Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.06.2016

Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,17229
BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16 (https://dejure.org/2016,17229)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2016 - 4 StR 112/16 (https://dejure.org/2016,17229)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 4 StR 112/16 (https://dejure.org/2016,17229)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 1 Nr 3 StGB, § 267 StPO
    Wohnungseinbruchsdiebstahl: Eindringen in Kellerräume von Ein- oder Mehrfamilienhäusern

  • IWW

    § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls bei einem Eindringen durch die Kellertür

  • rewis.io

    Wohnungseinbruchsdiebstahl: Eindringen in Kellerräume von Ein- oder Mehrfamilienhäusern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls bei einem Eindringen durch die Kellertür

  • rechtsportal.de

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3
    Anforderungen an die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls bei einem Eindringen durch die Kellertür

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einbruch in den Keller, oder: Wohnungseinbruchsdiebstahl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbruch - in den Keller

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kellereinbruch ist nicht immer Wohnungseinbruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 281
  • StV 2016, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11

    Anforderungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Bedeutung "in eine Wohnung":

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16
    Bricht der Täter in Kellerräume ein, ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn diese Räume durch eine unmittelbare Verbindung zum Wohnbereich dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113; Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120; Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 244 Rn. 48).

    Dies ist regelmäßig beim Keller eines Einfamilienhauses, nicht aber bei vom Wohnbereich getrennten Kellerräumen in einem Mehrfamilienhaus der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11 aaO; Beschluss vom 25. Juli 2002 - 4 StR 242/02).

  • BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08

    (Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16
    Bricht der Täter in Kellerräume ein, ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn diese Räume durch eine unmittelbare Verbindung zum Wohnbereich dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113; Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120; Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 244 Rn. 48).
  • BGH, 03.06.2014 - 4 StR 173/14

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Einsteigen in eine Wohnung:

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16
    Bricht der Täter in Kellerräume ein, ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn diese Räume durch eine unmittelbare Verbindung zum Wohnbereich dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113; Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120; Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 244 Rn. 48).
  • BGH, 25.07.2002 - 4 StR 242/02

    Einstellung des Verfahrens wegen einer nicht beträchtlich ins Gewicht fallenden

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16
    Dies ist regelmäßig beim Keller eines Einfamilienhauses, nicht aber bei vom Wohnbereich getrennten Kellerräumen in einem Mehrfamilienhaus der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11 aaO; Beschluss vom 25. Juli 2002 - 4 StR 242/02).
  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Wohnungsbegriff; Kellerräume;

    Anders als bei vom Wohnbereich getrennten Kellerräumen in einem Mehrfamilienhaus trifft dies beim Keller eines Einfamilienhauses regelmäßig zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113, und vom 8. Juni 2016 - 4 StR 112/16, StV 2016, 639; Vogel in LKStGB, 12. Aufl., § 244 Rn. 76).
  • BGH, 24.03.2021 - 6 StR 46/21

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung: Einbruch in Betriebsräume;

    Der Begriff umfasst auch typischerweise dem Wohnen zuzuordnende Räume, wenn sie mit dem Wohnbereich unmittelbar verbunden sind, wie etwa Kellerräume eines Einfamilienhauses (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 112/16), nicht dagegen Geschäfts- oder Ladenlokale.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2016 - 4 StR 75/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22748
BGH, 23.06.2016 - 4 StR 75/16 (https://dejure.org/2016,22748)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2016 - 4 StR 75/16 (https://dejure.org/2016,22748)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 4 StR 75/16 (https://dejure.org/2016,22748)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 263 StGB
    Konkurrenzverhältnis bei Betrug: Einreichung mehrerer Kreditanträge am selben Tag bei demselben Bankinstitut ohne Rückzahlungswillen

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 111i Abs. 2 StPO, § 74 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 53 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 263 Abs. 3 Nr. 1 Var. 2, Abs. 5 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisonsgerichtliche Überprüfung der Verurteilung wegen zweier zueinander in Tatmehrheit stehenden Taten des banden- und gewerbsmäßigen Betruges; Verfahrensbeschränkung und Änderung im Schuld- und Strafausspruch

  • rewis.io

    Konkurrenzverhältnis bei Betrug: Einreichung mehrerer Kreditanträge am selben Tag bei demselben Bankinstitut ohne Rückzahlungswillen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisonsgerichtliche Überprüfung der Verurteilung wegen zweier zueinander in Tatmehrheit stehenden Taten des banden- und gewerbsmäßigen Betruges; Verfahrensbeschränkung und Änderung im Schuld- und Strafausspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 281
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.09.2014 - 4 StR 207/14

    Betrug (Tateinheit: natürliche Handlungseinheit)

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - 4 StR 75/16
    Zudem hat das Landgericht bei der Bewertung des Konkurrenzverhältnisses nicht erkennbar bedacht, dass die an einem Tag bei demselben Bankinstitut eingereichten Kreditanträge möglicherweise zusammen vorgelegt worden sind oder zwischen beiden ein so enger Zusammenhang besteht, dass eine natürliche Handlungseinheit und damit jeweils auch nur eine Tat im Rechtssinne in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 207/14, wistra 2015, 17 mwN).

    Insoweit gilt deshalb der Zweifelsgrundsatz (BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 207/14, wistra 2015, 17; Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394), sodass davon auszugehen ist, dass sich der Angeklagte in den Fällen II.13 und 14 der Urteilsgründe lediglich wegen (gewerbsmäßigen) Betrugs gemäß § 263 Abs. 1; Abs. 3 Nr. 1 1. Var. StGB schuldig gemacht hat und nur eine Tat im Rechtssinne vorliegt.

  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - 4 StR 75/16
    Insoweit gilt deshalb der Zweifelsgrundsatz (BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 207/14, wistra 2015, 17; Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394), sodass davon auszugehen ist, dass sich der Angeklagte in den Fällen II.13 und 14 der Urteilsgründe lediglich wegen (gewerbsmäßigen) Betrugs gemäß § 263 Abs. 1; Abs. 3 Nr. 1 1. Var. StGB schuldig gemacht hat und nur eine Tat im Rechtssinne vorliegt.
  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 233/02

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (keine Mittäterschaft mangels

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - 4 StR 75/16
    Da das Landgericht im Fall eines nur versuchten Betrugs im Fall II.16 der Urteilsgründe bei sonst gleichen Tatmodalitäten eine Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr verhängt hat, kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die verhängte Einzelstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe durch eine solche von einem Jahr ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 233/02, NStZ-RR 2003, 293; Beschluss vom 31. Mai 2001 - 1 StR 173/01).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers gegen Einstellungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - 4 StR 75/16
    Der Senat schließt aus, dass das Landgericht vor dem Hintergrund der Anzahl und Höhe der verbleibenden 22 Einzelstrafen zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und zwei Monaten Freiheitsstrafe auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, NStZ-RR 2015, 139, 140).
  • BGH, 31.05.2001 - 1 StR 173/01

    Einzelstrafe - Gesamtfreiheitsstrafe - Berichtigung der Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - 4 StR 75/16
    Da das Landgericht im Fall eines nur versuchten Betrugs im Fall II.16 der Urteilsgründe bei sonst gleichen Tatmodalitäten eine Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr verhängt hat, kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die verhängte Einzelstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe durch eine solche von einem Jahr ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 233/02, NStZ-RR 2003, 293; Beschluss vom 31. Mai 2001 - 1 StR 173/01).
  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19

    Betrug (Berechnung des Vermögensschadens bei Leasinggeschäften; Gesamtsaldierung;

    Die an demselben Tag in der Absicht der Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils eingereichten Anträge sind damit derart eng miteinander verknüpft, dass insoweit eine Tat im Rechtssinne vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2016 - 4 StR 75/16, NStZ-RR 2016, 281).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 226/21

    Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung (Vermögensmehrung bei

    Denn die Übergabe erfolgte jeweils zeitgleich, so dass hinsichtlich der an einem Tag vorgenommenen Einreichungen jedenfalls eine natürliche Handlungseinheit und damit nur eine Tat im Rechtssinne gegeben ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. September 2017 ? 4 StR 235/17; Beschluss vom 23. Juni 2016 ? 4 StR 75/16, NStZ-RR 2016, 281; Beschluss vom 11. September 2014 ? 4 StR 207/14, wistra 2015, 17 mwN).
  • BGH, 26.10.2017 - 2 StR 102/17

    Tateinheit (erforderliche gesonderte Betrachtung für jeden einzelnen Beteiligten)

    Unter dieser Voraussetzung kommt - wie die Kammer nicht erkennbar bedacht hat - die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit und damit jeweils nur einer Tat im Rechtssinne in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 207/14, BeckRS 2014, 19394; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 4 StR 75/16, NStZ-RR 2016, 281).
  • LG Hagen, 27.01.2022 - 71 KLs 1/21
    Hinsichtlich jedes einzelnen eingereichten und abgerechneten Stapels lag mithin rechtlich nur eine Tat des Betruges K Form einer natürlichen Handlungseinheit vor, und zwar unabhängig davon, ob die K der beschriebenen Weise "gebündelten" ärztlichen Verordnungen und Rechnungen unterschiedliche Versicherte und unterschiedliche Kostenträger betrafen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 23.06.2016, 4 StR 75/16).
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