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OLG Hamm, 09.12.2014 - 1 Ws 631/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Beschleunigungsgebot in Strafsachen, Unverhältnismäßigkeit, Haftbefehl, Strafhaft
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beschleunigungsgebot in Strafsachen, Unverhältnismäßigkeit, Haftbefehl, Strafhaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unverhältnismäßigkeit eines Untersuchungshaftbefehls nach beendeter Strafhaft und fehlender Verfahrensförderung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112; EMRK Art. 6 Abs. 1
Beschleunigungsgebot in Strafsachen; Unverhältnismäßigkeit; Haftbefehl; Strafhaft - rechtsportal.de
EMRK Art. 5 ; GG Art. 2 Abs. 2
Unverhältnismäßigkeit eines Untersuchungshaftbefehls nach beendeter Strafhaft und fehlender Verfahrensförderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 34 KLs 35/14
- OLG Hamm, 09.12.2014 - 1 Ws 631/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 78
- StV 2015, 311 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66
Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2014 - 1 Ws 631/14
Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn und soweit die vollständige Aufklärung der Tat oder die rasche Durchführung des Verfahrens einschließlich der Urteilsvollstreckung nicht anders gesichert werden kann (…Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 112 Rdn. 9; vgl. auch BVerfG NJW 1966, 1703). - OLG Hamm, 27.12.2011 - 3 Ws 424/11
Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Strafhaft in anderer Sache ohne Notierung von …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2014 - 1 Ws 631/14
- 3 Ws 424/11 - juris).