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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14   

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BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14 (https://dejure.org/2015,32768)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14 (https://dejure.org/2015,32768)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 2 BvR 3071/14 (https://dejure.org/2015,32768)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 116 Abs. 1 StVollzG
    Strafvollzugsrecht (effektiver Rechtsschutz bei der Rechtsbeschwerde; Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Entbehrlichkeit einer Nachprüfung bei erkennbar singulären Rechtsfehlern)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Die Annahme, eine Rechtsbeschwerde sei unzulässig, weil nicht zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird, erfordert diese Prognose rechtfertigende Umstände

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 108 ff StVollzG, § 108 StVollzG, § 116 Abs 1 Alt 2 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsmittelklarheit an Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde gem § 116 Abs 1 Alt 2 StVollzG (Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr) - Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde mangels Gefahr der Wiederholung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Entscheidung über die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde nach § 116 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG); Gewährleistung der Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsmittelklarheit an Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde gem § 116 Abs 1 Alt 2 StVollzG (Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr) - Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde mangels Gefahr der Wiederholung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Entscheidung über die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde nach § 116 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz ( StVollzG ); Gewährleistung der Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der angeblich nur einmalige Rechtsfehler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 155
  • StV 2017, 729
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 129, 1 ).

    Dabei fordert Art. 19 Abs. 4 GG zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 87, 48 ; 92, 365 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 122, 248 ).

    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 122, 248 ).

    Darüber hinaus dürfen sie ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 117, 244 ; 122, 248 ).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14
    Dabei fordert Art. 19 Abs. 4 GG zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 87, 48 ; 92, 365 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 122, 248 ).

    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 122, 248 ).

    Darüber hinaus dürfen sie ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 117, 244 ; 122, 248 ).

  • BVerfG, 11.04.2008 - 2 BvR 866/06

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde trotz

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14
    Es ist anerkannt, dass es auch in Fällen, in denen die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung auf eine von der Auffassung anderer Gerichte abweichende, unzutreffende Rechtsauffassung gestützt hat, an der Erforderlichkeit der Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung fehlen kann, weil nicht zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (vgl. BVerfGK 13, 438 ; 17, 420 ; jeweils m.w.N.).

    Die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde kann danach insbesondere dann verneint werden, wenn die Strafvollstreckungskammer ihren Rechtsfehler nachträglich erkannt und dies aktenkundig gemacht, wenn das Oberlandesgericht bereits in anderer Sache zu der Rechtsfrage Stellung genommen hat und die Strafvollstreckungskammer diese Entscheidung noch nicht kennen konnte oder wenn der Rechtsfehler eine singuläre Fallgestaltung betrifft und einer Wiederholung daher nicht zugänglich ist (vgl. BVerfGK 13, 438 ; 17, 420 ; jeweils m.w.N.; Bachmann, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015, P93 m.w.N.).

    Könnte bei im Übrigen erfüllten Zulässigkeitsvoraussetzungen die Erforderlichkeit obergerichtlicher Nachprüfung allein mit dem Ausspruch der Erwartung verneint werden, das Ausgangsgericht werde einen festgestellten Rechtsfehler künftig vermeiden, so wäre für den Rechtsschutzsuchenden nicht mehr erkennbar, in welchen Fällen er überhaupt noch mit einer Behandlung seiner Rechtsbeschwerde als zulässig rechnen dürfte (vgl. BVerfGK 13, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 2207/10 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14
    Dabei fordert Art. 19 Abs. 4 GG zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 87, 48 ; 92, 365 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 122, 248 ).

    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 122, 248 ).

    Darüber hinaus dürfen sie ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 117, 244 ; 122, 248 ).

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14
    Der Gesetzgeber muss für die Rechtsmittel, die er bereitstellt, die Voraussetzungen ihrer Zulässigkeit in einer dem Grundsatz der Rechtsmittelklarheit entsprechenden Weise bestimmen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 87, 48 ; 107, 395 ; 108, 341 ; 114, 196 ).

    Dieser Grundsatz verbietet es, den Rechtsuchenden mit einem unübersehbaren "Annahmerisiko' und dessen Kostenfolgen zu belasten (vgl. BVerfGE 49, 148 ).

    Die Rechtsmittelgerichte haben dies auch bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts zu beachten (vgl. BVerfGE 49, 148 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 129, 1 ).

    Darüber hinaus dürfen sie ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 117, 244 ; 122, 248 ).

  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 2207/10

    Effektiver Rechtsschutz bei der Rechtsbeschwerde; Rechtsprechung (einheitliche);

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14
    Die Annahme, die Strafvollstreckungskammer werde einen bestimmten Fehler nicht wiederholen, setzt vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG allerdings voraus, dass tatsächliche Umstände eine solche Prognose rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 2207/10 -, juris, Rn. 4).

    Könnte bei im Übrigen erfüllten Zulässigkeitsvoraussetzungen die Erforderlichkeit obergerichtlicher Nachprüfung allein mit dem Ausspruch der Erwartung verneint werden, das Ausgangsgericht werde einen festgestellten Rechtsfehler künftig vermeiden, so wäre für den Rechtsschutzsuchenden nicht mehr erkennbar, in welchen Fällen er überhaupt noch mit einer Behandlung seiner Rechtsbeschwerde als zulässig rechnen dürfte (vgl. BVerfGK 13, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 2207/10 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14
    Es ist anerkannt, dass es auch in Fällen, in denen die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung auf eine von der Auffassung anderer Gerichte abweichende, unzutreffende Rechtsauffassung gestützt hat, an der Erforderlichkeit der Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung fehlen kann, weil nicht zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (vgl. BVerfGK 13, 438 ; 17, 420 ; jeweils m.w.N.).

    Die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde kann danach insbesondere dann verneint werden, wenn die Strafvollstreckungskammer ihren Rechtsfehler nachträglich erkannt und dies aktenkundig gemacht, wenn das Oberlandesgericht bereits in anderer Sache zu der Rechtsfrage Stellung genommen hat und die Strafvollstreckungskammer diese Entscheidung noch nicht kennen konnte oder wenn der Rechtsfehler eine singuläre Fallgestaltung betrifft und einer Wiederholung daher nicht zugänglich ist (vgl. BVerfGK 13, 438 ; 17, 420 ; jeweils m.w.N.; Bachmann, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015, P93 m.w.N.).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14
    Dabei fordert Art. 19 Abs. 4 GG zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 87, 48 ; 92, 365 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 122, 248 ).

    Der Gesetzgeber muss für die Rechtsmittel, die er bereitstellt, die Voraussetzungen ihrer Zulässigkeit in einer dem Grundsatz der Rechtsmittelklarheit entsprechenden Weise bestimmen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 87, 48 ; 107, 395 ; 108, 341 ; 114, 196 ).

  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 1 Vollz (Ws) 453/14

    Kürzung des Taschengeldanspruchs des Gefangenen um Eigengeldanteil

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Oktober 2014 - III-1 Vollz (Ws) 453/14 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00

    Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes und rechtlichen Gehörs durch

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03

    Informationsfreiheit des Strafgefangenen (Schutzbereich; Beschaffung und Nutzung

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 24.11.2005 - 2 BvR 448/05

    Zulässigkeit der Auslieferung eines italienischen Staatsbürgers nach Italien

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06

    Recht auf Besuchsempfang im Maßregelvollzug (routinemäßiges Abhängigmachen von

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11

    Strafverteidiger; Akteneinsicht (Aktenübersendung); Vollmacht (Zweifel an der

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein

  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 3/16

    Scheidungsfolgenregelung: Anwaltszwang für isolierte Beschwerde in Folgesache

    Darüber hinaus dürfen die Rechtsmittelgerichte ein von der jeweiligen Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - 2 BvR 3071/14 - juris Rn. 12 mwN und vom 11. April 2008 - 2 BvR 866/06 - juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17

    Wiedereinsetzung nach Beschwerdefristversäumung in einer Betreuungssache:

    Eine solche Rechtslage wäre zudem kaum mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. dazu etwa BVerfG StV 2017, 729 Rn. 12 mwN und BVerfGE 107, 395 = FamRZ 2003, 995, 997 und 999) vereinbar.
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 106/16

    Berufungsverfahren: Bedingte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Dieses aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitete Postulat setzt nicht nur Maßstäbe für die Erkennbarkeit des in Betracht kommenden Rechtsmittels, sondern auch für die Voraussetzungen, unter denen es zulässig ist (vgl. BVerfGK 16, 362, 366; BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 BvR 3071/14, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - I ZR 9/15, NJW 2017, 806 Rn. 11; jeweils mwN).
  • OLG Celle, 24.06.2019 - 2 Ss OWi 192/19

    Mobiltelefon, elektronisches Gerät, Begriff der Benutzung, Zulassung der

    Dem steht auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.2015, 2 BvR 3071/14 - juris) nicht entgegen, da diese nur die Fälle erfasst, in denen eine Geldbuße von mehr als 100 EUR verhängt worden und für die das Gesetz die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ausdrücklich vorsieht.
  • OLG Oldenburg, 22.06.2018 - 2 Ss OWi 176/18

    Radarfallen: Blitzerfoto muss eindeutig sein

    An dieser Rechtsprechung sieht er sich jedoch durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14, BeckRs 2016, 40852 gehindert.
  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

    Jede andere Entscheidung in dieser Frage würde die Rechtsschutzproblematik im Zusammenhang mit der Doppelfunktion der Steuerfahndung, insbesondere auch die Frage des Einsatzes von Steuerfahndern als sachverständige Zeugen (vgl. dazu ausführlich Herrmann in: Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht, Bd. 38 der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft - DStJG -, Seite 249 ff. und 307) weiter verschärfen und die verfassungsrechtlich gebotene Rechtsmittelklarheit verfehlen (vgl. dazu BVerfG-Beschluss vom 27. Oktober 2015 2 BvR 3071/14, juris).
  • OLG Oldenburg, 05.08.2019 - 2 Ss OWi 220/19

    Bußgeldverfahren, Täteridentifizierung, Urteilsgründe

    An dieser Rechtsprechung sieht er sich jedoch durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14, BeckRs 2016, 40852 gehindert.
  • BGH, 18.12.2018 - 2 ARs 170/18

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig

    Weder Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip gewährleisten einen Instanzenzug (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 1977 - 2 BvR 308/77, BVerfGE 45, 363, 375 im Nachgang zu dem o. g. Beschluss des BGH vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 1 - 2 BvR 3071/14, juris Rn. 12 mwN; BVerwG, Urteil vom 9. März 1979 - IV C 32.75, juris Rn. 20; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 2. August 2016 - 9 BV 15.1032, juris Rn. 19 mwN).
  • OLG Braunschweig, 08.09.2021 - 1 Ss 126/21

    Unzulässige Erhöhung der Regelgeldbuße bei vorsätzlichem Benutzen eines

    Allein die bloße Erwartung, das betroffene Gericht werde sich künftig an der zutreffenden Rechtslage orientieren, genügt nicht (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2015, 2 BvR 3071/14, juris, Rn. 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2017 - L 18 AS 419/17

    Sozialgerichtliches Verfahren: Bestimmung des Gegenstandswertes bei einer Klage

    Darüber hinaus dürfen sie ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Oktober 2015 - 2 BvR 3071/14 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 9 BV 15.1034

    Klagefrist bei möglicherweise zu Unrecht eingeräumtem fakultativem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2019 - L 2 R 307/19

    Beschwerde gegen ablehnende Entscheidung über einen Gutachtensantrag in einem

  • OLG Oldenburg, 23.10.2023 - 2 ORbs 168/23

    Identität des Fahrers in einem strafrechtlichen Verfahren wegen einer

  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überschreitung der Frist zur

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2019 - 8 PA 90/18

    Beschwerdeausschluss; Grundsatz der Rechtsmittelklarheit; Krankenversicherung;

  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 9 BV 15.1032

    Grundsatz des Meistbegünstigungsprinzips - Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

  • OVG Hamburg, 30.06.2021 - 6 So 19/21

    Beschwerde gegen Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Oldenburg, 02.01.2018 - 2 Ss OWi 354/17

    Identitätswahrscheinlichkeit bei minderer Fotoqualität

  • OLG Oldenburg, 26.11.2018 - 2 Ss OWi 286/18

    Erhöhung des Bußgeld wegen Uneinsichtigkeit bei fahrlässiger Begehungsweise

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2023 - L 32 AS 505/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde über Nichtzulassung der Berufung -

  • OLG Braunschweig, 08.09.2021 - 1 Ss OWi 126/21

    Sicherungsbedürfnis für Zulassung der Rechtsbeschwerde auch bei unbewusster

  • OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 2 Ss OWi 70/19

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren - schlechte Sichtverhältnisse

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2018 - 3 M 146.17

    Ausschluss der Beschwerde Beschlüssen über Prozesskostenhilfe

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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2016 - 1 StR 578/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3873
BGH, 03.02.2016 - 1 StR 578/15 (https://dejure.org/2016,3873)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2016 - 1 StR 578/15 (https://dejure.org/2016,3873)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 1 StR 578/15 (https://dejure.org/2016,3873)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 4 Satz 1 GewSchG
    Verstoß gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (vollstreckbare Anordnung: bloße Kenntnis des Angeklagten genügt nicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 S 1 GewSchG, § 267 StPO
    Strafbare Zuwiderhandlung gegen ein Kontaktverbot in einer Gewaltschutzsache: Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen im Strafurteil

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 4 Satz 1 GewSchG, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 211 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz (GewSchG); Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Abänderung des Schuldspruchs auf die ...

  • rewis.io

    Strafbare Zuwiderhandlung gegen ein Kontaktverbot in einer Gewaltschutzsache: Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen im Strafurteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz ( GewSchG ); Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Abänderung des Schuldspruchs auf die ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz ( GewSchG ); Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Abänderung des Schuldspruchs auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewaltschutz - und der Verstoß gegen die nicht zugestellte Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.2010 - 1 StR 404/10

    Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz (Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 578/15
    Das Tatbestandsmerkmal einer "vollstreckbaren Anordnung' setzt voraus, dass der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 24. Juli 2014 mit dem - verkürzt formuliert - Kontaktverbot dem Angeklagten entweder wirksam zugestellt (BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 259 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; siehe auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 404/10 Rn. 2; zu den Voraussetzungen wirksamer Zustellung Cirullies FamRZ 2012, 1854 ff.) oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109); bloße Kenntnis des Antragsgegners vom Inhalt der Anordnung genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 261 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109).
  • BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12

    Zuwiderhandlung gegen eine bestimmte vollstreckbare Anordnung nach § 1 Abs. 1 S.

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 578/15
    Das Tatbestandsmerkmal einer "vollstreckbaren Anordnung' setzt voraus, dass der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 24. Juli 2014 mit dem - verkürzt formuliert - Kontaktverbot dem Angeklagten entweder wirksam zugestellt (BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 259 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; siehe auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 404/10 Rn. 2; zu den Voraussetzungen wirksamer Zustellung Cirullies FamRZ 2012, 1854 ff.) oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109); bloße Kenntnis des Antragsgegners vom Inhalt der Anordnung genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 261 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109).
  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06

    Wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung als

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 578/15
    Das Tatbestandsmerkmal einer "vollstreckbaren Anordnung' setzt voraus, dass der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 24. Juli 2014 mit dem - verkürzt formuliert - Kontaktverbot dem Angeklagten entweder wirksam zugestellt (BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 259 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; siehe auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 404/10 Rn. 2; zu den Voraussetzungen wirksamer Zustellung Cirullies FamRZ 2012, 1854 ff.) oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109); bloße Kenntnis des Antragsgegners vom Inhalt der Anordnung genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 261 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109).
  • OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18

    Jugendstrafsache: Feststellungen bei Verurteilung wegen Verstoß gegen eine

    Diese setzt voraus, dass das durch Beschluss erlassene Kontaktverbot dem Angeklagten entweder wirksam zugestellt oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist; die schlichte Kenntnis des Angeklagten vom Inhalt der Anordnung genügt hierbei nicht (BGH, Urteil vom 15.03.2007 - 5 StR 536/06, NJW 2007, 1605; Beschluss vom 10.05.2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; Beschluss vom 03.02.2016 - 1 StR 578/15, NStZ-RR 2016, 155).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2015 - 2 StR 478/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12559
BGH, 07.05.2015 - 2 StR 478/14 (https://dejure.org/2015,12559)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2015 - 2 StR 478/14 (https://dejure.org/2015,12559)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 2 StR 478/14 (https://dejure.org/2015,12559)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 Nr 2 Buchst b WaffG, § 52 Abs 3 Nr 1 WaffG, § 52 Abs 3 Nr 2 Buchst a WaffG, § 52 Abs 3 Nr 2 Buchst b WaffG, § 52 StGB
    Verstöße gegen das Waffengesetz: Konkurrenzverhältnisse bei Aufbewahren von Waffen und Munition in einem Kraftfahrzeug

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 52 Abs. 1 WaffG, § 52 Abs. 1 Nr. 2 b), Abs. 3 Nr. 2 a) WaffG, § 52 Abs. 3 Nr. 1 und 2 b) WaffG, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zurücktreten einer Bedrohung hinter einer Nötigung

  • rewis.io

    Verstöße gegen das Waffengesetz: Konkurrenzverhältnisse bei Aufbewahren von Waffen und Munition in einem Kraftfahrzeug

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 240; StGB § 241
    Zurücktreten einer Bedrohung hinter einer Nötigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 155
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - 2 StR 478/14
    Diese Verstöße gegen das Waffengesetz stehen in Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, juris Rn. 38).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 226/09

    Unerlaubter Besitz einer Schusswaffe; unerlaubtes Führen einer Schusswaffe;

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - 2 StR 478/14
    Die im Fahrzeug des Angeklagten aufbewahrte halbautomatische Kurzwaffe und die Schusswaffe hat er geführt (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 b), Abs. 3 Nr. 2 a) WaffG; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2); Munition und Stahlruten hat der Angeklagte besessen (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 und 2 b) WaffG).
  • BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Deliktsserie mit mehreren Beteiligten

    Mit der Tenorierung des Schuldspruchs für diese Tat nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG als unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe hat das Landgericht die rechtliche Bezeichnung der Tat gemäß § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO noch hinreichend klar vorgenommen auch ohne eine zusätzliche Konkretisierung der Eignung dieser Waffe mit dem Tatbestandsmerkmal "zum Verschießen von Patronenmunition" (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 71/14, NStZ-RR 2014, 291; vom 7. Mai 2015 - 2 StR 478/14; vom 15. August 2018 - 5 StR 308/18; vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 476/19).
  • BGH, 08.03.2017 - 2 StR 429/16

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung: Darstellung im

    Der neu entscheidende Tatrichter wird auch eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Besitzes von Munition zu erörtern haben (vgl. zur Tateinheit von Munitions- und Waffenbesitz Senat, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 2 StR 478/14, NStZ-RR 2016, 155; zur Konkurrenz von Besitz und Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe BGH, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 5 StR 197/15, NStZ 2015, 529).
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