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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34677
BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16 (https://dejure.org/2016,34677)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2016 - 4 StR 263/16 (https://dejure.org/2016,34677)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16 (https://dejure.org/2016,34677)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 Abs 1 JGG, § 67 Abs 2 JGG, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in einer Jugendstrafsache: Verfahrensrüge wegen Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts und des Fragerechts des Erziehungsberechtigten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 74, 109 Abs. 1 JGG, § 67 Abs. 1, 2 JGG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 67 JGG, § 115 Abs. 1 StPO, § 128 StPO, § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässige Erhebung der Verfahrensrüge bzgl. der Verwertung der Vernehmung durch den Haftrichter

  • rewis.io

    Revision in einer Jugendstrafsache: Verfahrensrüge wegen Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts und des Fragerechts des Erziehungsberechtigten

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revision in einer Jugendstrafsache: Verfahrensrüge wegen Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts und des Fragerechts des Erziehungsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Tötung eines 27jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf Pendlerparkplatz bei Neuenburg am Rhein: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des Vaters und des Bruders des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers wegen Mordes

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensrüge: "Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts..."

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tötung eines 27jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf Pendlerparkplatz bei Neuenburg am Rhein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Zulässige Erhebung der Verfahrensrüge bzgl. der Verwertung der Vernehmung durch den Haftrichter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 383
  • NStZ-RR 2017, 134
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16
    Der in der Hauptverhandlung vom 27. April 2015 erhobene Widerspruch stützte sich zudem lediglich auf die unterlassene Hinzuziehung eines Rechtsanwalts und eine fehlende erneute Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation vor der Vernehmung zur Sache, nicht aber auf eine Verletzung des § 67 Abs. 1 und 2 JGG (zur Rügepräklusion vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.).
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16
    Es kann nicht Aufgabe des Revisionsgerichts sein, den Revisionsvortrag aus anderen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei auch noch den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463 mwN).
  • BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89

    Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Sistierung zur Vernehmung

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16
    Im Übrigen genügen die Angaben zum Verfahrensablauf in der Revisionsschrift nicht, um überprüfen zu können, ob ein Verstoß gegen das Gebot einer unverzüglichen Vorführung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO (dazu BGH, Urteil vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NJW 1990, 1188) vorliegt (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO).
  • BGH, 09.05.2018 - 5 StR 17/18

    Widerspruchserfordernis bei der Rüge unzulässiger Verwertung von

    Unterlässt es der verteidigte Angeklagte, in der Hauptverhandlung der Beweisverwertung zu widersprechen, führt dies für die Revision zur Rügepräklusion (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f. mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, und vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05, BGHSt 50, 272).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    aa) Bei dieser Prüfung hat ein mögliches Beweisverwertungsverbot nicht schon deswegen außer Betracht zu bleiben, weil - so Formulierungen in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 507/86, NStZ 1987, 132, 133; vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 22; vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95, NJW 1996, 2239, 2241 [insoweit in BGHSt 42, 86 nicht abgedruckt]; ähnlich Beschluss vom 11. Juli 2008 - 5 StR 202/08, NStZ 2008, 643; s. andererseits - "Rügepräklusion" infolge Nichtausübung eines "prozessualen Gestaltungsrechts" - Beschlüsse vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05, NJW 2006, 707; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, juris) - bereits dessen Entstehung von einem hierauf bezogenen rechtzeitigen Widerspruch des Angeklagten in der Hauptverhandlung abhängig wäre.
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

    Denn es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem umfangreichen Konvolut von Unterlagen das für die jeweilige Rüge passende herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (BGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, NStZ-RR 2016, 383; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463).
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes;

    Wird aber mit der Revision ein Verfahrensfehler gerügt, dem in der Hauptverhandlung nicht widersprochen worden ist, zieht dies insoweit eine Rügepräklusion nach sich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.; vom 11. September 2007 - 1 StR 273/07, BGHSt 52, 38, 41 ff.; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16; siehe auch BGH, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 StR 17/18, NJW 2018, 2279 f.; ausführlich zur Rügepräklusion KKStPO/Schneider, 9. Aufl., § 238 Rn. 28 ff. mwN und zur Kritik im Schrifttum).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Es ist aber nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem Konvolut von Unterlagen den jeweils passenden Verfahrensstoff zu den unterschiedlichen Verfahrensbeanstandungen herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, NStZ-RR 2016, 383; vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18

    Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines während der vorläufigen

    Der Zulässigkeit der weiteren Rüge, die Hauptverhandlung sei unzulässigerweise in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt worden, steht entgegen, dass dazu in der Begründungsschrift unrichtig vorgetragen wird (BGH, Beschluss vom 27.09.2016 - 4 StR 263/16, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39845
BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15 (https://dejure.org/2015,39845)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2015 - 4 StR 423/15 (https://dejure.org/2015,39845)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 4 StR 423/15 (https://dejure.org/2015,39845)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 54 Abs. 1 StGB; § 55 Abs. 1 StGB
    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Angaben zu eventuell noch nicht erledigten Strafen und zur möglichen nachträglichen Gesamtstrafenbildung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 338 Nr 8 StPO
    Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: Beruhensprüfung bei geltend gemachter Verteidigungsbeschränkung; Ablehnung von Beweisanträgen des Angeklagten zur Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens sowie eines Glaubwürdigkeitsgutachten zu einer ...

  • IWW

    § 55 Abs. 1 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 338 Nr. 8 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis der Urteilsgründe zum Vollstreckungsstand bei der Strafzumessung im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrag auf Erholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens

  • rewis.io

    Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: Beruhensprüfung bei geltend gemachter Verteidigungsbeschränkung; Ablehnung von Beweisanträgen des Angeklagten zur Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens sowie eines Glaubwürdigkeitsgutachten zu einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verhältnis der Urteilsgründe zum Vollstreckungsstand bei der Strafzumessung im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrag auf Erholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens

  • datenbank.nwb.de

    Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: Beruhensprüfung bei geltend gemachter Verteidigungsbeschränkung; Ablehnung von Beweisanträgen des Angeklagten zur Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens sowie eines Glaubwürdigkeitsgutachten zu einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 89
  • NStZ-RR 2017, 134
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

    Auszug aus BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15
    Vielmehr ist § 338 Nr. 8 StPO nur dann gegeben, wenn die Möglichkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil konkret besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 4 StR 599/09, NStZ 2010, 530, 531 mwN).
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Antrag auf ein anthropologisches

    Auszug aus BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15
    Den Beweisantrag auf Erholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens hat die Strafkammer auch hinsichtlich der am 28. Februar 2014 in der Sparkasse E. gefertigten Lichtbilder rechtsfehlerfrei abgelehnt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, NStZ 2012, 345 unter anderem zum insofern zulässigen und gebotenen Freibeweis).
  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 149/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen versuchter besonders schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15
    Ein solcher liegt im Hinblick auf die Besonderheiten des Falls auch nicht darin, dass das Landgericht bezüglich der zum Nachteil von S. mit einem unbekannten Mittäter begangenen versuchten schweren räuberischen Erpressung den für die Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts grundsätzlich erforderlichen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 3 StR 149/14, NStZ-RR 2015, 8, 9 mwN) "Rücktrittshorizont' des Angeklagten nicht festgestellt hat.
  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

    Im Rahmen der Begründung müssen daher wenigstens Tatsachen vortragen werden, aufgrund derer die Möglichkeit des Beruhens durch das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht geprüft werden kann (st.Rspr., u. a. BGH, Urteil vom 26.05.1981 - 1 StR 48/81 = BGHSt 30, 131/135 = NJW 1981, 2267 = NStZ 1981, 361 = StV 1981, 500; BGH, Beschlüsse vom 11.02.2014 - 1 StR 355/13 = NStZ 2014, 347 = BGHR StPO § 338 Nr. 8 = StV 2015, 10 und vom 02.12.2015 - 4 StR 423/15 [bei juris]; vgl. auch LR/Franke StPO 26. Aufl. § 338 Rn. 125; KK/Gericke StPO 7. Aufl. § 338 Rn. 101; SSW/Widmaier/Momsen StPO 2. Aufl. § 338 Rn. 79; Meyer-Goßner/Schmitt § 338 Rn. 59, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    Sollte sie erledigt sein und deshalb eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 StGB ausscheiden, wäre ein Härteausgleich möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2016 - 4 StR 7/16 - und vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15).
  • BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16

    Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    d) Hinsichtlich der am 24. Februar 2015 verhängten, an sich gesamtstrafenfähigen Geldstrafe hat das Landgericht zwar den Vollstreckungsstand nicht mitgeteilt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15).
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich wegen bereits vollstreckter Verurteilungen)

    Der Härteausgleich ist - gegebenenfalls - in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe einzustellen und nicht bei der Festsetzung der Einzelfreiheitsstrafen zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 5 StR 187/09; Bußmann in Matt/Renzikowski, StGB 2013, § 55 Rn. 28; SSW/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 20; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 55 Rn. 22a; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 32), weshalb die Einzelstrafen bestehen bleiben können (im Einzelfall anders BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15).
  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22

    Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung

    Die sich für den Angeklagten ergebende Härte, dass die Bildung einer Gesamtstrafe dann gänzlich ausschiede, weil die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach bereits vollstreckt ist (§ 55 Abs. 1 StGB), müsste - ausnahmsweise (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 104) - bei der Bemessung der Strafe für den verbleibenden Fall II. 1. der Urteilsgründe ausgeglichen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 20 Rn. 6; vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15, juris Rn. 2).
  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 11/22

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Annahme eines tatsächlich nicht

    Dem wird die Revisionsbegründung aber schon deshalb nicht gerecht, weil in dem Beweisantrag mehrfach auf verschiedene Aktenstellen Bezug genommen wird, die Revision jedoch diese weder vorlegt noch inhaltlich mitteilt (vgl. zu diesem Erfordernis nur BGH, Beschluss vom 25.11.2021 - 4 StR 103/21; 11.05.2021 - 5 StR 110/21; 07.04.2021 - 6 StR 92/21, sämtliche bei juris; 16.02.2021 - 4 StR 517/20 = NStZ 2021, 761; 09.01.2020 - 5 StR 587/19; 03.07.2019 - 4 StR 459/18, jeweils bei juris; 09.04.2019 - 4 StR 38/19 = NStZ 2020, 758 und 02.12.2015 - 4 StR 423/15 bei juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11058
BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16 (https://dejure.org/2017,11058)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2017 - 3 StR 517/16 (https://dejure.org/2017,11058)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2017 - 3 StR 517/16 (https://dejure.org/2017,11058)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 224 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 23 StGB; § 49 StGB
    Keine sukzessive Mittäterschaft bei bereits beendeten Körperverletzungshandlungen; Strafrahmenwahl beim Versuch (Fehlen wesentlicher versuchsbezogener Umstände zur Begründung der Strafrahmenwahl; minder schwerer Fall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Strafzumessung: Strafrahmenverschiebung bei Tatversuch

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, §§ 255, 249 Abs. 1, § 38 Abs. 2 StGB, 249 Abs. 2 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung von Körperverletzungshandlungen unter dem Gesichtspunkt sukzessiver Mittäterschaft; Strafschärfende Berücksichtigung der tateinheitlichen Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafrahmenverschiebung bei Tatversuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zurechnung von Körperverletzungshandlungen unter dem Gesichtspunkt sukzessiver Mittäterschaft; Strafschärfende Berücksichtigung der tateinheitlichen Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Strafrahmenverschiebung bei Tatversuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuch - und die Strafrahmenwahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 134
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16
    Das stößt auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil der Angeklagte den Entschluss, seinerseits körperlich auf K. einzuwirken, erst fasste, als die Verletzungserfolge durch den Faustschlag ins Gesicht von K. und den Fußtritt in dessen Rücken bereits eingetreten und die betreffenden Körperverletzungshandlungen von A. damit beendet waren (vgl. dazu BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 -3 StR 248/07, NStZ 2009, 34; vom 16. Juni 2016 -3 StR 124/16, juris Rn. 23).

    Nach Beendigung der Tat kommt eine sukzessive Mittäterschaft jedoch nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 -3 StR 124/16, juris Rn. 23).

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 248/07

    Körperverletzung (Gesundheitsbeschädigung; Infektion mit HIV); Änderung der

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16
    Das stößt auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil der Angeklagte den Entschluss, seinerseits körperlich auf K. einzuwirken, erst fasste, als die Verletzungserfolge durch den Faustschlag ins Gesicht von K. und den Fußtritt in dessen Rücken bereits eingetreten und die betreffenden Körperverletzungshandlungen von A. damit beendet waren (vgl. dazu BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 -3 StR 248/07, NStZ 2009, 34; vom 16. Juni 2016 -3 StR 124/16, juris Rn. 23).
  • BGH, 17.02.2014 - 3 StR 7/14

    Unzureichende Strafzumessungserwägungen (fehlende Würdigung aller Umstände bei

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16
    Sie hat zwar nicht verkannt, dass die Entscheidung über die Strafrahmenwahl beim Versuch aufgrund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände im weitesten Sinne zu treffen ist, bei der vor allem den versuchsbezogenen Gesichtspunkten, namentlich der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes Gewicht zukommt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Februar2014 -3 StR 7/14, NStZ-RR 2014, 136, 137).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17

    Betrug (Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; keine Mittäterschaft bei

    Nach Beendigung der Tat kommt jedoch auch eine sukzessive Mittäterschaft nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135).
  • LG Köln, 25.05.2021 - 120 KLs 20/20
    Die Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung bei einer versuchten Tat ist auf Grund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände im weitesten Sinne zu treffen, bei der vor allem den versuchsbezogenen Gesichtspunkten, namentlich der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 07. März 2017 - 3 StR 517/16 -, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 05. Juli 2010 - 5 StR 84/10 -, juris Rn. 4).
  • LG Wuppertal, 03.08.2021 - 25 KLs 29/19
    Diese Entscheidung hat sie auf Grund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände im weitesten Sinne getroffen, bei der vor allem den versuchsbezogenen Gesichtspunkten, namentlich der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes Gewicht zugekommen ist (st. Rspr.; vgl. nur: BGH, Beschluss vom 07.03.2017, Az. 3 StR 517/16 = NStZ-RR 2017, 134, 135 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2016 - 5 StR 116/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11907
BGH, 10.05.2016 - 5 StR 116/16 (https://dejure.org/2016,11907)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2016 - 5 StR 116/16 (https://dejure.org/2016,11907)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 5 StR 116/16 (https://dejure.org/2016,11907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, Art. 100 Abs. 1 GG, § 199 Abs. 1 GVG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Darlegung einer rechtswidrigen Verzögerung eines Strafverfahrens vom Zeitpunkt des Aussetzungsbeschlusses bis zu der nach Wiederaufnahme ergangenen erneuten Terminsverfügung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Darlegung einer rechtswidrigen Verzögerung eines Strafverfahrens vom Zeitpunkt des Aussetzungsbeschlusses bis zu der nach Wiederaufnahme ergangenen erneuten Terminsverfügung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art. 100 Abs. 1 ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen für die Darlegung einer rechtswidrigen Verzögerung eines Strafverfahrens vom Zeitpunkt des Aussetzungsbeschlusses bis zu der nach Wiederaufnahme ergangenen erneuten Terminsverfügung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 134
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen

    Die vorherige Erhebung einer Verzögerungsrüge ist hierfür auch nach den durch das am 3. Dezember 2011 in Kraft getretene Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (BGBl. I, S. 2302 ff.) eingeführten Regelungen der §§ 198, 199 GVG nicht erforderlich (so auch LR/Krauß, StPO, 26. Aufl., § 199 GVG Rn. 19; KKStPO/Barthe, 8. Aufl., § 199 GVG Rn. 4; BeckOK StPO/Graf, 7. Ed., § 199 GVG Rn. 20; SteinbeißWinkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, § 199 GVG Rn. 14; Eckhardt, Überlange Verfahrensdauer und Verhältnismäßigkeit, 2020, S. 76 f.; Graf, NZWiSt 2012, 121, 126 f.; Gercke/Heinisch, NStZ 2012, 300, 303 f.; Liebhart, NStZ 2017, 254, 262; aA Sommer, StV 2012, 107, 110; ausdrücklich offengelassen für die Kompensation im Wege der Vollstreckungslösung BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2012 - 1 StR 531/12, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 43; vom 23. September 2014 - 5 StR 410/14, BGHR GVG § 198 Abs. 4 Verzögerungsrüge 1; vom 10. Mai 2016 - 5 StR 116/16, juris; vom 31. August 2016 - 5 StR 359/16, juris).
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