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   BGH, 27.09.2017 - 2 StR 146/17   

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https://dejure.org/2017,41207
BGH, 27.09.2017 - 2 StR 146/17 (https://dejure.org/2017,41207)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2017 - 2 StR 146/17 (https://dejure.org/2017,41207)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17 (https://dejure.org/2017,41207)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 240 StGB
    Strafurteil: Anforderungen an die Beweiswürdigung zu der Frage des Zwecks einer Nötigungshandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tatrichterliche Beweiswürdigung mit Blick auf den Zweck der Nötigungshandlung; Anforderungen an eine zur Verurteilung erforderliche Gewissheit

  • rewis.io

    Strafurteil: Anforderungen an die Beweiswürdigung zu der Frage des Zwecks einer Nötigungshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240
    Tatrichterliche Beweiswürdigung mit Blick auf den Zweck der Nötigungshandlung; Anforderungen an eine zur Verurteilung erforderliche Gewissheit

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil: Anforderungen an die Beweiswürdigung zu der Frage des Zwecks einer Nötigungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 383
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der

    Auszug aus BGH, 27.09.2017 - 2 StR 146/17
    Insbesondere ist es insoweit weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH NStZ-RR 2015, 255).
  • BGH, 11.10.2023 - 2 StR 3/23
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383, 384).
  • BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23
    Es ist aber weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für die das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17 Rn. 6).
  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 270/23

    Störung der Totenruhe

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383; vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116; vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21).
  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18

    Lückenhafte Beweiswürdigung (revisionsgerichtlicher Prüfungsumfang;

    Sie hat es insbesondere verabsäumt, das strafrechtlich relevante Vorleben des Angeklagten in den Blick zu nehmen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383).

    In Anbetracht der erkennbaren Parallelen zwischen dem äußeren Erscheinungsbild des hier verfahrensgegenständlichen Geschehens und der in den aufgeführten Vortaten wiederholt zu Tage getretenen gleichartigen Vorgehensweise des Angeklagten hätte es sich aufgedrängt, das strafrechtliche Vorleben des Angeklagten im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der Beweise und Indizien zu erörtern (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383).

  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83 Rn. 37; vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383 Rn. 6; vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19, juris Rn. 8; vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21, juris Rn. 11; vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21, juris Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 53 Ss OWi 174/20

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich einer vorsätzlich

    Solche Fehler in der Beweiswürdigung sind den Urteilsgründen nicht zu entnehmen; die Beweismittel und deren Würdigung werden in der Urteilsbegründung hinreichend dargelegt (S. 16 ff. UA) und genügen den hieran zu stellenden ober- und höchstrichterlichen Anforderungen (vgl. dazu BGH JR 2007, 117; BGH NStZ-RR 2017, 383; OLG Hamm VRS 69, 137; KG StV 2013, 10, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2017 - 1 StR 261/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit vorherigen, widerlegten Einlassungen

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383 und vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, Rn. 26, jeweils mwN).
  • BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Zweifel: Zweifelssatz, keine

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383; Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16; BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116; Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21).
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