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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2018 - 2 StR 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13761
BGH, 18.04.2018 - 2 StR 1/18 (https://dejure.org/2018,13761)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2018 - 2 StR 1/18 (https://dejure.org/2018,13761)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18 (https://dejure.org/2018,13761)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 30a Abs. 1 BtMG, § 31 BtMG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29 Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1 BtMG, § 52 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungshilfe als vertypter Strafmilderungsgrund für die Annahme eines minder schweren Falles des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Strafrahmenbemessung bei Betäubungsmitteldelikten: Strafrahmenmilderung unter Berücksichtigung der Sperrwirkung bei Gesetzeskonkurrenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungshilfe als vertypter Strafmilderungsgrund für die Annahme eines minder schweren Falles des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewaffneter BTM-Handel - und die Gesetzeskonkurrenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 217
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 18.04.2018 - 2 StR 1/18
    a) Beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln steht der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG in Gesetzeskonkurrenz zum Grundtatbestand nach § 29 Abs. 1 BtMG sowie zu den weiteren Qualifikationstatbeständen nach § 29a Abs. 1 und § 30 Abs. 1 BtMG (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680; LK-StGB/Rissing-van Saan, 12. Aufl., Vorbemerkung zu den §§ 52 ff. Rn. 95).

    Bei Gesetzeskonkurrenz entfaltet, ebenso wie bei Tateinheit gemäß § 52 Abs. 2 Satz 2 StGB, das zurücktretende Delikt zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 155 f.; Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, aaO; LK-StGB/Rissing-van Saan, aaO).

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 18.04.2018 - 2 StR 1/18
    Bei Gesetzeskonkurrenz entfaltet, ebenso wie bei Tateinheit gemäß § 52 Abs. 2 Satz 2 StGB, das zurücktretende Delikt zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 155 f.; Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, aaO; LK-StGB/Rissing-van Saan, aaO).
  • BGH, 05.08.2013 - 5 StR 327/13

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Strafrahmenwahl; vertypte

    Auszug aus BGH, 18.04.2018 - 2 StR 1/18
    b) Nach diesen Maßstäben hat das Landgericht bei der Strafrahmenbestimmung nicht bedacht, dass für den Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG angesichts des von ihm abgelehnten minder schweren Falles nach § 29a Abs. 2 BtMG und des damit nicht verbrauchten vertypten Strafmilderungsgrundes nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht gekommen wäre, mit der Folge, dass die gemilderte Mindestgrenze des § 29a Abs. 1 BtMG von drei Monaten Freiheitsstrafe keine Sperrwirkung für die Mindeststrafe aus § 30a Abs. 3 BtMG ausgelöst hätte (BGH, Beschluss vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, StraFo 2013, 482).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Nimmt das Tatgericht einen minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 30a Abs. 3 BtMG an, so hat es in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob der im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängte Straftatbestand des § 29a Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung hinsichtlich seiner Mindeststrafe entfaltet, oder ob auch insoweit ein minder schwerer Fall anzunehmen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18, Rn. 7; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, NStZ-RR 2014, 82, 83 und vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 1; Beschluss vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 3; nicht tragend zur Sperrwirkung auch der Strafobergrenze vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 f.).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 241/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen)

    Die Strafkammer hat indes übersehen, dass für die nach dem verdrängenden und dem verdrängten Strafgesetz zu vergleichenden Mindeststrafen eine konkrete Betrachtung vorzunehmen ist, so dass vorliegende spezialgesetzliche oder im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches vorgesehene Strafmilderungsgründe bei den zu vergleichenden Strafrahmen jeweils zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 3 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, StraFo 2013, 482).
  • BGH, 22.11.2022 - 5 StR 402/22

    Zusammentreffen von Milderungsgründen bei der Verurteilung wegen Einfuhr von

    Für die zu vergleichenden Mindeststrafen gilt, da es um die Ermittlung der gerechten Strafe geht, eine konkrete Betrachtung, so dass auch jeweils vorliegende vertypte und allgemeine Strafmilderungsgründe zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - 5 StR 72/21; vom 25. August 2020 - 2 StR 241/20; vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18).
  • BGH, 25.05.2021 - 5 StR 72/21

    Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    Denn es hat nicht bedacht, dass angesichts des von ihm (rechtsfehlerfrei) abgelehnten minder schweren Falles nach § 29a Abs. 2 BtMG und damit nicht verbrauchten vertypten Strafmilderungsgrundes des § 31 BtMG eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht gekommen wäre, mit der Folge, dass § 29a Abs. 1 BtMG keine Sperrwirkung für die Mindeststrafe aus § 30a Abs. 3 BtMG ausgelöst hätte (BGH, Beschlüsse vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18, NStZ-RR 2018, 217 f.; vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, NStZ 2014, 167 f.).
  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
    Liegt wie hier ein Fall des § 30a Abs. 3 BtMG vor, jedoch kein minder schwerer Fall des § 29a Abs. 2 BtMG, so entfaltet § 29a Abs. 1 BtMG bezüglich der Mindeststrafe eine Sperrwirkung, die Strafobergrenze richtet sich nach dem für den Schuldspruch maßgeblichen § 30a Abs. 3 (BGH BeckRS 2019, 26473 mwN; 2017, 134280; NStZ-RR 2018, 217).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12038
BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17 (https://dejure.org/2018,12038)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2018 - 2 StR 374/17 (https://dejure.org/2018,12038)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 2 StR 374/17 (https://dejure.org/2018,12038)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung der Gesamtmengen der Lieferungen als Teil des mittäterschaftlich begangenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verknüpfung der auf die jeweiligen Handelsmengen bezogenen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der ...

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzbewertung bei Drogenerwerb mit Erlös aus vorangegangenem Abverkauf; Mittäterschaft; Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3 ; StGB a.F. § 73 Abs. 1 S. 1
    Zurechnung der Gesamtmengen der Lieferungen als Teil des mittäterschaftlich begangenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verknüpfung der auf die jeweiligen Handelsmengen bezogenen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Handel - und die Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Lieferung jetzt - und die Zahlung erst bei der nächsten Lieferung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2908
  • NStZ-RR 2018, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.12.2017 - 2 StR 46/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit;

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in einer Einkaufsgemeinschaft, gilt nichts anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; Senat, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17; MüKoStGB/O.lakc?o.lu, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 419).

    Allerdings fehlt es, bezogen auf die Gesamtmenge, an der erforderlichen Eigennützigkeit, wenn der gemeinsame Vorteil ausschließlich in günstigeren Einkaufsbedingungen durch gemeinsamen Einkauf von Großmengen bestünde (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 64/12, NStZ 2012, 516; Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17).

  • BGH, 09.10.2002 - 1 StR 137/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Bei Gesamtwürdigung dieser Umstände erfolgte die Beschaffung der Großmengen durch die Angeklagten M. und B. als Mittäter (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02, NStZ-RR 2003, 57; Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81; Beschluss vom 13. April 2013 - 4 StR 547/12).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Bei Gesamtwürdigung dieser Umstände erfolgte die Beschaffung der Großmengen durch die Angeklagten M. und B. als Mittäter (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02, NStZ-RR 2003, 57; Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81; Beschluss vom 13. April 2013 - 4 StR 547/12).
  • BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der nicht geringen

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Bei Gesamtwürdigung dieser Umstände erfolgte die Beschaffung der Großmengen durch die Angeklagten M. und B. als Mittäter (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02, NStZ-RR 2003, 57; Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81; Beschluss vom 13. April 2013 - 4 StR 547/12).
  • BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in einer Einkaufsgemeinschaft, gilt nichts anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; Senat, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17; MüKoStGB/O.lakc?o.lu, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 419).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12

    Zu den Anforderungen an ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei der

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Allerdings fehlt es, bezogen auf die Gesamtmenge, an der erforderlichen Eigennützigkeit, wenn der gemeinsame Vorteil ausschließlich in günstigeren Einkaufsbedingungen durch gemeinsamen Einkauf von Großmengen bestünde (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 64/12, NStZ 2012, 516; Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17).
  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 131/12

    Handeltreiben bzw. Erwerb mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Verschaffen sich die Beteiligten die von ihnen zur Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in einer Einkaufsgemeinschaft, gilt nichts anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2002 - 2 StR 249/02, NStZ 2003, 90; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; Senat, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 2 StR 46/17; MüKoStGB/O.lakc?o.lu, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 419).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 322/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17
    Wickelt ein Täter Betäubungsmittelgeschäfte dergestalt ab, dass er mit dem Erlös aus dem vorangegangenen Abverkauf der von ihm erworbenen Betäubungsmittel den nächsten Ankauf begleicht, so führt die Überschneidung der Ausführungshandlungen, die sich daraus ergibt, dass die Drogenlieferung durch einen Kurier des Verkäufers zugleich der Übermittlung des Entgelts für die vorangegangene Betäubungsmittellieferung dient, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, dass die auf die jeweiligen Handelsmengen bezogenen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz miteinander verknüpft sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 f. mwN).
  • BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verknüpfung zur Tateinheit durch

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führen Überschneidungen der Ausführungshandlungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dadurch, dass der Kaufpreis für eine Drogenportion ganz oder teilweise erst bei der Übergabe der nächsten Drogenlieferung bezahlt wird, zur gleichartigen Idealkonkurrenz (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19, juris Rn. 3; Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 374/17, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420).
  • BGH, 07.05.2019 - 2 StR 129/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führen Überschneidungen der Ausführungshandlungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dadurch, dass der Kaufpreis für eine Drogenportion ganz oder teilweise erst bei der Übergabe der nächsten Drogenlieferung bezahlt wird, zur gleichartigen Idealkonkurrenz (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; besonders für Kommissionsgeschäfte Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 374/17; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 f.).
  • LG Bamberg, 30.06.2021 - 31 KLs 2106 Js 18293/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Konkurrenzen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führen Überschneidungen der Ausführungshandlungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur gleichartigen Idealkonkurrenz (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19, juris Rn. 3; Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 374/17, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2018 - 3 StR 86/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11557
BGH, 20.03.2018 - 3 StR 86/18 (https://dejure.org/2018,11557)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2018 - 3 StR 86/18 (https://dejure.org/2018,11557)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2018 - 3 StR 86/18 (https://dejure.org/2018,11557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wertungsfehler bei gerichtlicher Annahme der deutlichen Überschreitung der geringen Menge bei einem 1,91-fachen Wirkstoffgehalt (hier: THC-Gehalt von 14,328 Gramm)

  • rewis.io

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafzumessung bei Überschreitung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Wertungsfehler bei gerichtlicher Annahme der deutlichen Überschreitung der geringen Menge bei einem 1,91-fachen Wirkstoffgehalt (hier: THC-Gehalt von 14,328 Gramm)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Freiheitsstrafe von vier Jahren für den Besitz von 85 gr Haschisch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 217
  • StV 2018, 486
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - 3 StR 86/18
    Hierin liegt ein Wertungsfehler; denn eine derartige Überschreitung des Grenzwerts ist nicht ohne weiteres als erheblich einzustufen (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 91 ff., insbesondere Rn. 13; Urteil vom 15. November 2017 - 2 StR 74/17 Rn. 12 f., zitiert nach juris; ferner BGH, Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - 3 StR 86/18
    Hierin liegt ein Wertungsfehler; denn eine derartige Überschreitung des Grenzwerts ist nicht ohne weiteres als erheblich einzustufen (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 91 ff., insbesondere Rn. 13; Urteil vom 15. November 2017 - 2 StR 74/17 Rn. 12 f., zitiert nach juris; ferner BGH, Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47).
  • BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - 3 StR 86/18
    Hierin liegt ein Wertungsfehler; denn eine derartige Überschreitung des Grenzwerts ist nicht ohne weiteres als erheblich einzustufen (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 91 ff., insbesondere Rn. 13; Urteil vom 15. November 2017 - 2 StR 74/17 Rn. 12 f., zitiert nach juris; ferner BGH, Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47).
  • OLG Braunschweig, 06.11.2023 - 1 ORs 40/23

    Strafzumessung; minder schwerer Fall; Prozessverhalten; Sachverhaltsaufklärung;

    Insbesondere hat das Amtsgericht zutreffend erkannt, dass die Überschreitung der nicht geringen Menge um das 1, 77-fache als niedrig anzusehen ist, was in der Regel für die Annahme des minder schweren Falls spricht (vgl. auch: BGH, Beschluss vom 20.03.2018 - 3 StR 86/18 , juris, OS und Rn. 2; Beschluss vom 14.03.2017 - 4 StR 533/16 , juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2021 - 3 StR 192/21

    Strafzumessung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Sicherstellung als

    Diese zumindest missverständliche Formulierung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50) begegnet hier vor dem Hintergrund Bedenken, dass eine Überschreitung des Grenzwertes lediglich im Bagatellbereich nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf und das Tatgericht die Bagatellgrenze unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles festzulegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 16; Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 StR 86/18, BGH StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 21; vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; jeweils mwN).
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