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   BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17   

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BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17 (https://dejure.org/2017,26017)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2017 - 2 StR 129/17 (https://dejure.org/2017,26017)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17 (https://dejure.org/2017,26017)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 37 Abs. 2 StPO; § 44 Satz 1 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO § 46 StPO; § 346 Abs. 1 StPO
    Zustellungsverfahren (Doppelzustellung nach Fristablauf); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Beantragung unabhängig von einem Revisionsverwerfungsbeschluss); Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 StPO, § 45 StPO, § 346 Abs 1 StPO
    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Anfechtung des Revisionsverwerfungsbeschlusses; Formfehler bei Zustellung des Hauptverhandlungsprotokolls als Wiedereinsetzungsgrund; Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs

  • IWW

    § 346 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 37 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Anfechtung des Revisionsverwerfungsbeschlusses; Formfehler bei Zustellung des Hauptverhandlungsprotokolls als Wiedereinsetzungsgrund; Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung: Auf die Zustellung des Hauptverhandlungsprotokolls kommt es nicht an…

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung in Strafsachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nicht allen Verteidigern zugestellte Hauptverhandlungsprotokoll

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 285
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.07.1968 - 1 StR 77/68
    Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17
    Durch eine am 5. September 2016 angeordnete und am 8. September 2016 bewirkte Urteilszustellung an Rechtsanwalt P. wurde die dann bereits abgelaufene Revisionsbegründungsfrist nicht wieder neu eröffnet, denn für erst nach Fristablauf bewirkte Doppelzustellungen gilt § 37 Abs. 2 StPO nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 1 StR 77/68, BGHSt 22, 221, 223).
  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17
    Dies folgt zwar nicht bereits daraus, dass der Revisionsverwerfungsbeschluss des Landgerichts gemäß § 346 Abs. 1 StPO vom Angeklagten nicht gesondert angegriffen wurde, denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann auch unabhängig von einem solchen Revisionsverwerfungsbeschluss beantragt werden und die Wiedereinsetzung führt dann gegebenenfalls zur Durchbrechung der Rechtskraft (vgl. RG, Beschluss vom 4. Juli 1919 - IV T.B. 44/19, RGSt 53, 286, 288 f.; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 91).
  • RG, 04.07.1919 - IV 44/19

    1. Ist ein Wiedereinsetzungsgesuch gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17
    Dies folgt zwar nicht bereits daraus, dass der Revisionsverwerfungsbeschluss des Landgerichts gemäß § 346 Abs. 1 StPO vom Angeklagten nicht gesondert angegriffen wurde, denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann auch unabhängig von einem solchen Revisionsverwerfungsbeschluss beantragt werden und die Wiedereinsetzung führt dann gegebenenfalls zur Durchbrechung der Rechtskraft (vgl. RG, Beschluss vom 4. Juli 1919 - IV T.B. 44/19, RGSt 53, 286, 288 f.; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 91).
  • BGH, 20.06.2023 - 2 StR 39/23

    Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann unabhängig von einer Beanstandung des Revisionsverwerfungsbeschlusses gemäß § 346 Abs. 2 StPO beantragt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17, NStZ-RR 2017, 285, 286).
  • BGH, 14.07.2021 - 3 StR 185/21

    Fristwahrung bei Rechtsmittel durch inhaftierten Rechtsmittelführer (Ausschöpfung

    Zum anderen hat der Angeklagte entgegen § 45 Abs. 2 StPO keinen Sachverhalt vorgetragen, aus dem sich sein fehlendes Verschulden (§ 44 Satz 1 StPO) an der Versäumung der Frist ergibt (vgl. zu diesem Darlegungserfordernis BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17, NStZ-RR 2017, 285; vom 12. März 2014 - 1 StR 74/14, juris Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 45 Rn. 5a).
  • BGH, 20.12.2021 - 4 StR 439/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (mangelndes Verschulden; Glaubhaftmachung;

    Erforderlich ist der Vortrag eines Sachverhalts, der ein Verschulden des Antragstellers an der Fristversäumung ausschließt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. April 1987 - 2 StR 109/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1; vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17, NStZ-RR 2017, 285; vom 12. Juli 2017 - 1 StR 240/17, Rn. 6 mwN).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2020 - 53 Ss 158/19

    Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags

    Die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags erfordert deshalb eine genaue Darlegung aller zwischen dem Beginn und dem Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage des Verschuldens von Bedeutung sind (vgl. statt vieler: BGH NStZ-RR 2017, 285; KG NZV 2002, 47, 51; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 233/19

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1987 - 2 StR 177/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2; vom 14. August 1990 - 5 StR 304/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 6; vom 26. Januar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO Tatsachenvortrag 7; vom 6. August 2013 - 1 StR 245/13 Rn. 4 f.; vom 29. November 2017 - 3 StR 499/17 Rn. 3 und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17 Rn. 6).
  • BGH, 11.06.2019 - 2 StR 150/19

    Zurückweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ein Wiedereinsetzungsantrag muss daher unter konkreter Behauptung und Glaubhaftmachung von Tatsachen so vollständig begründet werden, dass ihm die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers entnommen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17, NStZ-RR 2017, 285 f.).
  • BayObLG, 06.04.2022 - 202 ObOWi 366/22

    Fristbeginn bei Doppelzustellung eines Abwesenheitsurteils

    bb) Gleichwohl kommt es - trotz der Bestimmung des § 37 Abs. 2 StPO, wonach sich die Fristberechnung bei Zustellungen an mehrere Empfangsberechtigte nach der zuletzt bewirken Zustellung richtet (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 02.03.2021 - 2 StR 267/20 bei juris; 01.06.2015 - 4 StR 21/15 = NStZ 2015, 540 = wistra 2015, 356) - für den Fristbeginn nach § 341 Abs. 2 StPO dann auf die erste Zustellung an, wenn die zweite Zustellung erst bewirkt wird, wenn die durch die erste Zustellung in Lauf gesetzte Frist bereits abgelaufen war, weil durch die Zustellung an einen weiteren Empfangsberechtigten nicht eine neue Frist eröffnet wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12.09.2017 - 4 StR 233/17 = NStZ 2018, 153; 27.06.2017 - 2 StR 129/17 = NStZ-RR 2017, 285 = BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 4; 01.06.2015 - 4 StR 21/15 = NStZ 2015, 540 = wistra 2015, 356).
  • OLG Saarbrücken, 18.08.2021 - 4 Ws 139/21

    Wiedereinsetzungsantrag - sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung nach

    Vorzutragen ist stets ein Sachverhalt, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden des Antragstellers an der Versäumung der Frist ausschließt (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 285 ; Beschl. v. 12.07.2017 - 1 StR 240/17 -, juris; z.B. Beschlüsse des 1. Strafsenats des Saarländischen OLG vom 15. Mai 2019 - Vollz (Ws) 4/19 - m. w. N., 23. September 2019 - 1 Ws 134/19 - und vom 10. November 2020 - 1 Ws 196/20 - Senatsbeschluss wie vorgenannt; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 45 Rn. 5a m.w.N.), wobei bei der Anfechtung von Kostenentscheidungen zu berücksichtigen ist, dass sich der Angeklagte das Verschulden seines Verteidigers zurechnen lassen muss (vgl. BGHSt 26, 126 ; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.08.2018 - 1 Ws 151/18 -, juris; KK-StPO/Maul, a.a.O., § 44 Rn. 32a, 34; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 44 Rn. 19, jew. m.w.N.).
  • OLG Jena, 31.07.2020 - 1 Ws 227/20

    Wiedereinsetzung im Strafvollstreckungsverfahren: Glaubhaftmachung des

    Vorzutragen und glaubhaft zu machen ist stets ein Lebenssachverhalt, der das fehlende Verschulden an der Säumnis belegt und Alternativen ausschließt, die der Wiedereinsetzung sonst entgegenstehen (BGH, Beschlüsse vom 27.06.2017, 2 StR 129/17, und vom 12.07.2017, 1 StR 240/17, juris).
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