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   BGH, 23.01.2018 - 2 StR 238/17   

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https://dejure.org/2018,4110
BGH, 23.01.2018 - 2 StR 238/17 (https://dejure.org/2018,4110)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2018 - 2 StR 238/17 (https://dejure.org/2018,4110)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17 (https://dejure.org/2018,4110)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bereitstellen von Fluchtfahrrädern nach dem Raubüberfall als Beihilfe hinsichtlich Vorsatzes bzgl. Einsatzes des Pfeffersprays beim Überfall

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Notwendige Urteilsausführungen zur Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 ; StGB § 249
    Bereitstellen von Fluchtfahrrädern nach dem Raubüberfall als Beihilfe hinsichtlich Vorsatzes bzgl. Einsatzes des Pfeffersprays beim Überfall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 119
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.2015 - 2 StR 29/15

    Eröffnungsbeschluss (Form: regelmäßige Erforderlichkeit einer schriftlichen

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - 2 StR 238/17
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610).
  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - 2 StR 238/17
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610).
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    aa) Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17, NStZ-RR 2018, 119; vom 6. April 1990 - 2 StR 627/89, BGHR § 261 StPO Identifizierung 6; vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR § 261 StPO Überzeugungsbildung 26; jeweils mwN).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2023 - 3 ORs 23/23

    Zur Verkehrssicherungspflicht an einem dorfnahen Teich und zur Zurechenbarkeit

    Die Urteilsgründe eines Schuldspruchs müssen insbesondere erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht oder ob sich die Schlussfolgerung des Tatrichters so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernt, dass sie letztlich Vermutung bleibt (BGH BeckRS 2022, 12485 Rn. 14; BGH BeckRS 2018, 2169; BGH BeckRS 2016, 12922 Rn. 26; BGH NStZ-RR 2013, 387; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. 2023, § 261 Rn. 2, 2a, 38 m. w. N.; KK-StPO Tiedemann, 9. Aufl. 2023, § 261 Rn. 188f).
  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 87/19

    Steuerhinterziehung (Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: revisionsgerichtliche

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17 Rn. 8 mwN; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13 Rn. 7 und vom 3. Juli 2018 - 1 StR 264/18 Rn. 5).
  • BGH, 03.07.2018 - 1 StR 264/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auch die einer Einziehungsentscheidung zugrundeliegende Beweiswürdigung muss aber - wie stets (zum Maßstab allgemein BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17 Rn. 8 mwN) - auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruhen; die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen dürfen sich nicht lediglich als Vermutung darstellen.
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 529/19

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (widersprüchlich und lückenhaft; tragfähige

    Im Falle einer Verurteilung liegt ein Rechtsfehler auch dann vor, wenn die Beweiswürdigung nicht auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, so dass die vom Tatgericht gezogene Schlussfolgerung sich nur als Annahme darstellt oder als Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17, NStZ-RR 2018, 119).
  • BGH, 10.06.2020 - 4 StR 638/19

    Grundsatz der freien richterlicher Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Im Fall einer Verurteilung liegt ein Rechtsfehler unter anderem dann vor, wenn die Beweiswürdigung nicht auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, so dass die vom Tatgericht gezogene Schlussfolgerung sich nur als Annahme darstellt oder als Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 5 StR 529/19 Rn. 4; Beschluss vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17, NStZ-RR 2018, 119 mwN).
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