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   BGH, 22.11.2017 - 2 StR 166/17   

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https://dejure.org/2017,55015
BGH, 22.11.2017 - 2 StR 166/17 (https://dejure.org/2017,55015)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2017 - 2 StR 166/17 (https://dejure.org/2017,55015)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2017 - 2 StR 166/17 (https://dejure.org/2017,55015)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Versuchter Mord: Verschiebung des Strafrahmens bei Versuchsstrafbarkeit

  • IWW

    § 211 StGB, § 49 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verschiebung des Strafrahmens wegen Versuchs auf Grund einer Gesamtschau aller schuldrelevanten Umstände i.R.d. Mordversuchs (hier: Werfen der Kinder aus dem Fenster); Würdigung der Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und der eingesetzten kriminellen ...

  • rewis.io

    Versuchter Mord: Verschiebung des Strafrahmens bei Versuchsstrafbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschiebung des Strafrahmens wegen Versuchs auf Grund einer Gesamtschau aller schuldrelevanten Umstände i.R.d. Mordversuchs (hier: Werfen der Kinder aus dem Fenster); Würdigung der Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und der eingesetzten kriminellen ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 23 Abs. 2 ; StGB § 49 Abs. 1 ; StGB § 211
    Verschiebung des Strafrahmens wegen Versuchs auf Grund einer Gesamtschau aller schuldrelevanten Umstände i.R.d. Mordversuchs (hier: Werfen der Kinder aus dem Fenster); Würdigung der Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und der eingesetzten kriminellen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuch - und die Strafrahmenverschiebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 102
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 545/16

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungsdelikten eines

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - 2 StR 166/17
    Widersprechen sich Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung, ist unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV das Angriffsziel des Rechtsstreits durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16).
  • BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz);

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - 2 StR 166/17
    Diesen Anforderungen ist das Landgericht - auch eingedenk des begrenzten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs, nach dem die Entscheidung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2004, 620 m.w.N.) - noch gerecht geworden.
  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 261/10

    Strafzumessung; Strafrahmenwahl (Versuch; besondere Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 22.11.2017 - 2 StR 166/17
    Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, umfassend zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010, wistra 2011, 18 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 27.11.2018 - 39 Ks 15/17

    Borussia Dortmund: BVB-Bombenleger zu 14 Jahren Haft verurteilt

    Bei dieser Gesamtschau sind, neben der Persönlichkeit des Täters, die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie umfassend zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 22.09.1993, 3 StR 430/93, Rn. 5 m.w.N. - zitiert nach juris; Urt. v. 15.06.2004, 1 StR 39/04, Rn. 10 - zitiert nach juris; Urt. v. 22.11.2017, 2 StR 166/17, Rn. 17 - zitiert nach juris).
  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Dabei hat das Gericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, umfassend zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2017 - 2 StR 166/17, Rn. 17).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 120/22

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; außertatbestandliches Handlungsziel;

    Sie hat die insofern gebotene umfassende Gesamtwürdigung vorgenommen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19, NStZ 2020, 599 Rn. 8 mwN; Urteil vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 355 f.), dabei in zulässiger Weise die unmittelbare Vollendungsnähe und die hohe Gefährlichkeit des Versuchs als wesentliche schulderhöhende Umstände gewertet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19, NStZ 2020, 599 Rn. 8; Urteil vom 22. November 2017 - 2 StR 166/17, NStZ-RR 2018, 102, 103; Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135) sowie ausdrücklich in den Blick genommen, dass die Versagung einer Strafrahmenverschiebung hier die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Folge hatte (s. zu diesem Erörterungserfordernis BGH, Urteile vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620; vom 22. September 1993 - 3 StR 430/93, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 12; vom 26. Februar 1991 - 1 StR 604/90, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 8).
  • BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18

    Strafzumessung (erforderliche Darstellung im Urteil: nur bestimmende

    Es hat diese aufgrund einer Gesamtschau der schuldrelevanten Umstände beantwortet und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie umfassend gewürdigt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. November 2017 - 2 StR 166/17, NStZ-RR 2018, 102, 103 mwN).
  • LG Hamburg, 12.12.2018 - 620a KLs 4/18

    Steuerhinterziehung: Täterschaft und Mittäterschaft durch aktives Tun; Taterfolg

    Sie hat - neben der Persönlichkeit des Täters und den Tatumstände im weitesten Sinne - vor allem auch die versuchsbezogenen Gesichtspunkte gewürdigt (vgl. zu diesen Anforderungen BGH, Urt. vom 22. November 2017 - 2 StR 166/17, NStZ-RR 2018, 102, 103).
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