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   BGH, 16.07.2015 - 4 StR 117/15   

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https://dejure.org/2015,27342
BGH, 16.07.2015 - 4 StR 117/15 (https://dejure.org/2015,27342)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2015 - 4 StR 117/15 (https://dejure.org/2015,27342)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15 (https://dejure.org/2015,27342)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Schaffung einer konkreten verkehrstypischen Gefahr: Schüsse auf ein Fahrzeug); gefährliche Körperverletzung (Begehung mittels einer Waffe: unmittelbares Einwirken des Tatmittels auf den Körper)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 StGB
    Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr: Begründung einer konkreten verkehrsspezifischen Gefahr bei Abgabe von Pistolenschüssen auf fahrende Autos

  • IWW

    § 154a Abs. 2 StPO, § 315b Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, § 154 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung der Strafaussprüche über die Einzelstrafen aufgrund der Beschränkung der Strafverfolgung; Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr: Begründung einer konkreten verkehrsspezifischen Gefahr bei Abgabe von Pistolenschüssen auf fahrende Autos

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung der Strafaussprüche über die Einzelstrafen aufgrund der Beschränkung der Strafverfolgung; Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt weitgehend die Verurteilung im Fall des "Autobahnschützen"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urteil weitgehend bestätigt: "Autobahnschütze" des versuchten Mordes schuldig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung im Fall des "Autobahnschützen" vorübergehend bestätigt

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Schüsse auf fahrende Fahrzeuge

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gefährliche Körperverletzung mittels Waffe - Splitter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 407
  • NStZ-RR 2015, 352
  • NZV 2016, 40
  • StV 2016, 284
  • StV 2016, 287
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 266/11

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs; das Leben

    Auszug aus BGH, 16.07.2015 - 4 StR 117/15
    Eine Körperverletzung "mittels einer Waffe' begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572; Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12, StV 2013, 438 f., und vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Auszug aus BGH, 16.07.2015 - 4 StR 117/15
    Eine Körperverletzung "mittels einer Waffe' begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572; Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12, StV 2013, 438 f., und vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11).
  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08

    Kein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Schüssen im

    Auszug aus BGH, 16.07.2015 - 4 StR 117/15
    Eine Verurteilung wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr setzt bei Schüssen auf Fahrzeuge im Straßenverkehr indes voraus, dass nach der Vorstellung des Täters die konkrete Gefahr für eines der in § 315b Abs. 1 StGB genannten Schutzobjekte jedenfalls auch auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer

    Auszug aus BGH, 16.07.2015 - 4 StR 117/15
    Eine Körperverletzung "mittels einer Waffe' begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572; Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 292/12, StV 2013, 438 f., und vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11).
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    In diesem Fall ist eine verkehrsspezifische Gefahr aber nur zu bejahen, wenn der Fortbewegung des von dem Eingriff betroffenen Fahrzeugs in einer Weise entgegengewirkt wird, dass gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs eine konkrete Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug entsteht (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. ferner BGH, Beschlüsse vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21 Rn. 6; vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17 Rn. 3; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15 Rn. 5 und vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08 Rn. 5 f.).
  • BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Dies ist der Fall, wenn die konkrete Gefahr - jedenfalls auch - auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101).
  • BGH, 30.08.2017 - 4 StR 349/17

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Schüsse auf ein Fahrzeug im

    Um insoweit auch nur zu einer Verurteilung wegen Versuchs zu gelangen, hätte der Angeklagte in seine Vorstellung aufnehmen und billigen müssen, dass es infolge des Schusses zu einem Beinahe-Unfall kommen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408); Feststellungen dazu hat das Landgericht indes nicht getroffen.
  • BGH, 14.07.2020 - 4 StR 194/20

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Einsatz eines

    Verletzungen, die erst durch ein anschließendes Sturzgeschehen oder eine Ausweichbewegung des Tatopfers verursacht worden sind, genügen insoweit nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2014 - 4 StR 453/13, VD 2014, 137; vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 551/14; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; vom 3. Februar 2016 - 4 StR 594/15, NStZ 2016, 724; und vom 21. November 2017 - 4 StR 488/17).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 514/22

    Verursachen einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen durch die

    Wird ein Kraftfahrzeug als Werkzeug eingesetzt, muss die Verletzung bereits durch den Anstoß selbst ausgelöst und auf einen Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper zurückzuführen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2017 - 4 StR 488/17, juris; Beschluss vom 3. Februar 2016 - 4 StR 594/15, NStZ 2016, 724; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 12. Februar 2015 - 4 StR 551/14; Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    Bei Außeneinwirkungen, die ? wie hier ? nicht durch eine vom Täter ausgenutzte Eigendynamik eines Fahrzeugs gekennzeichnet sind, ist eine verkehrsspezifische Gefahr nur dann zu bejahen, wenn der Fortbewegung des vom Eingriff betroffenen Fahrzeugs in einer Weise entgegengewirkt wird, dass gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs eine konkrete Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug entsteht (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 23. Februar 2010 ? 4 StR 506/09, NStZ 2010, 572; jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 326/20

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Eintritt einer konkreten Gefahr:

    Eine solche liegt bei Zusammentreffen der Tathandlung und dem Eintritt einer konkreten Gefahr - wie hier - indes nur dann vor, wenn die konkrete Gefahr - jedenfalls auch - auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte (Dynamik des Straßenverkehrs) zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; Beschlüsse vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ-RR 2015, 352; vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357).
  • BGH, 21.11.2017 - 4 StR 488/17

    Gefährliche Körperverletzung (Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug)

    Erst infolge eines anschließenden Sturzes oder einer Ausweichbewegung erlittene Verletzungen sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper zurückzuführen (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2014 - 4 StR 453/13, VD 2014, 137; vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 551/14; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; vom 3. Februar 2016 - 4 StR 594/15, NStZ 2016, 724).
  • LG Dortmund, 31.01.2019 - 39 Ks 11/18
    Dies ist hier jedoch nicht der Fall, da die Nebenklägerin C1 nicht durch den Ast, sondern lediglich durch Splitter der zerborstenen Glasscheibe verletzt wurde (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 16.07.2015, 4 StR 117/15, Rn. 8, 9 - zitiert nach juris).
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