Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 06.02.2018 - 1 Ws 51/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2284
OLG Bamberg, 06.02.2018 - 1 Ws 51/18 (https://dejure.org/2018,2284)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.02.2018 - 1 Ws 51/18 (https://dejure.org/2018,2284)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 1 Ws 51/18 (https://dejure.org/2018,2284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,2284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Terminsgebühr, Bemessung, Hauptverhandlungsdauer

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 304 Abs. 3, § 311 Abs. 2 S. 1, § 464b S. 3; RVG § 14 Abs. 1
    Bemessung der Terminsgebühr für die Einordnung im Gebührenrahmen

  • IWW

    § 14 RVG
    Terminsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Terminsgebühr des Pflichtverteidigers

  • Burhoff online

    Terminsgebühr, Bemessung, Hauptverhandlungsdauer

  • rewis.io

    Bemessung der Terminsgebühr für die Einordnung im Gebührenrahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Terminsgebühr des Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Terminsgebühr des Wahlanwalts: Die Pflichtverteidigergebühren geben "Hilfestellung”

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 218/16

    Zuständigkeit des Senats bei Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.02.2018 - 1 Ws 51/18
    Zur Entscheidung berufen ist, obwohl die angefochtene Entscheidung von dem Rechtspfleger erlassen worden ist, der Senat und nicht der Einzelrichter, da § 568 S. 1 ZPO im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Anwendung findet (vgl. zuletzt Beschluss vom 06.11.2017, Az. 1 Ws 503/17 m. w. N., so. auch exemplarisch OLG Köln, Beschluss vom 21. April 2016, 2 Ws 218/16, Rn. 6, juris).

    Nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung können Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. April 2016, 2 Ws 218/16, OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014,1 Ws 305/14).

    Eine Verhandlungsdauer von bis zu fünf Stunden ist dabei als durchschnittlich zu bewerten (KG a.a.O., vgl. insgesamt OLG Köln, Beschluss vom 21. April 2016, 2 Ws 218/16, Rn. 9, OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014,1 Ws 305/14 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 1 Ws 305/14

    Erstattung von Wahlverteidigerbegühren trotz der Bestellung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.02.2018 - 1 Ws 51/18
    Nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung können Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. April 2016, 2 Ws 218/16, OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014,1 Ws 305/14).

    Eine Verhandlungsdauer von bis zu fünf Stunden ist dabei als durchschnittlich zu bewerten (KG a.a.O., vgl. insgesamt OLG Köln, Beschluss vom 21. April 2016, 2 Ws 218/16, Rn. 9, OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014,1 Ws 305/14 m. w. N.).

  • KG, 24.11.2011 - 1 Ws 113/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berechnung der Verteidigergebühren unter

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.02.2018 - 1 Ws 51/18
    Im Hinblick auf die geltend gemachten Terminsgebühren spielt jedoch auch die Dauer des jeweiligen Hauptverhandlungsterminseine bestimmende Rolle (KG JurBüro 2012, 482; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 22. Auflage 2015, 4108-4111 W, Rn. 18; Hartmann a.a.O., Nr. 4108, 4109 VV RVG, Rn. 16).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Erledigterklärung der Unterbringung in einer

    Der in § 68g Abs. 1 StGB geregelte Vorrang der Führungsaufsicht vor der Aussetzung einer Strafe bzw. eines Strafrestes bedeutet nach herrschender, vom Senat geteilter Auffassung nämlich nur, dass für die Aufsicht ausschließlich § 68a StGB und für die Erteilung von Weisungen ausschließlich § 68b StGB (und nicht § 56c StGB) gilt (vgl. Fischer, a.a.O., § 68g Rn. 6; Beschluss des 1. Strafsenats vom 29. März 2018 - 1 Ws 51/18 - m.w.N.), dass aber die sonstigen Vorschriften der Strafaussetzung wie z.B. § 56f StGB unberührt bleiben (vgl. Fischer a.a.O.; LK-StGB, a.a.O., § 68g Rn. 16).

    Verstöße gegen Weisungen, die im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung stehen, können einen Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB nur rechtfertigen, wenn sie für den Verurteilten vermeidbar sind (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 220; Beschluss des 1. Strafsenats vom 29. März 2018 - 1 Ws 51/18 -).

  • LG Dessau-Roßlau, 23.02.2023 - 6 Qs 29/23

    Terminsgebühr, Hauptverhandlung, unterdurchschnittlicher Aufwand, nicht

    Wegen des insoweit zu vergütenden Zeitaufwandes des Verteidigers stellt die Verhandlungsdauer des jeweiligen Hauptverhandlungstermins das wesentliche Bemessungskriterium für die Terminsgebühr dar (OLG Hamm Beschl. v. 3.12.2009 - 2 Ws 270/09, BeckRS 2010, 2547; KG Beschl. v. 24.11.2011 - 1 Ws 113-114/10, BeckRS 2012, 11963; OLG Bamberg, Beschl. v. 6.2.2018 - 1 Ws 51/18, NStZ-RR 2018, 192 m.w.N.).
  • LG Dessau-Roßlau, 22.02.2023 - 6 Qs 29/23

    Terminsgebühr: Unterdurchschnittlicher Aufwand bei kurzer Verhandlungsdauer wegen

    Wegen des insoweit zu vergütenden Zeitaufwandes des Verteidigers stellt die Verhandlungsdauer des jeweiligen Hauptverhandlungstermins das wesentliche Bemessungskriterium für die Terminsgebühr dar (OLG Hamm Beschl. v. 3.12.2009 - 2 Ws 270/09, BeckRS 2010, 2547; KG Beschl. v. 24.11.2011 - 1 Ws 113-114/10, BeckRS 2012, 11963; OLG Bamberg, Beschl. v. 6.2.2018 - 1 Ws 51/18, NStZ-RR 2018, 192 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht