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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45274
BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17 (https://dejure.org/2017,45274)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2017 - 3 StR 177/17 (https://dejure.org/2017,45274)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17 (https://dejure.org/2017,45274)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Rauschmittelkonsum; Bedeutung der aktuellen Therapieunwilligkeit für die Unterbringungsanordnung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB
    Maßregelvollzug: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Therapieunwilligkeit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 246a StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang zum übermäßigen Rauschmittelkonsum

  • rewis.io

    Maßregelvollzug: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Therapieunwilligkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang zum übermäßigen Rauschmittelkonsum

  • rechtsportal.de

    StPO § 246a; StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 64
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang zum übermäßigen Rauschmittelkonsum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und die aktuelle Therapieunwilligkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 13
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.2004 - 2 StR 513/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten;

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17
    Liegt sie vor, so ist es jedoch geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - 2 StR 513/03, juris Rn. 4).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17
    Dem steht nicht entgegen, dass nur die Angeklagten Revision eingelegt haben (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107); sie haben die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17
    Dem steht nicht entgegen, dass nur die Angeklagten Revision eingelegt haben (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107); sie haben die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.
  • BGH, 23.05.2018 - 2 StR 169/18

    Tätige Reue (Erheblichkeit des entstandenen Schadens: Wertgrenze; freiwillige

    In einem solchen Fall ist es aber geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des angenommenen Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine ernsthafte Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann; auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17).
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang;

    Zum anderen hat die Strafkammer nicht geprüft, ob - über die bereits bestehende eingeschränkte und von ihr für unzureichend erachtete Therapiemotivation hinaus - eine weitergehende Bereitschaft, sich auf eine Behandlung einzulassen, bei dem Angeklagten geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17, juris Rn. 5).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 549/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Unterscheidung

    Doch ist in solchen Fällen zunächst im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände der Grund des Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine Behandlungseinsicht für eine erfolgversprechende Therapie geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 212/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: indizielle Bedeutung von der

    Darüber hinaus hat das Tatgericht stets zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass eine zunächst fehlende Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Therapie noch geweckt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021, aaO Rn. 7; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307, und vom 17.Oktober 2017 - 3 StR 177/17, NStZ-RR 2018, 13 jeweils mwN).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Fehlen einer Suchterkrankung,

    Denn das Tatgericht hat bei einer fehlenden Therapiewilligkeit zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Therapie noch geweckt werden kann (st. Rpsr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307; vom 17.Oktober 2017 - 3 StR 177/17, NStZ-RR 2018, 13).
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 579/17

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Abhängigkeit; eingewurzelte, auf

    Dass nur die Angeklagte Revision eingelegt hat, steht dem nicht entgegen (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO); sie hat die Nichtanwendung von § 64 StGB auch nicht von ihrem Revisionsangriff ausgenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 564/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde

    In einem solchen Fall ist es aber geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des angenommenen Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine ernsthafte Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17).
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 140/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Insoweit wäre festzustellen und zu prüfen, ob eine Behandlungseinsicht für eine erfolgversprechende Therapie geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17, juris Rn. 5 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.2017 - 2 StR 387/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45868
BGH, 02.11.2017 - 2 StR 387/17 (https://dejure.org/2017,45868)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2017 - 2 StR 387/17 (https://dejure.org/2017,45868)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2017 - 2 StR 387/17 (https://dejure.org/2017,45868)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB
    Maßregelanordnung im Strafverfahren: Erfolgsaussichtprüfung für die Unterbringung eines langjährig Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt

  • IWW

    § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 35 BtMG, § 246a StPO

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Begründung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht für die angeordnete Maßregel

  • rewis.io

    Maßregelanordnung im Strafverfahren: Erfolgsaussichtprüfung für die Unterbringung eines langjährig Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Begründung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht für die angeordnete Maßregel

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 ; BtMG § 35
    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Begründung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht für die angeordnete Maßregel

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und die fehlenden Erfolgsaussichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.2014 - 5 StR 454/14

    Rechtsfehlerhafte Unterbringungsanordnung (unzureichende Begründung der

    Auszug aus BGH, 02.11.2017 - 2 StR 387/17
    Wenngleich nicht jedes Risiko, dass in einer Entziehungsanstalt ein nachhaltiger Behandlungserfolg nicht erzielt wird, zugleich bedeutet, dass keine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 38/17, NStZ-RR 2017, 283, 284), hätte es der eingehenden Darlegung der für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen der von der Strafkammer hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen bedurft (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 5 StR 454/14, juris Rn. 6).
  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 38/17

    Unzureichende Auseinandersetzung mit der Erfolgsprognose beim Absehen von der

    Auszug aus BGH, 02.11.2017 - 2 StR 387/17
    Wenngleich nicht jedes Risiko, dass in einer Entziehungsanstalt ein nachhaltiger Behandlungserfolg nicht erzielt wird, zugleich bedeutet, dass keine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 38/17, NStZ-RR 2017, 283, 284), hätte es der eingehenden Darlegung der für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen der von der Strafkammer hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen bedurft (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 5 StR 454/14, juris Rn. 6).
  • BGH, 09.04.2019 - 2 StR 518/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht)

    b) Angesichts dieser außerordentlich ungünstigen Umstände, die gegen einen mehr als nur kurzfristigen Behandlungserfolg sprechen, ist alleine die Erklärung des Angeklagten, therapiemotiviert und überzeugt zu sein, dass ihn eine Entziehungsbehandlung in die Lage versetzen könne, seine Sucht und damit sein Leben in den Griff zu bekommen, nicht geeignet, eine konkrete Erfolgsaussicht der angeordneten Maßregel im Sinne des § 64 Satz 2 StGB zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2017 - 2 StR 387/17).
  • LG Aurich, 28.07.2020 - 11 KLs 21/18

    Besonders schwere räuberische Erpressung

    Ein vom Angeklagten geäußerter Wunsch nach Therapie und sein ernsthafter Behandlungswille vermögen jedoch allein die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht nicht zu tragen, wenn auch gewichtige prognoseungünstige Faktoren bestehen (BGH, Beschl. v. 02.11.2017 - 2 StR 387/17; BGH, Beschl. v. 08.05.2018 - 2 StR 72/18).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2017 - 3 StR 418/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41307
BGH, 19.09.2017 - 3 StR 418/17 (https://dejure.org/2017,41307)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2017 - 3 StR 418/17 (https://dejure.org/2017,41307)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2017 - 3 StR 418/17 (https://dejure.org/2017,41307)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhafte Versagung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Sich-Aufdrängen der Voraussetzungen der Unterbringung; Hang bei fachgerechter Methadon-Substitution; symptomatischer Zusammenhang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorliegen eines Hanges bei Methadonbehandlung; Urteilsfeststellungen bei Absehen einer Unterbringungsanordnung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 21 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 64 S. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang zum Opiatkonsum durch den Umstand einer Methadonbehandlung

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorliegen eines Hanges bei Methadonbehandlung; Urteilsfeststellungen bei Absehen einer Unterbringungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 64
    Schuldspruch wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang zum Opiatkonsum durch den Umstand einer Methadonbehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 13
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.06.2002 - 4 StR 207/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang bei Methadonkonsum; fehlerhaft

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 3 StR 418/17
    Zwar wird im Schrifttum teilweise die Auffassung vertreten, dass in Fällen fachgerechter Methadon-Substitution von Heroinabhängigen kein Hang im Sinne des § 64 StGB vorliege (vgl. Pollähne in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl., § 64 Rn. 46; Dannhorn NStZ 2003, 484, 485).

    Vielmehr geht diese davon aus, dass der Umstand einer Methadonbehandlung einen Hang zum Opiatkonsum nahelegt und deshalb eine Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des § 64 StGB erfordert (BGH NStZ-RR 2001, 12; BGH NStZ 2003, 484; BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - 4 StR 337/15).

  • BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 3 StR 418/17
    Vielmehr geht diese davon aus, dass der Umstand einer Methadonbehandlung einen Hang zum Opiatkonsum nahelegt und deshalb eine Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des § 64 StGB erfordert (BGH NStZ-RR 2001, 12; BGH NStZ 2003, 484; BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - 4 StR 337/15).
  • BGH, 04.11.2015 - 4 StR 337/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 19.09.2017 - 3 StR 418/17
    Vielmehr geht diese davon aus, dass der Umstand einer Methadonbehandlung einen Hang zum Opiatkonsum nahelegt und deshalb eine Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des § 64 StGB erfordert (BGH NStZ-RR 2001, 12; BGH NStZ 2003, 484; BGH, Beschluss vom 4. November 2015 - 4 StR 337/15).
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 616/17

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Im Übrigen ist es nicht erforderlich, dass "die alkoholbedingte Enthemmung der wichtigste Faktor für die Tatbegehung' war, es reicht aus, wenn der Hang neben anderen Ursachen zur Tatbegehung beigetragen hat (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 3 StR 418/17, NStZ-RR 2018, 13 mwN).
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