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   BGH, 27.07.2017 - 2 StR 115/17   

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https://dejure.org/2017,38371
BGH, 27.07.2017 - 2 StR 115/17 (https://dejure.org/2017,38371)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2017 - 2 StR 115/17 (https://dejure.org/2017,38371)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 2 StR 115/17 (https://dejure.org/2017,38371)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 352 StPO
    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung im Strafurteil: Rechtsfehler des Tatgerichts bei lückenhafter Beweiswürdigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erörterung eines (weiteren) naheliegenden Falschbelastungsmotivs im Rahmen der Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung im Strafurteil: Rechtsfehler des Tatgerichts bei lückenhafter Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erörterung eines (weiteren) naheliegenden Falschbelastungsmotivs im Rahmen der Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Erörterung eines (weiteren) naheliegenden Falschbelastungsmotivs im Rahmen der Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Rechtsfehler des Tatgerichts bei der Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 384
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - 2 StR 115/17
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; weitere Nachweise bei Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 261 Rn. 3 und 38).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - 2 StR 115/17
    Die Revision des Angeklagten hat mit der Sachbeschwerde Erfolg; die Beweiswürdigung hält - auch unter Berücksichtigung des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 402) - rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 408/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - 2 StR 115/17
    Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (Senat, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15 mwN).
  • BGH, 13.10.2020 - 3 StR 322/20

    Eingeschränkte Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung durch das

    Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen; seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt vielmehr, dass sie möglich sind (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15, juris Rn. 10 mwN; Beschluss vom 27. Juli 2017 - 2 StR 115/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 25.09.2018 - 2 StR 321/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Erledigung der Vollstreckung: Zeitpunkt)

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat diese Entscheidung aufgehoben (Beschluss vom 27. Juli 2017 - 2 StR 115/17, NStZ-RR 2017, 384 f.).
  • OLG Braunschweig, 14.12.2021 - 1 Ss 55/21

    Besitz von Drogen nur bei tatsächlichem Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen;

    Die Beweiswürdigung ist damit letztlich lückenhaft, was sich - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstabs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. Juli 2017, 2 StR 115/17, juris, Rn. 8) - als rechtsfehlerhaft darstellt.
  • KG, 14.04.2020 - 161 Ss 25/20

    Anforderungen an die Darstellung eines DNA-Gutachtens im Urteil

    Das Urteil kann danach keinen Bestand haben, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (ständ. Rspr., z. B. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 2 StR 115/17 -, juris Rdnr. 8, 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15 -, juris Rdnr. 5, und 24. März 2015, a. a. O., juris Rdnr. 8; KG, Urteil vom 18. September 2019 - [4] 121 Ss 59/19 [72/19] -, Beschlüsse vom 2. September 2019, a. a. O., juris Rdnr. 9, und 29. April 2019 - [6] 161 Ss 31/19 [9 und 10/19] - Senat, Urteil vom 18. Februar 2019, a. a. O., Beschlüsse vom 11. Dezember 2019 - [5] 121 Ss 135/19 [26/19] -, 24. September 2018 - [5] 121 Ss 144/18 [67/18] - und 5. Mai 2017 - [5] 121 Ss 48/17 [29/17]; jeweils m. w. Nachw.) oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2015, a. a. O., m. w. Nachw.).
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