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   BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18   

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https://dejure.org/2018,10649
BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18 (https://dejure.org/2018,10649)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2018 - 1 StR 83/18 (https://dejure.org/2018,10649)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2018 - 1 StR 83/18 (https://dejure.org/2018,10649)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StPO
    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum Rücktrittshorizont; Fehlschlag des Versuchs: kein zwangsläufiger Fehlschlag bei dem Täter bekannter Benachrichtigung der Polizei; Freiwilligkeit: Abstandnahme von der Tatvollendung aus ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom versuchten Totschlag bei freiwilliger Aufgabe der Tatausführung (hier: Angriff und Schnitt mit einem Teppichmesser in den Hals)

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch bei Flucht nach Kenntniserlangung von der Verständigung der Polizei seitens eines Dritten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Rücktritt vom versuchten Totschlag bei freiwilliger Aufgabe der Tatausführung (hier: Angriff und Schnitt mit einem Teppichmesser in den Hals)

  • datenbank.nwb.de

    Versuchter Totschlag: Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch; Verständigung der Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Trunkenheit - und die versagte Strafrahmenmilderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom Versuch - und seine Freiwilligkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 169
  • StV 2018, 710
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17

    Rücktritt (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem sowie fehlgeschlagenem

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse' geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 und vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN).

    Die Verständigung der Polizei und die Kenntnis des Angeklagten davon rechtfertigen für sich genommen weder die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs, noch stehen sie grundsätzlich einer Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB entgegen, da ein Täter in der Zeit bis zum Eintreffen derselben grundsätzlich noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17; zu einer beträchtlichen Risikoerhöhung BGH, Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, (169); Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, (266)).

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
    Die Aufhebung erfasst auch die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 und vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 8/03

    Tötungsvorsatz (individuelle Prüfung; gefährliche Handlungen); Rücktritt vom

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
    Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlichrechtlichen Überprüfung nicht standhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, JuS 2017, 550 [richtig: JA 2017, 550 - d. Red.] ; vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 216/05

    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; mögliche

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
    Die Verständigung der Polizei und die Kenntnis des Angeklagten davon rechtfertigen für sich genommen weder die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs, noch stehen sie grundsätzlich einer Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB entgegen, da ein Täter in der Zeit bis zum Eintreffen derselben grundsätzlich noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17; zu einer beträchtlichen Risikoerhöhung BGH, Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, (169); Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, (266)).
  • BGH, 19.12.2006 - 4 StR 537/06

    Freiwilligkeit des Rücktritts (Aufgeben der Tat; Abgrenzung des unbeendeten vom

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
    Die Verständigung der Polizei und die Kenntnis des Angeklagten davon rechtfertigen für sich genommen weder die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs, noch stehen sie grundsätzlich einer Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB entgegen, da ein Täter in der Zeit bis zum Eintreffen derselben grundsätzlich noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17; zu einer beträchtlichen Risikoerhöhung BGH, Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, (169); Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, (266)).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 298/11

    Totschlag; Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; freiwilliges Aufgeben; korrigierter

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
    Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlichrechtlichen Überprüfung nicht standhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, JuS 2017, 550 [richtig: JA 2017, 550 - d. Red.] ; vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
    Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlichrechtlichen Überprüfung nicht standhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, JuS 2017, 550 [richtig: JA 2017, 550 - d. Red.] ; vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13

    Reichweite des fehlgeschlagenen Versuchs und erforderliche Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
    Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlichrechtlichen Überprüfung nicht standhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, JuS 2017, 550 [richtig: JA 2017, 550 - d. Red.] ; vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 03.04.2014 - 2 StR 643/13

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Voraussetzungen,

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse' geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 und vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
    Die Aufhebung erfasst auch die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672; Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 und vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16

    Versuch (beendeter und unbeendeter, fehlgeschlagener Versuch; Korrektur des

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 299/17

    Anforderungen an die Feststellungen zu einem fehlgeschlagenen Versuch bei

  • BGH, 23.08.2017 - 5 StR 303/17

    Anforderungen an die Feststellungen bei der Rücktrittsprüfung (unbeendeter

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das einer Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StraFo 2018, 31 f. und vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299; Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170 mwN; vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172 und vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336 f.).

    Eine Erhöhung des Entdeckungsrisikos rechtfertigt aber für sich genommen weder die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs, noch steht sie grundsätzlich einer Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB entgegen, da ein Täter in der Zeit bis zum Eintreffen von feststellungsbereiten Dritten grundsätzlich noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170 mwN; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, StV 2018, 715 f. und vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ-RR 2014, 105; zu einer beträchtlichen Risikoerhöhung: BGH, Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, 169; Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, 266 und vom 13. Juni 2006 - 4 StR 67/06, NStZ 2006, 685).

    c) Die Aufhebung erfasst auch die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170 mwN und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673; Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14 Rn. 8, juris und vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).

  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    Allein die Erhöhung des Entdeckungsrisikos steht der Annahme der Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht von vornherein entgegen, da der Täter in der Zeit bis zum Eintreffen von feststellungsbereiten Dritten noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170 mwN).
  • BGH, 07.10.2021 - 1 StR 315/21

    Rücktritt vom Versuch (erforderliche Rettungshandlung beim Rücktritt des

    Es bleibt vielmehr maßgebend, ob der Täter trotz des Eingreifens oder der Anwesenheit eines Dritten noch "aus freien Stücken" handelt oder aber ob äußere Umstände ihn zur Tataufgabe zwingen oder eine innere Unfähigkeit zur Tatvollendung auslösen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8 und vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 Rn. 11; Beschlüsse vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 7; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 Rn. 12 und vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9; je mwN).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22

    Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Freiwilligkeit, Anstoß zum Umdenken

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter nach seinem Vorstellungsbild noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können und damit "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17, NStZ-RR 2017, 335; vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170).

    Diese erfasst die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14; Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, aaO).

  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20

    Freiwilligkeit des Rücktritts (autonome Entscheidung; äußerer Anlass; Zwangslage;

    Allein eine damit gegebenenfalls verbundene Erhöhung des Entdeckungsrisikos steht der Annahme der Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht von vornherein entgegen, da ein Täter in der Zeit bis zum Eintreffen von feststellungsbereiten Dritten noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169 f. mwN).
  • BGH, 31.07.2018 - 4 StR 282/18

    Rücktritt (Darstellung des Rücktrittshorizontes in den Urteilsfeststellungen)

    Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169; vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, JuS 2017, 550; vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).

    Mangels dahingehender Ausführungen im Urteil ist es nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte nach seinem Vorstellungsbild im unmittelbaren Anschluss an die Kollision noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können, anstatt sogleich den Tatort zu verlassen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 7. März 2018, aaO).

  • BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18

    Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, juris Rn. 9; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN).
  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 514/20

    Rücktritt (Unerlässlichkeit von tatgerichtlichen Feststellungen zum

    Lässt sich jedoch den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, stellt dies einen durchgreifenden sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 596/19; vom 7. März 2018 ? 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169; vom 23. August 2017 ? 5 StR 303/17; vom 23. November 2016 ? 4 StR 471/16, JuS 2017, 696; vom 11. März 2014 ? 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 ? 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 ? 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 ? 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit)

    Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei weiterem Handeln das Risiko, angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8; Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9, jeweils mwN; st. Rspr.).
  • BGH, 16.11.2022 - 1 StR 330/22

    Rücktritt vom Versuch (erforderliche Feststellungen zum Rücktrittshorizont des

    Denn für die Annahme von Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB ist entscheidend, ob der Täter nach seinem Vorstellungsbild noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können und damit "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13 Rn. 5; vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17 Rn. 7 und vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 596/19

    Versuch; Rücktritt (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten)

  • LG Aschaffenburg, 22.04.2021 - Ks 104 Js 5331/17

    Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 07.07.2020 - 5 StR 233/20

    Freiwilliger Rücktritt bei Einwirkung eines Dritten auf den Zurücktretenden

  • LG Münster, 21.01.2022 - 22 KLs 30/21
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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10975
BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16 (https://dejure.org/2016,10975)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2016 - 1 StR 71/16 (https://dejure.org/2016,10975)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16 (https://dejure.org/2016,10975)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 4 StPO, § 257c Abs 5 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Belehrung über die Bindungswirkung einer Verständigung

  • IWW

    § 257c Abs. 5 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 257c StPO, § 257c Abs. 4 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Verpflichtung zur Belehrung über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Belehrung über die Bindungswirkung einer Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Verpflichtung zur Belehrung über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 257c Abs. 4 ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Gerichtliche Verpflichtung zur Belehrung über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Späte Belehrung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deal - und die frühzeitige Belehrung des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 169
  • StV 2018, 11
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13

    Verständigung (unterlassene Belehrung über die Bindungswirkung der Verständigung:

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16
    Der Angeklagte hat einen Sachverhalt vorgetragen, der es dem Revisionsgericht ohne weiteres ermöglicht, allein aufgrund des Revisionsvortrags zu überprüfen, ob der gerügte Rechtsfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13 mwN) und damit die Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erfüllt.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16
    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG NStZ 2014, 721; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 25.03.2015 - 5 StR 82/15

    Zeitpunkt der Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16
    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG NStZ 2014, 721; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13

    Verständigung im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16
    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG NStZ 2014, 721; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16
    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG NStZ 2014, 721; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht

    Denn anders als in der von der Revision in Bezug genommenen Senatsentscheidung vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, in der ein Verstoß gegen Belehrungspflichten gerügt wurde, könnte die Kenntnis des vollständigen Inhalts den relevanten Verfahrensablauf in einem anderen Licht darstellen. Der Vortrag der Revision vermittelt dem Revisionsgericht kein umfassendes Bild über das dem gerügten Verfahrensfehler zugrunde liegende prozessuale Geschehen, auch weil bestimmte Vorgänge, insbesondere zustimmende bzw. initiative Stellungnahmen des Vertreters der Staatsanwaltschaft zu der letztlich erfolgten Verfahrensweise (u.a. S. 6 f. des Protokolls vom 8. April 2016) nicht erwähnt werden.
  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 43/21

    Verständigung (Begriff des Verständigungsvorschlags: Konnex zwischen prozessualem

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens vereinbar, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 125; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - 2 StR 1/21 Rn. 2; vom 30. März 2021 - 2 StR 383/20 Rn. 5; vom 4. März 2020 - 2 StR 352/19 Rn. 7; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 8; vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16 Rn. 6 und vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 Rn. 11 mwN).

    So hätte der Vorsitzende die Angeklagten bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlages in der Hauptverhandlung über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 125; Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 Rn. 14 f.; BGH, Beschlüsse vom 30. März 2021 - 2 StR 383/20 Rn. 5; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 14; vom 6. März 2018 - 5 StR 585/17 Rn. 7; vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16 Rn. 6 und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15 Rn. 6).

  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

    Denn eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10 u.a., Rn. 99, BVerfGE 133, 168, 237; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16; vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).

    So hätte der Vorsitzende den Angeklagten bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlages in der Hauptverhandlung über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren müssen (BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16; vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18 und vom 8. November 2018 - 4 StR 268/18).

  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 383/20

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Verstoß gegen die

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG NStZ 2014, 721; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14, NStZ 2015, 358, 359; vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, StV 2018, 111 mwN, und vom 8. November 2018 - 4 StR 268/18, NStZ 2019, 169).
  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 268/18

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Erfordernis der

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung fu?r das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG NStZ 2014, 721; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14, NStZ 2015, 358, 359 mwN; vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15, NStZ-RR 2015, 225 (Ls); vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, StV 2018, 11 mwN und vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17, NJW 2017, 1626 (Ls)).
  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18

    Verständigung (erforderliche Belehrung über eingeschränkte Bindungswirkung:

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, StV 2018, 11; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 16.10.2018 - 3 StR 357/18

    Verletzung der Belehrungspflicht bei der Verständigung (negative Beweiskraft des

    Ein Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensverstoß ist nicht auszuschließen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 5 StR 15/17; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16; BVerfG NJW 2014, 3506, 3507; BVerfG NStZ-RR 2013, 315, 316; MüKo/Jahn/Kudlich, StGB, 1. Auflage, § 257c Rn. 197 ff. mwN).
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