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   BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17   

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BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17 (https://dejure.org/2018,3079)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2018 - 5 StR 267/17 (https://dejure.org/2018,3079)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 5 StR 267/17 (https://dejure.org/2018,3079)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 216 StGB
    Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe bei mit dem Einverständnis des Opfers begangenem Mord (handlungsleitende Tötungsmotivation; Abgrenzung zur Tötung auf Verlangen; Eingrenzung des Anwendungsbereichs der Rechtsfolgenlösung; außergewöhnliche, gesetzlichen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 168 Abs. 1 StGB, § ... 211 Abs. 1 StGB, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG, § 337 Abs. 1 StPO, §§ 57a, 57b StGB, § 358 Abs. 1 StPO, § 216 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 57b StGB, § 473 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Tötung eines Menschen zur Befriedigung des Geschlechtstriebs eines Täters als Mordmerkmal in Abgrenzung zur Tötung auf Verlangen eines Opfers (hier: Schlachtung eines Menschen); Störung der Totenruhe

  • rewis.io

    Mord und Tötung auf Verlangen: Strafmilderung nach der sog. Rechtsfolgenlösung bei Befriedigung des Geschlechtstriebs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Tötung eines Menschen zur Befriedigung des Geschlechtstriebs eines Täters als Mordmerkmal in Abgrenzung zur Tötung auf Verlangen eines Opfers (hier: Schlachtung eines Menschen); Störung der Totenruhe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

  • lto.de (Pressebericht, 21.02.2018)

    BGH verurteilt 'Stückelmörder' zu lebenslanger Freiheitsstrafe: Keine Rechtsfolgenlösung bei Einverständnis

  • lto.de (Kurzinformation)

    'Stückelmörder' zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt: Keine Rechtsfolgenlösung bei Einverständnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schlachtung eines Menschen stellt auch bei Einwilligung des Opfers Mord dar

  • spiegel.de (Pressebericht, 21.02.2018)

    Mann zerstückelt - lebenslange Haft für Ex-Polizisten

  • kujus-strafverteidigung.de (Kurzinformation)

    Der "Glimmlitztaler Stückelmord" und die Rechtsfolgenlösung des BGH

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verurteilung eines LKA-Beamten wegen Mordes

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 49, 168, 211, 216 StGB
    Rechtsfolgenlösung bei Mord nur in Ausnahmefällen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 172
  • JR 2018, 585
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.04.2016 - 5 StR 504/15

    Verurteilung eines LKA-Beamten wegen Mordes aufgehoben

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten mit den Feststellungen aufgehoben (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 5 StR 504/15, NStZ 2016, 469).

    Angesichts dessen war es nicht geboten, den im ersten Urteil des Senats (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 5 StR 504/15, NStZ 2016, 469) bezeichneten Rekonstruktionsversuch durchzuführen.

    Der Senat kann daher auch die Fragen unbeantwortet lassen, ob er selbst an seine in der ersten Entscheidung in dieser Sache (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 5 StR 504/15, NStZ 2016, 469) vertretene diesbezügliche Rechtsansicht gebunden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. November 1985 - GSSt 1/85, BGHSt 33, 356, 360 ff.; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204 f.; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 358 Rn. 15) und ob an der sogenannten Rechtsfolgenlösung überhaupt festzuhalten ist.

  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    c) An die Stelle der vom Landgericht für den Mord verhängten Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten tritt daher lebenslange Freiheitsstrafe, auf die der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO erkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2000 - 2 StR 550/99, NStZ-RR 2000, 168).

    Zwar handelt es sich bei der Frage, ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt (vgl. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB), um eine primär tatgerichtliche Wertung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 366 f.; Urteil vom 2. Februar 2000 - 2 StR 550/99, NStZ-RR 2000, 168).

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Hierfür hätte der Angeklagte durch St. zur Tötung bestimmt worden, d. h. dessen Tötungsverlangen hätte handlungsleitend gewesen sein müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 91 f.).

    Dabei erwächst der gesteigerte Unwert der Tat aus dem groben Missverhältnis von Mittel und Zweck, indem der Täter das Leben eines anderen Menschen der Befriedigung eigener Geschlechtslust unterordnet (BGH, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 86).

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    aa) Die ihr zugrundeliegende Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981 - GSSt 1/81, BGHSt 30, 105) betraf allein das Mordmerkmal der Heimtücke.

    Dies käme allenfalls in Betracht, wenn Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben," vorlägen, so "dass jener 'Grenzfall' (BVerfGE 45, 187, 266, 267) eintritt, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich geminderter Schuld unverhältnismäßig wäre" (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1981 - GSSt 1/81, BGHSt 30, 105, 118 f.).

  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07

    Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat;

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Eine Anwendung der insofern aufgestellten Grundsätze auch auf die hier erfüllten Mordmerkmale der Befriedigung des Geschlechtstriebes sowie der Ermöglichungsabsicht ist weder von Verfassungs wegen (BVerfG, NJW 2009, 1061, 1062 ff.) noch einfachgesetzlich geboten (ebenso zur Habgier BGH, Urteil vom 15. November 1996 - 3 StR 79/96, BGHSt 42, 301, 304).

    In einem solchen Fall ist die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe nur dann unverhältnismäßig, wenn der (konkreten) Tat das Merkmal einer besonderen Verwerflichkeit nicht anhaftet (BVerfG, NJW 2009, 1061, 1063).

  • BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen, nicht aber

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Der Senat sieht keinen Anlass, den Angeklagten von einem Teil der notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren zu entlasten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 1993 - 2 StR 384/93, BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 7; vom 17. September 1998 - 5 StR 224/98).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Zwar handelt es sich bei der Frage, ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt (vgl. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB), um eine primär tatgerichtliche Wertung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 366 f.; Urteil vom 2. Februar 2000 - 2 StR 550/99, NStZ-RR 2000, 168).
  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 224/98

    Unzulässige Anordnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Der Senat sieht keinen Anlass, den Angeklagten von einem Teil der notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren zu entlasten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 1993 - 2 StR 384/93, BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 7; vom 17. September 1998 - 5 StR 224/98).
  • BGH, 07.05.2009 - 3 StR 122/09

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Voraussetzung ist jedoch, dass zwischen angefochtenen und übrigen Rechtsfolgen keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - 3 StR 122/09).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
    Der Senat kann daher auch die Fragen unbeantwortet lassen, ob er selbst an seine in der ersten Entscheidung in dieser Sache (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 5 StR 504/15, NStZ 2016, 469) vertretene diesbezügliche Rechtsansicht gebunden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. November 1985 - GSSt 1/85, BGHSt 33, 356, 360 ff.; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204 f.; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 358 Rn. 15) und ob an der sogenannten Rechtsfolgenlösung überhaupt festzuhalten ist.
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04

    Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

  • BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96

    Indirekte Sterbehilfe

  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

  • BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17

    Verurteilung wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord rechtkräftig

    Wer aber maßgeblich Eigeninteressen verfolgt, befindet sich nicht in einer Konfliktsituation, welche die Privilegierung gemäß § 216 Abs. 1 StGB rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 267/17, NStZ-RR 2018, 172).
  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks 3 Js 9407/12

    Sadist soll Frauen zum Suizid getrieben haben

    Abgesehen davon, dass die sog. Rechtsfolgenlösung grundsätzlich nur in Fällen heimtückischer Tötung Anwendung findet (BGH, NStZ 2016, 469, 470) und bei dem Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" höchstens in Betracht zu ziehen wäre bei Vorliegen schuldmindernde Umstände besonderer Art, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind (BGH, NStZ-RR 2018, 172, 174), fehlt es vorliegend bereits an solchen besonderen schuldmindernden Umständen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2019 - 6 A 2997/17

    Berufung einer ehemaligen Kommissaranwärterin gerichtet auf die erneute Bewertung

    Davon sei der BGH auch später nicht abgewichen (zuletzt mit Urteil des 5. Strafsenats vom 21. Februar 2018 - 5 StR 267/17 -).
  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks
    Abgesehen davon, dass die sog. Rechtsfolgenlösung grundsätzlich nur in Fällen heimtückischer Tötung Anwendung findet (BGH, NStZ 2016, 469, 470) und bei dem Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" höchstens in Betracht zu ziehen wäre bei Vorliegen schuldmindernde Umstände besonderer Art, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind (BGH, NStZ-RR 2018, 172, 174), fehlt es vorliegend bereits an solchen besonderen schuldmindernden Umständen.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17   

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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 BtMG; § 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 StGB; § 78a StGB; § 261 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verjährungsfrist, Verjährungsbeginn); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Zuverlässige Beurkundung des Beratungsergebnisses durch die Urteilsgründe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eintritt von Strafverfolgungsverjährung bzgl. einzelner Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Verfolgungsverjährung bei unklarem Tatzeitpunkt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Eintritt von Strafverfolgungsverjährung bzgl. einzelner Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 172
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 138/14

    Verjährung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafrahmenwahl beim

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17
    Ihr Lauf begann nach § 78a StGB jeweils mit dem Abschluss des Rauschgiftumsatzes und der Entgegennahme des Veräußerungserlöses (hier Streckmittel im Gegenwert des vereinbarten Kaufpreises) durch den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, Rn. 2).

    Da auszuschließen ist, dass noch Feststellungen zu den genauen Tatzeitpunkten getroffen werden können, muss in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, Rn. 2; Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42; Beschluss vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274) deshalb davon ausgegangen werden, dass alle Taten vor dem 14. April 2011 begangen wurden, so dass insoweit Verfolgungsverjährung eingetreten ist.

  • BGH, 03.11.1987 - 4 StR 496/87

    Aufhebung eines Maßregelausspruchs - Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17
    Denn in diesem Fall würde es mit Blick auf den bloßen Hinweischarakter der Mitteilung der später erfolgten Verurteilung des Zeugen an dem für einen Rügeerfolg erforderlichen Beruhenszusammenhang fehlen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 8).

    Zwar kann schon die Sachrüge zum Erfolg führen, wenn sich aus den Urteilsgründen selbst Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie das Beratungsergebnis nicht mehr zuverlässig beurkunden (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1973 - 1 StR 163/73, Rn. 5; Beschluss vom 4. Januar 1966 - 1 StR 299/65, BGHSt 21, 4, 10; Urteil vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65; siehe dazu auch Beschluss vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 8).

  • BGH, 21.01.2016 - 2 StR 433/15

    Inbegriffsrüge (Berücksichtigung von nach der Hauptverhandlung erhobener Beweise

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17
    a) Soweit in den schriftlichen Urteilsgründen (UA 40) ein Umstand (Verurteilung des Zeugen M. am 15. Mai 2017 durch das Landgericht Halle wegen Betäubungsmittelhandels zu einer Bewährungsstrafe) mitgeteilt wird, der erst nach dem verfahrensgegenständlichen Urteil eingetreten ist und deshalb weder Gegenstand der Hauptverhandlung noch der dem Urteil zugrunde liegenden Beratung gewesen sein kann, ist der Revisionsbegründung nicht zu entnehmen, dass der darin liegende Rechtsfehler als Verstoß gegen § 261 StPO gerügt werden soll (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 2 StR 433/15, NStZ 2017, 375; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; Urteile vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99, NStZ-RR 2000, 293 (Ls); vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 444/83, Rn. 2; RG, Urteil vom 24. September 1937 - 1 D 812/36, RGSt 71, 326, 327 f.; KG, Beschluss vom 14. September 2017 - 3 Ws 282/17 - 122 Ss 144/17, SVR 2017, 438).
  • KG, 14.09.2017 - 3 Ws 282/17

    Beweiswürdigung, Inbegriff der Hauptverhandlung, Inbegriffsrüge

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17
    a) Soweit in den schriftlichen Urteilsgründen (UA 40) ein Umstand (Verurteilung des Zeugen M. am 15. Mai 2017 durch das Landgericht Halle wegen Betäubungsmittelhandels zu einer Bewährungsstrafe) mitgeteilt wird, der erst nach dem verfahrensgegenständlichen Urteil eingetreten ist und deshalb weder Gegenstand der Hauptverhandlung noch der dem Urteil zugrunde liegenden Beratung gewesen sein kann, ist der Revisionsbegründung nicht zu entnehmen, dass der darin liegende Rechtsfehler als Verstoß gegen § 261 StPO gerügt werden soll (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 2 StR 433/15, NStZ 2017, 375; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; Urteile vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99, NStZ-RR 2000, 293 (Ls); vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 444/83, Rn. 2; RG, Urteil vom 24. September 1937 - 1 D 812/36, RGSt 71, 326, 327 f.; KG, Beschluss vom 14. September 2017 - 3 Ws 282/17 - 122 Ss 144/17, SVR 2017, 438).
  • BGH, 11.09.1973 - 1 StR 163/73

    Nachvollziehbare umfassende Änderung der Urteilsgründe - Ersetzung der

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17
    Zwar kann schon die Sachrüge zum Erfolg führen, wenn sich aus den Urteilsgründen selbst Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie das Beratungsergebnis nicht mehr zuverlässig beurkunden (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1973 - 1 StR 163/73, Rn. 5; Beschluss vom 4. Januar 1966 - 1 StR 299/65, BGHSt 21, 4, 10; Urteil vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65; siehe dazu auch Beschluss vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 8).
  • BGH, 05.10.1965 - 5 StR 314/65

    § 275 Strafprozessordnung (StPO) als bloße Ordnungsvorschrift

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17
    Zwar kann schon die Sachrüge zum Erfolg führen, wenn sich aus den Urteilsgründen selbst Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie das Beratungsergebnis nicht mehr zuverlässig beurkunden (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1973 - 1 StR 163/73, Rn. 5; Beschluss vom 4. Januar 1966 - 1 StR 299/65, BGHSt 21, 4, 10; Urteil vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65; siehe dazu auch Beschluss vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 8).
  • RG, 24.09.1937 - 1 D 812/36

    Inwieweit darf der Richter nach der Urteilsverkündung mit einem vernommenen

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17
    a) Soweit in den schriftlichen Urteilsgründen (UA 40) ein Umstand (Verurteilung des Zeugen M. am 15. Mai 2017 durch das Landgericht Halle wegen Betäubungsmittelhandels zu einer Bewährungsstrafe) mitgeteilt wird, der erst nach dem verfahrensgegenständlichen Urteil eingetreten ist und deshalb weder Gegenstand der Hauptverhandlung noch der dem Urteil zugrunde liegenden Beratung gewesen sein kann, ist der Revisionsbegründung nicht zu entnehmen, dass der darin liegende Rechtsfehler als Verstoß gegen § 261 StPO gerügt werden soll (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 2 StR 433/15, NStZ 2017, 375; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; Urteile vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99, NStZ-RR 2000, 293 (Ls); vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 444/83, Rn. 2; RG, Urteil vom 24. September 1937 - 1 D 812/36, RGSt 71, 326, 327 f.; KG, Beschluss vom 14. September 2017 - 3 Ws 282/17 - 122 Ss 144/17, SVR 2017, 438).
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17
    Da auszuschließen ist, dass noch Feststellungen zu den genauen Tatzeitpunkten getroffen werden können, muss in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, Rn. 2; Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42; Beschluss vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274) deshalb davon ausgegangen werden, dass alle Taten vor dem 14. April 2011 begangen wurden, so dass insoweit Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
  • BGH, 09.10.2007 - 4 StR 444/07

    Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Verfahrenshindernis der Verjährung;

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17
    Da auszuschließen ist, dass noch Feststellungen zu den genauen Tatzeitpunkten getroffen werden können, muss in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, Rn. 2; Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42; Beschluss vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274) deshalb davon ausgegangen werden, dass alle Taten vor dem 14. April 2011 begangen wurden, so dass insoweit Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17
    Zwar kann schon die Sachrüge zum Erfolg führen, wenn sich aus den Urteilsgründen selbst Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie das Beratungsergebnis nicht mehr zuverlässig beurkunden (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1973 - 1 StR 163/73, Rn. 5; Beschluss vom 4. Januar 1966 - 1 StR 299/65, BGHSt 21, 4, 10; Urteil vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65; siehe dazu auch Beschluss vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 8).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83

    Hinweise in Urteilsgründen die nicht auf Erkenntnissen beruhen, die in der

  • BGH, 20.10.1999 - 5 StR 496/99

    Urteil - Feststellungen zur Person

  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erforderliche Bildung der

  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 303/99

    Öffentlichkeit; Sitzungsprotokoll

  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 1/21

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    In Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 4 StR 437/20; vom 15. Februar 2018 ? 4 StR 594/17, NStZ-RR 2018, 172 und vom 8. Juli 2014 ? 1 StR 240/14, wistra 2014, 486) ist allerdings zugunsten des Angeklagten von den Tatzeiten auszugehen, die vor Inkrafttreten dieser Regelung am 27. Januar 2015 liegen.
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Danach bestimmt sich "in dubio pro reo' die Frage der Verfolgungsverjährung bei einem nicht eindeutig feststellbaren Tatbeendigungszeitpunkt nach der für den Angeklagten günstigeren Fallkonstellation (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 4 StR 53/20 Rn. 4; vom 15. Februar 2018 - 4 StR 594/17 Rn. 3; vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14 Rn. 2 und vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274, 278 f.).
  • BGH, 17.12.2020 - 4 StR 437/20

    Strafverfahren wegen Herstellens kinderpornografischer Schriften: Anwendung des

    Bei der Prüfung des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2018 - 4 StR 594/17, NStZ-RR 2018, 172 und vom 8. Juli 2014 - 1 StR 240/14, wistra 2014, 486) zugunsten des Angeklagten von einem frühen Tatzeitpunkt Anfang des Jahres 2014 auszugehen; daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die für das Vergehen der Herstellung kinderpornographischer Schriften in der zur Tatzeit geltenden Fassung maßgebliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) zum Zeitpunkt der ersten polizeilichen Erfassung dieser Tat am 30. April 2019 bereits abgelaufen war.
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20

    Revisionsbegründung (Wirkung der Beschränkung der Revision auf den

    b) Bei der Prüfung des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 4 StR 437/20; vom 15. Februar 2018 ? 4 StR 594/17, NStZ-RR 2018, 172 und vom 8. Juli 2014 ? 1 StR 240/14, wistra 2014, 486) zugunsten der Angeklagten von dem frühesten Tatzeitpunkt am 14. November 2013 auszugehen; daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die für das Vergehen der Herstellung kinderpornographischer Schriften in der zur Tatzeit geltenden Fassung maßgebliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) zum Zeitpunkt der polizeilichen Erfassung dieser Tat am 14. Februar 2020 bereits abgelaufen war.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2017 - 4 StR 358/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59326
BGH, 06.12.2017 - 4 StR 358/17 (https://dejure.org/2017,59326)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2017 - 4 StR 358/17 (https://dejure.org/2017,59326)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 4 StR 358/17 (https://dejure.org/2017,59326)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Rahmen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • rewis.io

    Aufrechterhalten von Maßregeln bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 55
    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Rahmen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Aufrechterhalten von Maßregeln bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 172
  • StV 2019, 245 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - 4 StR 358/17
    Die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB), wonach dem Angeklagten der Vorteil der Gesamtstrafe in demselben Umfang gewährt werden soll, wie er ihn bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten im ersten Urteil gehabt hätte, finden gemäß § 55 Abs. 2 StGB auch auf eine in dem früheren Urteil erkannte Maßregel Anwendung und haben Vorrang vor § 67f StGB (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 307; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - 4 StR 358/17
    Die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB), wonach dem Angeklagten der Vorteil der Gesamtstrafe in demselben Umfang gewährt werden soll, wie er ihn bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten im ersten Urteil gehabt hätte, finden gemäß § 55 Abs. 2 StGB auch auf eine in dem früheren Urteil erkannte Maßregel Anwendung und haben Vorrang vor § 67f StGB (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 307; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91).
  • BGH, 08.11.1991 - 2 StR 409/91

    Bestellung als Pflichtverteidiger für das Wiedereinsetzungsverfahren -

    Auszug aus BGH, 06.12.2017 - 4 StR 358/17
    Die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB), wonach dem Angeklagten der Vorteil der Gesamtstrafe in demselben Umfang gewährt werden soll, wie er ihn bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten im ersten Urteil gehabt hätte, finden gemäß § 55 Abs. 2 StGB auch auf eine in dem früheren Urteil erkannte Maßregel Anwendung und haben Vorrang vor § 67f StGB (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 307; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4; Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91).
  • BGH, 19.04.2023 - 3 StR 68/23

    Aufrechterhaltung der angeordneten Maßregel der Unterbringung in einer

    Dem Grundgedanken des § 55 StGB entsprechend soll der Täter auch im Bereich der Nebenfolgenentscheidung so gestellt werden, wie er bei gleichzeitiger Aburteilung aller Taten in dem "früheren" Urteil gestanden hätte (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juni 2009 - 5 StR 149/09, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 10 Rn. 10; vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275, 276; Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 358/17, juris Rn. 8; LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 58).
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