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   BGH, 19.12.2017 - 3 StR 515/17   

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https://dejure.org/2017,56334
BGH, 19.12.2017 - 3 StR 515/17 (https://dejure.org/2017,56334)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2017 - 3 StR 515/17 (https://dejure.org/2017,56334)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 3 StR 515/17 (https://dejure.org/2017,56334)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 840 BGB
    Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung für Schmerzensgeld bei mittäterschaftlich begangener Körperverletzung (wechselseitige Zurechnung; gemeinsamer Tatplan; Exzess; Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Körperverletzung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 403 StPO, §§ 403 ff StPO, § 823 Abs 1 BGB, § 830 Abs 1 BGB, § 840 Abs 1 BGB
    Adhäsionsausspruch im Strafverfahren: Gesamtschuldnerische Haftung bei Mittäterexzess

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Urteils im Adhäsionsausspruch; Begrenzung des Umfangs der gesamtschuldnerischen Haftung

  • rewis.io

    Adhäsionsausspruch im Strafverfahren: Gesamtschuldnerische Haftung bei Mittäterexzess

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des Urteils im Adhäsionsausspruch; Begrenzung des Umfangs der gesamtschuldnerischen Haftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13

    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich

    Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 3 StR 515/17
    Auch die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes bei vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten kann - entgegen der Ansicht des Landgerichts - nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, die Angeklagten Ad. N. und A. N. in gleicher Höhe wie den Angeklagten K. zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217; vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 320).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 52/15

    Adhäsionsentscheidung (Grenzen der gesamtschuldnerischen Haftung bei nicht vom

    Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 3 StR 515/17
    Auch die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes bei vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten kann - entgegen der Ansicht des Landgerichts - nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, die Angeklagten Ad. N. und A. N. in gleicher Höhe wie den Angeklagten K. zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217; vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 320).
  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 468/12

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung; unzutreffende Ablehnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 19.12.2017 - 3 StR 515/17
    Auch die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes bei vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten kann - entgegen der Ansicht des Landgerichts - nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, die Angeklagten Ad. N. und A. N. in gleicher Höhe wie den Angeklagten K. zur Schmerzensgeldzahlung zu verurteilen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - 3 StR 468/12, juris; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217; vom 28. April 2015 - 3 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 320).
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 142/22

    Quälen und rohes Misshandeln von Schutzbefohlenen (Konkurrenzen; Zusammenfassung

    Die Beurteilung, ob sich jemand im Sinne des § 830 Abs. 1 BGB an einer die zivilrechtliche Haftung begründenden deliktischen Verhaltensweise beteiligt hat, richtet sich nach den für das Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8; vom 19. Dezember 2017 - 3 StR 515/17, NStZ-RR 2018, 121, 122 mwN).
  • BGH, 20.06.2018 - 5 StR 113/18

    Rechtsfehlerhafte Adhäsionsentscheidung (unzureichende Begründung; Mitteilung der

    c) Da die Zurückverweisung der Sache allein wegen des zivilrechtlichen Teils der Entscheidung nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 3 StR 515/17, NStZ-RR 2018, 121, 122), sieht der Senat von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag insgesamt ab (§ 406 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 3 StPO).
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