Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.01.2017

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   BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16   

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BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16 (https://dejure.org/2017,9944)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2017 - 3 StR 427/16 (https://dejure.org/2017,9944)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2017 - 3 StR 427/16 (https://dejure.org/2017,9944)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 52 StGB
    Konkurrenzverhältnisse im Betäubungsmittelstrafrecht (gleichzeitiger Besitz zum Handel oder zum Eigenkonsum bestimmter Betäubungsmittelmengen; nicht geringe Menge; Aufbewahrung an verschiedenen Orten; Tateinheit; Verklammerung; Erwerb; Besitz; bandenmäßiges ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 52 StGB
    Idealkonkurrenz: Konkurrenzverhältnis zwischen Betäubungsmittelbesitz, Bandenhandel mit Betäubungsmitteln und dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung von Betäubungsmitteldelikten; Gleichzeitiger Besitz zum Handel bestimmter Betäubungsmittelmengen aus verschiedenen Liefervorgängen

  • rewis.io

    Idealkonkurrenz: Konkurrenzverhältnis zwischen Betäubungsmittelbesitz, Bandenhandel mit Betäubungsmitteln und dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung von Betäubungsmitteldelikten; Gleichzeitiger Besitz zum Handel bestimmter Betäubungsmittelmengen aus verschiedenen Liefervorgängen

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Konkurrenzrechtliche Beurteilung von Betäubungsmitteldelikten; Gleichzeitiger Besitz zum Handel bestimmter Betäubungsmittelmengen aus verschiedenen Liefervorgängen

  • datenbank.nwb.de

    Idealkonkurrenz: Konkurrenzverhältnis zwischen Betäubungsmittelbesitz, Bandenhandel mit Betäubungsmitteln und dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besitz verschiedener BTM-Bestände als meheren Liefervorgängen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 147
  • StV 2018, 503
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97

    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16
    Es hat indes nicht bedacht, dass der gleichzeitige Besitz verschiedener, zum Eigenkonsum bestimmter Betäubungsmittelmengen nur einen Verstoß gegen das BtMG darstellt (BGH, Beschluss vom 19. August 1981 - 1 StR 749/81, StV 1982, 524; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227).

    Der Erwerb der Betäubungsmittel geht in diesen Fällen in dem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf (BGH, Beschluss vom 5. Juli 1994 - 1 StR 304/94, NStZ 1994, 548; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227).

  • BGH, 13.01.2010 - 4 StR 562/09

    Klammerwirkung; Geiselnahme; fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs;

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16
    Der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verklammert überdies den Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Tat im Rechtssinne, weil nur der Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schwerer wiegt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 30 f.; vom 13. Januar 2010 - 4 StR 562/09, juris Rn. 2).
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung -

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16
    Es hat indes nicht bedacht, dass der gleichzeitige Besitz verschiedener, zum Eigenkonsum bestimmter Betäubungsmittelmengen nur einen Verstoß gegen das BtMG darstellt (BGH, Beschluss vom 19. August 1981 - 1 StR 749/81, StV 1982, 524; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227).
  • BGH, 12.10.2004 - 4 StR 358/04

    Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz unerlaubter Betäubungsmittel an

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16
    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - verschiedene Rauschgiftmengen separat an unterschiedlichen Orten aufbewahrt werden (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 4).
  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 444/99

    Handeltreiben mit Waffen; Kognitionspflicht; Gaspistole als Waffe; Sonstiger

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16
    Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass allein der - hier vorliegende - gleichzeitige Besitz zum Handel bestimmter Betäubungsmittelmengen aus verschiedenen Liefervorgängen nicht geeignet ist, Tateinheit zwischen den selbständigen Taten des Handeltreibens zu begründen (BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 5 StR 444/99, NStZ 2000, 431).
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16
    Der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verklammert überdies den Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Tat im Rechtssinne, weil nur der Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schwerer wiegt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 30 f.; vom 13. Januar 2010 - 4 StR 562/09, juris Rn. 2).
  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16
    Der Erwerb der Betäubungsmittel geht in diesen Fällen in dem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf (BGH, Beschluss vom 5. Juli 1994 - 1 StR 304/94, NStZ 1994, 548; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227).
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16
    Da die von dem Angeklagten erworbenen Mengen von Marihuana und Haschisch sowie Amphetamin von vornherein teils zum Handeltreiben und teils zum Eigenkonsum bestimmt waren, besteht zwischen dem (einheitlichen) Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie dem Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils Tateinheit im Sinne von § 52 StGB (BGH, Beschluss vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    d) Für den Besitz von Betäubungsmitteln gelten andere Konkurrenzregeln als für die Tatbestandsvariante des Handeltreibens: Der gleichzeitige Besitz an den - zum Eigenverbrauch bestimmten - Betäubungsmitteln in Form der Pflanzen aus der zweiten Aufzucht und in Form der Restmenge aus dem ersten Anbau begründet - entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft - insgesamt die Annahme nur eines betäubungsmittelstrafrechtlichen Verstoßes; dies gilt stets - anders als bei der Tatbestandsvariante des Handeltreibens, bei der die Annahme von Tateinheit (§ 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB) eine besondere, über bloße Gleichzeitigkeit hinausgehende Besitzausübung erfordert (BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 6 Rn. 7 und 3 StR 95/18 Rn. 6; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 10 und vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 8), und zwar auch bei Aufbewahrung an unterschiedlichen Orten (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 2 StR 504/17 Rn. 6; vom 12. Juli 2017 - 5 StR 284/17 Rn. 2; vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16 Rn. 4; vom 7. März 2017 - 3 StR 427/16 Rn. 4; vom 10. November 2015 - 3 StR 357/15 Rn. 8 und vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04 Rn. 5, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 4; Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14 Rn. 14; anders bezüglich des dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung dienenden Besitzes BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 8: zwei tateinheitlich zusammentreffende Fälle im Sinne des § 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB).
  • BGH, 09.07.2020 - 5 StR 208/20

    Verbinden beider Taten zur Tateinheit durch das gleichzeitige Bereithalten einer

    Denn eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses ist bei unverändertem Schuldumfang - hier insbesondere aufgrund der zusammenzurechnenden Gesamtmenge an Betäubungsmitteln - kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 7. März 2017 - 3 StR 427/16; vom 19. Februar 2014 - 5 StR 44/14; vgl. auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1585d mit Fn. 480 mwN).
  • BGH, 17.02.2023 - 5 StR 410/22

    Verwerfung der Revision als weitgehend unbegründet

    Die abweichende konkurrenzrechtliche Beurteilung vermindert den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat hier wie im Allgemeinen nicht (vgl. hierzu etwa BGH, Beschlüsse vom 23. November 2021 - 4 StR 344/21; vom 15. September 2021 - 5 StR 135/21; vom 7. März 2017 - 3 StR 427/16; Urteile vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18; vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184).
  • BGH, 04.04.2023 - 1 StR 487/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Soweit allerdings der Angeklagte das Kokain jeweils nicht allein zum gewinnbringenden Weiterverkauf, sondern - zu rechtsfehlerfrei festgestellten Anteilen - auch für seinen Eigenbedarf erwarb, hat die Strafkammer es ihren eigenen Ausführungen nach (UA S. 42) versäumt, den Angeklagten wegen des tateinheitlich verwirklichten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG schuldig zu sprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 3 StR 427/16 Rn. 5 und vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.01.2017 - 2 StR 413/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11531
BGH, 31.01.2017 - 2 StR 413/16 (https://dejure.org/2017,11531)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2017 - 2 StR 413/16 (https://dejure.org/2017,11531)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 2 StR 413/16 (https://dejure.org/2017,11531)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 46 Abs 3 StGB
    Strafzumessung: Berücksichtigung des Gewinnstreben des Angeklagten bei der Strafzumessung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Strafausspruchs auf die Revision; Verwertung eines bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstands mit dem Gewinnstreben

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung des Gewinnstreben des Angeklagten bei der Strafzumessung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 46 Abs. 3
    Aufhebung des Strafausspruchs auf die Revision; Verwertung eines bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstands mit dem Gewinnstreben

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Berücksichtigung des Gewinnstreben des Angeklagten bei der Strafzumessung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: BtM-Handel, oder: Dazu gehört nun mal Gewinnstreben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 147
  • NStZ-RR 2018, 236
  • StV 2018, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2014 - 2 StR 616/13

    Fehlerhafte Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Gewinnstreben und

    Auszug aus BGH, 31.01.2017 - 2 StR 413/16
    Es ging ihm also nicht um die Finanzierung des eigenen Konsums; die Ermöglichung des eigenen Konsums wegen der nunmehr vorhandenen Betäubungsmittel war lediglich Folge der zuvor primär aus Gewinnstreben getroffenen Entscheidung.' Diese Formulierungen lassen besorgen, dass die Kammer entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7).
  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19

    Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der

    Diese Formulierungen lassen besorgen, dass die Strafkammer entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, NStZ-RR 2018, 286; Senat, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 2 StR 413/16, NStZ-RR 2017, 147 und vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18

    Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme

    Diese Formulierungen lassen besorgen, dass die Kammer entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - 4 StR 393/17; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 2 StR 413/16, NStZ-RR 2017, 147; Urteil vom 1. Juni 2016 - 2 StR 355/15; Beschluss vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7).
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