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   BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14   

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BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14 (https://dejure.org/2015,29911)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2015 - 3 StR 633/14 (https://dejure.org/2015,29911)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14 (https://dejure.org/2015,29911)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 225 StGB; § 224 StGB; § 13 StGB; § 323c StGB
    (Schwere) Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (schwere Gesundheitsbeschädigung; Hervorrufen der Folge bei Unterlassungstat; Möglichkeit der Abwendung der schweren Folge; Quälen; rohes Misshandeln; gefühllose Gesinnung; böswillige Vernachlässigung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 StGB, § 225 Abs 1 Alt 3 StGB, § 225 Abs 3 StGB
    Schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen: Tatbestandsmerkmal des Quälens und der böswilligen Verletzung der Fürsorgepflicht bei Unterlassen der notwendigen Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe durch die Mutter eines durch ihren Lebensgefährten ...

  • IWW

    § 225 Abs. 3 StGB, § ... 395 Abs. 1 Nr. 3, § 400 Abs. 1 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 5, § 13 StGB, § 225 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 323c StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 301 StPO, § 401 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 225 Abs. 3 Nr. 1 und 2 StGB, § 225 Abs. 1 StGB, § 395 Abs. 1 bis 3 StPO, § 225 Abs. 1 Alternative 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer konkreten Gefahr des Todes oder schweren Gesundheitsverletzung i.R.e. schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen; Böswilligkeit der Verletzung der Fürsorgepflicht; Vorsatz hinsichtlich Quälens durch Unterlassen

  • rewis.io

    Schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen: Tatbestandsmerkmal des Quälens und der böswilligen Verletzung der Fürsorgepflicht bei Unterlassen der notwendigen Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe durch die Mutter eines durch ihren Lebensgefährten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen einer konkreten Gefahr des Todes oder schweren Gesundheitsverletzung i.R.e. schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen; Böswilligkeit der Verletzung der Fürsorgepflicht; Vorsatz hinsichtlich Quälens durch Unterlassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mißhandlung Schutzbefohlener - und das Unterlassen der Mutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 369
  • StV 2016, 432
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14
    In subjektiver Hinsicht ist es erforderlich, dass der Täter den Vorsatz hat, dem Opfer erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen, die über die typischen Auswirkungen hinausgehen, die mit der aktuellen Körperverletzungshandlung verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, NStZ 2013, 466, 467 mwN).
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 92/07

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz bei systematischen gefährlichen

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14
    a) Quälen im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB bedeutet das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender (erheblicher) Schmerzen oder Leiden körperlicher oder seelischer Art. Es wird im Allgemeinen durch mehrere Tathandlungen bewirkt, wobei oft erst deren ständige Wiederholung den besonderen Unrechtsgehalt des Quälens verwirklicht (BGH, Urteile vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 115; vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, NStZ-RR 2007, 304, 306).
  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 44/07

    Schwere Körperverletzung durch Schütteln eines Kleinkindes; Misshandlung von

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14
    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt haben würde (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405 mwN).
  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93

    Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14
    Der Senat weist den neuen Tatrichter darauf hin, dass er alle in Tateinheit mit dem Nebenklagedelikt stehenden Delikte - auch Offizialdelikte - erneut zu prüfen haben wird (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1993 - 5 StR 539/93, BGHSt 39, 390, 391; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 400 Rn. 7a mwN).
  • BGH, 28.02.2001 - 3 StR 400/00

    "Werkzeug" iSv § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14
    Das zulässige Rechtsmittel (§ 395 Abs. 1 Nr. 3, § 400 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2001 - 3 StR 400/00, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 11 mwN) führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils mit den Feststellungen, soweit es die Angeklagte betrifft.
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94

    Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen;

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14
    a) Quälen im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB bedeutet das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender (erheblicher) Schmerzen oder Leiden körperlicher oder seelischer Art. Es wird im Allgemeinen durch mehrere Tathandlungen bewirkt, wobei oft erst deren ständige Wiederholung den besonderen Unrechtsgehalt des Quälens verwirklicht (BGH, Urteile vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 115; vom 17. Juli 2007 - 5 StR 92/07, NStZ-RR 2007, 304, 306).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15

    Misshandlung Schutzbefohlener (Begriff des Quälens; Begriff der rohen

    Rohes Misshandeln im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB liegt dagegen vor, wenn der Täter einem anderen eine Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung zufügt, die sich in erheblichen Handlungsfolgen äußert (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 11/15 jeweils mwN).
  • BGH, 31.08.2016 - 4 StR 340/16

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff des Quälens: Anforderungen an die

    Dabei erfordert die in Nummer 2 genannte erhebliche Entwicklungsschädigung in Anlehnung an § 171 StGB (§ 170d StGB aF), dass der normale Ablauf des körperlichen oder seelischen Entwicklungsprozesses dauernd oder nachhaltig gestört ist (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370; BGH, Urteil vom 20. April 1982 - 1 StR 50/82, NStZ 1982, 328 f. zu § 170d StGB aF).

    Handelt es sich um eine Unterlassungstat, so begründet der Täter die tatbestandlich vorausgesetzte konkrete Gefahr, wenn er deren Entstehen durch sein Eingreifen hätte abwenden können (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 aaO).

    a) Zur Auslegung der Begehungsformen des Quälens und des rohen Misshandelns und zum Verhältnis der beiden Varianten zueinander verweist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 511/15, NStZ 2016, 472; BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.).

    Im Hinblick auf den in einem solchen Fall an die Handlungspflicht und die Möglichkeit der Erfolgsabwendung anzulegenden rechtlichen Maßstab verweist der Senat - insbesondere vor dem Hintergrund der Feststellungen zu dem Tatgeschehen, dass sich in Abwesenheit der Angeklagten ereignet hat (Hetzen der Hunde auf die Nebenklägerin) - auf seinen Beschluss vom 17. Januar 1991 (4 StR 560/90, NStZ 1991, 234) sowie auf die Urteile des 1. und des 3. Strafsenats (BGH, Urteile vom 4. August 2015 - 1 StR 624/14, NJW 2015, 3047 m. Anm. Engländer, und vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369).

  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 479/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen gegenüber einem Säugling

    In subjektiver Hinsicht ist bezüglich der Verursachung der tatbestandlichen Gefahren des qualifizierten Falles (zumindest bedingter) Vorsatz erforderlich (BGH, Urteil vom 23.Juli 2015 -3 StR 633/14, BGHR StGB § 225 Abs. 3 Gefahr 1).

    Ist dies der Fall, so kann Quälen auch durch Unterlassen begangen werden (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juli 2003 - 4 StR 190/03, NStZ 2004, 94 f.; vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, BGHR StGB § 225 Abs. 1 Tathandlungen 1).

    In subjektiver Hinsicht, in der bedingter Vorsatz genügt (BGH, Urteil vom 4. August 2015 - 1 StR 624/14, NStZ 2016, 95, 97), ist es erforderlich, dass der Täter den Vorsatz hat, dem Opfer erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen, die über die typischen Auswirkungen hinausgehen, die mit der aktuellen Körperverletzungshandlung verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, NStZ 2013, 466, 467 mwN; Urteil vom 23. Juli 2015 -3 StR 633/14, BGHR StGB § 225 Abs. 1 Tathandlungen 1).

  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 414/18

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Definition des Quälens)

    Die zugefügten Schmerzen oder Leiden müssen dabei über die typischen Auswirkungen einzelner Körperverletzungshandlungen hinausgehen und der Vorsatz des Täters sich auch hierauf erstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370; Beschluss vom 24. Februar 2015 - 4 StR 11/15, StV 2016, 434; Beschluss vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, NStZ 2013, 466, 467; Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, Rn. 5 (insoweit in NStZ 2007, 720 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 17.03.2021 - 4 StR 155/20

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Differenzierung der tatbestandlichen

    Bei der Tatalternative der Gesundheitsschädigung durch böswillige Vernachlässigung der Fürsorgepflicht handelt es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, StV 2016, 432, 433; BeckOK-StGB/Eschelbach, § 225 Rn. 15; MüKo-StGB/Hardtung, § 225 Rn. 21).

    a) Zwar ist das Landgericht im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass der Tatbestand des Quälens und rohen Misshandelns im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB auch dadurch verwirklicht werden kann, dass die gebotene ärztliche Hilfe durch die Eltern des Kindes nicht veranlasst wird (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 und vom 4. August 2015 - 1 StR 624/14, StV 2016, 435, 438).

    In subjektiver Hinsicht ist insoweit erforderlich, dass der Täter den Vorsatz hat, dem Opfer erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen, die über die typischen Auswirkungen hinausgehen, die mit der aktuellen Körperverletzungshandlung verbunden sind (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 ? 3 StR 633/14, aaO; BGH, Beschluss vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, NStZ 2013, 466, 467 mwN).

    Böswillig im Sinne der Vorschrift handelt, wer seine Pflicht, für einen anderen zu sorgen, aus einem verwerflichen Beweggrund ? aus Bosheit, Lust an fremdem Leid, Hass oder aus Eigensucht ? vernachlässigt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, aaO, S. 371).

    Bei der Prüfung der auf das tatbestandliche Unterlassen der unverzüglichen ärztlichen Vorstellung des Säuglings bezogenen Böswilligkeit sind die Motive des Täters zu erforschen und erforderlichenfalls auch psychopathologische Befunde wie Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 ? 3 StR 633/14, aaO, S. 371).

  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 404/17

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff der rohen Misshandlung: gefühllose

    a) Eine rohe Misshandlung im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB ist anzunehmen, wenn der Täter einem anderen eine Körperverletzung aus gefühlloser Gesinnung zufügt, die sich in erheblichen Handlungsfolgen äußert (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 511/15, NStZ 2016, 472; vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405 und vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97 Rn. 8 mwN), wobei sich diese Tatalternative - anders als das Quälen - auf ein einzelnes Körperverletzungsgeschehen bezieht.

    Eine solche für die rohe Misshandlung notwendige gefühllose Gesinnung liegt nur vor, wenn der Täter bei der Misshandlung das notwendig als Hemmung wirkende Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt haben würde (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 371 und Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 225 Rn. 13).

  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 61/18

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Verbrechenstatbestand: erhebliche

    In subjektiver Hinsicht ist dazu (zumindest bedingter) Vorsatz erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2016 - 4 StR 340/16 , NStZ 2017, 282, 283; Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 479/16, NStZ 2017, 410, 411; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370; Urteil vom 20. April 1982 - 1 StR 50/82, NStZ 1982, 328 f. [zu § 170d StGB aF]; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 414/18 , NStZ-RR 2019, 77 mwN).

    Die zugefügten Schmerzen oder Leiden müssen dabei über die typischen Auswirkungen einzelner Körperverletzungshandlungen hinausgehen und der Vorsatz des Täters sich auch hierauf erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 414/18 ; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370, StV 2016, 434; Beschluss vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11, NStZ 2013, 466, 467; Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, Rn. 5 [insoweit in NStZ 2007, 720, nicht abgedruckt]).

    Ist dies der Fall, so kann ein Quälen auch durch Unterlassen begangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 479/16 , NStZ 2017, 410, 412; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, BGHR StGB § 225 Abs. 1 Tathandlung 1).

  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Eine solche für die rohe Misshandlung notwendige gefühllose Gesinnung liegt nur vor, wenn der Täter bei der Misshandlung das notwendig als Hemmung wirkende Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt haben würde (vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 339/20

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Qualifikationsnorm: Vorsatzdelikt;

    Denn die Qualifikationsnorm des § 225 Abs. 3 StGB enthält keine Erfolgsqualifikation im Sinne des § 18 StGB sondern ein Vorsatzdelikt, sodass die durch die Misshandlung verursachte Todesgefahr für das Tatopfer vom Vorsatz des Täters umfasst sein muss (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 ? 3 StR 633/14, BGHR StGB § 225 Abs. 3 Gefahr 1; vom 26. Januar 2017 ? 3 StR 479/16, NStZ 2017, 410, 411; vgl. Momsen-Pflanz/Momsen in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 4. Aufl., § 225 Rn. 26; Hardtung in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 225 Rn. 37).
  • BGH, 07.08.2018 - 4 StR 89/18

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff des rohen Misshandelns)

    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt haben würde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209).
  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohe Misshandlung: Darstellung im Urteil)

  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: zu verdeckende Vortat, bedingter Vorsatz, Unterlassen,

  • LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 7 KLs 6/13

    Haftstrafen gegen drei frühere Mitarbeiter der Jugendhilfeeinrichtung EDUCON

  • BGH, 14.04.2021 - 4 StR 380/20

    Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (konkrete Gefahr einer

  • LG Frankenthal, 02.08.2019 - 7 KLs 5221 Js 17285/15
  • BGH, 09.02.2023 - 2 StR 421/22

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohes Misshandeln: gefühllose Gesinnung,

  • LG Frankenthal, 25.10.2019 - 3 KLs 5321 Js 37844/18

    Eltern wegen Misshandlung eines Säuglings zu Freiheitsstrafen verurteilt

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