weiter als der gemeinsame Vorsatz und scheidet aus, soweit einer der Mittäter im Exzess Handlungen begeht, die vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz der anderen nicht gedeckt sind (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8; vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Abs. 2 Teilnahme 2).
  • BGH, 08.11.2005 - 4 StR 321/05

    Strafrechtliche Beurteilung von Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15
    Die wechselseitige Zurechnung der einzelnen Tatbeiträge reicht dabei nicht weiter als der gemeinsame Vorsatz und scheidet aus, soweit einer der Mittäter im Exzess Handlungen begeht, die vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz der anderen nicht gedeckt sind (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8; vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Abs. 2 Teilnahme 2).
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13

    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15
    Die zur Grundlage des Schmerzensgeldanspruchs gemachten Verletzungsfolgen - aus dem Einsatz des Schlagrings - können deshalb nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, den Angeklagten in gleicher Höhe wie den Mitangeklagten zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217).
  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17

    Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall durch Vornahme des Beischlafs

    Einen Exzess des Angeklagten I. , der vom gemeinsamen Tatplan und dem Vorsatz des Angeklagten A. nicht gedeckt gewesen wäre und eine wechselseitige Zurechnung ausschlösse (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8 und vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, BGHR StPO § 406 Abs. 1 Entscheidung 2; Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 53/98, BGHR BGB § 830 Abs. 2 Teilnahme 2), hat die Strafkammer ausdrücklich nicht festgestellt.
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz

    Die zur Grundlage des Schmerzensgeldanspruchs gemachten Verletzungsfolgen aus dem Einsatz des Hammers können deshalb nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, den Angeklagten M. in gleicher Höhe wie den Mitangeklagten J. zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217 und vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 320).
  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 52/16

    Beweiswürdigung bei Kenntnis des Zeugen von den Verfahrensakten (kein zwingender

    Allerdings hat das Landgericht, worauf in den Urteilsgründen hingewiesen wird (UA S. 54), übersehen, dass dem Angeklagten die gesamten durch den Adhäsionsantrag anfallenden besonderen (gerichtlichen) Kosten aufzuerlegen sind (§ 472a Abs. 1 StPO, KVGKG Nr. 3700; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15).
  • BGH, 19.12.2017 - 3 StR 515/17

    Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung für Schmerzensgeld bei

    Auch die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes bei vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten kann - entgegen der Ansicht des Landgerichts - nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, die Angeklagten Ad. N. und A. N. in gleicher Höhe wie den Angeklagten K. zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217; vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 320).
  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 555/15

    Abänderung des Adhäsionsausspruchs im Hinblick auf die Bemessung des zu

    Unter diesen Umständen kann dem Angeklagten I. die entsprechende Verletzungsfolge auch unter Berücksichtigung der Grundsätze der sogenannten sukzessiven Mittäterschaft nicht zugerechnet werden (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2011, 111 (112); 2015, 320).
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