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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2017 - 3 StR 388/17   

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https://dejure.org/2017,55858
BGH, 12.12.2017 - 3 StR 388/17 (https://dejure.org/2017,55858)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2017 - 3 StR 388/17 (https://dejure.org/2017,55858)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 388/17 (https://dejure.org/2017,55858)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 247a StPO; § 337 StPO
    Anforderungen an die Anordnung der audiovisuellen Vernehmung eines Zeugen durch Gerichtsbeschluss (kein Begründungserfordernis; Kenntlichmachung des einschlägigen Ausnahmetabestandes); Beruhen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 StPO, § 247a Abs 1 S 1 StPO
    Revision in Strafsachen: Audiovisuelle Zeugenvernehmung ohne Gerichtsbeschluss

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Gerichtsbeschlusses für die Anordnung der audiovisuellen Vernehmung eines Zeugen; Verwerfung der Revision als unbegründet

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Audiovisuelle Zeugenvernehmung ohne Gerichtsbeschluss

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Audiovisuelle Vernehmung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Audiovisuelle Zeugenvernehmung - und der erforderliche Beschluss des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 118
  • StV 2019, 812 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07

    Audiovisuelle Zeugenvernehmung (gebotene Anordnung durch die Strafkammer;

    Auszug aus BGH, 12.12.2017 - 3 StR 388/17
    Fehlt ein solcher Beschluss, begründet dies in der Regel die Revision, weil das Revisionsgericht nicht überprüfen kann, ob die Voraussetzungen des § 247a StPO vorgelegen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, NStZ 2008, 421).
  • BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19

    Pflichtverteidigerbestellung vor der richterlichen Vernehmung eines aufgrund

    Zugleich wurde jedenfalls kurz der Grund für die Videovernehmung der beiden Zeugen genannt, die nicht nach Deutschland einreisen konnten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 388/17, NStZ-RR 2018, 118).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17   

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https://dejure.org/2018,4177
BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17 (https://dejure.org/2018,4177)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2018 - 2 StR 527/17 (https://dejure.org/2018,4177)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17 (https://dejure.org/2018,4177)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 246 StGB, § 249 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 246 Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zur Ansichnahme des Mobiltelefons der Geschädigten zur Verhinderung des Hilfeholens i.R.d. Vergewaltigung; Zueignungsabsicht erst nach Wegnahme des Mobiltelefons

  • rewis.io

    Raub: Beweiswürdigung hinsichtlich Zueignungsabsicht; Subsidiarität der Unterschlagung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 ; StGB § 246 Abs. 1
    Beweiswürdigung zur Ansichnahme des Mobiltelefons der Geschädigten zur Verhinderung des Hilfeholens i.R.d. Vergewaltigung; Zueignungsabsicht erst nach Wegnahme des Mobiltelefons

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung durch den Tatrichter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 118
  • StV 2019, 389
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 513/17

    Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17
    Zudem bedürfen die Feststellungen der Strafkammer einer tragfähigen Beweisgrundlage (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 513/17, juris Rn. 2; KK-Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 84).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17
    Das Revisionsgericht hat die Beweiswürdigung des Tatrichters selbst dann hinzunehmen, wenn eine anderweitige Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, juris Rn. 9; Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17
    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, BeckRS 2017, 104320; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 421 mwN).
  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 188/14

    Keine Beschränkung der Subsidiarität des Unterschlagungstatbestandes auf

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17
    Dass es sich bei den verwirklichten Tatbeständen der Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung nicht um Zueignungsdelikte handelt, steht der Subsidiarität des Unterschlagungstatbestands nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244; Senat, Beschluss vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04, juris; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 188/14, StraFo 2014, 434).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17
    Es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17
    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, BeckRS 2017, 104320; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 421 mwN).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17
    Das Revisionsgericht hat die Beweiswürdigung des Tatrichters selbst dann hinzunehmen, wenn eine anderweitige Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, juris Rn. 9; Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17
    Dass es sich bei den verwirklichten Tatbeständen der Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung nicht um Zueignungsdelikte handelt, steht der Subsidiarität des Unterschlagungstatbestands nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244; Senat, Beschluss vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04, juris; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 188/14, StraFo 2014, 434).
  • BGH, 13.08.2004 - 2 StR 234/04

    Totschlag; Unterschlagung (Gewahrsam nach Tod des einzigen Gewahrsamsinhabers);

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17
    Dass es sich bei den verwirklichten Tatbeständen der Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung nicht um Zueignungsdelikte handelt, steht der Subsidiarität des Unterschlagungstatbestands nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244; Senat, Beschluss vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04, juris; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 188/14, StraFo 2014, 434).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18

    Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert;

    Damit liegt es aber gerade nicht auf der Hand, dass der Angeklagte den Bestand seines Vermögens durch - wenn auch vorübergehende - Zuführung der Substanz oder des Sachwerts des Mobiltelefons mehren wollte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, NStZ-RR 2007, 15; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371 f.; vom 9. Juni 2015 - 3 StR 146/15, StV 2016, 642 f.; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, NStZ 2018, 712, 713; auch Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18, NStZ 2019, 344, 345).
  • BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zweck der Maßregel;

    Dass sich der Angeklagte tatzeitnah aufgrund eines neuen Entschlusses einen Teil des Tascheninhaltes zugeeignet hat, erfüllt zwar den Tatbestand der Unterschlagung (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310); wegen der Subsidiaritätsklausel, die für alle Delikte mit höherer Strafdrohung gilt, kommt ein dahin gehender Schuldspruch gleichwohl nicht in Betracht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - 4 StR 324/17, juris Rn. 3; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 292/21

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); sexueller Übergriff

    Damit entbehrt die Schlussfolgerung der Strafkammer einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage und erweist sich letztlich als reine Vermutung; auch dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16 Rn. 11; vom 21. März 2013 ? 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 421 mwN; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 118, 119).
  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens

    Diese gilt innerhalb derselben prozessualen Tat für alle Delikte mit höherer Strafdrohung unabhängig von ihrer Schutzrichtung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12, NStZ 2012, 628; vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 188/14, StraFo 2014, 434; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2017 - 2 StR 513/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54268
BGH, 20.12.2017 - 2 StR 513/16 (https://dejure.org/2017,54268)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2017 - 2 StR 513/16 (https://dejure.org/2017,54268)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 2 StR 513/16 (https://dejure.org/2017,54268)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Revision in Strafsachen: Notwendige Urteilsausführungen zur Beweiswürdigung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts bzgl. der Annahme eines gemeinschaftlich gefassten Entschlusses zur Tötung des Geschädigten

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Notwendige Urteilsausführungen zur Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts bzgl. der Annahme eines gemeinschaftlich gefassten Entschlusses zur Tötung des Geschädigten

  • rechtsportal.de

    StPO § 261 ; StPO § 349 Abs. 2
    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts bzgl. der Annahme eines gemeinschaftlich gefassten Entschlusses zur Tötung des Geschädigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 118
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 2 StR 513/16
    Diese sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich, unklar ist oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 2 StR 513/16
    Die Urteilsgründe müssen aber ergeben, dass alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in die Beweiswürdigung einbezogen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159 f.; Miebach in MüKo-StPO, § 261 Rn. 108 mwN) und erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht lediglich Vermutungen sind, für die es weder eine belastbare Tatsachengrundlage noch einen gesicherten Erfahrungssatz gibt (vgl. Senat, Beschluss vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26).
  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 2 StR 513/16
    Die Urteilsgründe müssen aber ergeben, dass alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in die Beweiswürdigung einbezogen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159 f.; Miebach in MüKo-StPO, § 261 Rn. 108 mwN) und erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht lediglich Vermutungen sind, für die es weder eine belastbare Tatsachengrundlage noch einen gesicherten Erfahrungssatz gibt (vgl. Senat, Beschluss vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26).
  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Solche sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist oder wenn sie gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 StR 513/16 Rn. 20, juris; Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184).

    Die Urteilsgründe müssen aber ergeben, dass alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in die Beweiswürdigung einbezogen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 108 mwN), und erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht lediglich Vermutungen sind, für die es weder eine belastbare Tatsachengrundlage noch einen gesicherten Erfahrungssatz gibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - 2 StR 513/16 Rn. 20, juris und vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26).

  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 127/22

    Strafzumessung (nicht anerkannte Strafzumessungsgründe strafmildernd eingestellt:

    Ebenso wenig kann das Revisionsgericht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer vom Tatrichter vertretbar bewerteten Indiztatsache in dessen Überzeugungsbildung eingreifen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 StR 513/16 Rn. 20 mwN; BGH, Urteil vom 2. November 2017 - 3 StR 360/17 Rn. 6 mwN; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 337 Rn. 29, 30).
  • OLG Dresden, 10.10.2018 - 2 OLG 22 Ss 399/18

    Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht lediglich Vermutungen sind, für die es weder eine belastbare Tatsachengrundlage noch einen gesicherten Erfahrungssatz gibt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 StR 513/16 -, juris).
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