Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 11.05.2016

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, 2 Ss OWi 57/16   

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OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, 2 Ss OWi 57/16 (https://dejure.org/2016,9400)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, 2 Ss OWi 57/16 (https://dejure.org/2016,9400)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. April 2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, 2 Ss OWi 57/16 (https://dejure.org/2016,9400)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    ESO ES 3.0, Verwertbarkeit, antizipiertes Sachverständigengutachten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG; § 80a Abs. 3 OWiG; § 13 EichG; § 25 EichG; § 16 ff. EO-AV; §§ 36 EO-AV
    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0; Anforderungen an ein sog. standardisiertes Messverfahren; Verbindliche Feststellung der generellen Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Messgeräts aufgrund der Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische ...

  • verkehrslexikon.de

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0 als standardisiertes Messverfahren

  • IWW
  • JurPC

    Antizipiertes Sachverständigengutachten bei Geschwindigkeitsmessgerät

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0; Anforderungen an ein sog. standardisiertes Messverfahren; Verbindliche Feststellung der generellen Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Messgeräts aufgrund der Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische ...

  • Wolters Kluwer

    Standardisiertes Messverfahren mit Eso 3.0

  • kanzlei-heskamp.de
  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 - Einholung eines technischen Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Standardisiertes Messverfahren mit Eso 3.0

  • rechtsportal.de

    StVG § 25 ; StVO § 3
    Standardisiertes Messverfahren mit Eso 3.0

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die PTB, die PTB, die PTB hat immer Recht

  • beck-blog (Auszüge und Diskussion)

    "Das AG Meißen stellt nicht alles auf den Kopf..."

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    ES 3.0: Beanstandungen des AG Meißen sind durch PTB-Stellungnahme widerlegt!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Sachverständigengutachten für Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Auszüge und Diskussion)

    "Das AG Meißen stellt nicht alles auf den Kopf..."

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 253
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14

    Nichtgeeignetheit der Einseitensensormessung ESO ES 3.0

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Die Entscheidung des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14) begründet für das Tatgericht keinen Anlass, das Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 sachverständig untersuchen zu lassen.

    Darüber hinaus bestünden aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Amtsgericht Meißen vom 29.05.2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14) konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Messung.

    Die Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens ergibt sich auch nicht aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 (13 OWi 703 Js 21114/14, juris).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Standardisiert ist ein durch Regelungen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (grundlegend BGH, Beschl. v. 19.08.1992, 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291ff.).
  • OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15

    Beweisbedürftigkeit der Ergebnisse standardisierter Messverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Mit der amtlichen Zulassung des Messgerätes bestätigt die PTB nach umfangreichen messtechnischen, technischen und administrativen Prüfungen sowie Festlegung der Eichprozeduren, dass sie die Ermittlung des Messwertes auf Grundlage der in der Gebrauchsanweisung festgelegten Vorgehensweise einer Sachverständigenprüfung unterzogen und die Messergebnisse als innerhalb einer zulässigen Toleranz liegend eingestuft hat (OLG Bamberg, Beschl. v. 22.10.2015, 2 Ss OWi 641/15, juris).
  • OLG Koblenz, 16.10.2009 - 1 SsRs 71/09

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Diese Voraussetzungen erfüllt grundsätzlich auch die Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ..........., wenn sie von geschultem Messpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2009, 1 SsRs 71/09, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.08.2012, III-3 RBs 178/12, juris).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14

    PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für strukturell angelegte Fehler des Geschwindigkeitsmessgerätes kann das Tatgericht vielmehr durch Bestellung eines Sachverständigen überprüfen, ob trotz einer Messung innerhalb der PTB Zulassung eine Fehlmessung vorliegt, die ihre Ursache in einem strukturell angelegten Fehler in der Messtechnik, der Messsoftware oder der Auswertungssoftware findet (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.12.2014, 2 Ss OWi 1041/14, Rdn. 21, juris).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Ein solch ergänzendes Gutachten kann vom Rechtsbeschwerdegericht im Freibeweisverfahren in das Verfahren eingeführt und überprüft werden (für die Revisionsinstanz BGH, Urt. v. 01.02.1985, 2 StR 685, 84, BGHSt 33, 133, 136; Meyer-Goßner/Schmidt, Strafprozessordnung, 58. Aufl., § 337 Rdn. 31).
  • OLG Hamm, 02.08.2012 - 3 RBs 178/12

    Geschwindigkeitsmessung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Diese Voraussetzungen erfüllt grundsätzlich auch die Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ..........., wenn sie von geschultem Messpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2009, 1 SsRs 71/09, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.08.2012, III-3 RBs 178/12, juris).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18

    Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist

    Über diese verfassungsrechtliche Begründung hinaus folgt dies beim Einsatz von Verkehrsüberwachungstechnik, wie sie regelmäßig bei der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Einsatz kommt, auch daraus, dass die aus dem Mess- und Eichgesetz folgende Zulassung von Verkehrsmesstechnik ein in sich geschlossenes System der Beweisführung verlangt, bei dem die Übertragung auch nur von Teilen auf Privatpersonen zu einem Beweismittelbruch führt, der von den Gerichten nicht mehr nachvollzogen werden kann und daher in aller Regel zur Unverwertbarkeit des Beweismittels führt (Stichworte: standardisiertes Messverfahren, antizipiertes Sachverständigengutachten, verbindliche Anforderungen an die Verwendung von Verkehrsmesstechnik, Eichpflicht, Rückführbarkeit des Beweismittels; vgl. zu den Besonderheiten beim Einsatz des Messgeräts ESO 3.0: OLG Frankfurt Beschluss v. 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17; OLG Oldenburg, Beschluss v. 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16; AG Meißen, Urteil v. 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 i.V.m. mit der Widerlegenden Stellungnahme der PTB vom 06.04.2016).
  • OLG Oldenburg, 09.09.2019 - 2 Ss OWi 233/19

    Messung mit ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren; Verwertung von Messungen

    Ebenso wie das Messverfahren ES 3.0 (Senat, DAR 16, 404) ist deshalb auch dieses Messgerät als standardisiertes Messverfahren anzuerkennen (so auch Krumm, a.a.O.).
  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei

    bb) Nach alledem ist und bleibt es gerechtfertigt, eine von der PTB erteilte Zulassung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung weiterhin als "antizipiertes Sachverständigengutachten" zu begreifen (vgl. neben OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - 1 RBs 339/19 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 Ss [OWi] 233/19 jeweils bei juris u.a. nur OLG Bamberg, Beschluss vom 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15 = DAR 2016, 146 = OLGSt StPO § 261 Nr. 23; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.04.2016 - 2 Ss [OWi] 57/16 = VRS 130 [2016], Nr. 16 = DAR 2016, 404 = NStZ-RR 2016, 253 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14 = DAR 2015, 149, jeweils m.w.N.) mit der Folge, dass technische Messsysteme, deren Bauart von der PTB zur innerstaatlichen Eichung zugelassen sind, als "standardisierte Messverfahren" anzuerkennen sind.
  • OLG Oldenburg, 13.03.2017 - 2 Ss OWi 40/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, standardisiertes Messverfahren

    Der Rechtsbeschwerde ist allerdings dahingehend recht zu geben, dass sich aus dem Beschluss des Senats vom 18.4.2016 (DAR 2016, 404) nicht ergibt, dass dem Betroffenen die Messdatei zwecks eigener Überprüfung nicht zur Verfügung gestellt werden muss.
  • OLG Hamm, 22.06.2016 - 1 RBs 131/15

    Nicht ausgelesener ESO ES 3.0-Schlüssel (Public Key) begründet keine Zweifel am

    Der Senat verweist insoweit auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16 - (BeckRS 2016, 08389).
  • OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16

    Geschwindigkeitsmessung; Eso ES 3.0; standardisiertes Messverfahren

    Denn in einer bereits in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16 -, Rn. 22, juris, gewürdigten späteren dienstlichen Erklärung der PTB vom 12.01.2016 hat diese nachvollziehbar ausgeführt, dass sie deshalb von einer Überprüfung der Rohmessdaten durch die Herstellerfirma abgesehen hat, weil der Hersteller dieselbe Software-Bibliothek und damit denselben Auswertealgorithmus verwendet, der auch im Messgerät implementiert ist, und im Rahmen des Bauartzulassungsverfahrens in detaillierten Untersuchungen verifiziert worden ist, dass die Software des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes die Helligkeitssignale einer jeden Fahrzeugvorbeifahrt korrekt bewertet und die vom Messgerät ausgegebenen Geschwindigkeitsmesswerte die Verkehrsfehlergrenzen einhalten.
  • OLG Zweibrücken, 27.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 103/20

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Beruhen

    Allein die nicht ausschließbare, jedoch nicht näher verifizierbare Möglichkeit des Vorliegens einer "atypischen Messsituation" kann mit Blick auf die Grundsätze des standardisierten Messverfahrens (hierzu: OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, juris Rn. 7 ff.) keinen Anlass bieten, die Verlässlichkeit der Messung in Zweifel zu ziehen.
  • VG Freiburg, 02.03.2020 - 6 K 3057/19

    Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung;

    Eine solches ist als sog. standardisiertes Messverfahren zu qualifizieren (vgl. hierzu: OLG Oldenburg, Beschl. v. 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16 -, juris).
  • AG Kerpen, 21.06.2016 - 49 OWi 1748/15

    "Das Gericht geht von der Sachkunde des GFU-Gutachters aus"

    Die Geschwindigkeitsmessung mit dem ESO ES 3.0 Messgerät ist ein so genanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne von BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081 (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.04.2015, 2 Ss (OWi) 57/16).

    Ausführungen zur Beachtung der Verfahrensbestimmungen muss der Tatrichter im Urteil erst dann machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese nicht eingehalten worden sind oder Messfehler von dem Betroffenen oder einem anderen Verfahrensbeteiligten behauptet werden (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3082, OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.04.2015,2 Ss (OWi) 57/16).

  • AG Tübingen, 22.08.2017 - 16 OWi 14 Js 11536/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Feststellung einer vorsätzlichen

    In diesem Fall hat die Bundesanstalt in einem antizipierten Sachverständigengutachten bereits vorweggenommen, dass sich das Gerät bei entsprechender Bedienung für die Feststellung von Abstandsverstößen eignet (vgl. OLG Oldenburg, Beschluß vom 18. April 2016 - 2 Ss (OWi) 57/16 - NStZ-RR 2016, 253).
  • AG Gotha, 04.01.2017 - 10 OWi 742/16

    Standardisiertes Messverfahren, Einsicht, Messunterlagen

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.05.2016 - 1 Ws 82/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10371
OLG Braunschweig, 11.05.2016 - 1 Ws 82/16 (https://dejure.org/2016,10371)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.05.2016 - 1 Ws 82/16 (https://dejure.org/2016,10371)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 1 Ws 82/16 (https://dejure.org/2016,10371)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Kein Anspruch des bei Urteilsverkündung anwesenden und verteidigten Angeklagten auf Übersetzung der schriftlichen Urteilsgründe

  • rechtsportal.de

    GVG § 187; MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. e)
    Anspruch auf Übersetzung des schriftlichen Urteils

  • rechtsportal.de

    GVG § 187 ; MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. e)
    Kein Anspruch des bei Urteilsverkündung anwesenden und verteidigten Angeklagten auf Übersetzung der schriftlichen Urteilsgründe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schriftliche Urteilsgründe, oder: Soll der Angeklagte sie nicht kennen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übersetzung des schriftlichen Urteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 253
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 26.01.2016 - 1 Ws 8/16

    Kein Anspruch des verteidigten Angeklagten auf Übersetzung der schriftlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2016 - 1 Ws 82/16
    Die prozessualen Rechte des Angeklagten, insbesondere auch der Anspruch auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchstabe e) EMRK, werden dadurch hinreichend gewahrt, dass dem verteidigten Angeklagten die mündliche Urteilsbegründung von einem Dolmetscher übersetzt worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2016, 1 Ws 8/16, RN 3, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2014, 2 Ws 40/14, NStZ-RR 2014, 217; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.01.2014, 6 - 2 StE 2/12, StV 2014, 536 f.).

    Die Ausnahmeregelung des § 187 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 GVG entspricht auch den Vorgaben der in Art. 3 Abs. 7 der Richtlinie 2010/64/EU aufgeführten Ausnahmen von der in Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie statuierten Regel der grundsätzlichen schriftlichen Übersetzung aller wesentlichen Unterlagen (OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2016, 1 Ws 8/16, RN 4, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 11.03.2014 - 2 Ws 40/14

    Kein Erfordernis der Übersetzung der schriftlichen Urteilsgründe bei verteidigtem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2016 - 1 Ws 82/16
    Die prozessualen Rechte des Angeklagten, insbesondere auch der Anspruch auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchstabe e) EMRK, werden dadurch hinreichend gewahrt, dass dem verteidigten Angeklagten die mündliche Urteilsbegründung von einem Dolmetscher übersetzt worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2016, 1 Ws 8/16, RN 3, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2014, 2 Ws 40/14, NStZ-RR 2014, 217; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.01.2014, 6 - 2 StE 2/12, StV 2014, 536 f.).
  • OLG Celle, 22.07.2015 - 1 Ss OWi 118/15

    Entbehrlichkeit der schriftlichen Übersetzung eines Urteils bei Anwesenheit des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2016 - 1 Ws 82/16
    Ob die schriftliche Übersetzung auch dann entbehrlich ist, wenn der Betroffene und sein Verteidiger bei der Urteilsverkündung anwesend gewesen sind, dem nicht ausreichend sprachkundigen Angeklagten die Urteilsgründe jedoch nicht durch einen Dolmetscher übersetzt worden sind, kann im vorliegenden Fall dahinstehen (so OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2015, 1 Ss (OWi) 118/15, NStZ 2015, 720).
  • OLG Stuttgart, 09.01.2014 - 2 StE 2/12

    Strafverfahren: Pflicht zur schriftlichen Übersetzung eines nicht rechtskräftigen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2016 - 1 Ws 82/16
    Die prozessualen Rechte des Angeklagten, insbesondere auch der Anspruch auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchstabe e) EMRK, werden dadurch hinreichend gewahrt, dass dem verteidigten Angeklagten die mündliche Urteilsbegründung von einem Dolmetscher übersetzt worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2016, 1 Ws 8/16, RN 3, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2014, 2 Ws 40/14, NStZ-RR 2014, 217; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.01.2014, 6 - 2 StE 2/12, StV 2014, 536 f.).
  • BGH, 18.02.2020 - 3 StR 430/19

    Kein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen

    Ein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Strafurteils besteht nicht, wenn der Angeklagte verteidigt ist, er und sein Verteidiger bei der Urteilsverkündung anwesend waren und dem Angeklagten die Urteilsgründe durch einen Dolmetscher mündlich übersetzt wurden, sofern der Angeklagte nicht ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse an einer schriftlichen Übersetzung hat (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192; vom 22. Januar 2018 - 4 StR 506/17, BGHR GVG § 187 Abs. 2 Übersetzung 1; vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 Ws 82/16, juris; OLG Hamm, Beschlüsse vom 26. Januar 2016 - III-1 Ws 8/16, juris; vom 11. März 2014 - III-2 Ws 40/14, NStZ-RR 2014, 217; OLG Celle, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 1 Ss (OWi) 118/15, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. März 2014 - 2 Ws 63/14, NStZ-RR 2014, 183; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 6-2 StE 2/12, juris; BeckOK StGB/ Walther, § 187 GVG Rn. 3; Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl., § 187 Rn. 16, 18; KK/Diemer, StPO, 8. Aufl., § 187 GVG Rn. 4; LR/Krauß, StPO, 26. Aufl., § 187 GVG Rn. 14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 187 GVG Rn. 4; SSWStPO/Rosenau, 3. Aufl., § 187 GVG Rn. 7; SSWStPO/Mosbacher/Claus, 3. Aufl., § 37 Rn. 58; aA MüKoStPO/Gaede, Art. 6 EMRK Rn. 275; SKStPO/ Frister, 5. Aufl., § 187 GVG Rn. 10; SKStPO/Meyer, 5. Aufl., Art. 6 EMRK Rn. 537; Kotz, StRR 2014, 364; Bockemühl, StV 2014, 537; Eisenberg, JR 2013, 442; Heldmann, StV 1981, 251; Sieg, MDR 1981, 281; Schmidt, Verteidigung von Ausländern, 4. Aufl., S. 131 f.; vgl. auch LR/Esser, StPO, 26. Aufl., Art. 6 EMRK Rn. 849; differenzierend MüKoStPO/O?lakcio?lu, § 187 GVG Rn. 27, 48 f.; Römer, NStZ 1981, 474; Schneider, StV 2015, 379; Yalcin, ZRP 2013, 104).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Angeklagte und sein Verteidiger wie hier bei der Urteilsverkündung anwesend waren und dem Angeklagten die mündliche Urteilsbegründung von einem Dolmetscher übersetzt worden ist (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 Ws 82/16, juris Rn. 10; noch weitergehend für das Ordnungswidrigkeitenverfahren OLG Celle, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 1 Ss (Owi) 118/15, juris Rn. 5).

    Soweit die Hinzuziehung eines Dolmetschers für einen solchen Termin erforderlich ist, kann der Angeklagte dies jederzeit beantragen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 Ws 82/16, juris Rn. 11).

    (2) Ein Anspruch auf schriftliche Übersetzung besteht in diesen Fällen nur dann, wenn der Angeklagte ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse an einer schriftlichen Übersetzung hat (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 Ws 82/16, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2016 - III-1 Ws 8/16, juris Rn. 5; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 6-2 StE 2/12, juris Rn. 11 ff.; LR/Krauß, StPO, 26. Aufl., § 187 GVG Rn. 14).

    Dies kommt insbesondere bei eigener Sachkunde des Angeklagten in Betracht, mithin in Konstellationen, in denen der Verteidiger seiner Aufgabe, die Rechte des Verurteilten wahrzunehmen, nicht gewachsen ist, wenn nicht der Verurteilte in den Stand gesetzt wird, von sich aus aufgrund eigener Kenntnis der Urteilsgründe Hilfe anzubieten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 31; zur "Fachkundigkeit' BT-Drucks. 17/12578, S. 12; LR/Krauß, StPO, 26. Aufl., § 187 GVG Rn. 14; s. zu Gründen, die allein kein berechtigtes Interesse begründen, OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 Ws 82/16, juris Rn. 15 ("emotionale Spitzen' und "unzulässige Wertungen"); OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2016 - III-1 Ws 8/16, juris Rn. 5 ("hoch schwierige Formulierungen, komplizierte Gedankengänge und Schlussfolgerungen', "Höhe der ausgeurteilten Strafe' sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 6-2 StE 2/12, juris Rn. 12 f. (Besonderheiten des Revisionsverfahrens und "Bedeutung der Sache, des Umfangs und insbesondere die Komplexität der schriftlichen Urteilsgründe")).

    dd) Dieses Verständnis ist mit den Vorgaben der Richtlinie 2010/64/EU vereinbar (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 Ws 82/16, juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschlüsse vom 26. Januar 2016 - III-1 Ws 8/16, juris Rn. 4; vom 11. März 2014 - III-2 Ws 40/14, NStZ-RR 2014, 217; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 6-2 StE 2/12, juris Rn. 7 ff.; Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl., § 187 Rn. 16; aA Eisenberg, JR 2013, 442, 445; MüKoStPO/O?lakcio?lu, § 187 GVG Rn. 27; Schneider, StV 2015, 379, 383; Yalcin, ZRP 2013, 104, 106; s. auch Kotz, StRR 2014, 364, 365 ("de facto europafeindlich")).

    Soweit die Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich ist, kann der Angeklagte diese jederzeit beantragen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 Ws 82/16, juris Rn. 11), ohne dass dies mit einer Kostenlast verbunden wäre (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., Art. 6 EMRK Rn. 25 f.).

    Die Ausnahmeregelung der § 187 Abs. 2 Sätze 4 und 5 GVG entspricht wie ausgeführt den Vorgaben des Art. 3 Abs. 7 der Richtlinie, der Ausnahmen von einer generellen Übersetzungspflicht zulässt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 32; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 Ws 82/16, juris Rn. 13; vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschluss vom 6. Dezember 2013 - 2 Ws 253/13, wistra 2014, 158, 159; Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl., § 187 Rn. 16, 18).

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17

    Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung;

    In diesem Fall wird die effektive Verteidigung des sprachunkundigen Angeklagten schon für nicht rechtskräftige Urteile dadurch ausreichend gewährleistet, dass der Rechtsanwalt das schriftliche Urteil kennt und der Angeklagte die Möglichkeit hat, das Urteil mit ihm - gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dolmetschers - zu besprechen (BT-Drucks. 17/12578, S. 12; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80 Rn. 33 ff., BVerfGE 64, 135, 144 ff.; BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2018 - 4 StR 506/17 Rn. 5; vom 30. November 2017 - 5 StR 455/17, NStZ-RR 2018, 57, 58 und vom 9. Februar 2017 - StB 2/17, NStZ 2017, 601, 602; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 Ws 82/16, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 StE 2/12, StV 2014, 536, 537).
  • BGH, 22.01.2018 - 4 StR 506/17

    Schriftliche Übersetzung eines Urteils (Zuständigkeit des Vorsitzenden für die

    In diesem Fall wird die effektive Verteidigung des sprachunkundigen Angeklagten dadurch ausreichend gewährleistet, dass der von Gesetzes wegen für die Revisionsbegründung verantwortliche Rechtsanwalt das schriftliche Urteil kennt und der Angeklagte die Möglichkeit hat, das Urteil mit ihm - gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dolmetschers - zu besprechen (BTDrucks. 17/12578, S. 12; vgl. BVerfGE 64, 135, 143; OLG Hamm, StV 2014, 534; OLG Stuttgart, StV 2014, 536, 537; OLG Celle, StraFo 2015, 383; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 Ws 82/16, juris Rn. 11).
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