Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.02.2017

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   BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17   

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https://dejure.org/2017,15496
BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17 (https://dejure.org/2017,15496)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - 3 StR 5/17 (https://dejure.org/2017,15496)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - 3 StR 5/17 (https://dejure.org/2017,15496)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB; § 55 StPO
    Beteiligung und Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beifahrer auf einer Kurierfahrt als Gehilfe; täterschaftsbegründender Gestaltungswille; Handlungsspielräume; Bewertungseinheit); Auskunftsverweigerungsrecht bei gefahr der Strafverfolgung trotz ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StPO, § 55 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Umfang des Schutzzwecks des Auskunftsverweigerungsrechts

  • IWW

    § 53 Abs. 1 StGB, § 154a Abs. 2 StPO, § 302 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 55 StPO, § 52 Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Geltung der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht; Beschränkung der Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts; Beurteilung der Bedeutung ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Umfang des Schutzzwecks des Auskunftsverweigerungsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der Grundsätze des allgemeinen Strafrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelrecht; Beschränkung der Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts; Beurteilung der Bedeutung ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Umfang des Schutzzwecks des Auskunftsverweigerungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auch Beweisantrag der Staatsanwaltschaft muss ordnungsgemäß beschieden werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 546
  • NStZ-RR 2017, 220
  • StV 2019, 312
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und Aufrechterhaltung von

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    Soweit das Landgericht darauf abgestellt hat, die Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung könnten die Angeklagte V. oder die Mitangeklagten dazu veranlassen, möglicherweise die Zeugen über die bereits bekannten Taten hinausgehend zu belasten, so ist dies - worauf die Staatsanwaltschaft zutreffend bereits in dem Beweisantrag hingewiesen hatte - vom Schutzzweck der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit nicht umfasst (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 9; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03, NJW 2003, 3045, 3046).
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    Soweit das Landgericht darauf abgestellt hat, die Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung könnten die Angeklagte V. oder die Mitangeklagten dazu veranlassen, möglicherweise die Zeugen über die bereits bekannten Taten hinausgehend zu belasten, so ist dies - worauf die Staatsanwaltschaft zutreffend bereits in dem Beweisantrag hingewiesen hatte - vom Schutzzweck der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit nicht umfasst (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 9; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03, NJW 2003, 3045, 3046).
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    Eine Verfolgungsgefahr ist selbst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung aber dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12, NStZ 2013, 241 mwN).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    War nach alledem auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen nur von einer Beihilfe der Angeklagten zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auszugehen, stellen sich ihre Unterstützungshandlungen in den Fällen III. 3. d) und e) der Urteilsgründe als eine Tat im Rechtssinne dar: Die Strafkammer ist hinsichtlich des Mitangeklagten El. R. - zutreffend - davon ausgegangen, dass für ihn als Haupttäter die vier Lieferungen eine Bewertungseinheit bildeten, weil sie, wie die einheitliche Bestellung der Handelsmenge von fünf Kilogramm zeigte, auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 223/13, NStZ-RR 2014, 144, 145).
  • BGH, 21.01.2014 - 1 StR 664/13

    Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen (Akzessorietät; nicht ausschließbare

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    Dies hat aber zur Konsequenz, dass wegen der Akzessorietät der Beihilfe auch die mehreren Unterstützungshandlungen der Angeklagten V. zu einer Tat im Rechtssinne zusammenzufassen waren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13, NStZ 2014, 465 mwN; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 306).
  • BGH, 15.09.2015 - 3 StR 229/15

    Beweiswürdigung hinsichtlich Erforderlichkeit der Bandenabrede i.R.d.

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    Dieses Urteil hatte der Senat auf die Revisionen der Angeklagten und des Mitangeklagten E. R. mit Beschluss vom 15. September 2015 (3 StR 229/15 - juris) aufgehoben, in einem Fall auch, soweit es den nicht revidierenden Mitangeklagten El. R. betraf.
  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 287/15

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
    Anderes kann nur gelten, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (siehe zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 3 StR 287/15, juris mwN).
  • BGH, 08.02.2024 - 6 StR 600/23

    Änderung des Schuldspruchs bzgl. einer Beihilfetat

    Ausgehend hiervon hätte das Landgericht die Unterstützungshandlungen des Angeklagten nicht getrennt nach den zwei umgeschichteten Marihuana-Teilmengen betrachten dürfen, sondern auf eine einzige Beihilfetat des Angeklagten im Rechtssinne erkennen müssen, weil sämtliche von ihm entfaltete Hilfstätigkeiten auf die Förderung ein und desselben Rauschgiftgeschäftes - nämlich des gewinnbringenden Weiterverkaufs der aus Spanien insgesamt eingeführten 105 Kilogramm Marihuana - abzielten und sich auf eine einzige Haupttat des Auftraggebers T.   bezogen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, Rn. 7; und vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13, Rn. 3; Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, Rn. 13).
  • BGH, 26.02.2020 - StB 4/20

    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes

    Grundsätzlich kann es nur in dem Umfang greifen, in welchem die Befragung sich auf Vorgänge richtet, die im Verhältnis zu den abgeurteilten Geschehen andere Taten im verfahrensrechtlichen Sinn darstellen würden (s. im Einzelnen BGH, Urteile vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, NStZ 2007, 278 Rn. 6; vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Das Urteil verhält sich nicht zu den vom Zeugen insofern geltend gemachten Gründen, insbesondere nicht dazu, ob der Zeuge vorgebracht hat, bei einer wahrheitsgemäßen Aussage laufe er Gefahr, sich im Hinblick auf den Verdacht der Straftat einer falschen Verdächtigung selbst zu belasten, weil sich herausstellen könne, dass er bei seiner Einlassung als Angeklagter in dem gegen ihn geführten Strafverfahren eine andere Person zu Unrecht einer Straftat bezichtigt habe (vgl. zur Ungeeignetheit einer solchen Behauptung, bei Fehlen konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte für frühere Falschangaben ein Auskunftsverweigerungsrecht zu begründen, OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 5 Ws 375/14, NStZ-RR 2015, 49, 50; KK-StPO/Bader, 8. Aufl., § 55 Rn. 9 mwN; s. auch BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547; Beschluss vom 1. Juni 1994 - StB 10/94, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4).
  • LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21

    Aussageverweigerungsrecht des Zeugen

    Die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit entsteht, wenn der Zeuge bei wahrheitsgemäßer Aussage bestimmte Tatsachen angeben müsste, die den "Anfangsverdacht" einer strafbaren oder bußgeldbedrohten Tat iSv § 152 Abs. 2 StPO begründen (BGH NStZ 2017, 546 ff. ).

    Die sichere Erwartung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ist hingegen nicht erforderlich (BGH NStZ 2017, 546 ff.).

    Der Anfangsverdacht eines straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Verhaltens muss sich allerdings auf konkrete Tatsachen stützen, bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2017, 546 ff.; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 11; BGH NStZ 2010, 287; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 64. Auflage,§ 55 StPO Rn. 7).

  • BGH, 28.06.2023 - 4 StR 212/22

    BGH verwirft Staatsanwaltschaftsrevision gegen Teilfreispruch vom Vorwurf des

    Infolgedessen könnte dem Zeugen Er.   auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens wegen des Tötungsdelikts das von ihm gegenüber dem Landgericht geltend gemachte (umfassende) Auskunftsverweigerungsrecht betreffend seine etwaigen Kontakte zu dem Angeklagten zugestanden haben (vgl. zum Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO bei im Zusammenhang miteinander stehenden Straftaten BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547; Urteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 13).
  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

    Denn soweit die Handlungen sich als Beihilfe zum Handeltreiben darstellen, sind auch allein auf den Absatz von Einzelverkaufsmengen bezogene Tathandlungen - wegen der Akzessorietät der Beihilfe - als eine (Beihilfe)Tat im Rechtssinn zu qualifizieren (BGH, Urteil vom 06.04.2017 - 3 StR 5/17, insoweit in NStZ 2017, 546 nicht abgedruckt; Beschluss vom 21.01.2014 - 1 StR 664/13, NStZ 2014, 465, m.w.N.; anders - nicht tragend - BGH, Urteil vom 11.12.2003 - 3 StR 375/02, NStZ-RR 2004, 146, 148).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft und Teilnahme: allgemeine

    Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 14.04.2021 - 5 StR 143/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff; Handeltreiben mit

    a) Die sich aus den Revisionsanträgen und ihrer Begründung ergebende Beschränkung des Rechtsmittels (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 433/19) auf vier Verkaufsfälle ist allerdings teilweise unwirksam, weil zwischen den vom Landgericht festgestellten Verkäufen an S. und den angeklagten Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen ein untrennbarer Zusammenhang besteht, da insoweit - je nach Zuordnung - tatbestandliche Bewertungseinheiten gegeben sein können (Unteilbarkeit des Schuldspruchs; vgl. BGH, Urteile vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17; vom 13. Januar 2010 - 1 StR 247/09; vom 25. Juli 2002 - 4 StR 104/02).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2017 - 3 StR 557/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8735
BGH, 07.02.2017 - 3 StR 557/16 (https://dejure.org/2017,8735)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2017 - 3 StR 557/16 (https://dejure.org/2017,8735)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 3 StR 557/16 (https://dejure.org/2017,8735)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 2 S 1 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzung der Einziehung von Betäubungsmitteln

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 33 Abs. 2 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einziehung der Betäubungsmittel als Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzung der Einziehung von Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Einziehung der Betäubungsmittel als Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat

  • rechtsportal.de

    Einziehung der Betäubungsmittel als Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat

  • datenbank.nwb.de

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzung der Einziehung von Betäubungsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 220
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 277/11

    Einziehung von Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 07.02.2017 - 3 StR 557/16
    Voraussetzung der Einziehung nach dieser Vorschrift ist, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810, 1811 mwN; vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 2).

    Da der Ausspruch über die Einziehung insoweit nur wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen aufzuheben ist, entscheidet der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst dahin, dass die Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 3; vom 29. November 2016 - 3 StR 374/16, juris Rn. 2).

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 07.02.2017 - 3 StR 557/16
    Voraussetzung der Einziehung nach dieser Vorschrift ist, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810, 1811 mwN; vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 374/16

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsanordnung

    Auszug aus BGH, 07.02.2017 - 3 StR 557/16
    Da der Ausspruch über die Einziehung insoweit nur wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen aufzuheben ist, entscheidet der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst dahin, dass die Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 3; vom 29. November 2016 - 3 StR 374/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18

    Urteilsgründe (formelle Anforderungen an einen Teilfreispruch); Grundsatz der

    In den Urteilsgründen sind die sichergestellten Gegenstände im Einzelnen festgestellt und der abgeurteilten Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eindeutig zugeordnet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22

    Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld;

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend dargetan hat, fehlt es an hinreichenden Feststellungen dazu, ob beziehungsweise inwieweit diese Gegenstände in einem Bezug zu den abgeurteilten Taten standen, etwa Tatmittel oder Tatobjekte im Sinne des § 74 Abs. 1 und 2 StGB waren (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 5; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; vom 20. Februar 2002 - 3 StR 14/02, juris Rn. 3 ff.).
  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 46/22

    Strafverurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten: Erweiterte Einziehung von

    Voraussetzung hierfür ist indes, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17, StV 2018, 487, 488; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 33 Rn. 26 mwN).

    Da der Ausspruch über die Einziehung der Betäubungsmittel und des Bargelds nur wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen aufzuheben ist und weitere, die Einziehung tragende Feststellungen nicht zu erwarten sind, entscheidet der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst dahin, dass die Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 3; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, juris Rn. 5; vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17, StV 2018, 487, 488).

  • BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Ablehnung eines minder schweren

    Voraussetzung hierfür ist indes, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, juris Rn. 3 mwN; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 33 Rn. 289).

    Da der Ausspruch über die Einziehung nur wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen aufzuheben ist, entscheidet der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst dahin, dass die Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 3; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, juris Rn. 5).

  • BGH, 07.01.2020 - 3 StR 566/19

    Einziehung von Rauschmitteln als Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und

    Voraussetzung der Einziehung nach dieser Vorschrift ist, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (vgl. Senat, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810; Beschluss vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; BGH, Beschluss vom 3. November 2004 - 2 StR 374/04; Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04, NStZ-RR 2004, 347; Weber, BtMG 5. Aufl. § 33 Rn. 416).
  • BGH, 08.02.2023 - 3 StR 477/22

    Einziehung von Betäubungsmitteln und Konsumutensilien (Bezeichnung in der

    Damit bleibt unklar, ob insofern die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einziehungsanordnung gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 27; vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 5; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; vom 20. Februar 2002 - 3 StR 14/02, juris Rn. 3 ff.).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 324/21

    Teilweise Aufhebung der Einziehungsentscheidung

    a) Hinsichtlich der genannten Betäubungsmittel kommt eine Einziehung nach § 33 Satz 1 BtMG nicht in Betracht; denn die Voraussetzung, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2021 - 3 StR 471/20, juris Rn. 4; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220), liegt nicht vor.
  • BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Die Einziehung im subjektiven Verfahren setzt schließlich voraus, dass die Anküpfungstat, die durch die Verwendung des Tatmittels gefördert wurde oder gefördert werden sollte, Gegenstand der Anklage und vom Tatrichter festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 1 StR 217/97, aaO; vom 19. Juli 1996 - 2 StR 256/96, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 6; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; vom 19. Februar 2019 - 3 StR 210/18 Rn. 2).
  • BGH, 27.01.2021 - 3 StR 471/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Voraussetzung hierfür ist, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810, 1811 mwN; vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 2; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220).
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