Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.07.2016

Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16   

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https://dejure.org/2016,43152
BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16 (https://dejure.org/2016,43152)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2016 - 1 StR 325/16 (https://dejure.org/2016,43152)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2016 - 1 StR 325/16 (https://dejure.org/2016,43152)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 Abs. 1 StGB; § 74 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterstellung eines Kuriers: eigenes Interesse des Kuriers an dem Betäubungsmittelgeschäft): Einziehung (erforderliche Berücksichtigung bei der Strafzumessung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 30a BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung von Mittäterschaft und Gehilfentätigkeit des Drogenkuriers; Einziehung des nicht im Eigentum des Täters stehenden Pkw's

  • IWW

    § 64 StGB, § 74 Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 74 Abs. 1, 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Einziehung eines PKWs im Rahmen einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung von Mittäterschaft und Gehilfentätigkeit des Drogenkuriers; Einziehung des nicht im Eigentum des Täters stehenden Pkw's

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Rechtswidrige Einziehung eines PKWs im Rahmen einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung von Mittäterschaft und Gehilfentätigkeit des Drogenkuriers; Einziehung des nicht im Eigentum des Täters stehenden Pkw's

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BTM: Der "Zwischenhändler" ist Täter und nicht nur Gehilfe beim BtM-Umsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - und die Strafbarkeit des Kuriers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der finanzierte PKW - und seine Einziehung durch den Strafrichter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 84
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16
    Die Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen hat nach allgemeinen Regeln zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12, NStZ 2013, 549; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219).

    Als mittäterschaftliches Handeltreiben kann eine Kuriertätigkeit demgegenüber einzuordnen sein, wenn der Beteiligte über den reinen Transport hinaus erhebliche Tätigkeiten entfaltet (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219).

    Seine Tathandlung war damit nicht allein auf den Transport von Betäubungsmitteln zwischen selbstständig handelnden Lieferanten und Abnehmern beschränkt; vielmehr hat der Angeklagte aufgrund seiner eigenen Interessen die Geschäfte insgesamt maßgeblich mitgestaltet (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219).

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 508/11

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16
    Solche Tätigkeiten können beispielsweise bei der Einbindung des Kuriers in den An- oder Verkauf der Betäubungsmittel (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 StR 508/11), bei einer weiterreichenden Einflussmöglichkeit des Kuriers auf Art und Menge der transportierten Betäubungsmittel (BGH, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246) oder wenn der Kurier die transportierten Drogen am Zielort aufzubewahren, zu portionieren, chemisch umzuwandeln oder zu verpacken hat (Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 221 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 23/01), anzunehmen sein.

    Sein Interesse an dem Betäubungsmittelhandel betraf somit nicht nur die Erlangung des Kurierlohns, sondern auch die Ermöglichung von Besuchsfahrten sowie die für seinen Konsum erforderlichen Mengen an Marihuana (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 StR 508/11).

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72

    Anwartschaftsrecht als wesensgleiches Minus zum Eigentum - Vergehen gegen das

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16
    Solange das Sicherungseigentum fortbesteht, kann der Rückübertragungsanspruch des Täters nach § 74 Abs. 1, 2 Nr. 1 StGB eingezogen werden (vgl. hierzu für den der Sache nach vergleichbaren Fall der Anwartschaft BGH, Urteil vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72, BGHSt 25, 10).
  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 297/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16
    Dabei stellt der Bundesgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung vor allem darauf ab, welche Bedeutung dem konkreten Tatbeitrag für das Umsatzgeschäft insgesamt zukommt (BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - 4 StR 297/16).
  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16
    Solche Tätigkeiten können beispielsweise bei der Einbindung des Kuriers in den An- oder Verkauf der Betäubungsmittel (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 StR 508/11), bei einer weiterreichenden Einflussmöglichkeit des Kuriers auf Art und Menge der transportierten Betäubungsmittel (BGH, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246) oder wenn der Kurier die transportierten Drogen am Zielort aufzubewahren, zu portionieren, chemisch umzuwandeln oder zu verpacken hat (Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 221 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 23/01), anzunehmen sein.
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98

    Einziehung eines PKWs

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16
    Indes ist eine hierauf bezogene Einziehung nur zulässig, wenn der Gegenstand zur Zeit der Entscheidung dem Täter gehört oder zusteht (§ 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB), also der Angeklagte selbst oder ein Teilnehmer zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung Eigentümer des Fahrzeuges war (BGH, Beschluss vom 28. September 1971 - 1 StR 261/71, BGHSt 24, 222, (226 f.); Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 307/98, NStZ-RR 1999, 11).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 43/13

    Einziehung als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16
    Wird nämlich dem Täter auf diese Weise eine Sache von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16
    Er erfasst alle Tätigkeiten, die auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtet sind und schließt damit dem Grundsatz nach auch unterstützende Tätigkeiten als tatbestandliche Handlungen ein (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252).
  • BGH, 07.03.2001 - 2 StR 23/01

    Verwerfung bei Antrag auf Schuldspruchänderung

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16
    Solche Tätigkeiten können beispielsweise bei der Einbindung des Kuriers in den An- oder Verkauf der Betäubungsmittel (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 StR 508/11), bei einer weiterreichenden Einflussmöglichkeit des Kuriers auf Art und Menge der transportierten Betäubungsmittel (BGH, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246) oder wenn der Kurier die transportierten Drogen am Zielort aufzubewahren, zu portionieren, chemisch umzuwandeln oder zu verpacken hat (Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 221 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 23/01), anzunehmen sein.
  • BGH, 08.01.2013 - 5 StR 606/12

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Beihilfe) im Betäubungsmittelstrafrecht

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16
    Die Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen hat nach allgemeinen Regeln zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12, NStZ 2013, 549; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219).
  • BGH, 17.08.2016 - 2 StR 123/16

    Charakterisierung der Einziehung als Nebenstrafe; Einziehung von Sachen nicht

  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

  • BGH, 12.06.2018 - 1 StR 159/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Die Anordnung einer Einziehung von Tatmitteln gemäß § 74 Abs. 1 StGB n.F. hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 108/18, Rn. 22 mwN zu § 74 StGB n.F.; Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16, Rn. 10 noch zu § 74 StGB a.F.).
  • BGH, 23.05.2018 - 4 StR 584/17

    Recht zur Verlesung der Protokolle der polizeilichen Vernehmungen der Angeklagten

    Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, die Eigentumsverhältnisse an dem eingezogenen Fahrzeug näher zu klären (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1963 - 1 StR 387/63, BGHSt 19, 123, 124; vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16, NStZ-RR 2017, 84 (Ls.)).

    Auch wird er bei einer erneuten Einziehungsanordnung den Wert des Fahrzeugs festzustellen und gegebenenfalls bei der Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe zu berücksichtigen haben (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 3. Mai 2017 - 2 StR 364/16 Rn. 9 f.; Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16, Rn. 10 (insofern nicht abgedruckt in NStZ-RR 2017, 84), jeweils mwN).

  • BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Betäubungsmittelrecht: Geltung der

    Solche Tätigkeiten können beispielsweise bei der Einbindung des Kuriers in den An- oder Verkauf der Betäubungsmittel (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 ? 1 StR 508/11), bei einer Tätigkeit als Zwischenhändler (BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16) oder bei einer weiterreichenden Einflussmöglichkeit des Kuriers auf Art und Menge der transportierten Betäubungsmittel (BGH, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246) gegeben sein.
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 640/18

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe: erforderliche Gesamtbetrachtung);

    Vor allem ist auch darauf abzustellen, welche Bedeutung dem konkreten Tatbeitrag für das Umsatzgeschäft insgesamt zukommt (BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 05.03.2020 - 1 StR 42/20

    Einziehung (erforderliche Feststellung im Urteil)

    Nach § 74 Abs. 3 Satz 1 StGB ist indes weitere Einziehungsvoraussetzung, dass die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter gehören oder zustehen, also der Angeklagte oder zumindest ein anderer Tatbeteiligter zum Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung Eigentümer des Tatwerkzeugs war (BGH, Urteile vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16 Rn. 9 und vom 27. August 1998 - 4 StR 307/98 Rn. 6; jeweils zu § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF; Beschluss vom 28. September 1971 - 1 StR 261/71, BGHSt 24, 222, 225 f.).
  • LG Verden, 07.04.2022 - 4 Qs 9/22

    Fahrzeugbeschlagnahme nach Rennteilnahme: Hilft die Sicherungsübereignung?

    Selbst die an die formale Eigentumsposition anknüpfende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt sowohl die Einziehung einer Anwartschaft (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1972 - 4 StR 308/72 -, BGHSt 25, 10-12) als auch die Einziehung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf (Rück-)Übereignung zu (vgl. BGH, Urteil vom 08. November 2016 - 1 StR 325/16 -, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 12 B 17.1302

    Änderung der Haltereigenschaft eines Kfz keine rechtsmissbräuchliche

    Es entspricht den Gepflogenheiten im Kfz-Handel, dass sich die finanzierende Bank Sicherheitseigentum übertragen lässt und dieses bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Vertragspartner in Anspruch nimmt (vgl. BGH, U.v. 8.11.2016 - 1 StR 325/16 -, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32948
BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16 (https://dejure.org/2016,32948)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2016 - 3 StR 195/16 (https://dejure.org/2016,32948)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 3 StR 195/16 (https://dejure.org/2016,32948)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB
    Kein Beleg der mittäterschaftlichen Einfuhr von Betäubungsmitteln durch die getroffenen Feststellungen (Täterschaft trotz fehlender eigenhändiger Verbringung ins Inland; Tatherrschaft; Wille zur Tatherrschaft; Gewicht des Tatbeitrags; Tatinteresse; Übergabe von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 261 StPO
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Mittäterschaft von der Gehilfentätigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Mittäterschaft an der Einfuhr der Betäubungsmittel

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Mittäterschaft von der Gehilfentätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2
    Anforderungen an den Nachweis der Mittäterschaft an der Einfuhr der Betäubungsmittel

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Mittäterschaft von der Gehilfentätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grasimport - und die Täterschaft des Empfängers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 84
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 314/89

    Voraussetzungen für die Beendigung der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16
    Denn die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist erst dann beendet, wenn das eingeführte Rauschgift im Inland in Sicherheit gebracht und damit zur Ruhe gekommen ist oder die Strafverfolgungsbehörden nach Vollendung der Einfuhr die Tat aufdecken und verhindern, dass das Rauschgift seinem geplanten Verwendungszweck zugeführt wird (BGH, Urteile vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 44; vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 314/89, NStZ 1990, 39).
  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16
    Wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft sind dabei der Grad des Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft und der Wille dazu, die in die wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen sind (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16
    Zwar kommt als Täter der Betäubungsmitteleinfuhr nicht nur derjenige in Betracht, der das Rauschgift eigenhändig ins Inland verbringt; vielmehr können Täter auch Tatbeteiligte sein, die die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportieren, wenn sie einen Tatbeitrag erbringen, der sich bei wertender Betrachtung nicht bloß als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der zur Tatbestandsverwirklichung führenden Tätigkeit aller Mitwirkenden darstellt, und der die Tathandlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 319 mwN).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16
    Denn die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist erst dann beendet, wenn das eingeführte Rauschgift im Inland in Sicherheit gebracht und damit zur Ruhe gekommen ist oder die Strafverfolgungsbehörden nach Vollendung der Einfuhr die Tat aufdecken und verhindern, dass das Rauschgift seinem geplanten Verwendungszweck zugeführt wird (BGH, Urteile vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 44; vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 314/89, NStZ 1990, 39).
  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 22/19

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Einordnung der

    Diese Umstände sind in die erforderliche wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 StR 195/16, NStZ-RR 2017, 84, 85).
  • BGH, 29.01.2020 - 2 StR 349/19

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese Umstände sind in die erforderliche wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 StR 195/16, NStZ-RR 2017, 84, 85; Beschluss vom 13. Februar 2019 - 4 StR 22/19).
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