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   BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16   

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https://dejure.org/2016,34258
BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16 (https://dejure.org/2016,34258)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2016 - 4 StR 330/16 (https://dejure.org/2016,34258)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2016 - 4 StR 330/16 (https://dejure.org/2016,34258)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 252 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
    Änderung des Urteils hinsichtlich der Entscheidung über den Adhäsionsantrag; Zulässigkeit der Vernehmung nichtrichterlicher Verhörspersonen oder Verlesung des richterlichen Vernehmungsprotokolls

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 251 Abs 2 Nr 3 StPO, § 252 StPO
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Voraussetzungen für die Vernehmung nichtrichterlicher Verhörspersonen oder die Verlesung richterlicher Vernehmungsprotokolle

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 252 StPO, § 251 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 473 Abs. 4, § 472a Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Schadensersatz im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Voraussetzungen für die Vernehmung nichtrichterlicher Verhörspersonen oder die Verlesung richterlicher Vernehmungsprotokolle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Schadensersatz im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen

  • rechtsportal.de

    StPO § 251 Abs. 2 Nr. 3 ; StPO § 252
    Geltendmachung von Schadensersatz im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen

  • datenbank.nwb.de

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Voraussetzungen für die Vernehmung nichtrichterlicher Verhörspersonen oder die Verlesung richterlicher Vernehmungsprotokolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Zulässigkeit der Vernehmung der Verhörspersonon

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 23
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.2000 - 1 StR 589/99

    Verwertungsverbot; Überzeugungsbildung; Verbot der Protokollverlesung nach

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16
    Der Revision ist zuzugeben, dass wegen des Verwertungsverbotes des § 252 StPO eine Vernehmung von nichtrichterlichen Verhörspersonen oder eine Verlesung des richterlichen Vernehmungsprotokolls nach § 251 Abs. 2 Nr. 3 StPO erst dann zulässig ist, wenn Gewissheit darüber besteht, dass der Zeugnisverweigerungsberechtigte zur Aussage bereit ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 StR 589/99, NStZ-RR 2000, 210 f.; Urteil vom 11. April 1973 - 2 StR 42/73, BGHSt 25, 176, 177).
  • BGH, 19.12.1995 - 1 StR 606/95

    Hauptverhandlung - Richterliche Vernehmungsniederschrift -

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16
    Letzteres ist indessen nach den Maßstäben des Freibeweises zu prüfen, nach denen eine weitere Erforschung der prozessual bedeutsamen Tatsachen jedenfalls dann nicht geboten ist, wenn aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles ein sicherer Schluss darauf möglich ist, dass der Zeuge von seinem Recht zur Zeugnisverweigerung keinen Gebrauch machen will (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 1 StR 606/95, NStZ 1996, 295; Sander/Cirener in: Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 6/06

    Begriff des Schadens und Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Anmeldung

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16
    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit am Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2015 - 2 StR 585/15, juris Rn. 6 f.; vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269, Rn. 4; BGH, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 6/06; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 256 Rn. 7a mwN), zumal eine Fallgestaltung derart, dass bereits ein Feststellungsurteil - etwa wegen Beteiligung einer Versicherung oder der öffentlichen Hand auf Schuldnerseite - zu endgültiger Streitbeilegung führen würde (vgl. Zöller/Greger, aaO Rn. 8 mwN), im vorliegenden Fall weder dargetan noch sonst ersichtlich ist.
  • BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73

    Gerichtliche Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16
    Der Revision ist zuzugeben, dass wegen des Verwertungsverbotes des § 252 StPO eine Vernehmung von nichtrichterlichen Verhörspersonen oder eine Verlesung des richterlichen Vernehmungsprotokolls nach § 251 Abs. 2 Nr. 3 StPO erst dann zulässig ist, wenn Gewissheit darüber besteht, dass der Zeugnisverweigerungsberechtigte zur Aussage bereit ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 StR 589/99, NStZ-RR 2000, 210 f.; Urteil vom 11. April 1973 - 2 StR 42/73, BGHSt 25, 176, 177).
  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13

    Anforderungen an den Adhäsionsausspruch (Feststellungsinteresse); Legalzession;

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16
    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit am Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2015 - 2 StR 585/15, juris Rn. 6 f.; vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269, Rn. 4; BGH, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 6/06; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 256 Rn. 7a mwN), zumal eine Fallgestaltung derart, dass bereits ein Feststellungsurteil - etwa wegen Beteiligung einer Versicherung oder der öffentlichen Hand auf Schuldnerseite - zu endgültiger Streitbeilegung führen würde (vgl. Zöller/Greger, aaO Rn. 8 mwN), im vorliegenden Fall weder dargetan noch sonst ersichtlich ist.
  • BGH, 25.08.2016 - 2 StR 585/15

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erforderlichen erzieherischen

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16
    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit am Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2015 - 2 StR 585/15, juris Rn. 6 f.; vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269, Rn. 4; BGH, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 6/06; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 256 Rn. 7a mwN), zumal eine Fallgestaltung derart, dass bereits ein Feststellungsurteil - etwa wegen Beteiligung einer Versicherung oder der öffentlichen Hand auf Schuldnerseite - zu endgültiger Streitbeilegung führen würde (vgl. Zöller/Greger, aaO Rn. 8 mwN), im vorliegenden Fall weder dargetan noch sonst ersichtlich ist.
  • BGH, 13.04.2017 - 4 StR 414/16

    Revision: Notwendiger Umfang der Angabe von Strafzumessungsgründen im

    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit am Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2016 - 4 StR 330/16, NStZ-RR 2017, 23, 24; vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 380/16, jeweils mwN), zumal eine Fallgestaltung derart, dass bereits ein Feststellungsurteil - etwa wegen Beteiligung einer Versicherung oder der öffentlichen Hand auf Schuldnerseite - zu endgültiger Streitbeilegung führen würde (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 256 Rn. 8 mwN), im vorliegenden Fall weder dargetan noch sonst ersichtlich ist.
  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 154/18

    Adhäsionsentscheidung (mangelndes rechtliches Feststellungsinteresse)

    Den Adhäsionsklägern fehlt insoweit das rechtliche Interesse an der beantragten Feststellung, weil sie weder geltend gemacht haben noch aus ihrem Vorbringen sonst ersichtlich ist, welche Schäden ihnen bereits entstanden sind und warum sie nicht in der Lage sind, diese Schäden zu beziffern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2016 - 4 StR 330/16, NStZ-RR 2017, 23, 24; vom 25. August 2016 - 2 StR 585/15, NStZ-RR 2016, 351, 352; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 169/15, Rn. 3; vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269).
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