Weitere Entscheidungen unten: BGH, 05.11.2014 | OLG Koblenz, 25.08.2014

Rechtsprechung
   LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37436
LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14 (https://dejure.org/2014,37436)
LG Kleve, Entscheidung vom 13.11.2014 - 180 StVK 47/14 (https://dejure.org/2014,37436)
LG Kleve, Entscheidung vom 13. November 2014 - 180 StVK 47/14 (https://dejure.org/2014,37436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,37436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vollstreckungsabgabe, Jugendrecht, Erwachsenenrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vollstreckungsabgabe, Jugendrecht, Erwachsenenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei der Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung einer Rest-Jugendstrafe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entscheidung über Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach einer Vollstreckungsabgabe

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 2143/07

    Eintritt von Führungsaufsicht kraft Gesetzes nach vollständiger Verbüßung der

    Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
    Zwar sollte bei Verurteilten, die bei Eintritt der Führungsaufsicht noch Jugendliche oder Heranwachsende sind, und/oder bei denen die Vollstreckung nicht abgegeben worden ist, keine schematische Übernahme der Führungsaufsichtsdauer erfolgen, sondern die Dauer der Führungsaufsicht in aller Regel 3 Jahre nicht überschreiten, schon weil § 22 JGG festschreibt, dass die Bewährungszeit höchstens 3 Jahre betragen darf (BVerfG, B. 26.02.2008, NStZ-RR 2008, 217-218 - juris-).
  • LG Berlin, 30.06.2009 - 524 Qs 32/09

    Führungsaufsicht: Kriterien für die Dauer der Führungsaufsicht nach Verbüßung

    Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
    Hiergegen bestehen auch keine verfassungsmäßigen Bedenken (vgl. LG Berlin Beschluss v. 30.06.2009, 524 Qs 32/09 - juris-).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1995 - 1 Ws 332/95
    Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
    Da § 88 JGG nicht nur materiell-rechtliche Voraussetzungen für eine Reststrafenaussetzung regelt, sondern vor allem auch das Verfahrensrecht im Zusammenhang mit der Aussetzung, würden bei Weitergeltung des § 88 JGG unterschiedliche Regelungen in Konkurrenz zueinander stehen, was tatsächlich systemwidrig wäre (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss v. 25.04.1995 in StV 98, 348 f).
  • OLG Nürnberg, 17.11.2009 - 2 Ws 410/09

    Jugendstrafrecht: Reststrafenaussetzung einer nach den Vorschriften des

    Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
    Zudem besteht der Sache nach kein Bedürfnis mehr, nach der Vollstreckungsabgabe für die weiteren Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren noch Jugendrecht anzuwenden, da der Jugendrichter mit der Abgabe der Vollstreckung nach § 85 Abs. 6 JGG die erzieherische Einwirkungsmöglichkeit auf den Verurteilten gerade verneint, andernfalls hätte die Abgabe mangels sachlicher Voraussetzungen gar nicht erfolgen dürfen (vgl. OLG Nürnberg Beschluss v.17.11.2009, 2 Ws 410/09 -juris-).
  • KG, 05.04.2011 - 2 Ws 102/11

    Jugendstrafe: Prüfung einer Strafrestaussetzung zur Bewährung bei einer im

    Auszug aus LG Kleve, 13.11.2014 - 180 StVK 47/14
    Ab erfolgter Abgabe sollen daher ausschließlich die Vorschriften des Erwachsenen-Strafrechts eingreifen (so auch OLG München Beschluss v. 12.11.2008, StraFo 2009, 125 - juris-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14, 2 AR 245/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38913
BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14, 2 AR 245/14 (https://dejure.org/2014,38913)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2014 - 2 ARs 388/14, 2 AR 245/14 (https://dejure.org/2014,38913)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2014 - 2 ARs 388/14, 2 AR 245/14 (https://dejure.org/2014,38913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,38913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO
    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe (Befasstsein: Aufnahme in eine JVA, Verschubung, vorübergehender Aufenthalt)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 StPO, § 462a Abs 1 S 1 StPO
    Entscheidung über den Bewährungswiderruf: Begriff der "Aufnahme" im Rahmen der Bestimmung der örtlich zuständigen Strafvollstreckungskammer

  • IWW

    § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Entscheidung über den Bewährungswiderruf: Begriff der "Aufnahme" im Rahmen der Bestimmung der örtlich zuständigen Strafvollstreckungskammer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    StPO § 462a Abs. 1 S. 1
    Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Entscheidung über den Bewährungswiderruf: Begriff der "Aufnahme" im Rahmen der Bestimmung der örtlich zuständigen Strafvollstreckungskammer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 159/12

    Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14
    Dabei ist es unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 63, 65; 27, 302, 304; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 ARs 247/04; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; (...)).

    Der Sachverhalt ist Fällen vergleichbar, in denen sich ein Verurteilter entgegen einer Ladung zum Strafantritt in einer unzuständigen Vollzugsanstalt meldet und alsbald in die zuständige Anstalt verlegt wird (dazu BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 -2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653).

  • BGH, 02.12.1977 - 2 ARs 366/77

    Zuständigkeit für die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung - Bestimmung des

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14
    Dabei ist es unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 63, 65; 27, 302, 304; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 ARs 247/04; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; (...)).
  • BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 366/91

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14
    Dabei ist es unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 63, 65; 27, 302, 304; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 ARs 247/04; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; (...)).
  • BGH, 28.07.2004 - 2 ARs 247/04

    Zuständigkeitsbestimmung (nachträgliche Entscheidung über Widerruf der

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14
    Dabei ist es unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 63, 65; 27, 302, 304; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 ARs 247/04; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; (...)).
  • BGH, 08.12.2016 - 2 ARs 5/16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts im Verfahren über die

    Dies gilt sogar, wenn eine spätere Verlegung in eine andere Einrichtung bereits abzusehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. August 1991 - 2 ARs 366/91, BGHSt 38, 63, 65; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; Beschluss vom 5. November 2014 - 2 ARs 388/14, NStZ-RR 2015, 58).
  • BGH, 25.06.2015 - 2 ARs 54/15

    Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit der

    "Aufgenommen' im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Verurteilter, wenn er sich in der betreffenden Vollzugseinrichtung tatsächlich und nicht nur vorübergehend, wie etwa im Rahmen einer Verschubung oder zum Zwecke einer medizinischen Untersuchung (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12 -, NStZ 2012, 652-653 m.w.N.) oder im Rahmen einer vorübergehenden medizinischen Behandlung aufhält (KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 462a Rn. 15 m.w.N.; vgl. zu einer Behandlung von drei Wochen in einem Bezirkskrankenhaus bei einer Justizvollzugsanstalt: BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1975 - 2 ARs 291/75 -, NJW 1976, 249; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 ARs 388/14 -, NStZ-RR 2015, 58-59).
  • BGH, 26.10.2021 - 2 ARs 335/21

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts

    a) "Aufgenommen" im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Verurteilter, wenn er sich in der betreffenden Vollzugseinrichtung auch tatsächlich und nicht nur vorübergehend - wie etwa im Rahmen einer kurzfristigen Verschubung oder zum Zwecke einer medizinischen Untersuchung - aufhält (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; vom 5. November 2014 - 2 ARs 388/14, NStZ-RR 2015, 58; vom 25. Juni 2015 - 2 ARs 54/15, StrafO 2015, 346 und vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, StV 2018, 354; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 462a Rn. 5; KK-StPO/Appl, 8. Aufl., § 462a Rn. 15).
  • OLG Hamm, 07.03.2017 - 1 Ws 72/17

    Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer für Nachtragsentscheidungen über die

    Dabei ist es nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn - wie im Fall vom Übergang der Untersuchungshaft in Strafhaft - eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 58; NStZ 2012, 652; OLG Hamm, a.a.O.; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. Rn. 6, jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.08.2014 - 2 OLG 3 Ss 100/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30394
OLG Koblenz, 25.08.2014 - 2 OLG 3 Ss 100/14 (https://dejure.org/2014,30394)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.08.2014 - 2 OLG 3 Ss 100/14 (https://dejure.org/2014,30394)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. August 2014 - 2 OLG 3 Ss 100/14 (https://dejure.org/2014,30394)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,30394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Mittäterschaft, Beihilfe, Beteiligung, Voraussetzungen

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 JGG, § 55 Abs 2 S 1 JGG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 249 StGB
    Jugendstrafverfahren wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung: Revisionsrecht des Angeklagten gegen das Berufungsurteil nach Behandlung seiner Revision als Berufung; fördernder Tatbeitrag als Voraussetzung der Tatbeteiligung; Tatbeteiligung bei bloßer ...

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an der Tat eines anderen ohne aktives Tun, sondern durch Kenntnisnahme und Billigung ohne bestehende Garantenpflicht; Zulässigkeit der Revision trotz früherer Revisionseinlegung, die jedoch wegen der Berufungseinlegung der Mitangeklagten ebenfalls als ...

  • RA Kotz

    Beihilfe - erforderlicher positiver Tatbeitrag

  • rechtsportal.de

    Beteiligung an der Tat eines anderen ohne aktives Tun, sondern durch Kenntnisnahme und Billigung ohne bestehende Garantenpflicht; Zulässigkeit der Revision trotz früherer Revisionseinlegung, die jedoch wegen der Berufungseinlegung der Mitangeklagten ebenfalls als ...

  • rechtsportal.de

    Beteiligung an der Tat eines anderen ohne aktives Tun, sondern durch Kenntnisnahme und Billigung ohne bestehende Garantenpflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Regelmäßig keine Tatbeteiligung durch Mitfahrt eines passiv bleibenden Beifahrers

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 58
  • StV 2014, 749
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.11.2006 - 4 StR 374/06

    Beihilfe zur versuchten schweren räuberischen Erpressung; Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2014 - 2 OLG 3 Ss 100/14
    Eine Beteiligung an der Tat eines anderen - sei es als Mittäter oder als Gehilfe - setzt in jedem Fall einen die Tatbegehung objektiv fördernden Beitrag voraus (BGH NStZ 2013, 104; NStZ 2010, 224; NStZ-RR 2007, 37), der hier, da den Angeklagten keine Garantenpflicht traf, die Tat zu verhindern oder sich von ihr zu distanzieren (vgl. BGH NStZ 2010, 224, 225), nur durch positives Tun geleistet werden konnte.

    Jedoch bedarf es in einer solchen Fallkonstellation sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, dass und wodurch die Tatbegehung in ihrem konkreten Ablauf objektiv gefördert oder erleichtert worden ist (BGH NStZ-RR 2007, 37).

  • BGH, 17.11.2009 - 3 StR 455/09

    Beihilfe (bloß einseitige Kenntnisnahme von der Tat eines anderen; subjektive

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2014 - 2 OLG 3 Ss 100/14
    Eine Beteiligung an der Tat eines anderen - sei es als Mittäter oder als Gehilfe - setzt in jedem Fall einen die Tatbegehung objektiv fördernden Beitrag voraus (BGH NStZ 2013, 104; NStZ 2010, 224; NStZ-RR 2007, 37), der hier, da den Angeklagten keine Garantenpflicht traf, die Tat zu verhindern oder sich von ihr zu distanzieren (vgl. BGH NStZ 2010, 224, 225), nur durch positives Tun geleistet werden konnte.

    Der passiv bleibende Beifahrer entfaltet durch seine Mitfahrt keine mit der Tätigkeit des Fahrzeugführers vergleichbare Aktivität, die als Unterstützungshandlung durch positives Tun gewertet werden könnte (BGH NStZ 2010, 224, 225).

  • BGH, 12.06.2012 - 3 StR 166/12

    Mittäterschaft (Anforderungen an die wertende Gesamtbetrachtung bei Tatbeiträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2014 - 2 OLG 3 Ss 100/14
    Eine Beteiligung an der Tat eines anderen - sei es als Mittäter oder als Gehilfe - setzt in jedem Fall einen die Tatbegehung objektiv fördernden Beitrag voraus (BGH NStZ 2013, 104; NStZ 2010, 224; NStZ-RR 2007, 37), der hier, da den Angeklagten keine Garantenpflicht traf, die Tat zu verhindern oder sich von ihr zu distanzieren (vgl. BGH NStZ 2010, 224, 225), nur durch positives Tun geleistet werden konnte.

    Steht eine Unterstützungshandlung des Angeklagten fest, wird unter Berücksichtigung der subjektiven Tatseite zu prüfen sei, ob sie ihm als Mittäter oder Gehilfe zuzurechnen ist (zur Abgrenzung vgl. BGH NStZ 2013, 104 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 07.03.2017 - 2 OLG 4 Ss 138/16

    Jugendstrafverfahren: Zulässigkeit der Revision gegen Berufungsurteil bei

    Es war nicht etwa lediglich aufgrund der Bestimmung des § 335 Abs. 3 StPO als Berufung durchzuführen (vgl. dazu Senat, 2 OLG 3 Ss 100/14 v. 25.08.2014, juris Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht