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   BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17   

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BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17 (https://dejure.org/2017,39013)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2017 - 4 StR 19/17 (https://dejure.org/2017,39013)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 4 StR 19/17 (https://dejure.org/2017,39013)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 239a Abs. 1 StGB; § 253 Abs. 1 StGB; § 255 StGB; § 34 StGB
    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung auszunutzen: erforderlicher zeitlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen Entführungslage und beabsichtigter Erpressung); räuberische Erpressung (finaler Zusammenhang zwischen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 239a Abs 1 StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
    Strafurteil: Feststellung subjektiver Tatbestandsvoraussetzungen eines erpresserischen Menschenraubs und einer versuchten räuberischen Erpressung

  • IWW

    § 239a Abs. 1 StGB, §§ 253, 255, 22, 23 Abs. 1 StGB, § 253 StGB, 255 StGB, § 34 StGB, § 58a StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen erpresserischen Menschenraubes im sog. Zweipersonenverhältnis; Subjektive Voraussetzungen eines erpresserischen Menschenraubes; Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten ...

  • rewis.io

    Strafurteil: Feststellung subjektiver Tatbestandsvoraussetzungen eines erpresserischen Menschenraubs und einer versuchten räuberischen Erpressung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen erpresserischen Menschenraubes im sog. Zweipersonenverhältnis; Subjektive Voraussetzungen eines erpresserischen Menschenraubes; Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen erpresserischen Menschenraubes im sog. Zweipersonenverhältnis; Subjektive Voraussetzungen eines erpresserischen Menschenraubes; Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafsache: Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen eines erpresserischen Menschenraubs und einer versuchten räuberischen Erpressung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 372
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17
    Überdies bleibt unklar, ob die Vorstellung der Angeklagten dahin ging, der Nebenkläger werde die ihm abverlangte Handlung noch unter dem Einfluss der eingesetzten Nötigungsmittel - und nicht etwa geraume Zeit später (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NJW 2017, 1891, 1893) - vornehmen.
  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 607/16

    Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17
    (vgl. Senatsbeschluss vom heutigen Tag - 4 StR 607/16) Anfang Juli 2013 im Besitz von zwölf Kilogramm Marihuana, das noch im Eigentum unbekannt gebliebener Betäubungsmittelhändler stand.
  • BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96

    Erpresserischer Menschenraub (Zusammenfallen von Bemächtigungs- und

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17
    Darüber hinaus muss aus der Sicht des Täters zwischen der Entführungs- oder Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang hergestellt werden, dass dem Opfer die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden soll; der Tatbestand ist deshalb nicht erfüllt, wenn die dem Opfer abgepresste Handlung erst nach der Freilassung erfolgen soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07, NStZ-RR 2008, 109 f.; vom 14. März 2007 - 2 StR 576/06, StV 2007, 354; vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, StV 1997, 302 f.).
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 385/11

    Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17
    a) Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt in objektiver Hinsicht unter anderem einen finalen Zusammenhang zwischen dem Nötigungsmittel und der von dem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 175; Beschlüsse vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269; vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508).
  • BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13

    Erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage;

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17
    a) Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt in objektiver Hinsicht unter anderem einen finalen Zusammenhang zwischen dem Nötigungsmittel und der von dem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 175; Beschlüsse vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269; vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508).
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 459/07

    Anforderungen an die Feststellung der Bereicherungsabsicht - Absicht einer

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17
    Dies setzt voraus, dass sich nach der Vorstellung des Täters die Bemächtigungssituation in gewissem Umfang stabilisieren und neben den Nötigungsmitteln des § 253 StGB eigenständige Bedeutung für die Durchsetzung der erpresserischen Forderung erlangen wird (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, NStZ 2007, 32 f.; Beschlüsse vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 459/07, NStZ-RR 2009, 16 f.; vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359).
  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 148/88

    Erpresserischer Menschenraub (2-Personen-Verhältnis; funktionaler und zeitlicher

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17
    Dementsprechend muss im Falle des Versuchs der Tatentschluss des Täters darauf gerichtet sein, einen - ernsthaft und nicht nur zum Schein erstrebten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1988 - 1 StR 148/88, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 3; Beschluss vom 27. Juli 2004 - 3 StR 71/04, NStZ 2005, 155 f.; MüKo-StGB/Sander, 2. Aufl., § 253 Rn. 30 f.) - Vorteil durch den Einsatz des Nötigungsmittels zu erlangen.
  • BGH, 14.03.2007 - 2 StR 576/06

    Abgrenzung von erpresserischem Menschenraub und räuberischer Erpressung nach der

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17
    Darüber hinaus muss aus der Sicht des Täters zwischen der Entführungs- oder Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang hergestellt werden, dass dem Opfer die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden soll; der Tatbestand ist deshalb nicht erfüllt, wenn die dem Opfer abgepresste Handlung erst nach der Freilassung erfolgen soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07, NStZ-RR 2008, 109 f.; vom 14. März 2007 - 2 StR 576/06, StV 2007, 354; vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, StV 1997, 302 f.).
  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 334/07

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17
    Darüber hinaus muss aus der Sicht des Täters zwischen der Entführungs- oder Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang hergestellt werden, dass dem Opfer die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden soll; der Tatbestand ist deshalb nicht erfüllt, wenn die dem Opfer abgepresste Handlung erst nach der Freilassung erfolgen soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07, NStZ-RR 2008, 109 f.; vom 14. März 2007 - 2 StR 576/06, StV 2007, 354; vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, StV 1997, 302 f.).
  • BGH, 27.07.2004 - 3 StR 71/04

    Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis;

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17
    Dementsprechend muss im Falle des Versuchs der Tatentschluss des Täters darauf gerichtet sein, einen - ernsthaft und nicht nur zum Schein erstrebten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1988 - 1 StR 148/88, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 3; Beschluss vom 27. Juli 2004 - 3 StR 71/04, NStZ 2005, 155 f.; MüKo-StGB/Sander, 2. Aufl., § 253 Rn. 30 f.) - Vorteil durch den Einsatz des Nötigungsmittels zu erlangen.
  • BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06

    Besonders schwere Vergewaltigung (Urteilstenor); Raub (finaler Zusammenhang

  • BGH, 21.03.2006 - 3 StR 3/06

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94
  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20

    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im

    Dies setzt voraus, dass sich nach der Vorstellung des Täters die Bemächtigungssituation in gewissem Umfang stabilisieren und neben den Nötigungsmitteln des § 253 Abs. 1 StGB eigenständige Bedeutung für die Durchsetzung der erpresserischen Forderung erlangen werde (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 4 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 372; Urteil vom 8. März 2006 - 5 StR 473/05, NStZ 2006, 448, 449).
  • BGH, 16.04.2019 - 3 StR 35/19

    Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; finaler und zeitlicher

    Deren finaler und zeitlicher Zusammenhang mit der beabsichtigten Erpressung setzt voraus, dass aus Sicht des Täters dem Opfer noch während der Zwangslage die erstrebte Vermögensverfügung abgenötigt werden soll, wohingegen der Tatbestand des § 239a Abs. 1 StGB nicht verwirklicht ist, wenn das Opfer die erzwungene Handlung erst nach der Freilassung vornehmen soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2007 - 4 StR 334/07, NStZ-RR 2008, 109, 110; vom 8. Juni 2017 - 4 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 372; MüKoStGB/Renzikowski aaO, Rn. 44 f. mwN).
  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 607/16

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer

    Nach den Feststellungen des Landgerichts befand sich der Angeklagte oder einer der beiden gesondert Verfolgten E. Ö. und S. Ö. (vgl. Senatsbeschluss vom heutigen Tag - 4 StR 19/17) Anfang Juli 2013 im Besitz von zwölf Kilogramm Marihuana, das noch im Eigentum unbekannt gebliebener Betäubungsmittelhändler stand.
  • BGH, 19.12.2018 - 4 StR 313/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Denn den insoweit lückenhaften Feststellungen lässt sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen, dass aus Sicht des Angeklagten zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestand, dass dem Geschädigten V. C. die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden sollte (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 4 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 372, 373; vom 7. November 2013 - 4 StR 340/13, StV 2014, 284, 285; vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 459/07, NStZ-RR 2009, 16, 17; st. Rspr.).
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