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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31565
BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16 (https://dejure.org/2017,31565)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2017 - 1 StR 652/16 (https://dejure.org/2017,31565)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16 (https://dejure.org/2017,31565)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 261 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Tat: Voraussetzungen); Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen wiederholter Begehung von Betäubungsmitteldelikten: Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang des Angeklagten und den von ihm begangenen Straftaten

  • IWW

    § 64 StGB, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 20 StGB, § 21 StGB, BtMG § 30a), BtMG § 30a, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem Hang des Angeklagten und den von ihm begangenen Betäubungsmittelstraftaten; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen wiederholter Begehung von Betäubungsmitteldelikten: Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang des Angeklagten und den von ihm begangenen Straftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem Hang des Angeklagten und den von ihm begangenen Betäubungsmittelstraftaten; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem Hang des Angeklagten und den von ihm begangenen Betäubungsmittelstraftaten; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen wiederholter Begehung von Betäubungsmitteldelikten: Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang des Angeklagten und den von ihm begangenen Straftaten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Beschaffungskriminalität

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht geringe Menge Ecstasy

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 336
  • StV 2019, 262 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein symptomatischer Zusammenhang vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278; Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309), mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).

    Dieser Zusammenhang liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278 und vom 18. Februar 1997 - 1 StR 693/96, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Rausch 1; Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).

    Der geforderte symptomatische Zusammenhang zwischen dem Hang und der Tat sowie der zukünftigen Gefährlichkeit kann allerdings auch dann vorliegen, wenn ein evident gewordener Hang lediglich Einfluss auf die Qualität der bisherigen Straftaten hatte und ihm ein solcher Einfluss auch auf die künftigen zu befürchtenden Straftaten zukommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278; Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 2 StR 470/96, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1).

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    a) Zwar hat es das Revisionsgericht grundsätzlich hinzunehmen, wenn das Tatgericht Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nicht zu überwinden vermag; was auch für die Verwirklichung der Voraussetzungen einer Qualifikation gilt (BGH, Urteile vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, Rn. 25, NStZ-RR 2017, 5 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, Rn. 12, NSW BtMG § 30a).

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16, Rn. 14 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, Rn. 12, NSW BtMG § 30a jeweils mwN).

  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 277/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein symptomatischer Zusammenhang vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278; Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309), mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).

    Dieser Zusammenhang liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278 und vom 18. Februar 1997 - 1 StR 693/96, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Rausch 1; Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein symptomatischer Zusammenhang vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278; Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309), mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    a) Zwar hat es das Revisionsgericht grundsätzlich hinzunehmen, wenn das Tatgericht Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nicht zu überwinden vermag; was auch für die Verwirklichung der Voraussetzungen einer Qualifikation gilt (BGH, Urteile vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, Rn. 25, NStZ-RR 2017, 5 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, Rn. 12, NSW BtMG § 30a).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16, Rn. 14 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, Rn. 12, NSW BtMG § 30a jeweils mwN).
  • BGH, 25.11.2015 - 2 StR 165/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen einer Schusswaffe

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    Insoweit sei eine teleologische Einschränkung der Norm vorzunehmen, wie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2015 - 2 StR 165/15 - zu entnehmen sei.
  • BGH, 06.11.2013 - 5 StR 432/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zu

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein symptomatischer Zusammenhang vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278; Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309), mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 693/96

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    Dieser Zusammenhang liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278 und vom 18. Februar 1997 - 1 StR 693/96, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Rausch 1; Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - 1 StR 652/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein symptomatischer Zusammenhang vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278; Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13 und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309), mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie

  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01

    Unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    Es genügt dessen Mitursächlichkeit sowohl für die in der Vergangenheit liegenden Taten als auch für in der Zukunft zu erwartende (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, NStZ 2017, 277, 278 und vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16, Rn. 20 sowie Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, NStZ-RR 2017, 198).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    Ein solcher Zusammenhang ist daher bereits dann zu bejahen, wenn der Hang des Betroffenen einschließlich des zugrundeliegenden Konsums von Betäubungsmitteln mitursächlich für die verfahrensgegenständlichen Taten sowie ihr Ausmaß geworden und solches auch in Zukunft zu befürchten ist (BGH, Urteil vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16 -, Rn. 20 m.w.N.; juris).
  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 262/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Dieser Zusammenhang liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 6; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, juris Rn. 28).

    Ein aus den Taten bzw. Taterträgen bedienter Eigenkonsum genügt für die Annahme eines solchen Zusammenhanges, auch wenn der Täter in erster Linie des wirtschaftlichen Vorteils wegen Handel mit Rauschgift betreibt (BGH, Urteil vom 22. Juni 2017 1 StR 652/16, juris Rn. 21 für einen wöchentlichen Eigenkonsum von 3 g synthetischer Cannabinoide und 5 g Amphetamin).

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Hinzu kommt, dass es für den Symptomwert der Tat bereits ausreichend sein kann, wenn der Hang lediglich (negativen) Einfluss auf deren Qualität und Intensität hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 2 StR 470/96, aaO; Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 351/16, juris Rn. 28; vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16, juris Rn. 20; MüKoStGB/van Gemmeren, aaO).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    aa) Das Revisionsgericht muss es zwar grundsätzlich hinnehmen, wenn das Tatgericht Zweifel an dem Vorliegen eines den Angeklagten belastenden Sachverhalts (hier: Verwirklichung eines Qualifikationstatbestandes) nicht zu überwinden vermag (BGH, Urteile vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16, BGHR StGB Zusammenhang, symptomatischer 6; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714 Rn. 12; vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, NStZ-RR 2017, 5).
  • LG Köln, 16.03.2020 - 323 KLs 47/19
    Andererseits genügt ein aus den Taten bzw. Taterträgen bedienter Eigenkonsum für die Annahme eines solchen Zusammenhangs, auch wenn der Täter in erster Linie des wirtschaftlichen Vorteils wegen Handel mit Rauschgift betreibt (BGH, Beschluss vom 18.10.2018 - 3 StR 262/18; Urteil vom 22.06.2017 - 1 StR 652/16 -, juris m.w.N.).
  • BayObLG, 20.03.2023 - 203 StRR 55/23

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Verfahren und Verhältnismäßigkeit

    Jedoch liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein symptomatischer Zusammenhang als Anordnungsvoraussetzung für eine Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - nur - vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2017 - 1 StR 652/16 -, juris Rn. 20 m.w.N.; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 64 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13728
BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16 (https://dejure.org/2017,13728)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2017 - 2 StR 557/16 (https://dejure.org/2017,13728)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 (https://dejure.org/2017,13728)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 267 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Heranziehung früherer Strafverfahren im Rahmen der Gefahrenprognose

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, § 153 Abs. 1 StPO, § 170 Abs. 2 StPO, § 63 des Strafgesetzbuchs, § 2 Abs. 6 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Heranziehung von eingestellten Verfahren wegen Körperverletzungen als prognoseungünstige Umstände

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Heranziehung früherer Strafverfahren im Rahmen der Gefahrenprognose

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Heranziehung von eingestellten Verfahren wegen Körperverletzungen als prognoseungünstige Umstände

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Heranziehung früherer Strafverfahren im Rahmen der Gefahrenprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und die erforderliche Gefährlichkeitsprognosse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 336
  • StV 2017, 571
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.08.2007 - 2 StR 296/07

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16
    Aus diesen ergibt sich aber ebenfalls nicht, ob diese Taten auf der Erkrankung des - zum Tatzeitpunkt zudem erheblich alkoholisierten - Angeklagten beruhten, sodass deren Prognoserelevanz gleichfalls nicht beurteilt werden kann (vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; Eschelbach in: Matt/Renzikowski, StGB, § 63 Rn. 33).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16
    Dabei sind an die Darlegungen umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720 und vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 185/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16
    Dabei sind an die Darlegungen umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720 und vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 07.12.2016 - 4 StR 500/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (kein Beruhen

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16
    Der Tatrichter wird zu beachten haben, dass § 63 StGB durch das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 (BGBl. I 2016 S. 1610) mit Wirkung zum 1. August 2016 neu gefasst worden ist und diese Neufassung gemäß § 2 Abs. 6 StGB Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 41; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 4 StR 500/16 mwN).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 371/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BGH, 23.05.2017 - 1 StR 164/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; Urteil vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12 Rn. 8; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13 Rn. 6; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 Rn. 5 ff.; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 Rn. 10; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 22; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es ist schon nicht ausreichend mit Tatsachen belegt, dass die - nicht angeklagte - Tat vom 5. Mai 2016 auf der Erkrankung des Angeklagten beruht, dessen Tatmotivation und innere Tatseite zudem nicht mitgeteilt werden, sodass deren Prognoserelevanz nicht beurteilt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 35; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307 mwN; Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; vgl. auch Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, § 63 Rn. 33).
  • LG Mannheim, 18.06.2019 - 5 KLs 300 Js 40796/17

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers vor Einholung eines

    Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich wiederholt betont, dass die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine außerordentlich belastende Maßnahme ist, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.10.2016, 1 StR 445/16; Beschluss vom 15.03.2017, 2 StR 557/16; Beschluss vom 17.05.2018, 1 StR 33/18).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2017 - 2 StR 30/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,33200
BGH, 07.06.2017 - 2 StR 30/16 (https://dejure.org/2017,33200)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2017 - 2 StR 30/16 (https://dejure.org/2017,33200)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 2 StR 30/16 (https://dejure.org/2017,33200)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Strafschärfende Berücksichtigung der Tatmotivation

  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 StGB, § 46 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Tatmotivation im Sinne einer "aus der Tat sprechenden Gesinnung" ; Entfallen der Bezeichnung der Tat als "gemeinschaftlich"

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Strafschärfende Berücksichtigung der Tatmotivation

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der Tatmotivation im Sinne einer "aus der Tat sprechenden Gesinnung"; Entfallen der Bezeichnung der Tat als "gemeinschaftlich"

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der Tatmotivation im Sinne einer "aus der Tat sprechenden Gesinnung"; Entfallen der Bezeichnung der Tat als "gemeinschaftlich"

  • datenbank.nwb.de

    Gefährliche Körperverletzung: Strafschärfende Berücksichtigung der Tatmotivation

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Die "aus der Tat sprechende Gesinnung": Klopperei aus nichtigem Anlass

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Auseinandersetzung aus "nichtigem" Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 336
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15

    Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des

    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 2 StR 30/16
    a) Soweit die Strafkammer zum Nachteil in die Strafzumessung eingestellt hat, dass der Auslöser der Auseinandersetzung "nichtig' gewesen sei, es objektiv keine Veranlassung für eine "Abreibung' und damit für die Tatbegehung keinen nachvollziehbaren Grund gegeben habe, hat sie ihm damit nicht das Fehlen verständlicher Motive strafschärfend zur Last gelegt (vgl. Senat, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, NStZ 2017, 84; Beschluss vom 23. März 2011 - 2 StR 35/11; Beschluss vom 17. April 2012 - 2 StR 73/12, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 37; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512; Beschluss vom 15. September 2015 - 2 StR 21/15, NStZ-RR 2016, 40).

    Gegen diese Berücksichtigung der Tatmotivation im Sinne einer "aus der Tat sprechenden Gesinnung' gemäß § 46 Abs. 2 StGB ist rechtlich nichts zu erinnern (Senat, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, NStZ 2017, 84).

  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 2 StR 30/16
    a) Soweit die Strafkammer zum Nachteil in die Strafzumessung eingestellt hat, dass der Auslöser der Auseinandersetzung "nichtig' gewesen sei, es objektiv keine Veranlassung für eine "Abreibung' und damit für die Tatbegehung keinen nachvollziehbaren Grund gegeben habe, hat sie ihm damit nicht das Fehlen verständlicher Motive strafschärfend zur Last gelegt (vgl. Senat, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, NStZ 2017, 84; Beschluss vom 23. März 2011 - 2 StR 35/11; Beschluss vom 17. April 2012 - 2 StR 73/12, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 37; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512; Beschluss vom 15. September 2015 - 2 StR 21/15, NStZ-RR 2016, 40).

    Ihm wird damit nicht angelastet, dass er die Tat überhaupt begangen und nicht von einer Tatbegehung Abstand genommen habe (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 StR 669/15, StV 2017, 34; s. auch Senat, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512).

  • BGH, 15.09.2015 - 2 StR 21/15

    Strafzumessung (keine Berücksichtigung fehlender mildernder Umstände zu Lasten

    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 2 StR 30/16
    a) Soweit die Strafkammer zum Nachteil in die Strafzumessung eingestellt hat, dass der Auslöser der Auseinandersetzung "nichtig' gewesen sei, es objektiv keine Veranlassung für eine "Abreibung' und damit für die Tatbegehung keinen nachvollziehbaren Grund gegeben habe, hat sie ihm damit nicht das Fehlen verständlicher Motive strafschärfend zur Last gelegt (vgl. Senat, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, NStZ 2017, 84; Beschluss vom 23. März 2011 - 2 StR 35/11; Beschluss vom 17. April 2012 - 2 StR 73/12, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 37; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512; Beschluss vom 15. September 2015 - 2 StR 21/15, NStZ-RR 2016, 40).
  • BGH, 10.05.2016 - 1 StR 669/15

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 2 StR 30/16
    Ihm wird damit nicht angelastet, dass er die Tat überhaupt begangen und nicht von einer Tatbegehung Abstand genommen habe (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 StR 669/15, StV 2017, 34; s. auch Senat, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512).
  • BGH, 23.03.2011 - 2 StR 35/11

    Rechtsfehlerhafte Verweigerung eines minder schweren Falles

    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 2 StR 30/16
    a) Soweit die Strafkammer zum Nachteil in die Strafzumessung eingestellt hat, dass der Auslöser der Auseinandersetzung "nichtig' gewesen sei, es objektiv keine Veranlassung für eine "Abreibung' und damit für die Tatbegehung keinen nachvollziehbaren Grund gegeben habe, hat sie ihm damit nicht das Fehlen verständlicher Motive strafschärfend zur Last gelegt (vgl. Senat, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, NStZ 2017, 84; Beschluss vom 23. März 2011 - 2 StR 35/11; Beschluss vom 17. April 2012 - 2 StR 73/12, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 37; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512; Beschluss vom 15. September 2015 - 2 StR 21/15, NStZ-RR 2016, 40).
  • BGH, 17.04.2012 - 2 StR 73/12

    Strafzumessung (fehlende Milderungsgründe; Doppelverwertungsverbot)

    Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 2 StR 30/16
    a) Soweit die Strafkammer zum Nachteil in die Strafzumessung eingestellt hat, dass der Auslöser der Auseinandersetzung "nichtig' gewesen sei, es objektiv keine Veranlassung für eine "Abreibung' und damit für die Tatbegehung keinen nachvollziehbaren Grund gegeben habe, hat sie ihm damit nicht das Fehlen verständlicher Motive strafschärfend zur Last gelegt (vgl. Senat, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, NStZ 2017, 84; Beschluss vom 23. März 2011 - 2 StR 35/11; Beschluss vom 17. April 2012 - 2 StR 73/12, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 37; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512; Beschluss vom 15. September 2015 - 2 StR 21/15, NStZ-RR 2016, 40).
  • BGH, 12.08.2020 - 2 StR 574/19

    Totschlag; Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab der vorzunehmenden

    Gegen die Berücksichtigung der Tatmotivation im Sinne einer "aus der Tat sprechenden Gesinnung' gemäß § 46 Abs. 2 StGB ist rechtlich nichts zu erinnern (Senat, Urteile vom 7. Juni 2017 - 2 StR 30/16, NStZ-RR 2017, 336, und vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, NStZ 2017, 84, 85).
  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 338/21

    Sachlich-rechtlich fehlerfreie Beweiswürdigung

    Die Strafkammer hat diesen Umstand daher straferschwerend berücksichtigen dürfen (zu einer solchen Tatmotivation als zulässiger Strafschärfungsgrund vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2017 - 2 StR 30/16, NStZ-RR 2017, 336; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 205).
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