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   OLG Hamm, 08.02.2018 - 4 RBs 27/18   

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https://dejure.org/2018,4023
OLG Hamm, 08.02.2018 - 4 RBs 27/18 (https://dejure.org/2018,4023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2018 - 4 RBs 27/18 (https://dejure.org/2018,4023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 4 RBs 27/18 (https://dejure.org/2018,4023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37 ; BKatV Nr. 132 .3
    Rotlichtverstoß; Schätzung; Messung; 1 Sekunde; Beweiswürdigung; erforderliche Feststellungen

  • rechtsportal.de

    StVO § 37 ; BKatV Nr. 132 .3
    Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Warendorf - 71 OWi 215/17
  • OLG Hamm, 08.02.2018 - 4 RBs 27/18

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09

    Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei gezielter Ampelüberwachung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2018 - 4 RBs 27/18
    Deswegen muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen dazu enthalten, nach welcher Methode die Zeit ermittelt wurde (OLG Hamm, Beschl. v. 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09 - juris m.w.N.).
  • BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00

    Rotlichtverstoß durch Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2018 - 4 RBs 27/18
    Da hier ein bewusstes Umfahren des Rotlichts nicht festgestellt ist und letztlich offen bleibt, ob der Betroffene überhaupt in den Kreuzungsbereich einfuhr, als die Linksabbiegerampel schon Rotlicht zeigte (vgl. insoweit: BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ss OWi 223/05 - juris), ist nach dem Dafürhalten des Senats das Einfahren in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich maßgeblich, also hier das Einfahren im Kreuzungsbereich (hinter der Lichtzeichenanlage) von der Geradeausspur in die Linksabbiegespur (so wohl auch: OLG Dresden, Beschl. v. 03.04.2002 Ss (OWi) 9054/01 - juris).
  • OLG Dresden, 03.04.2002 - Ss OWi 9054/01

    Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2018 - 4 RBs 27/18
    Da hier ein bewusstes Umfahren des Rotlichts nicht festgestellt ist und letztlich offen bleibt, ob der Betroffene überhaupt in den Kreuzungsbereich einfuhr, als die Linksabbiegerampel schon Rotlicht zeigte (vgl. insoweit: BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ss OWi 223/05 - juris), ist nach dem Dafürhalten des Senats das Einfahren in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich maßgeblich, also hier das Einfahren im Kreuzungsbereich (hinter der Lichtzeichenanlage) von der Geradeausspur in die Linksabbiegespur (so wohl auch: OLG Dresden, Beschl. v. 03.04.2002 Ss (OWi) 9054/01 - juris).
  • BGH, 24.06.1999 - 4 StR 61/99

    Rotlichtverstoß; Verkehrsbedingter Halt; Vorlegung; Bußgeldkatalog-Verordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2018 - 4 RBs 27/18
    Zudem kann auch in Fällen, in denen das Überfahren der Haltelinie und das Einfahren in den geschützten Bereich nicht nahtlos ineinander übergehen, ein qualifizierter Rotlichtverstoß gegeben sein (BGH, Beschl. v. 24.06.1999 - 4 StR 61/99 - juris).
  • OLG Hamm, 25.01.2006 - 1 Ss OWi 223/05

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2018 - 4 RBs 27/18
    Da hier ein bewusstes Umfahren des Rotlichts nicht festgestellt ist und letztlich offen bleibt, ob der Betroffene überhaupt in den Kreuzungsbereich einfuhr, als die Linksabbiegerampel schon Rotlicht zeigte (vgl. insoweit: BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ss OWi 223/05 - juris), ist nach dem Dafürhalten des Senats das Einfahren in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich maßgeblich, also hier das Einfahren im Kreuzungsbereich (hinter der Lichtzeichenanlage) von der Geradeausspur in die Linksabbiegespur (so wohl auch: OLG Dresden, Beschl. v. 03.04.2002 Ss (OWi) 9054/01 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 4 RBs 46/20

    Rotlichtverstoß, Feststellungen, Anforderungen, Beweiswürdigung

    Die Ampel war länger als eine Sekunde rot." Auf den Zeitpunkt des Vorbeifahrens an der Lichtzeichenanlage kann es aber nur ankommen, wenn keine Haltelinie vorhanden ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2000 - Ss 51/00 B -, ; m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Februar 2018 - III-4 RBs 27/18 -, ).

    Zwar kann die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes grundsätzlich auch - wie hier - auf die Schätzungen von Zeugen, insbesondere von Polizeibeamten gestützt werden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - III-4 RBs 27/18 -, vom 12. März 2009 - 3 Ss OWi 55/09 -, vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 423/07 - und vom 29. August 2002 - 3 Ss OWi 729/02 -, ; OLG Köln, Beschluss vom 20. März 2012 - III-1 RBs 65/12 -, ; König, a.a.O., § 37 StVO Rn. 45 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 18.07.2019 - 4 RBs 185/19

    Freie Schätzung als tragfähige Tatsachengrundlage für qualifizierten

    Damit die Feststellungen eines von einem Zeugen beobachteten qualifizierten Rotlichtverstoßes eine tragfähige Grundlage für die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht bilden, ist es erforderlich, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen die von dem Zeugen angewandte Messmethode darstellt und sie hinsichtlich ihrer Beweiskraft bewertet (OLG Hamm, NStZ-RR 2018, 124; OLG Köln, ZfSch 2012, 292 - 294, juris).
  • KG, 01.07.2021 - 3 Ws (B) 167/21

    Urteilsanforderungen bei ohne technische Hilfsmittel festgestelltem

    Damit die Feststellungen eines von einem Zeugen beobachteten "qualifizierten" Rotlichtverstoßes eine tragfähige Grundlage für die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht bilden, ist es erforderlich, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen die von dem Zeugen angewandte Messmethode darstellt und sie hinsichtlich ihrer Beweiskraft bewertet (OLG Hamm NStZ-RR 2018, 124; OLG Köln ZfSch 2012, 292).
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