Rechtsprechung
BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 397a Abs. 2 Satz 1 StPO; § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO; § 117 Abs. 4 ZPO; § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO.
Prozesskostenhilfe des Nebenklägers (Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers; Zeitraum der Bewilligung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 397a Abs 2 S 1 StPO, § 117 Abs 4 ZPO, § 119 Abs 1 S 1 ZPO
Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger: Pflicht zur erneuten Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse in jeder Instanz; rückwirkende Prozesskostenhilfebewilligung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 4 ZPO
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der rückwirkenden Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) über den Zeitpunkt des erstmaligen Vorliegens eines vollständigen genehmigungsfähigen Gesuchs hinaus
- rewis.io
Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger: Pflicht zur erneuten Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse in jeder Instanz; rückwirkende Prozesskostenhilfebewilligung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 397a Abs. 2 S. 1; ZPO § 119 Abs. 1 S. 1
Unzulässigkeit der rückwirkenden Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) über den Zeitpunkt des erstmaligen Vorliegens eines vollständigen genehmigungsfähigen Gesuchs hinaus - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Amberg, 21.10.2014 - 11 KLs 110 Js 478/14
- BGH, 12.05.2015 - 1 StR 52/15
- BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
- BGH, 15.10.2015 - 1 StR 52/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 351
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.12.1989 - 3 StR 430/89
Konkurrenz zwischen Körperverletzungsdelikten und vorsätzlicher Tötung - Verstoß …
Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
Nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO darf Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen nur gewährt werden, wenn der Verletzte seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 7 mwN). - BGH, 06.12.1984 - VII ZR 223/83
Rückwirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Bewilligung von …
Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
Prozesskostenhilfe kann nicht über den Zeitpunkt hinaus rückwirkend bewilligt werden, zu dem erstmals ein vollständiges genehmigungsfähiges Gesuch dem Gericht vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 223/83, NJW 1985, 921; vom 30. September 1981 - IV b ZR 694/80, NJW 1982, 446; BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 4 StR 57/14). - BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …
Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
Prozesskostenhilfe kann nicht über den Zeitpunkt hinaus rückwirkend bewilligt werden, zu dem erstmals ein vollständiges genehmigungsfähiges Gesuch dem Gericht vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 223/83, NJW 1985, 921; vom 30. September 1981 - IV b ZR 694/80, NJW 1982, 446; BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 4 StR 57/14).
- BGH, 21.04.1988 - 4 StR 112/88
Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug - Rückwirkende …
Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
Nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO darf Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen nur gewährt werden, wenn der Verletzte seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 7 mwN). - BGH, 18.10.1988 - 5 StR 476/88
Ablehung von Prozesskostenhilfe aufgrund der Verwerfung der Revision
Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
Nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO darf Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen nur gewährt werden, wenn der Verletzte seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 7 mwN). - BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82
Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung - …
Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
In besonderen Fällen kann zwar die Bezugnahme auf eine in der früheren Instanz abgegebene Erklärung ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 1983 - IV b ZB 73/82, NJW 1983, 2145), aber auch eine solche Bezugnahme hat die Nebenklägerin unterlassen. - BGH, 13.03.2014 - 4 StR 57/14
Unbegründeter Antrag der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe …
Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
Prozesskostenhilfe kann nicht über den Zeitpunkt hinaus rückwirkend bewilligt werden, zu dem erstmals ein vollständiges genehmigungsfähiges Gesuch dem Gericht vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 223/83, NJW 1985, 921; vom 30. September 1981 - IV b ZR 694/80, NJW 1982, 446; BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 4 StR 57/14).
- BGH, 25.04.2017 - 5 StR 95/17
Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger (gesonderte …
Keine dieser Voraussetzungen liegt vor (vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 mwN). - OLG Hamm, 29.05.2017 - 1 RVs 42/17
Wirksamkeit eines vom Angeklagten erklärten Rechtsmittelverzichts bei einer …
Zudem ist eine anwaltliche Vertretung des Nebenklägers im Revisionsverfahren gemäß § 397 a Abs. 2 S. 1 StPO auch nicht erforderlich, da allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, die nach § 349 Abs. 1 StPO unzulässig ist und es nicht ersichtlich ist, dass der Nebenkläger seine Interessen nicht ausreichend selbst wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist (zu vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015- 1 StR 52/15 -, zitiert nach juris).". - BGH, 12.10.2016 - 5 StR 266/16
Gegenstandslosigkeit des Antrags der Nebenkläger auf Zulassung der Nebenklage für …
Prozesskostenhilfe ist für jeden Rechtszug gesondert zu gewähren (§ 397a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO); dies erfordert in jeder Instanz erneut die Prüfung und deshalb die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 351).
- BGH, 23.06.2021 - 4 StR 171/21
Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Revisionsverfahren kommt nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO nicht in Betracht, weil eine anwaltliche Vertretung der Nebenklägerin im Hinblick auf die nur von dem Angeklagten eingelegte und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 Rn. 4, NStZ-RR 2015, 351;… vom 5. September 2017 - 5 StR 271/17 Rn. 2; jeweils mwN). - BGH, 05.09.2017 - 5 StR 271/17
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren …
Nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO darf Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen nur gewährt werden, wenn der Verletzte seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist (vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 mwN). - BGH, 30.05.2017 - 5 StR 152/17
Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger (Voraussetzungen; gesonderte Gewährung für …
Keine dieser Voraussetzungen liegt vor (vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 mwN). - BGH, 11.01.2023 - 6 StR 327/22
Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe
Im Hinblick auf die allein vom Angeklagten eingelegte und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision und die keine besonderen Schwierigkeiten bietende Sach- und Rechtslage ist - auch unter Berücksichtigung des Alters und der familiären Beziehung der Nebenklägerin zum Angeklagten - nicht ersichtlich, dass die Nebenklägerin ihre Interessen nicht selbst ausreichend wahrnehmen kann oder ihr dies nicht zuzumuten ist (st. Rspr.: BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 351 (dort nicht abgedruckt); vom 29. Juli 2020 - 6 StR 163/20; vom 23. Juni 2021 - 4 StR 171/21;… KK-StPO/Allgayer, 9. Auflage, § 397a Rn. 16). - BGH, 19.07.2018 - 5 StR 277/18
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe (Unfähigkeit zur oder Unzumutbarkeit der …
Keine dieser Voraussetzungen liegt vor (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15). - BGH, 09.08.2017 - 5 StR 224/17
Verwerfung der Revision als unbegründet
Auch unter Berücksichtigung der Ausführungen im Schriftsatz vom 4. Juli 2017, in dem der Vertreter der Nebenklägerin sich lediglich den Ausführungen des Generalbundesanwalts anschloss, liegt keine dieser Voraussetzungen hier vor (vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 mwN). - BGH, 30.05.2017 - 5 StR 117/17
Tenorierung des teilweisen Absehens von der Adhäsionsentscheidung; …
Keine dieser Voraussetzungen liegt vor (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15). - BGH, 23.06.2021 - 4 StR 157/21
Ablehnung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BGH, 25.06.2019 - 5 StR 13/19
Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung bei der Revisionseinlegung
- BGH, 23.08.2017 - 5 StR 244/17
Beantragung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines …
- BGH, 01.08.2018 - 5 StR 305/18
Verwerfung der Revision als unbegründet; Ablehnung des Antrags der …
Rechtsprechung
BGH, 05.05.2015 - 4 StR 580/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 306 Abs. 1, 2 StPO; § 310 Abs. 1 StPO
Abgabe einer unzulässigen weiteren Beschwerde zur Entscheidung durch das entscheidende Gericht (Abhilfeentscheidung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 111i StPO, § 304 StPO, §§ 304 ff StPO, § 310 Abs 1 StPO
Unzulässige weitere Beschwerde zum Bundesgerichtshof wegen der Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrests in einer Strafsache: Abgabe an das Beschwerdegericht - IWW
§ 111i Abs. 2 StPO, § 111i Abs. 3 Satz 1 StPO, § 306 Abs. 1, 2 StPO, § 310 Abs. 1 StPO, § 310 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 StPO, § 120 Abs. 3 GVG, § 120 Abs. 1, 2 GVG
- Wolters Kluwer
Umfang des Verfalls von Wertersatz im Rahmen einer Verurteilung wegen Betrugs
- rewis.io
Unzulässige weitere Beschwerde zum Bundesgerichtshof wegen der Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrests in einer Strafsache: Abgabe an das Beschwerdegericht
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 111i Abs. 2; StPO § 111i Abs. 3 S. 1
Umfang des Verfalls von Wertersatz im Rahmen einer Verurteilung wegen Betrugs - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 35 Js 56/10
- LG Bochum, 14.04.2011 - 13 KLs 15/10
- LG Bochum, 14.04.2011 - 13 KLs 15/11
- BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11
- OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12
- OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12
- OLG Hamm, 20.06.2013 - 2 Ws 80/13
- BGH, 05.05.2015 - 4 StR 580/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 351
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 20.06.2013 - 2 Ws 80/13
Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Aufhebungsgrund eines dinglichen Arrestes
Auszug aus BGH, 05.05.2015 - 4 StR 580/11
Die weitere Beschwerde des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Verurteilten vom 24. März 2015 gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 2013 (III-2 Ws 80/13) wird zur weiteren Sachbehandlung an das Oberlandesgericht Hamm abgegeben.
Rechtsprechung
BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 353 Abs. 2 StPO
Bindung des neuen Tatgerichts an die Urteilfeststellung bei Aufhebung des Urteils im Strafausspruch - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB
Strafzumessung: Strafzumessungsgrundlage bei Aufhebung sämtlicher den Strafausspruch betreffender Feststellungen durch das Revisionsgericht - IWW
Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen; Revisionsrechtliche Nachprüfung des Rechtsfolgenausspruchs
- rewis.io
Strafzumessung: Strafzumessungsgrundlage bei Aufhebung sämtlicher den Strafausspruch betreffender Feststellungen durch das Revisionsgericht
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 4
Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen; Revisionsrechtliche Nachprüfung des Rechtsfolgenausspruchs - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
An sich ganz einfach, oder: Welche Feststellungen bleiben denn nun bestehen?
Verfahrensgang
- LG Hanau, 22.10.2014 - 2 KLs 1160 Js 3428/13
- BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 351
- NStZ-RR 2017, 195
- StV 2015, 557
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
Anforderung an zur Urteilsgrundlage gemachten Feststellungen und …
Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15
Solche Feststellungen dürfen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden; vielmehr muss der neue Tatrichter insoweit umfassend eigene Feststellungen treffen und diese in den Urteilsgründen mitteilen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ-RR 2000, 39; BGH…, Beschluss vom 29. September 2010 - 3 StR 301/09 -, juris Rn. 3; BGH, NStZ-RR 2013, 22 f.). - BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71
Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …
Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15
Solche Feststellungen dürfen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden; vielmehr muss der neue Tatrichter insoweit umfassend eigene Feststellungen treffen und diese in den Urteilsgründen mitteilen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ-RR 2000, 39; BGH…, Beschluss vom 29. September 2010 - 3 StR 301/09 -, juris Rn. 3; BGH, NStZ-RR 2013, 22 f.). - BGH, 15.04.2014 - 2 StR 566/13
Strafzumessung
Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15
Das Urteil des Landgerichts vom 30. Juli 2013 war durch den Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 StR 566/13 - in 'sämtlichen Einzelstrafaussprüchen sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben' worden. - BGH, 29.09.2009 - 3 StR 301/09
Aufhebung des Strafausspruchs mit den Feststellungen (Umfang der Rechtskraft; …
Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15
Solche Feststellungen dürfen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden; vielmehr muss der neue Tatrichter insoweit umfassend eigene Feststellungen treffen und diese in den Urteilsgründen mitteilen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ-RR 2000, 39; BGH, Beschluss vom 29. September 2010 - 3 StR 301/09 -, juris Rn. 3; BGH, NStZ-RR 2013, 22 f.).
- BGH, 01.07.2020 - 2 StR 98/20
Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen
Die neu mit der Sache befasste Strafkammer war vielmehr gehalten, eigene Feststellungen zum Werdegang der Angeklagten und zu ihren persönlichen Verhältnissen auch für die Zeit vor der Hauptverhandlung im ersten Rechtsgang zu treffen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274, 275; Beschluss vom 9. April 2015 - 2 StR 19/15, StV 2015, 557, 558; Beschluss vom 8. September 2015 - 2 StR 304/15, StraFo 2016, 31 f.).