Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.03.2017

Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2017 - 1 StR 622/16   

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https://dejure.org/2017,13421
BGH, 21.03.2017 - 1 StR 622/16 (https://dejure.org/2017,13421)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2017 - 1 StR 622/16 (https://dejure.org/2017,13421)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2017 - 1 StR 622/16 (https://dejure.org/2017,13421)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 337 StPO
    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilungspflicht; regelmäßiges Beruhen auf einem Verstoß gegen die Mitteilungspflicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Mitteilungspflicht hinsichtlich des Inhalts eines von mehreren Verständigungsgesprächen

  • IWW

    § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 160b StPO, § 257c StPO, § 257c Abs. 4, Abs. 5 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, §§ 202a, 212 StPO

  • Wolters Kluwer

    Mitteilungspflicht des Richters hinsichtlich der Erörterungen der Verfahrensbeteiligten über die Möglichkeit der Verständigung

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Mitteilungspflicht hinsichtlich des Inhalts eines von mehreren Verständigungsgesprächen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilungspflicht des Richters hinsichtlich der Erörterungen der Verfahrensbeteiligten über die Möglichkeit der Verständigung

  • rechtsportal.de

    Mitteilungspflicht des Richters hinsichtlich der Erörterungen der Verfahrensbeteiligten über die Möglichkeit der Verständigung

  • datenbank.nwb.de

    Verständigung im Strafverfahren: Mitteilungspflicht hinsichtlich des Inhalts eines von mehreren Verständigungsgesprächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitteilungspflicht, oder: Es muss alles, aber auch wirklich alles auf den Tisch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung - und die Mitteilungspflicht des Vorsitzenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 482
  • NStZ-RR 2017, 181
  • StV 2018, 3
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 423/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Vorliegen eines solchen Gespräches;

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 622/16
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO nur hinsichtlich solcher Erörterungen der Verfahrensbeteiligten, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung war, in denen ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens des Angeklagten in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13, NStZ 2014, 217; Beschlüsse vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, NStZ 2015, 657 und vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, NJW 2013, 1058, 1065).

    Die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO greift bei sämtlichen Vorgesprächen ein, die auf eine Verständigung abzielen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13, NStZ 2014, 217 mwN).

    a) Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil auf diesem Verstoß beruht; lediglich in Ausnahmefällen ist Abweichendes vertretbar (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13, NStZ 2014, 217 mwN).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 622/16
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO nur hinsichtlich solcher Erörterungen der Verfahrensbeteiligten, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung war, in denen ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens des Angeklagten in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13, NStZ 2014, 217; Beschlüsse vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, NStZ 2015, 657 und vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, NJW 2013, 1058, 1065).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 (NJW 2013, 1058, 1065) im Einzelnen dargelegt hat, hält der Gesetzgeber eine Verständigung nur bei Wahrung der umfassenden Transparenz- und Dokumentationspflichten für zulässig, weshalb das gesetzliche Regelungskonzept eine untrennbare Einheit aus Zulassung und Beschränkung von Verständigungen bei gleichzeitiger Einhegung durch Mitteilungs-, Belehrungs- und Dokumentationspflichten darstellt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, NJW 2013, 1058, 1066).

  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 24/14

    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden bei Gesprächen über eine Verständigung

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 622/16
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO nur hinsichtlich solcher Erörterungen der Verfahrensbeteiligten, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung war, in denen ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens des Angeklagten in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13, NStZ 2014, 217; Beschlüsse vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, NStZ 2015, 657 und vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, NJW 2013, 1058, 1065).

    Zu der Frage, ob die Erörterungen der Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit einer Verfahrensverständigung zum Gegenstand hatten, also ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens des Angeklagten in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden, verhält sich die Revision, die insoweit gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO vortragspflichtig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529), nicht.

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 622/16
    Die Mitteilung des Inhalts sämtlicher auf eine Verständigung abzielender Vorgespräche dient nicht nur der notwendigen Information des bei diesen - auch vorliegend - nicht anwesenden Angeklagten, sondern auch der Information der Öffentlichkeit (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172).
  • BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - 1 StR 622/16
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO nur hinsichtlich solcher Erörterungen der Verfahrensbeteiligten, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung war, in denen ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens des Angeklagten in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13, NStZ 2014, 217; Beschlüsse vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, NStZ 2015, 657 und vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, NJW 2013, 1058, 1065).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    Dahinstehen kann, ob bei einem völlig inhaltsgleichen weiteren Anlauf nach zuvor gescheiterten Unterredungen unter Aufrechterhaltung der früheren Positionen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht greift (vgl. KK-StPO/Schneider, aaO, § 243 Rn. 63 mwN) oder ob es - was vom Zweck des § 243 Abs. 4 StPO her naheliegt - auch in Fällen des § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO zumindest der Mitteilung bedarf, dass das Gespräch den gleichen Inhalt hatte wie das vorhergehende und dass sich hinsichtlich der von den Verfahrensbeteiligten eingenommenen Standpunkte keine Veränderungen ergeben haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 StR 622/16, NStZ-RR 2017, 181, 182).
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 124/23

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Verfahrensrüge: Angabe der den

    (3) Nichts anderes gilt vor dem Hintergrund des übrigen Revisionsvorbringens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48; vom 21. März 2017 - 1 StR 622/16, NStZ 2017, 482, 483), das sich auf die pauschale Behauptung beschränkt, auf Initiative des Gerichts sei "ein Rechtsgespräch" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529 f.; vom 23. Juni 2022 - 2 StR 269/21, NStZ-RR 2022, 355) durchgeführt, eine Verständigung "jedoch nicht erzielt" worden (vgl. KK-StPO/Schneider, 9. Aufl., § 243 Rn. 112 mwN).
  • OLG Brandenburg, 10.09.2018 - 53 Ss 93/16

    Beruhen des Strafurteils auf einem Transparenzverstoß

    Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 StPO ist zwar regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil auf diesem Verstoß beruht; lediglich in Ausnahmefällen ist Abweichendes vertretbar (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2017, Az.: 1 StR 622/16, Rn. 16 - m. w. Nachw.; juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2017 - 4 StR 405/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8403
BGH, 01.03.2017 - 4 StR 405/16 (https://dejure.org/2017,8403)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2017 - 4 StR 405/16 (https://dejure.org/2017,8403)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2017 - 4 StR 405/16 (https://dejure.org/2017,8403)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 GG, § 199 Abs 1 StPO, § 206a StPO, § 266 StPO, § 76 Abs 1 S 2 GVG
    Strafverfahren: Besetzung der großen Strafkammer bei Eröffnungsentscheidung während der Hauptverhandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 266 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses für die Anklage

  • rewis.io

    Strafverfahren: Besetzung der großen Strafkammer bei Eröffnungsentscheidung während der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses für die Anklage

  • rechtsportal.de

    StPO § 206a Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses für die Anklage

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Besetzung der großen Strafkammer bei Eröffnungsentscheidung während der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehlender Eröffnungsbeschluss, oder: Wenn die Strafkammer über eine Nachtragsanklage irrt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenseröffnung durch die Strafkammer in der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 181
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14

    Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der

    Auszug aus BGH, 01.03.2017 - 4 StR 405/16
    Die in der Hauptverhandlung am 7. Juli 2015 getroffene Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist ebenso unwirksam wie der zugleich ergangene Einziehungsbeschluss der Strafkammer (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 28. Juli 2015, 4 StR 598/14).
  • BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17

    Freiheitsberaubung (Verhältnis zu mit der Freiheitsberaubung bezweckten weiteren

    Dem schließt sich der Senat an (vgl. zusätzlich BGH, Beschluss vom 1. März 2017 - 4 StR 405/16, NStZ-RR 2017, 181; Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14, BGHR StPO § 199 Abs. 1 Eröffnungsbeschluss 2).
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