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   BGH, 06.02.2018 - 2 StR 163/17   

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https://dejure.org/2018,11394
BGH, 06.02.2018 - 2 StR 163/17 (https://dejure.org/2018,11394)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2018 - 2 StR 163/17 (https://dejure.org/2018,11394)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 2 StR 163/17 (https://dejure.org/2018,11394)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 136 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 StPO, § ... 136 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 2 StPO, § 140 Abs. 1, 2 StPO, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2012/13/EU, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 136 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 StPO, § 55 StGB

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Unterbliebene Belehrung über die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung bei der Beschuldigtenvernehmung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Beweisverwertungsverbot durch unterbliebene Belehrung über die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung bei der Beschuldigtenvernehmung; Benachteiligung durch unterlassene Prüfung einer nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (6)

  • pflichtverteidiger.hamburg (Kurzinformation)

    Kein Verwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung über Pflichtverteidigerbestellung

  • pflichtverteidiger.hamburg (Kurzinformation)

    Kein Verwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung über Pflichtverteidigerbestellung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterlassene Belehrung über Möglichkeit der Pflichtverteidigerbestellung begründet kein Beweisverwertungsverbot - Kein Vorliegen eines gravierenden Verfahrensverstoßes

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 136, 140, 250 StPO
    Pflichtverteidigerbestellung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Recht auf Pflichtverteidiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 671
  • NStZ-RR 2018, 219
  • StV 2019, 159
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 2 StR 163/17
    Die Frage, ob das Unterbleiben des gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises auf die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung zu einem Beweisverwertungsverbot führt, hat der Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden; er hat allerdings bereits vor der gesetzlichen Einführung dieser Belehrungspflicht auch ohne gesetzliche Vorgabe im Einzelfall eine Pflicht zur Belehrung über die Möglichkeit einer unentgeltlichen Verteidigung bejaht und bei einem Verstoß hiergegen ein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot abgelehnt (BGH NStZ 2006, 236, 237).
  • BGH, 17.09.2014 - 2 StR 325/14

    Vollstreckungsstand der gesamtstrafenfähigen Geldstrafen i.R.d. Verurteilung

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 2 StR 163/17
    Hierzu bestand indes keine Veranlassung, weil in der Nichteinbeziehung bezahlter Geldstrafen in eine Freiheitsstrafe keine Benachteiligung liegt (Senat, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14, BeckRS 2014, 19308; Beschluss vom 15. März 2016 - 4 StR 7/16, BeckRS 2016, 6302; Fischer, StGB 64. Aufl. § 55 Rn. 21a).
  • BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16

    Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 2 StR 163/17
    Hierzu bestand indes keine Veranlassung, weil in der Nichteinbeziehung bezahlter Geldstrafen in eine Freiheitsstrafe keine Benachteiligung liegt (Senat, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14, BeckRS 2014, 19308; Beschluss vom 15. März 2016 - 4 StR 7/16, BeckRS 2016, 6302; Fischer, StGB 64. Aufl. § 55 Rn. 21a).
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Ein Beweisverwertungsverbot kann daher insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen geboten sein, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, juris Rn. 43; Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17, NStZ 2019, 227 Rn. 24 f.; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 28 ff.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. August 2019 - 5 StR 228/19, juris Rn. 17; vom 6. Februar 2018 - 2 StR 163/17, BGHR StPO § 136 Belehrung 19; BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 2085/05, juris Rn. 8 f.).

    Soweit die Revisionsbegründung dahin zu verstehen sein soll, eine Verletzung der Belehrungspflicht sei eigenständig beanstandet, greift dies aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen ebenfalls nicht durch (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 2 StR 163/17, BGHR StPO § 136 Belehrung 19).

  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Denn die Erledigung der durch diesen Strafbefehl verhängten Strafe ließ deren Zäsurwirkung entfallen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 2 StR 163/17, juris Rn. 8) und ermöglicht die Verhängung einer einheitlichen Gesamtfreiheitsstrafe in diesem Verfahren.
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 628/19

    Relatives Beweisverwertungsverbot bei unterbliebenem Hinweis auf die Möglichkeit

    Insbesondere teilt der Senat die Auffassung des 2. Strafsenats, wonach der Verstoß gegen die Belehrungspflicht aus § 136 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 StPO lediglich ein relatives Beweisverwertungsverbot zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 2 StR 163/17, NStZ 2018, 671).
  • LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18
    Der Tatvorwurf der Schleusung mit Todesfolge betraf ein gravierendes Delikt, das mit einem entsprechend hohen staatlichen Aufklärungs- und Verfolgungsinteresse einherging (vgl. dazu BGH, StraFo 2018, 300 f.).
  • LG Mannheim, 26.07.2021 - 7 Qs 15/21

    Jugendstrafverfahren: Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses wegen Wegfalls eines

    Während in der Literatur in diesen Fällen verbreitet die Annahme eines - ggf. auch absoluten - Verwertungsverbotes gefordert wird (vgl. nur BeckOK StPO/Krawczyk § 141 RN 24 ff m.w.N.), ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in dieser Hinsicht uneinheitlich (vgl. bereits Sowada NStZ 2005, 1 ff sowie zuletzt BGH NStZ-RR 2018, 219).
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