Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14   

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BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14 (https://dejure.org/2016,9099)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2016 - 2 StR 533/14 (https://dejure.org/2016,9099)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14 (https://dejure.org/2016,9099)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StPO; § 244 Abs. 3, Abs. 5 StPO; § 34 StPO.
    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitwirkung des Richter in einem früheren Strafverfahren wegen derselben Tat regelmäßig kein Ablehnungsgrund); Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Auslandszeugen (Erforderlichkeit einer vorweggenommenen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StPO, § 244 Abs 5 StPO, § 337 StPO
    Strafverfahren: Ablehnung eines Richters wegen Vorbefassung; Beruhen des Urteils auf der Zurückweisung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen mit unzureichender oder fehlender Begründung

  • IWW

    § 338 Nr. 3 StPO, § 24 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 5 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters durch die Mitwirkung an Vorentscheidungen; Nichtvorliegen der an die Zurückweisung eines Antrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen zu stellenden Begründungsanforderungen

  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnung eines Richters wegen Vorbefassung; Beruhen des Urteils auf der Zurückweisung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen mit unzureichender oder fehlender Begründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 5 S. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters durch die Mitwirkung an Vorentscheidungen; Nichtvorliegen der an die Zurückweisung eines Antrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen zu stellenden Begründungsanforderungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "…der hat ja schon meinen Lebensgefährten verurteilt und ist befangen….."

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Mitwirkung eines Richters an Vorentscheidungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht vernommene Auslandszeuge

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Befangenheit bei Vorbefassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 130
  • NStZ-RR 2018, 168
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 451/09

    Zurückweisung eines Beweisantrags (Vernehmung eines Auslandszeugen; Begründung);

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
    Dies erfordert jedoch von dem Tatgericht im Rahmen einer vorweggenommenen Beweiswürdigung eine Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der bereits durchgeführten Beweisaufnahme (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09, StraFo 2010, 155).

    Das Landgericht hätte den Antrag daher gemäß § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO unter Darlegung der hierfür wesentlichen Gründe im Wege einer insoweit zulässigen vorweggenommenen Beweiswürdigung zurückweisen können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09, NStZ-RR 2010, 181 (Ls.)).

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
    Dies gilt auch dann, wenn die Mitwirkung die Verurteilung eines Mittäters wegen derselben Straftat betraf (Senat, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46; BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034, 3036; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 StR 169/15).

    Eine Befangenheitsrüge kann in diesem Fall nicht darauf gestützt werden, das Tatgericht sei aufgrund der in dem früheren Urteil festgestellten Tatbeteiligung voreingenommen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 653/85; BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034, 3036 (insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt)).

  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
    Dies gilt auch dann, wenn die Mitwirkung die Verurteilung eines Mittäters wegen derselben Straftat betraf (Senat, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46; BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034, 3036; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 StR 169/15).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das frühere Urteil unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über den jetzigen Angeklagten enthielt oder ein Richter sich in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 StR 169/15).

  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
    Ob entsprechende Formulierungen in einem früheren Urteil gegen einen Tatbeteiligten Anlass zu Missdeutungen geben können (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99, NStZ-RR 2001, 129, 130 (Kusch)), kann dahinstehen.
  • BGH, 30.06.2010 - 2 StR 455/09

    Erfolgreiche Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit; Abtrennung des

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
    Dies gilt auch dann, wenn die Mitwirkung die Verurteilung eines Mittäters wegen derselben Straftat betraf (Senat, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46; BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034, 3036; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 StR 169/15).
  • BGH, 29.03.2011 - 3 StR 9/11

    Inbegriffsrüge; schriftlich vorbereitete mündliche Erklärung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
    Soweit die Revision die Beweiswürdigung darüber hinaus unter Hinweis auf zahlreiche Angaben der Angeklagten in ihrer Einlassung angreift, die insoweit in den Urteilsgründen keine Erwähnung finden, handelt es sich um urteilsfremdes Vorbringen, das im Rahmen der Sachrüge unbeachtlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. März 2011 - 3 StR 9/11, StV 2011, 607).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das frühere Urteil unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über den jetzigen Angeklagten enthielt oder ein Richter sich in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 StR 169/15).
  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
    Soweit die Revision die Beweiswürdigung darüber hinaus unter Hinweis auf zahlreiche Angaben der Angeklagten in ihrer Einlassung angreift, die insoweit in den Urteilsgründen keine Erwähnung finden, handelt es sich um urteilsfremdes Vorbringen, das im Rahmen der Sachrüge unbeachtlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. März 2011 - 3 StR 9/11, StV 2011, 607).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 431/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. Senatsurteil vom 16. September 2015 - 2 StR 431/14).
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 167/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf eines

    Auszug aus BGH, 10.02.2016 - 2 StR 533/14
    Damit hat das Landgericht - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senat, Urteil vom 3. August 2011 - 2 StR 167/11, NStZ 2012, 227, 228) - die Beweisanzeichen nicht nur isoliert bewertet, sondern auch zusammenfassend gewürdigt.
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 653/85

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Feststellung einer

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09

    Ablehnung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel;

  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters ist nicht bereits deshalb gerechtfertigt, weil dieser in einem früheren Strafverfahren mitgewirkt hat, in dem dieselben Vorgänge wie in dem jetzigen Verfahren eine Rolle spielten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14 Rn. 13, BGHR StPO § 24 II Vortätigkeit 3 mwN).

    Dies gilt auch dann, wenn die Mitwirkung die Verurteilung eines Mittäters wegen derselben Straftat betraf (BGH, Urteile vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, aaO; vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 und vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034, 3036; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das frühere Urteil unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über den jetzigen Angeklagten enthielt oder ein Richter sich in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (BGH, Beschlüsse vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338 und vom 3. Dezember 2015 - 1 StR 169/15, aaO; Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 und vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, StraFo 2016, 289).

  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 234/16

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des

    Solche Umstände können zum Beispiel darin bestehen, dass die frühere Entscheidung unnötige oder unbegründete Werturteile über den jetzigen Angeklagten enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 222) oder sich der Richter in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 521; Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vortätigkeit 3).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22

    (Keine) Wiederaufnahme des Verfahrens nach stattgebender Entscheidung des

    Mit Urteil vom 10. Februar 2016 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision (Az.: 2 StR 533/14).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Dass die Vortätigkeit allein die Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigt, trifft ebenfalls für die Konstellation der Befassung eines erkennenden Richters in Verfahren gegen andere Beteiligte derselben Tat zu (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ; Urteil vom 10.02.2016 - 2 StR 533/14, juris Rn. 13; Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 56), und zwar selbst dann, wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung abgetrennt werden und anschließend ein Schuldspruch wegen Beteiligung an später abzuurteilenden Taten erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 ).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn Äußerungen in früheren Entscheidungen unnötige oder unbegründete Werturteile über einen jetzt Angeklagten enthalten oder sich ein Richter in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil eines Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27.04.1972 - 4 StR 149/72, NJW 1972, 1288; Urteil vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034 ; Beschluss vom 09.03.2000 - 4 StR 513/99, juris Rn. 6, insoweit in NStZ 2000, 419 nicht abgedruckt; Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ; Urteil vom 29.06.2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 ; Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 ; Beschluss vom 19.08.2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ; Urteil vom 10.02.2016 - 2 StR 533/14, juris Rn. 13; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ) oder wenn die früheren Entscheidungen aus Sicht eines verständigen Angeklagten die Annahme rechtfertigen, dass der abgelehnte Richter bereits im Vorfeld eine endgültige Überzeugung von dessen Schuld gewonnen oder sich sonst eine abschließende Meinung über ihn gebildet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2000 - 4 StR 513/99, juris Rn. 7, insoweit in NStZ 2000, 419 nicht abgedruckt; Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ).

    In einer solchen, in einem Vorverfahren gewonnenen sicheren Überzeugung liegt indes kein "besonderer Umstand" im Sinne der dargestellten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ; Urteil vom 10.02.2016 - 2 StR 533/14, juris Rn. 14), zumal die Kammer in den Urteilsgründen nachvollziehbare Gründe für diese Annahme aufgeführt hat (widersprüchliches Aussageverhalten der Angeschuldigten DD etc.).

    cc) Die Auseinandersetzung mit dem Aussageverhalten insbesondere der Angeschuldigten DD in den Gründen der Urteile aus dem Jahr 2008 und 2015 war auch zur lückenlosen Darstellung der Beweiswürdigung bzw. zur Vermeidung von Darstellungsmängeln erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.1986 - 2 StR 653/85, juris Rn. 5; Urteil vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034 ; Urteil vom 10.02.2016 - 2 StR 533/14, juris Rn. 14; Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 58).

  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

    Das gilt selbst dann, wenn - wie hier - das Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung oder aus sonstigen Gründen abgetrennt wird und in dem abgetrennten Verfahren ein Schuldspruch gegen frühere Mitangeklagte wegen eines auch die verbliebenen Angeklagten betreffenden Tatgeschehens mit Feststellungen ergeht, zu denen sich das Gericht im Ursprungsverfahren gegen diese später ebenfalls noch eine Überzeugung zu bilden hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 56; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vortätigkeit 3 Rn. 13; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 Rn. 20 mwN; Urteile vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 Rn. 24; vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 Rn. 20; vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034, 3036).

    Der Umstand, dass ein Richter an einem gesonderten Verfahren gegen einen Mitbeschuldigten und einem dort ergangenen Urteil beteiligt war, genügt danach nicht, um Zweifel an seiner Unparteilichkeit im Sinne des Art. 6 Abs. 1 EMRK in einem nachfolgenden Verfahren wegen desselben Tatgeschehens zu begründen (EGMR, Urteile vom 25. November 2021 - 63703/19 Rn. 49; vom 16. Februar 2021 - 1128/17, NJW 2021, 2947 Rn. 47 (vorhergehend: BGH, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vortätigkeit 3); Entscheidung vom 23. November 2010 - 21698/06, NJW 2011, 3633, 3634; Urteil vom 10. August 2006 - 75737/01, NJW 2007, 3553 Rn. 42).

  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 102/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur sog.

    Dieser Umstand ist für die Erfolgsaussicht der Rüge jedenfalls insoweit von Bedeutung, als sich daraus ergeben kann, dass die Nichtangabe von über den Gesetzeswortlaut hinausreichenden Erwägungen (vgl. zu den Begründungsanforderungen bei der Zurückweisung von Anträgen auf Vernehmung von Auslandszeugen gemäß § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09, StraFo 2010, 155; Senat, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, StraFo 2016, 289) ausnahmsweise unschädlich war, weil diese für alle Verfahrensbeteiligten auf der Hand lagen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1981 - 5 StR 234/81, NStZ 1981, 401).
  • FG Hamburg, 28.11.2016 - 3 K 24/16

    Prozessrecht: Keine Befangenheit durch Justiz-Kontakte

    c) auch bei strafrechtlicher Vorbefassung (Beschlüsse BGH vom 10.02.2016 2 StR 533/14, Juris; vom 03.12.2015 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357; vom 07.08.2012 1 StR 2112/12, NStZ-RR 2012, 350; vom 10.01.2012 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519; OLG Rostock vom 18.05.2016 20 Ws 100/16, Juris Rz. 26).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2016 - 4 StR 428/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13177
BGH, 11.05.2016 - 4 StR 428/15 (https://dejure.org/2016,13177)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2016 - 4 StR 428/15 (https://dejure.org/2016,13177)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 4 StR 428/15 (https://dejure.org/2016,13177)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StPO, § 338 Nr 3 StPO
    Richterablehnung im Strafverfahren: Ablehnungsgesuch einer wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagten Hebamme

  • IWW

    §§ 338 Nr. 3, 24 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entrichtung von Zinsen auf die im Wege des Adhäsionsverfahrens den Nebenklägern zuerkannten Beträge; Beantragung der Abänderung des Adhäsionsausspruchs

  • rewis.io

    Richterablehnung im Strafverfahren: Ablehnungsgesuch einer wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagten Hebamme

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung einer Hebamme wegen Totschlags durch Unterlassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Risiko der Hausgeburt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verurteilung einer Hebamme - Kind nach 18-stündiger Hausgeburt verstorben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verurteilung einer Hebamme bestätigt: Totschlag durch Unterlassen während "natürlicher Geburt"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung einer Hebamme wegen Totschlags durch Unterlassen bestätigt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kind stirbt bei risikoreicher Hausgeburt - Langjährige Freiheitsstrafe für Hebamme

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 14.06.2016)

    Tödliche Hausgeburt: Haftstrafe für Ärztin

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 84 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht | Totschlag durch Unterlassen: Hausgeburt in Hotelzimmer trotz Beckenendlage

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften durch eine Hebamme

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Entrichtung von Zinsen auf die im Wege des Adhäsionsverfahrens den Nebenklägern zuerkannten Beträge; Beantragung der Abänderung des Adhäsionsausspruchs

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Richterablehnung im Strafverfahren: Ablehnungsgesuch einer wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagten Hebamme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 130
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 8 W 68/16

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten

    Es gilt insoweit nichts anderes als hinsichtlich der dienstlichen Erklärung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richterin (vgl. den Wortlaut des § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: "Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden"), bei dem ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens, eine Klarstellung oder gar eine Entschuldigung spätestens in ihrer dienstlichen Stellungnahme ebenfalls grundsätzlich geeignet ist, eine zuvor gegebene Besorgnis der Befangenheit auszuräumen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49; Beschluss vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11, NStZ 2012, 168; Beschluss vom 18.08.2011 - 5 StR 286/11, juris; BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 4 StR 428/15, juris; Cirener, in: Graf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand: 01.10.2016, § 26, Rdnr. 7.1; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 26, Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten

    Es gilt insoweit nichts anderes als hinsichtlich der dienstlichen Erklärung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters (vgl. den Wortlaut des § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: "Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden"), bei dem ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens, eine Klarstellung oder gar eine Entschuldigung spätestens in seiner dienstlichen Stellungnahme ebenfalls grundsätzlich geeignet ist, eine zuvor gegebene Besorgnis der Befangenheit auszuräumen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49; Beschluss vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11, NStZ 2012, 168; Beschluss vom 18.08.2011 - 5 StR 286/11, juris; BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 4 StR 428/15, juris; Cirener, in: Graf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand: 24.08.2017, § 26, Rdnr. 9; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 26, Rdnr. 7).
  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2017 - 7 K 2993/16

    Hebammenerlaubnis

    Die gegen das strafgerichtliche Urteil eingelegte Revision (Az. 4 StR 428/15) hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11. Mai 2016 im dort ersichtlichen Umfang als unbegründet verworfen.

    Denn angesichts des im Strafurteil verhängten lebenslangen Berufsverbots als Hebamme, Landgericht E. , Urteil vom 1. Oktober 2014 - 37 Ks 3/11 -, juris, das seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016, - 4 StR 428/15, juris, rechtskräftig ist, darf die Klägerin nicht als Hebamme tätig sein (§ 70 Abs. 1 i.V.m. 4 Strafgesetzbuch - StGB -).

  • VG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 7 L 1115/16

    Berufsverbot; Hebamme

    Denn angesichts des im Strafurteil verhängten lebenslangen Berufsverbots als Hebamme, Landgericht Dortmund, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 37 Ks 3/11 -, juris, das seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016, - 4 StR 428/15, juris, rechtskräftig ist, darf die Antragstellerin nicht als Hebamme tätig sein (§ 70 Abs. 1 i.V.m. 4 Strafgesetzbuch - StGB -).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19919
BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16 (https://dejure.org/2016,19919)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2016 - 5 StR 48/16 (https://dejure.org/2016,19919)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 5 StR 48/16 (https://dejure.org/2016,19919)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StPO; § 25 StPO; § 338 Abs. 1 Nr. 3 StPO
    Besorgnis der Befangenheit (Unverzüglichkeitsgebot; Überlegungsfrist; nicht erbrachter Beweis der Wahrscheinlichkeit des Ablehnungsgrundes; keine Geltung des Zweifelssatzes; keine unzulässige Einführung neuer Beweismittel im Revisionsverfahren bei Einholung dienstlicher ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 S 1 Nr 2 StPO
    Richterablehnung im Strafverfahren: "Unverzüglichkeit" eines Ablehnungsgesuchs

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 3 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Befangenheitsantrag wegen einer aus sachfremden Gründen erfolgten falschen Unterrichtung des Kammergerichts durch den Vorsitzenden

  • rewis.io

    Richterablehnung im Strafverfahren: "Unverzüglichkeit" eines Ablehnungsgesuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 338 Nr. 3
    Befangenheitsantrag wegen einer aus sachfremden Gründen erfolgten falschen Unterrichtung des Kammergerichts durch den Vorsitzenden

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 130
  • StV 2017, 144
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16
    Darin liegt im Blick darauf, dass sich diese trotz der Glaubhaftmachung der Verteidigung betreffend den Vorwurf unrichtigen Vorbringens des Vorsitzenden in ihren Stellungnahmen zum Befangenheitsgesuch nicht geäußert hatten, keine Einführung neuer Beweismittel, die im Revisionsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. Juli 1966 - 2 StR 157/66, BGHSt 21, 85, 88; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 338 Rn. 27; krit. LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 338 Rn. 64 mwN; weitergehend KK/Gericke, 7. Aufl., § 338 Rn. 63).
  • BGH, 10.11.2015 - 5 StR 303/15

    Verspätung des Befangenheitsgesuchs aufgrund eines zunächst gestellten

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16
    a) Allerdings ist das Befangenheitsgesuch auch eingedenk des insoweit geltenden strengen Maßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15 Rn. 3; Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 5; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 6, jeweils mwN) rechtzeitig angebracht worden.
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16
    a) Allerdings ist das Befangenheitsgesuch auch eingedenk des insoweit geltenden strengen Maßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15 Rn. 3; Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 5; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 6, jeweils mwN) rechtzeitig angebracht worden.
  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16
    a) Allerdings ist das Befangenheitsgesuch auch eingedenk des insoweit geltenden strengen Maßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15 Rn. 3; Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 5; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 6, jeweils mwN) rechtzeitig angebracht worden.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16
    Der Grundsatz, dass im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist, gilt insoweit nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 352).
  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des

    Trotz des dabei anzulegenden strengen Maßstabes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, NStZ 2015, 175; Urteil vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15) ist dem ablehnungsbefugten Angeklagten Zeit zur Überlegung, zur Besprechung mit seinem Verteidiger und zur Abfassung des Gesuchs einzuräumen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211; Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, aaO; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16; vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17, aaO, S. 611).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines

    Welche Zeitspanne dafür zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223, 224; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16, juris Rn. 8).
  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

    Denn das Revisionsgericht prüft die Begründetheit der Rüge der zu Unrecht beschlossenen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs zwar nach Beschwerdegrundsätzen, aber unter Zugrundelegung der Sachlage zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Beschlusses, mit dem das Befangenheitsgesuch zurückgewiesen worden ist; später hinzugekommener Tatsachenstoff darf nicht berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16, juris Rn. 9; Urteil vom 13. Juli 1966 - 2 StR 157/66, BGHSt 21, 85, 88; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 59; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 338 Rn. 27).
  • BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19

    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

    Entsprechend war eine Einholung dienstlicher Stellungnahmen der Schöffen sowie des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft durch den Senat nicht veranlasst; der Sonderfall einer bloßen Ergänzungsbedürftigkeit bereits vorhandener Stellungnahmen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.2016, Az. 5 StR 48/16, Rn. 9 bei juris) liegt nicht vor.
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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2016 - 4 StR 321/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27969
BGH, 17.08.2016 - 4 StR 321/16 (https://dejure.org/2016,27969)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2016 - 4 StR 321/16 (https://dejure.org/2016,27969)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2016 - 4 StR 321/16 (https://dejure.org/2016,27969)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 1 StPO, § 341 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit von Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses in einem Wiedereinsetzungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 44 S. 1; StPO § 45 Abs. 1 S. 1
    Notwendigkeit von Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses in einem Wiedereinsetzungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung wegen Verteidigerverschuldens - und der Fristbeginn

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 130
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 17.08.2016 - 4 StR 321/16
    Entscheidend für den Fristbeginn ist dabei der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54, 55).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10).

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 17.08.2016 - 4 StR 321/16
    Dies gilt selbst dann, wenn der Verteidiger ein eigenes Verschulden geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10).
  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus BGH, 17.08.2016 - 4 StR 321/16
    Entscheidend für den Fristbeginn ist dabei der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; Beschluss vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54, 55).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2017 - 1 StR 533/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2533
BGH, 10.01.2017 - 1 StR 533/16 (https://dejure.org/2017,2533)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2017 - 1 StR 533/16 (https://dejure.org/2017,2533)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 1 StR 533/16 (https://dejure.org/2017,2533)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 341 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 45 StPO, § 44 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen ein landgerichtliches Urteil

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Unverschuldete Säumnis bei krankhaften Störungen der Geistestätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen ein landgerichtliches Urteil

  • rechtsportal.de

    StPO § 44 S. 1; StPO § 45 Abs. 1 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen ein landgerichtliches Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 130
  • StV 2019, 79
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.08.1988 - RReg. 3 St 110/88
    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 1 StR 533/16
    Unverschuldete Säumnis kommt bei derartigen Erkrankungen regelmäßig nur dann in Betracht, wenn sie mit Verhandlungsunfähigkeit einhergehen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. August 1988 - RReg. 3 St 110/88, BayObLGSt 1988, 131 ff.).
  • BGH, 21.11.2016 - 1 StR 526/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (bei Fristenversäumung; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 1 StR 533/16
    Wiedereinsetzung ist gemäß § 44 Satz 1 StPO demjenigen zu gewähren, der ohne eigenes Verschulden gehindert war, die versäumte Rechtsmittelfrist einzuhalten (zu den aus § 45 StPO resultierenden Darlegungsanforderungen BGH, Beschluss vom 21. November 2016 - 1 StR 526/16 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 15.11.2022 - 3 StR 318/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision); Wiedereinsetzung in den

    Unverschuldete Säumnis kommt bei derartigen Erkrankungen regelmäßig nur dann in Betracht, wenn sie mit Verhandlungsunfähigkeit einhergehen (vgl. BGH, Beschl. vom 10. Januar 2017 - 1 StR 533/16, BeckRS 2017, 101567; Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 44 Rn. 12a).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37099
BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,37099)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2016 - 1 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,37099)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,37099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,37099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung; Ablehnung der in der Beschlussformel genannten Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 304 Abs. 4 S. 1
    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung; Ablehnung der in der Beschlussformel genannten Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 130
  • NStZ-RR 2018, 197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 576/14

    Unstatthafte Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16
    Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14, NStZ-RR 2015, 315 und vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12

    Unstatthafte Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16
    Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14, NStZ-RR 2015, 315 und vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11

    Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 Abs 1

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16
    Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14, NStZ-RR 2015, 315 und vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 534/12

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit (Verfristung bei Entscheidung im

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16
    Das gilt auch, wenn das Ablehnungsgesuch mit einer Gehörsrüge verbunden ist (BGH, Beschlüsse vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214 und vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, BGHR StPO § 25 II Nach dem letzten Wort 1).
  • BGH, 22.11.2006 - 1 StR 180/06

    Nachholung rechtlichen Gehörs (Anhörungsrüge bei Urteilen des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16
    Das gilt auch, wenn das Ablehnungsgesuch mit einer Gehörsrüge verbunden ist (BGH, Beschlüsse vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214 und vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, BGHR StPO § 25 II Nach dem letzten Wort 1).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 654/19

    Ablehnung eines Richters (Statthaftigkeit nur vor Ergehen einer Entscheidung auch

    Das gilt auch, wenn das Ablehnungsgesuch mit einer Anhörungsrüge verbunden ist, die sich - wie hier - als unbegründet erweist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2018 - 4 StR 579/17; vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 52/16; jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2016 - 2 StR 82/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16726
BGH, 09.06.2016 - 2 StR 82/16 (https://dejure.org/2016,16726)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2016 - 2 StR 82/16 (https://dejure.org/2016,16726)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 2 StR 82/16 (https://dejure.org/2016,16726)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 341 Abs. 1, 349 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Widereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist mit Blick auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beantragung der Widereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist mit Blick auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    Beantragung der Widereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist mit Blick auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "kein Geld für Briefporto"…. Wiedereinsetzung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Geld fürs Porto - und keine Wiedereinsetzung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 130
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 15.08.2022 - 2 Ws 255/22
    Der Umstand, dass sich die Kammer hierbei nicht erkennbar umfassend mit den formellen Anforderungen eines Wiedereinsetzungsantrages, insbesondere den tatsächlichen Darlegungserfordernissen hinsichtlich des Wiedereinsetzungsgrundes, auseinandergesetzt hat, kann durch den Senat aufgrund des gesetzlichen Anfechtungsverbotes gemäß §§ 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG , 46 Abs. 2 StPO ebenso wenig überprüft werden, wie die im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung (vgl. BGH, 2 StR 82/16 v. 09.06.2016, BeckRs 2016, 12089 Rn. 4; bzgl. anderer Rechtsgebiete vgl.: OVG Hamburg, Bf VI 24/94, NJW 1995, 3137, 3139; Schmidt- Bleibtreu/Klein/Bethge/Hömig, 61. EL, BVerfGG § 93 Rn. 56 m.w.N.) zweifelhafte Annahme, dass eine unzureichende Frankierung einen verspäteten Rechtsmitteleingang entschuldige.
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