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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.01.2017 - III-4 RVs 159/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4320
OLG Hamm, 31.01.2017 - III-4 RVs 159/16 (https://dejure.org/2017,4320)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2017 - III-4 RVs 159/16 (https://dejure.org/2017,4320)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - III-4 RVs 159/16 (https://dejure.org/2017,4320)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Burhoff online

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Mittäter, Hindernis bereiten

  • Burhoff online

    Verkehrsfremder Inneneingriff, Beifahrer als Täter, lebensgefährdende Behandlung,

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Hindernis, verkehrsfremder Inneneingriff, Beifahrer als Täter, lebensgefährdende Behandlung, Radfahrer

  • verkehrslexikon.de

    Beifahrer als Täter eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    "Vom Rad geholt" - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auch durch Beifahrer

  • IWW

    StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5

  • IWW

    StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fahrlässiges Öffnen der Beifahrertür stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, § 315b StGB

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
    Hindernis; verkehrsfremder Inneneingreiff; Beifahrer als Täter; lebensgefährdende Behandlung; Radfahrer

  • rechtsportal.de

    StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
    Verkehrsfremder Inneneingriff eines Beifahrers eines Pkw als Tat im Sinne von § 315b StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beifahrer kann für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bestraft werden

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, oder: Wenn der Beifahrer einen Radfahrer "vom Rad holt"

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beifahrertür durch Beifahrer geöffnet, um Radfahrer zu Fall zu bringen: § 315b StGB und gefährliche Körperverletzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Beifahrer während der Fahrt die Wagentür öffnet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gefährlicher Beifahrer kann bestraft werden!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Faustrecht" per Autotür - Racheaktion gegen Radfahrer: Autofahrer und Beifahrer wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgedrängt und vom Rad gestürzt - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Beifahrer kann für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bestraft werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwirklichung des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB durch plötzliches Öffnen einer Beifahrertür

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Plötzliches Öffnen der Autotür durch Beifahrer als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch den Beifahrer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 224
  • NZV 2017, 288
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 20.02.2014 - 1 RVs 15/14

    Keine gefährliche Körperverletzung bei lediglich mittelbarer Einwirkung des

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 159/16
    Erst dann liegt eine - über den Tat-bestand des § 315 c StGB hinausgehende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB vor (BGH, Beschluss vom 30.06.2015 - 4 StR 188/15; OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2014, III-1 RVs 15/14; Beschluss vom 15.12.2015, III-5 RVs 139/15; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 315 b Rn. 9 f.).
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 5 RVs 139/15

    Willkürliches Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit im Straßenverkehr als

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 159/16
    Erst dann liegt eine - über den Tat-bestand des § 315 c StGB hinausgehende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB vor (BGH, Beschluss vom 30.06.2015 - 4 StR 188/15; OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2014, III-1 RVs 15/14; Beschluss vom 15.12.2015, III-5 RVs 139/15; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 315 b Rn. 9 f.).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 159/16
    Wer im fließenden Verkehr mit seinem Kraftfahrzeug einem anderen Verkehrsteil-nehmer den Weg abschneidet, ohne durch die Verkehrslage irgendwie dazu ver-anlasst zu sein und um dem anderen die Weiterfahrt unmöglich zu machen, bereitet ein Hindernis im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB (BGH, Beschluss vom 01.09.1967 - 4 StR 340/67; Beschluss vom 15.12.1967 - 4 StR 441/67; Sternberg-Lieben/Hecker in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 315 b Rn. 8).
  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 188/15

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung von Leib oder

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 159/16
    Erst dann liegt eine - über den Tat-bestand des § 315 c StGB hinausgehende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB vor (BGH, Beschluss vom 30.06.2015 - 4 StR 188/15; OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2014, III-1 RVs 15/14; Beschluss vom 15.12.2015, III-5 RVs 139/15; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 315 b Rn. 9 f.).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 159/16
    Wer im fließenden Verkehr mit seinem Kraftfahrzeug einem anderen Verkehrsteil-nehmer den Weg abschneidet, ohne durch die Verkehrslage irgendwie dazu ver-anlasst zu sein und um dem anderen die Weiterfahrt unmöglich zu machen, bereitet ein Hindernis im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB (BGH, Beschluss vom 01.09.1967 - 4 StR 340/67; Beschluss vom 15.12.1967 - 4 StR 441/67; Sternberg-Lieben/Hecker in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 315 b Rn. 8).
  • BGH, 09.12.1998 - 3 StR 558/98

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Schwere Fälle des Diebstahls auch im

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 159/16
    Die Urteilsformel war - wie geschehen - zu berichtigen, da das Mitwirken von Mittätern ("gemeinschaftlich") nicht zur rechtlichen Bezeichnung im Schuldspruch gehört (BGH, Beschluss vom 09.12.1998 - 3 StR 558/98).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

    Ein verkehrsfeindlicher Inneneingriff kann auch durch einen Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs in Mittäterschaft begangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13 Rn. 8 f. zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; siehe auch OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 RVs 159/16, NStZ-RR 2017, 224).

    Die Tathandlungen der Nummern 1 bis 3 knüpfen - anders als diejenigen des § 315c StGB - nicht an ein tatbestandlich umschriebenes Verhalten an, das nur eigenhändig verwirklicht werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 RVs 159/16, NStZ-RR 2017, 224; Kudlich in BeckOK-StGB, 59. Ed., § 315b Rn. 38; Pegel in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 315b Rn. 60; Renzikowski in Matt/Renzikowski, 2. Aufl., § 315b Rn. 23; Quarch in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl., § 315b Rn. 8).

  • AG Hannover, 06.07.2023 - 231 Ls 150/23
    Aus dem engen zeitlich-räumlichen Zusammenhang zwischen der Tathandlung des Angeklagten und dem unmittelbar, sodann eintretenden Verletzungserfolg ergibt sich der spezifische Zusammenhang (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2017 - 4 RVs 159/16 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2017 - 4 StR 53/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10766
BGH, 15.03.2017 - 4 StR 53/17 (https://dejure.org/2017,10766)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2017 - 4 StR 53/17 (https://dejure.org/2017,10766)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17 (https://dejure.org/2017,10766)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 StGB; § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB; § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkreter Gefährdungserfolg: Beinaheunfall; bedingter Schädigungsvorsatz; Konkurrenzen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 Nr 2 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Bereitung eines Hindernisses

  • verkehrslexikon.de

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Bereitung eines Hindernisses

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Polizei am Überholen gehindert und mit Feuerlöscher beworfen - Schädigungsvorsatz?

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 113 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB

  • Wolters Kluwer

    Versuch eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr im fließenden Verkehr; Beeinträchtigung der Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls"; Bewusst zweckwidriger Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht; Missbrauch ...

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Bereitung eines Hindernisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Versuch eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr im fließenden Verkehr; Beeinträchtigung der Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls"; Bewusst zweckwidriger Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht; Missbrauch ...

  • datenbank.nwb.de

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Bereitung eines Hindernisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Beinaheunfall", oder: Wenn die Polizei am Überholen gehindert und mit einem Feuerlöscher beworfen wird

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - auf der Flucht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 224
  • StV 2018, 430
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 4 StR 53/17
    Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde (Senatsurteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237 f.; Beschluss vom 5. November 2013 - 4 StR 454/13, NStZ 2014, 86).
  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 4 StR 53/17
    aa) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. nur Senatsbeschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 6 mwN).
  • BGH, 05.11.2013 - 4 StR 454/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gesundheitsgefahr:

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 4 StR 53/17
    Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde (Senatsurteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237 f.; Beschluss vom 5. November 2013 - 4 StR 454/13, NStZ 2014, 86).
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    Dies ist der Fall, wenn eine der in § 315b Abs. 1 StGB bezeichneten Tathandlungen über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Verkehrssituation geführt hat, in der eines der genannten Individualrechtsgüter im Sinne eines "Beinaheunfalls" so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    aa) § 315b Abs. 1 StGB setzt voraus, dass durch eine der in Abs. 1 bezeichneten Tathandlungen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt und diese Handlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Verkehrssituation geführt hat, in der eines der genannten Individualrechtsgüter im Sinne eines "Beinaheunfalls" so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 30.08.2022 - 4 StR 215/22

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Voraussetzungen; konkrete Gefahr:

    Dies ist der Fall, wenn eine der in § 315b Abs. 1 StGB bezeichneten Tathandlungen über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Verkehrssituation geführt hat, in der eines der genannten Individualrechtsgüter im Sinne eines "Beinaheunfalls" so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 4 StR 167/21, NStZ 2022, 298, 299; Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    (4) Schließlich kommt entgegen der Auffassung der Revision nach den Feststellungen ein (vollendeter) gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB zum Nachteil von Passanten nicht in Betracht, da sich aus den Urteilsgründen keine Situation ergibt, die einen "Beinahe-Unfall" im Sinne der Rechtsprechung des Senats darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 4 StR 412/22 Rn. 11; Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff 9; Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17, StV 2018, 430; jew. mwN).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiven nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17, NStZ-RR 2017, 224; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 f.; vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 6).
  • BGH, 06.12.2022 - 4 StR 412/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anlasstat: Beweiswürdigung,

    Nach gefestigter Rechtsprechung zu § 315b Abs. 1 StGB muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der ? was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist ? die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21 Rn. 6; Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 53/17 Rn. 5 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2017 - 5 StR 495/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9422
BGH, 23.03.2017 - 5 StR 495/16 (https://dejure.org/2017,9422)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2017 - 5 StR 495/16 (https://dejure.org/2017,9422)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2017 - 5 StR 495/16 (https://dejure.org/2017,9422)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 3 Buchst d MRK, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 55 StPO, § 261 StPO
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verletzung des Rechts auf konfrontative Befragung bei Weigerung des Mitangeklagten hinsichtlich der Beantwortung von Fragen des Angeklagten oder seines Verteidigers

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. Senats bzgl. Rechts auf konfrontative Befragung

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verletzung des Rechts auf konfrontative Befragung bei Weigerung des Mitangeklagten hinsichtlich der Beantwortung von Fragen des Angeklagten oder seines Verteidigers

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verletzung des Rechts auf konfrontative Befragung bei Weigerung des Mitangeklagten hinsichtlich der Beantwortung von Fragen des Angeklagten oder seines Verteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Konfrontative Befragung, oder: Wenn der Mitangeklagte schweigt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. Senats bzgl. Rechts auf konfrontative Befragung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    MRK Art. 6 Abs. 3
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. Senats bzgl. Rechts auf konfrontative Befragung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 224
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 23.03.2017 - 5 StR 495/16
    Denn es ist der Justiz nicht zuzurechnen, dass der Mitangeklagte Fragen des Revisionsführers nicht beantwortet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08, NStZ 2009, 581; LR-StPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 83e mwN).
  • OLG München, 11.07.2018 - 6 St 3/12

    Zschäpe im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt

    Das Verhalten des Angeklagten Gerlach entspricht lediglich seinem Aussageverweigerungsrecht und ist der Justiz nicht zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017-5 StR 495/16, juris).
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