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   LG Potsdam, 12.11.2014 - 24 Qs 97/14   

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https://dejure.org/2014,42232
LG Potsdam, 12.11.2014 - 24 Qs 97/14 (https://dejure.org/2014,42232)
LG Potsdam, Entscheidung vom 12.11.2014 - 24 Qs 97/14 (https://dejure.org/2014,42232)
LG Potsdam, Entscheidung vom 12. November 2014 - 24 Qs 97/14 (https://dejure.org/2014,42232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gebührenminderung durch geringes Haftungsrisiko?

Verfahrensgang

  • AG Potsdam - 76 Ds 151/14
  • LG Potsdam, 12.11.2014 - 24 Qs 97/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 63
  • Rpfleger 2015, 229
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Potsdam, 26.11.2012 - 24 Qs 118/11

    Vergütungsfestsetzung für den Strafverteidiger in Bußgeldverfahren wegen einer

    Auszug aus LG Potsdam, 12.11.2014 - 24 Qs 97/14
    Ausgangspunkt für die Gebühr, die der Rechtsanwalt gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen zu bestimmen hat, ist nach überwiegend vertretener Auffassung, die von der Kammer in ständiger Rechtsprechung geteilt wird, grundsätzlich der - auch als Mittelgebühr bezeichnete - Mittelbetrag der einschlägigen Rahmengebühr (Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage, § 14 RVG Rdn. 14; Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 14 Rdn. 10; LG Potsdam JurBüro 2013, 189).

    Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender und auch von der Kammer vertretener Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20 Prozent über der angemessenen Höhe liegt (BGH NJW-RR 2007, 420, 421; Gerold/Schmidt, a.a.O., § 14 Rdn. 12 m.w.N.; LG Potsdam JurBüro 2013, 189).

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Potsdam, 12.11.2014 - 24 Qs 97/14
    Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender und auch von der Kammer vertretener Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20 Prozent über der angemessenen Höhe liegt (BGH NJW-RR 2007, 420, 421; Gerold/Schmidt, a.a.O., § 14 Rdn. 12 m.w.N.; LG Potsdam JurBüro 2013, 189).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2011 - 24 W 69/11

    Verfahrensrecht - Kostenfestsetzung: Welche Einwendungen sind möglich?

    Auszug aus LG Potsdam, 12.11.2014 - 24 Qs 97/14
    Allein dann, wenn der Gebührenansatz missbräuchlich erfolgt und bei einer Gesamtabwägung unbillig ist, darf und muss das Gericht die Gebühr neu festsetzen (vgl. LG Meiningen JurBüro 2011, 643; Hartmann a.a.O., Rdn. 23).
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