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   BGH, 08.02.2018 - AK 3/18   

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https://dejure.org/2018,3757
BGH, 08.02.2018 - AK 3/18 (https://dejure.org/2018,3757)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2018 - AK 3/18 (https://dejure.org/2018,3757)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - AK 3/18 (https://dejure.org/2018,3757)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 201 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: PKK)

  • rewis.io

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Völkerrechtliche Rechtfertigung für terroristische Anschläge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: PKK)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 106
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (PKK; keine

    Auszug aus BGH, 08.02.2018 - AK 3/18
    Für die Anschläge besteht auch kein Rechtfertigungsgrund nach Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

    Das Betätigungsverbot der PKK erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf diese Nachfolgeorganisationen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 179/10 - BGHSt 56, 28 Rn. 26 m.w.N.), so dass auch in heutiger Zeit Personen im Zusammenhang mit der PKK wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - AK 1/16 und vom 8. Februar 2018 - AK 3/18 - NStZ-RR 2018, 106 sowie BfV, Verfassungsschutzbericht 2020, S. 270 mit Verweis auf die dort zitierten OLG-Urteile) und Verstößen gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2019 - 3 StR 133/19 - NStZ 2020, 362) strafrechtlich verfolgt werden.

    Dies betrifft nicht nur die mit Kadern der PKK besetzten Führungsebenen in den Regionen, Gebieten, Räumen und Stadtteilen, in die die PKK Europa eingeteilt hat, sondern auch die in Europa tätigen Organisationen und Institutionen der PKK, die auf der Leitungsebene ebenfalls mit Kadern und Funktionären der PKK besetzt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 179/10 - BGHSt 56, 28 = NJW 2011, 542 ; Beschluss vom 8. Februar 2018 - AK 3/18 - NStZ-RR 2018, 106; BfV, Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Stand: Februar 2019, S. 17; Planungspapier 2007).

    Zu den wesentlichen Aufgaben der Organisationseinheiten und Institutionen der PKK in Europa gehören die Beschaffung von Finanzmitteln, die Propaganda auch mittels öffentlichkeitswirksamer Aktionen sowie die Rekrutierung von Nachwuchs für den Kaderapparat und die Guerillakräfte im Kampfgebiet (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - AK 3/18 - NStZ-RR 2018, 106; BfV, Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Stand: Februar 2019, S. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20

    Verbot einer PKK-Demonstration

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die PKK als eine ausländische terroristische Vereinigung im Sinne des § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 08.02.2018 - AK 3/18 -, juris; Beschl. v. 13.04.2021 - AK 29/21 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 13.04.2021 - AK 29/21 -, juris Rn. 4 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 12 S 3327/20

    Einordnung der PKK als eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

    So schließen sich etwa nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auch der erkennende Gerichtshof aufgriffen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 02.03.2016 - 11 S 1389/15 -, juris Rn. 33, und vom 13.01.2016 - 11 S 889/15 -, juris Rn. 72 - jeweils unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, juris), die Rolle als Konfliktpartei in einem bewaffneten Konflikt und die Annahme einer terroristischen Vereinigung nicht aus; Anschläge der PKK unterfallen nicht dem Kombattantenprivileg und sind auch nicht nach Völkergewohnheitsrecht gerechtfertigt (BGH, Beschlüsse vom 17.05.2022 - 3 StR 109/22 -, juris, vom 08.02.2018 - AK 3/18 -, juris Rn. 16, und vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, juris Rn. 12 ff.; Schäfer/Anstötz in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2021, § 129 Rn. 67; vgl. auch Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Die kurdische PKK als Konfliktpartei und terroristische Vereinigung, vom 10.02.2020 - Az.: WD 2-3000-010/20 -, S. 5 ff.).
  • BGH, 22.07.2020 - AK 17/20

    Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; Mitgliedschaftliche Beteiligung

    Für die Anschläge besteht kein Rechtfertigungsgrund nach Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht (s. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274; vom 8. Februar 2018 - AK 3/18, NStZ-RR 2018, 106).
  • BGH, 17.10.2018 - AK 37/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei dem Verdacht der Unterstützung einer

    Zahlreiche - regelmäßig allerdings nur auf die Unterstützung der politischen und militärischen Auseinandersetzung mit dem türkischen Staat ausgerichtete - Aktivitäten betreibt die PKK jedoch auch in Deutschland und anderen Gebieten Westeuropas (vgl. näher zu Strukturen und Aktivitäten der PKK etwa BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - AK 3/18, NStZ-RR 2018, 106).
  • BGH, 26.02.2020 - AK 3/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht wegen

    Für die Anschläge besteht auch kein Rechtfertigungsgrund nach Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274 f.; vom 8. Februar 2018 - AK 3/18, NStZ-RR 2018, 106).
  • BGH, 17.01.2019 - AK 58/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Für die Anschläge besteht auch kein Rechtfertigungsgrund nach Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274 f.; vom 8. Februar 2018 - AK 3/18, NStZ-RR 2018, 106).
  • BGH, 13.12.2018 - AK 45/18

    PKK-Unterstützung bei Beteiligung eines Mitglieds an Straftat

    Zahlreiche - regelmäßig allerdings nur auf die Unterstützung der politischen und militärischen Auseinandersetzung mit dem türkischen Staat ausgerichtete - Aktivitäten betreibt die PKK jedoch auch in Deutschland und anderen Gebieten Westeuropas (vgl. näher zu Strukturen und Aktivitäten der PKK etwa BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - AK 3/18, NStZ-RR 2018, 106).
  • VG Saarlouis, 03.09.2020 - 6 K 1211/17

    Tragweite des Ausschlussgrundes aus §§ 5 Abs. 4, 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bei

    etwa Beschlüsse vom 15.11.2018, AK 46/18 und vom 8.2.2018, AK 3/18, zitiert nach juris.
  • BGH, 09.01.2020 - AK 66/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

    Für die Anschläge besteht auch kein Rechtfertigungsgrund nach Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274 f.; vom 8. Februar 2018 - AK 3/18, NStZ-RR 2018, 106).
  • BGH, 15.11.2018 - AK 46/18
  • BGH, 14.07.2021 - StB 28/21

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests

  • BGH, 24.01.2019 - AK 56/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Ausübung eine Führungsfunktion in der "Partiya

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