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   BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16   

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BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16 (https://dejure.org/2017,37631)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2017 - 1 StR 677/16 (https://dejure.org/2017,37631)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2017 - 1 StR 677/16 (https://dejure.org/2017,37631)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 AO, § 35 AO, § 70 Abs 1 AO, § 73 Abs 1 S 1 StGB vom 13.11.1998, § 73 Abs 3 StGB
    Steuerhinterziehung per Umsatzsteuerkarussell: Haftung der Vertretenen für die durch die Tat ihrer Vertreter verkürzten Steuern

  • IWW

    § 111i Abs. 2 aF StPO, § ... 71 AO, § 73b aF StGB, § 73c aF StGB, § 70 AO, § 74 Abs. 2 Nr. 1 aF StGB, § 74 Abs. 2 Nr. 2 aF StGB, § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG, Art. 316h EGStGB, Art. 316h Satz 2 EGStGB, § 14 EGStPO, § 73 Abs. 1 Satz 1 aF StGB, § 301 StPO, § 70 Abs. 1 AO, § 73 Abs. 3 aF StGB, § 73a aF StGB, § 111l Abs. 1 Satz 3 aF StPO, § 74 Abs. 2 Nr. 1, § 75 aF StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Vertretenen gegenüber dem Steuerfiskus; Haftung für die durch die Tat verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile; Strafrechtliche Vermögensabschöpfung

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung per Umsatzsteuerkarussell: Haftung der Vertretenen für die durch die Tat ihrer Vertreter verkürzten Steuern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Vertretenen gegenüber dem Steuerfiskus; Haftung für die durch die Tat verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile; Strafrechtliche Vermögensabschöpfung

  • rechtsportal.de

    Haftung der Vertretenen gegenüber dem Steuerfiskus; Haftung für die durch die Tat verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile; Strafrechtliche Vermögensabschöpfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung der Vertretenen die nicht Steuerschuldner sind für verkürzte Steuern

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung der Vertretenen die nicht Steuerschuldner sind für verkürzte Steuern

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vermögensabschöpfung - altes oder neues Recht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 342
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Münster, 10.12.2013 - 2 K 4490/12

    Haftung des Vertretenen nach § 70 AO

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16
    Daraus ergibt sich insbesondere, dass die strafbare Handlung des Vertreters im Zusammenhang mit seinen Aufgaben stehen muss ("bei Ausübung ihrer Obliegenheiten'; dazu BFH, Urteil vom 30. November 1951 - II z 148/51 U, BFHE 56, 39; FG Münster, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 2 K 4490/12, EFG 2014, 801).
  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16
    Ein "Handeln für einen anderen' im Sinne des § 73 Abs. 3 aF StGB liegt vor, wenn die rechtswidrige Tat objektiv bewirkt, dass diesem anderen unmittelbar ein Vermögensvorteil zufließt, und wenn der Handelnde dies im Interesse des Empfängers will; hierbei reicht es aus, wenn der Tatbeteiligte rein faktisch (auch) im Interesse des Dritten gehandelt hat, mag dies auch nach außen nicht erkennbar geworden sein (vgl. dazu BGH, Urteile vom 9. Oktober 1990 - 1 StR 538/89, NJW 1991, 367 (371) mwN und vom 19. Oktober 1999 - 5 StR 336/99, BGHSt 45, 235).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16
    Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist wirksam auf die den Verfall betreffenden Entscheidungen gegen den Angeklagten C., die Nebenbeteiligten P. SA und I. ApS sowie die unterbliebene Anordnung des beantragten Wertersatzverfalls gegen die Nebenbeteiligte N. AG und der beantragten Einziehung des Erlöses aus der Notveräußerung von im Eigentum der Nebenbeteiligten E. A/S stehender Ware beschränkt (dazu auch BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174 (175) mwN).
  • BFH, 30.11.1951 - II z 148/51 U

    Erteilung eines Ankauferlaubnisscheines für steuerbegünstigten Branntwein -

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16
    Daraus ergibt sich insbesondere, dass die strafbare Handlung des Vertreters im Zusammenhang mit seinen Aufgaben stehen muss ("bei Ausübung ihrer Obliegenheiten'; dazu BFH, Urteil vom 30. November 1951 - II z 148/51 U, BFHE 56, 39; FG Münster, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 2 K 4490/12, EFG 2014, 801).
  • OLG Hamm, 06.07.1976 - 5 Ss 227/76
    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16
    Im Hinblick auf die bestehende Gefahr, dass die Playstations der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 aF StGB) hat das Landgericht rechtlich zutreffend auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Einziehung abgestellt (vgl. dazu Fischer, StGB, 64. Aufl., § 74 Rn. 15; Beck-OK StGB/Heuchemer, 34. Ed., StGB, § 74 Rn. 30; OLG Hamm, NJW 1976, 2222 (2223)).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16
    Ein "Handeln für einen anderen' im Sinne des § 73 Abs. 3 aF StGB liegt vor, wenn die rechtswidrige Tat objektiv bewirkt, dass diesem anderen unmittelbar ein Vermögensvorteil zufließt, und wenn der Handelnde dies im Interesse des Empfängers will; hierbei reicht es aus, wenn der Tatbeteiligte rein faktisch (auch) im Interesse des Dritten gehandelt hat, mag dies auch nach außen nicht erkennbar geworden sein (vgl. dazu BGH, Urteile vom 9. Oktober 1990 - 1 StR 538/89, NJW 1991, 367 (371) mwN und vom 19. Oktober 1999 - 5 StR 336/99, BGHSt 45, 235).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16
    Denn die dem Vermögen einer juristischen Person zugeflossenen Vermögenswerte sind nicht ohne weiteres durch den Täter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 aF StGB erlangt, selbst wenn dieser eine - legale - Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227 (256)).
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Es genügt grundsätzlich jedes tatsächliche Handeln eines Angeklagten, das zur Folge hat, dass eine Vermögensmehrung bei einem anderen eintritt, wenn der Handelnde dies im Interesse des Empfängers will (BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 677/16, juris Rn. 26; SSW-StGB/Heine, 4. Aufl., § 73b Rn. 4; LK-Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73b Rn. 11 a.E., 16).

    Selbst ein rein faktisches Handeln, das auch im Interesse eines Dritten erfolgt, kann die Voraussetzungen des § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB erfüllen, selbst wenn dies nicht nach außen erkennbar geworden ist (BGH, Beschluss vom 07.12.2000 - 4 StR 485/00, juris Rn. 5; Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 677/16, juris Rn. 26; Fischer, 66. Aufl., § 73b Rn. 6; Hellmann, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 1110 f.; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 666; Korte, NZWiSt 2018, 231, 233; LK-Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73b Rn. 16).

    So handelt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise auch derjenige "für" den Profiteur einer Steuerhinterziehung, der im Wege einer "Beihilfe zur Beihilfe" dem Gehilfen des Haupttäters entgeltlich Software zur Verfügung stellt, mittels derer die Steuerhinterziehung abgewickelt wird (BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 677/16, juris Rn. 7, 26).

    Insbesondere kann auch derjenige "für" den Profiteur einer Steuerhinterziehung handeln, dessen Tatbeiträge dem Profiteur nicht unmittelbar, sondern vermittelt durch einen anderen Tatbeteiligten oder Akteur zugutekommen (vgl. BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 677/16, juris Rn. 7, 26).

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    1. Die Beschränkung der Revision auf die Entscheidung über die Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen ist wirksam, weil sie unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17, juris Rn. 2; Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342).
  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

    Auch die Entscheidung über die Nichtanordnung eines Wertersatzverfalls kann getrennt vom Schuldspruch angefochten werden (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175; Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271 (zur Nichtanordnung des Verfalls)).
  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 432/17

    Eintragung eines Veräußerungsverbotes im Grundbuch auf Grundlage eines

    Nur in den letztgenannten Verfahren soll über die Vermögensabschöpfung noch unter Anwendung der bisherigen Normen entschieden werden (vgl. BGH vom 5.9.2017, 1 StR 677/16, juris Rn. 16).
  • BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18

    Einziehung des aus der Tat Erlangten (Ausschluss des Erlangten, wenn der Anspruch

    1. Die Beschränkung der Revision auf die Entscheidung der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen ist wirksam, weil diese Anordnung unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 und vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342; Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17).
  • OLG Köln, 23.01.2018 - 1 RVs 274/17

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die unterbliebene

    Da sich - worauf zurückzukommen sein wird - am fehlenden Strafcharakter der an die Stelle des Verfalls getretenen Einziehung (des Wertes) des Tatertrags gemäß §§ 73, 73c StGB in der aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872 ff.) seit dem 1. Juli 2017 geltenden Fassung nichts geändert hat, ist auch für den neuen Rechtszustand grundsätzlich von einer Trennbarkeit auszugehen (s. insoweit auch BGH NStZ-RR 2017, 342 [343 f.]).
  • BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17

    Einziehung von Taterträgen (Anwendbarkeit neuen Rechts: Entscheidung über die

    Die Beschränkung der Revision auf die Entscheidung der Anordnung des Wertersatzes des Erlangten ist wirksam, weil diese Anordnung unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342).
  • OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17

    Absehen von der Vollstreckung eines angeordneten Wertersatzverfalls nach

    Nach der Übergangsregelung in Art. 316h Satz 2 EGStGB finden auf dieses Verfahren sowohl materiellrechtlich wie prozessual die bis zum 30.06.2017 geltenden Vorschriften weiterhin Anwendung, weil die Entscheidung über den Verfall von Wertersatz vor dem 01.07.2017 getroffen worden ist (vgl. auch BGH, Urt. v. 05.09.2017 - 1 StR 677/16).
  • OLG Hamburg, 19.04.2018 - 2 Rev 6/18

    Revision in Strafsachen: Erstmalige Einziehungsanordnung nach Neuregelung der

    aa) Bei einer vermögensabschöpfenden Anordnung gemäß §§ 73 ff. StGB a.F. handelt es sich um eine Maßnahme eigener Art ohne Strafcharakter (vgl. zur bisherigen Rechtslage BVerfGE 110, 1; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018, Az.: 5 StR 600/17 - juris m.w.N.; NStZ-RR 2017, 342; Urteil vom 18. Juli 2013, Az.: 4 StR 100/13, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 7; Urteil vom 1. März 1995, Az. 2 StR 691/94, BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1; a.A. u.a. Fischer § 73 Rn. 5 m.w.N. zur Literaturmeinung; differenzierend Gebauer, ZRP 2016, 101; Saliger, ZStW 2017, 995).
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OLG 2 Ss 81/17

    Einziehung von Taterträgen: Stichtagsregelung; Verschlechterungsverbot im

    War danach in einem vor dem Stichtag ergangenen erstinstanzlichen Urteil eine Anordnung über den Verfall oder den Verfall von Wertersatz getroffen, ist auch im Rechtsmittelverfahren das zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung geltend gewesene Recht anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342, 343).
  • OLG Jena, 20.02.2018 - 1 OLG 161 Ss 3/18

    Überlegende Forschungsmittel von Sachverständigen; Nichtanordnung des Verfalls

  • BGH, 19.12.2017 - 4 StR 589/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einheitliche Anordnung von Nebenstrafen,

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