Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.03.2016

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   BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15   

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https://dejure.org/2015,47029
BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15 (https://dejure.org/2015,47029)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2015 - 3 StR 357/15 (https://dejure.org/2015,47029)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2015 - 3 StR 357/15 (https://dejure.org/2015,47029)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mitsichführen sonstiger zur Verletzung von Personen geeigneter und bestimmter Gegenstände; Baseballschläger; Beendigungszeitpunkt; tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel; Mitsichführen beim Besitz der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 265 StPO, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen bewaffneten Sichverschaffens von Betäubungsmitteln; Strafrechtliche Bewertung des Mitführens einer Waffe oder eines entsprechenden Gegenstandes beim Besitz der Betäubungsmittel

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen bewaffneten Sichverschaffens von Betäubungsmitteln; Strafrechtliche Bewertung des Mitführens einer Waffe oder eines entsprechenden Gegenstandes beim Besitz der Betäubungsmittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kokainkauf mit Baseballschläger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 421
  • NStZ-RR 2016, 173
  • StV 2017, 297
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96

    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15
    Zwar hat sich der Angeklagte L. mit dem Erwerb der Betäubungsmittel zum Eigenkonsum bzw. zur uneigennützigen Weitergabe diese im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG verschafft (BGH, Urteil vom 10. April 1996 - 3 StR 5 6 5/96, BGHSt 42, 123, 128 f.).

    Vorliegend war der Erwerb des Kokains im Sinne der rechtsgeschäftlichen Erlangung der eigenen tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer (BGH, Urteil vom 10. April 1996 - 3 StR 5/96, BGHSt 42, 123, 128) jedoch bereits abgeschlossen und damit rechtlich beendet, als der Angeklagte den Eingangsbereich seines Hauses betrat, so dass er den Baseballschläger nicht mehr bei der Tat mit sich führte.

  • BGH, 20.02.2008 - 2 StR 619/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit);

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15
    Vielmehr liegt dann Tatmehrheit vor (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9; vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470; vom 18. Februar 2010 - 4 StR 633/09, StraFo 2010, 348; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 258 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15
    Der Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist zwar auch dann erfüllt, wenn der Täter die Waffe oder den sonstigen Gegenstand erst in der Schlussphase des Betäubungsmittelerwerbs vor dessen Beendigung mit sich führt, auch wenn das Grunddelikt bereits vollendet ist (vgl. für den Betäubungsmittelhandel BGH, Beschlüsse vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 2; vom 5. Dezember 2013 - 2 StR 454/13, NStZ-RR 2014, 82 ).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15
    Vielmehr liegt dann Tatmehrheit vor (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9; vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470; vom 18. Februar 2010 - 4 StR 633/09, StraFo 2010, 348; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 258 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 18.02.2010 - 4 StR 633/09

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit;

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15
    Vielmehr liegt dann Tatmehrheit vor (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9; vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470; vom 18. Februar 2010 - 4 StR 633/09, StraFo 2010, 348; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 258 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15
    Das Mitführen einer Waffe oder eines entsprechenden Gegenstandes beim Besitz der Betäubungsmittel allein erfüllt den Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aber gerade nicht (vgl. BGH, Urteil vom 7 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 522/13, juris Rn. 2; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 30a Rn. 84 mwN).
  • BGH, 12.10.2004 - 4 StR 358/04

    Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz unerlaubter Betäubungsmittel an

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15
    Zwar verletzt nach ständiger Rechtsprechung der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen, auch wenn diese an verschiedenen Orten aufbewahrt werden, das Gesetz nur einmal, wenn diese für den Eigenkonsum bestimmt sind (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228, 229; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 1365 mwN).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98

    Verklammerung von zwei selbständigen Einzelstraftaten auf dem Gebiet des

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15
    Vielmehr liegt dann Tatmehrheit vor (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9; vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470; vom 18. Februar 2010 - 4 StR 633/09, StraFo 2010, 348; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 258 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 05.12.2013 - 2 StR 454/13

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15
    Der Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist zwar auch dann erfüllt, wenn der Täter die Waffe oder den sonstigen Gegenstand erst in der Schlussphase des Betäubungsmittelerwerbs vor dessen Beendigung mit sich führt, auch wenn das Grunddelikt bereits vollendet ist (vgl. für den Betäubungsmittelhandel BGH, Beschlüsse vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 2; vom 5. Dezember 2013 - 2 StR 454/13, NStZ-RR 2014, 82 ).
  • BGH, 27.01.2011 - 2 StR 577/10

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines minder schweren Fall des schweren Raubes

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15
    Dass der Täter einen Tatbeitrag leistet, um die Tat eines anderen zu unterstützen, ist das Regelbild der Beihilfe; dieser Umstand darf daher nicht zu Lasten des Gehilfen straferhöhend gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 2 StR 577/10, StV 2011, 364).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

  • BGH, 12.12.2013 - 5 StR 522/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erfüllung des

  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    d) Für den Besitz von Betäubungsmitteln gelten andere Konkurrenzregeln als für die Tatbestandsvariante des Handeltreibens: Der gleichzeitige Besitz an den - zum Eigenverbrauch bestimmten - Betäubungsmitteln in Form der Pflanzen aus der zweiten Aufzucht und in Form der Restmenge aus dem ersten Anbau begründet - entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft - insgesamt die Annahme nur eines betäubungsmittelstrafrechtlichen Verstoßes; dies gilt stets - anders als bei der Tatbestandsvariante des Handeltreibens, bei der die Annahme von Tateinheit (§ 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB) eine besondere, über bloße Gleichzeitigkeit hinausgehende Besitzausübung erfordert (BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 6 Rn. 7 und 3 StR 95/18 Rn. 6; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 10 und vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 8), und zwar auch bei Aufbewahrung an unterschiedlichen Orten (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 2 StR 504/17 Rn. 6; vom 12. Juli 2017 - 5 StR 284/17 Rn. 2; vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16 Rn. 4; vom 7. März 2017 - 3 StR 427/16 Rn. 4; vom 10. November 2015 - 3 StR 357/15 Rn. 8 und vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04 Rn. 5, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 4; Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14 Rn. 14; anders bezüglich des dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung dienenden Besitzes BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 8: zwei tateinheitlich zusammentreffende Fälle im Sinne des § 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 344/16

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Beendigung; Erlangung der

    Der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist zwar auch dann erfüllt, wenn der Täter die Waffe oder den sonstigen Gegenstand erst in der Schlussphase der Übernahme der Betäubungsmittel vor deren Beendigung mit sich führt, auch wenn das Grunddelikt bereits vollendet ist (BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 357/15, NStZ 2016, 421 mwN).

    Das Mitführen einer Waffe oder eines entsprechenden Gegenstandes beim Besitz der Betäubungsmittel allein erfüllt den Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aber gerade nicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11; Beschlüsse vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 522/13, juris Rn. 2; vom 10. November 2015 - 3 StR 357/15, NStZ 2016, 421; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 30a Rn. 84 mwN).

  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 461/18

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff; Mitführen

    Der Tatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist zwar auch dann erfüllt, wenn der Täter die Waffe oder den sonstigen Gegenstand erst in der Schlussphase des Betäubungsmittelerwerbs vor dessen Beendigung mit sich führt, auch wenn das Grunddelikt bereits vollendet ist (BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 357/15, juris Rn. 7).
  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Dahinstehen kann, ob die von der Strafkammer vorgenommene konkurrenzrechtliche Bewertung der Feststellungen, der Angeklagte habe nur eine materiellrechtliche Tat des - mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge idealkonkurrierenden - Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begangen, weil der gleichzeitige Besitz der 12.713,9 g Marihuana sowie der etwa 3 g Marihuana zuzüglich der beiden Joints nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 29a Abs. 1 Satz 2 BtMG darstelle, zutreffend ist oder ob der Angeklagte wegen zwei Taten, mithin wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie - in Tatmehrheit hierzu - Besitzes von Betäubungsmitteln zu verurteilen gewesen wäre (so BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 357/15, NStZ 2016, 421; abweichend dagegen - für den Besitz von zwei an verschiedenen Orten aufbewahrten Betäubungsmittelmengen einerseits zum Zweck des täterschaftlichen Handeltreibens und andererseits zum Zweck des eigenen Konsums - BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90 (unveröffentlicht); vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593 f.; s. auch MüKoStGB/Kotz/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., BtMG § 29 Rn. 1151; KPV BtMG/Patzak, 9. Aufl., § 29 Teil 4. Rn. 339; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 674).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5859
BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15 (https://dejure.org/2016,5859)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2016 - 4 StR 586/15 (https://dejure.org/2016,5859)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2016 - 4 StR 586/15 (https://dejure.org/2016,5859)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen Tat und Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen: Voraussetzungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem Hang und der Tat eines drogenabhängigen Angeklagten

  • IWW

    § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisonsrechtliche Nachprüfung der unterbliebenen Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Bestehen eines Hangs zur Einnahme von berauschenden Mitteln im Übermaß; Anforderungen an die Annahme einer Symptomtat; Erforderlicher ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem Hang und der Tat eines drogenabhängigen Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisonsrechtliche Nachprüfung der unterbliebenen Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Bestehen eines Hangs zur Einnahme von berauschenden Mitteln im Übermaß; Anforderungen an die Annahme einer Symptomtat; Erforderlicher ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4 ; StGB § 64
    Revisonsrechtliche Nachprüfung der unterbliebenen Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Bestehen eines Hangs zur Einnahme von berauschenden Mitteln im Übermaß; Anforderungen an die Annahme einer Symptomtat; Erforderlicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Symptomtat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 173
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 572/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15
    Zwar muss der für eine Anordnung nach § 64 StGB erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang und der bzw. den Anlasstaten sicher feststehen (BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4) und es bedarf hierfür bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielten, besonderer, diese Feststellung begründender Umstände (BGH aaO, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 472/08

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15
    Auch hält der Senat daran fest, dass es an einem solchen Zusammenhang fehlt, wenn die Taten allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 2) oder zur Gewinnerzielung bestimmt waren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 10, 18).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15
    Denn er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.).'.
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15
    Ein solcher Zusammenhang ist typischerweise gegeben, wenn die Straftat unmittelbar oder - wie hier - mittelbar auch der Beschaffung von Drogen für den Eigenkonsum dient (vgl. BGH 3 StR 38/08 und 275/08).
  • BGH, 27.11.2012 - 5 StR 545/12

    Unzureichend begründetes Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15
    Da der Angeklagte - abgesehen von einer Umschulung - seit mehreren Jahren arbeitslos ist und zuletzt Sozialleistungen bezog, kann der Senat indes nicht völlig ausschließen, dass die Taten - jedenfalls ab der Tat II. 2 der Urteilsgründe - nicht mehr ausschließlich der Finanzierung des Lebensbedarfs, sondern auch der seines Drogenkonsums dienten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 5 StR 545/12, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15
    Auch hält der Senat daran fest, dass es an einem solchen Zusammenhang fehlt, wenn die Taten allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 2) oder zur Gewinnerzielung bestimmt waren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, juris Rn. 10, 18).
  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

    Ein solcher Zusammenhang ist typischerweise gegeben, wenn die Straftat unmittelbar oder mittelbar über den Erlös aus der Verwertung der Beute auch der Beschaffung von Drogen für den Eigenkonsum dient (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 3, NStZ-RR 2016, 173 mwN und vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15 Rn. 8, NStZ-RR 2016, 113).
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Die Annahme des symptomatischen Zusammenhangs scheidet in Ansehung dessen zukünftig insbesondere in Fällen aus, in denen die Anlasstat dazu begangen wird, um - neben dem Drogenkonsum - den eigenen, womöglich aufwendigen Lebensbedarf zu finanzieren (vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2023 - 6 StR 398/22 Rn. 10 und vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8; Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 Rn. 12 und vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 4 [zu § 64 StGB aF]).

    Bei einem Rauschgifthändler, dem es allein darum geht, erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu verkaufen, fehlt der symptomatische Zusammenhang regelmäßig auch dann, wenn er gelegentlich selbst Suchtmittel konsumiert (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 47; so bereits BGH, Urteile vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN und vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10 Rn. 8; Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 Rn. 12; vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22 Rn. 7; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 4 und vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 16 ff. [jew. zu § 64 StGB aF]).

    Anders als unter Geltung des § 64 StGB aF fehlt es also an einem solchen Zusammenhang nicht erst dann, wenn die Taten allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 2) oder zur Gewinnerzielung bestimmt waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 10, 18 und vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 4), sondern bereits, wenn dies überwiegend der Fall gewesen ist.

  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer

    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, juris Rn. 4; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 173).

    Ein solcher Zusammenhang fehlt, wenn die Taten allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs oder zur Gewinnerzielung bestimmt sind (BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, aaO).

    Bei einem Rauschgifthändler, dem es alleine darum geht, erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu verkaufen, fehlt der symptomatische Zusammenhang regelmäßig auch dann, wenn er gelegentlich selbst Suchtmittel konsumiert (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, aaO; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vgl. auch Dannhorn in NStZ 2012, 414, 416; SSW-StGB/Kaspar, 4. Aufl., § 64 Rn. 27).

    Vielmehr spricht der methodisch ausgebaute und durchgängig kontrollierte Betäubungsmittelhandel des Angeklagten, der maßgeblich auf den schnellen Gewinn zielte, gegen einen symptomatischen Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, aaO; Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, aaO; Senat, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10, juris Rn. 8).

  • LG Köln, 23.05.2022 - 109 KLs 5/21
    Bei Taten, die weder durch das Konsumverhalten gefördert worden sind noch auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände, die hier nicht vorliegen (vgl. BGH; Urteil vom 18. Dezember 2019, Az. 2 StR 331/19; Beschluss vom 12. März 2014, Az. 4 StR 572/13; Beschluss vom 3. März 2016, Az. 4 StR 586/15).

    Ein solcher Zusammenhang fehlt insbesondere dann, wenn die Taten - wie hier - allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs oder zur Gewinnerzielung bestimmt waren (vgl. BGH; Urteil vom 18. Dezember 2019, Az. 2 StR 331/19; Beschluss vom 3. März 2016, Az. 4 StR 586/15).

  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16

    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in

    Denn dieser ist bereits dann gegeben, wenn der Hang - gegebenenfalls neben anderen Ursachen - dazu beigetragen hat, dass der Täter die Tat begangen hat (BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 3, NStZ-RR 2016, 173; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21

    Urteilsgründe (keine Nacherzählung des Gangs der Hauptverhandlung); Unterbringung

    Unter diesen Vorzeichen bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 4 StR 572/13, Rn. 4; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 173, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208).
  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 17/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen)

    Dies lässt auch den erforderlichen symptomatischen Zusammenhang zwischen den Taten und einem möglichen Hang im Sinne von § 64 StGB fraglich erscheinen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen in

    Er verfügte ersichtlich über keine legalen Einkünfte, die ihm die Finanzierung eines eigenen Drogenkonsums hätten ermöglichen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 545/12, und vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15).
  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erfordernis eines

    Schließlich spricht der nach dem Tatbild methodisch aufgebaute und durchgängig kontrollierte Betäubungsmittelhandel des Angeklagten, der maßgeblich auf den schnellen Gewinn zielte - die Taten des Angeklagten beziehen sich auf über 400 kg Marihuana und 2 kg Kokain, wobei er innerhalb von nicht einmal drei Monaten einen Gewinnanteil von mindestens 14.000 EUR erzielte - gegen einen symptomatischen Zusammenhang (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, juris Rn. 4; Senat, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: symptomatischer

    Insbesondere kann es an der notwendigen Mitursächlichkeit fehlen, wenn es dem Angeklagten bei der Tat allein darum ging, das erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu veräußern, etwa zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15).
  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 2/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer Zusammenhang:

  • LG Köln, 23.02.2018 - 117 KLs 19/17
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